Sachverhalt: Anlagen: 1
x Lageplan vom 05.11.2008 - unmaßstäblich 1 x Straßenquerschnitt vom
05.11.2008 – unmaßstäblich Auf
der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 15 – Keilberg und zur
Erschließung des Baugebietes Keilberg ist ab dem 2. Quartal 2009 der
Fahrbahndeckenausbau der Keilsteiner Breiten (Zwischenausbau) vorgesehen. Die
Straße Keilsteiner Breiten verläuft momentan von der Vorderen Keilbergstraße im
Norden bis zur Straße Talblick im Osten. Die
Straße Keilsteiner Breiten hat die Funktion einer Wohnsammelstraße und wird
nach dem Trennverkehrsprinzip mit entsprechender Fahrbahn und im Endausbau mit
beidseitigen Gehwegen sowie einem Park-, Grünstreifen an der West-, bzw.
Südseite ausgebaut. Im
Jahre 1995 wurde der Straßenunterbau der Straße auf einer Länge von ca. 350 m
bereits hergestellt (Maßnahmenbeschluß vom 7.3.1995). Aufgrund der fehlenden
Bebauung im Ausbaubereich wurde zum damaligen Zeitpunkt auf die Ausführung von
Gehwegen, Parkstreifen, Grünstreifen sowie Bordsteinen, Entwässerungs-, und
Beleuchtungseinrichtungen verzichtet. Die mittlerweile in ihrer Substanz durch
Durchgangsverkehr verbrauchte Straße wird durch neue Bordsteinanlagen und
Straßenentwässerungseinrichtungen mit Anschluß an den öffentlichen Kanal
ersetzt. Im
Jahr 2009 erhält die ca. 4,50 m breite Fahrbahn eine 10 cm starke
Asphalttragschicht. Die Fahrbahn wird beidseitig mit Granitborden eingefasst.
An der Ost-, bzw. im weiteren Verlauf an der Nordseite der Fahrbahn wird eine
leistungsfähige Entwässerungsrinne mit einer 2-zeiligen
Granitgroßsteinpflasterrinne hergestellt. Die
dann immer noch fehlenden Gehwege, Park-, und Grünstreifen werden jedoch erst
nach Abschluß der Bebauung fertiggestellt. Hierzu erfolgt eine separate
Beschlußvorlage. Eine straßengerechte Beleuchtung wird zu diesem Zeitpunkt
eingerichtet. Die
Flächenbereitstellung für den Straßenausbau erfolgt im Rahmen des
Umlegungsverfahrens. Für
den Straßengrundausbau im Jahr 1995 wurden bereits Mittel i.H. von rd. 230.000
EUR aufgewendet. Die Straßenausbaukosten des Zwischenausbaus für 2009 belaufen
sich auf 130.000 EUR. Für
die erstmalige Herstellung der Straße (inkl. Gehwege, Park-, und Grünstreifen)
fallen für die Anlieger Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch an. Die
erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2008
bis 2012 im UA 6322/00 bei HhSt. 1.6322.9502 in den Jahren 2008 und 2009
eingestellt bzw. vorgesehen. Der
Ausschuss beschließt: Die
Straße Keilsteiner Breiten im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 ist gemäß dem
Bericht und nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel auszubauen.
Anlagen:
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