Sachverhalt: Anlagen: 1
x Lageplan vom 05.11.2008 - unmaßstäblich 1 x Straßenquerschnitt vom
05.11.2008 – unmaßstäblich Zur
weiteren Erschließung des Baugebietes Keilberg ist ab dem 2.Quartal 2009 der
Ausbau der Keilberger Hauptstraße vorgesehen. Grundlage
der Straßenplanung ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15 – Keilberg. Die
Keilberger Hauptstraße verläuft momentan im Süden von der Vorderen
Keilbergstraße bis zur Alfons-Sigl-Straße im Norden. Der
Straßenausbau der Keilberger Hauptstraße erfolgt von der Vorderen
Keilbergstraße bis zur geplanten Haupterschließungsstraße auf einer Länge von
ca. 300 m. Das nördliche Teilstück von der geplanten Haupterschließungsstraße
bis zum künftigen Schwarzdornweg kommt derzeit nicht zur Bauausführung. Die
Straße wird verkehrsberuhigt als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Die
Gesamtbreite der Straße beträgt rd. 6,50 m. Dabei ist der Fahrbahnbereich der
Straße rd. 4,50 m und der Park- und Grünstreifen rd. 2,00 m. Die
Fahrbahn und der Parkierungsstreifen der Keilberger Hauptstraße werden
asphaltiert. Die Fahrbahn wird gemäß RSTO 01 mit Bauklasse V hergestellt. Die
Straßenentwässerung wird über eine zwischen Fahrbahn und Parkierungsstreifen
angeordnete 5-zeilige Granitkleinsteinpflasterrinne gewährleistet. Im
Bereich des Parkierungsstreifens sieht der Bebauungsplan einzelne Bauminseln
vor. Als Straßenbeleuchtung kommt eine technische Kofferleuchte auf
Stahlkandelaber mit einer LPH = 7.50 m zur Ausführung. Die
Flächenbereitstellung für den Straßenausbau erfolgt im Rahmen des
Umlegungsverfahrens. Die
Straßenausbaukosten belaufen sich auf 325.000 EUR. Für die erstmalige
Herstellung der Straße fallen für die Anlieger Erschließungsbeiträge nach dem
Baugesetzbuch an. Die
erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2008
bis 2012 im UA 6322/00 bei HhSt. 1.6322.9502 in den Jahren 2008 und 2009
eingestellt bzw. vorgesehen. Der
Ausschuss beschließt: Die Keilberger Hauptstraße im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 15 ist gemäß dem Bericht und nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel
auszubauen.
Anlagen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||