Vorlage - VO/08/3883/65  

 
 
Betreff: Straßenausbau Keilberg - Keilberger Hauptstraße
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
03.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:                   1 x Lageplan vom 05.11.2008 - unmaßstäblich

                                    1 x Straßenquerschnitt vom 05.11.2008 – unmaßstäblich

 

 

Zur weiteren Erschließung des Baugebietes Keilberg ist ab dem 2.Quartal 2009 der Ausbau der Keilberger Hauptstraße vorgesehen.

 

Grundlage der Straßenplanung ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15 – Keilberg.

 

Die Keilberger Hauptstraße verläuft momentan im Süden von der Vorderen Keilbergstraße bis zur Alfons-Sigl-Straße im Norden.

 

Der Straßenausbau der Keilberger Hauptstraße erfolgt von der Vorderen Keilbergstraße bis zur geplanten Haupterschließungsstraße auf einer Länge von ca. 300 m. Das nördliche Teilstück von der geplanten Haupterschließungsstraße bis zum künftigen Schwarzdornweg kommt derzeit nicht zur Bauausführung.

 

Die Straße wird verkehrsberuhigt als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Die Gesamtbreite der Straße beträgt rd. 6,50 m. Dabei ist der Fahrbahnbereich der Straße rd. 4,50 m und der Park- und Grünstreifen rd. 2,00 m.

 

Die Fahrbahn und der Parkierungsstreifen der Keilberger Hauptstraße werden asphaltiert. Die Fahrbahn wird gemäß RSTO 01 mit Bauklasse V hergestellt. Die Straßenentwässerung wird über eine zwischen Fahrbahn und Parkierungsstreifen angeordnete 5-zeilige Granitkleinsteinpflasterrinne gewährleistet.

 

Im Bereich des Parkierungsstreifens sieht der Bebauungsplan einzelne Bauminseln vor. Als Straßenbeleuchtung kommt eine technische Kofferleuchte auf Stahlkandelaber mit einer LPH = 7.50 m zur Ausführung.

 

Die Flächenbereitstellung für den Straßenausbau erfolgt im Rahmen des Umlegungsverfahrens.

 

Die Straßenausbaukosten belaufen sich auf 325.000 EUR. Für die erstmalige Herstellung der Straße fallen für die Anlieger Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch an.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2008 bis 2012 im UA 6322/00 bei HhSt. 1.6322.9502 in den Jahren 2008 und 2009 eingestellt bzw. vorgesehen.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Keilberger Hauptstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 ist gemäß dem Bericht und nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel auszubauen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_DIN A4_Lageplan_ MB_Keilberger Hauptstraße (1179 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_DIN A4_ Straßenquerschnitt_MB_Keilberger Hauptstraße (472 KB)