Vorlage - VO/08/3859/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2009;
Antrag des Regensburger Tafel e.V. auf Gewährung eines Zuschusses durch die Stadt Regensburg nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
09.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschussses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Die Regensburger Tafel ist ein Ende 1997 gegründeter gemeinnützig anerkannter Verein, der sich nach dem Vorbild anderer Tafeln in deutschen Städten der Aufgabe widmet, durch Sammlung und Verteilung von Lebensmitteln und Sachspenden Bedürftigen zu helfen.

Von Lebensmittel- und Obstmärkten, Bäckern, Metzgern und anderen Spendern werden Fleisch- und Wurstwaren, Obst, Gemüse, Konserven, Teigwaren, Backwaren, Säfte, Milchprodukte usw. gesammelt.

Die Lebensmittel und Sachspenden werden mit dem Liefer- bzw. Privatwagen abgeholt und an die entsprechenden Einrichtungen weitergeleitet oder im Laden der Regensburger Tafel an die Bedürftigen ausgegeben.

Der Laden in Regensburg befindet sich in der Johann-Hösl-Straße 11 und ist an drei Tagen pro Woche (Montag – „Frauentag“, Lebensmittelabgabe nur an alleinstehende Frauen und Mütter, Mittwoch und Freitag) geöffnet. Der Regensburger Tafel e.V. betreibt außerdem eine Verteilstelle in Neutraubling, die am Donnerstag geöffnet ist.

 

Die Arbeit der Regensburger Tafel leisten ausschließlich die augenblicklich 63 ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins.

Wöchentlich werden ca. 500 Personen und deren Familien versorgt.

Außerdem beliefert die Regensburger Tafel einmal wöchentlich ein Kinderheim mit ca. 200 Kindern, den Strohhalm und die Regensburger Frauenhäuser.

 

Nach dem neuen EU-Lebensmittelrecht darf die Kühlkette bei leicht verderblichen Lebensmitteln nicht unterbrochen werden. Da im Laden der Regensburger Tafel aber eine entsprechende Ausstattung fehlt muss der Verein eine Kühltheke und Großkühlschränke anschaffen. Für diese Geräte werden Ausgaben in Höhe von 9 000.--€ veranschlagt.

Mit Schreiben vom 12.08.2008 beantragte der Verein daher eine Anhebung des Zuschusses der Stadt Regensburg im Haushaltsjahr 2009, da es ihm mit den zu erwartenden Einnahmen nicht möglich ist, die notwendigen Kühlgeräte anzuschaffen. In den vergangenen Jahren gewährte die Stadt Regensburg der Regensburger Tafel aus dem Fonds des Oberbürgermeisters jährlich einen Zuschuss in Höhe von 415.--€.

 

Nach den im Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2009 veranschlagten Einnahmen und Ausgaben rechnet der Verein mit einem Defizit in Höhe von 13 300.--€.

 

Damit die wichtige gemeinnützige Arbeit des Vereins aufrechterhalten werden kann und den Bedürftigen Regensburgs im bisherigen Umfang von der Regensburger Tafel geholfen werden kann, schlägt die Verwaltung vor, dem Regensburger Tafel e.V. für das Haushaltsjahr 2009 einen Zuschuss in Höhe von 10 000.--€ zu gewähren.

 

Gemäß den Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien wird der Zuschuss aufgeteilt in einen einmaligen Betriebskostenzuschuss (5 000.--€) zur laufenden Arbeit und einen Investitionskostenzuschuss (5 000.--€) zur Anschaffung der Kühlgeräte.

 

Die Zuschüsse sind in dem Entwurf des Haushaltsplanes 2009 bei den Haushaltsstellen 0.4701.7099 und 1.4011.9880 eingeplant.

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt, dem Regensburger Tafel e

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt, dem Regensburger Tafel e.V. für das Haushaltsjahr 2009 nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen einen Zuschuss in Höhe von 10 000.—Euro zu gewähren.