Sachverhalt Die
Stadt Regensburg führt seit über drei Jahrzehnten in der Regel alle drei Jahre
einen Fassadenwettbewerb durch. Ziel dieses Wettbewerbes war es, das Engagement
von Bauherrn zu honorieren, die denkmalgeschützte Objekte oder Gebäude im
denkmalgeschützten Ensemble Altstadt von Regensburg aufwändig und qualitätvoll
saniert haben. Der Fassadenwettbewerb bezog sich damit im Wesentlichen auf die
historische Altstadt. Inzwischen sind große Teile der Altstadt saniert,
umfassende Gebäudesanierungen erfolgen immer seltener. Dies machte sich auch
bei der Beteiligung am Fassadenwettbewerb bemerkbar, die in den vergangenen
Jahren stetig abnahm. Der
Fassadenwettbewerb würdigte die Leistungen der Hauseigentümer und Planer, war
andererseits Ausdruck des Qualitätsanspruchs, den die Stadt Regensburg bereits
seit Jahrzehnten verfolgt. Die Bildung eines Gestaltungsbeirates im Jahr 1998
war ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieser Bestrebungen, besondere
Qualität in Architektur und Städtebau zu erreichen in dem Bewusstsein, dass
jedes einzelne Gebäude zum Gesamterscheinungsbild einer Stadt beiträgt.
Architekten übernehmen somit bei ihrer Arbeit ein besonderes Maß an
Verantwortung zunächst gegenüber ihrer Bauherrschaft, dann mit dieser zusammen
Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. In
gemeinsamen Anstrengungen von Bauherrn, Planern, Gestaltungsbeirat und Stadt
ist es inzwischen gelungen, nicht nur eine deutliche Qualitätssteigerung zu
erreichen, sondern darüber hinaus den Ruf der Stadt Regensburg zu stärken als
einen Ort, der wegen seiner Bemühungen um die Stadtgestaltung bundesweit breite
Anerkennung findet. Während
der Fassadenwettbewerb fast ausschließlich sanierte Objekte im Bereich der
Altstadt von Regensburg zum Inhalt hatte, gewinnen bauliche Entwicklungen z. B.
an Hauptzufahrtsstraßen von Regensburg sowie an sonstigen besonderen städtebaulichen
Orten auch außerhalb der Altstadt zunehmend an Bedeutung. Auch
Produktionsstätten, Gewerbe- und Industriebau sind wichtige urbane Bauaufgaben. Bereits
im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Gestaltungsbeirates öffnete die Stadt
Regensburg den Fokus von der Altstadt auf das gesamte Stadtgebiet. Dies zeigt
eine Grafik, aus der sich die räumliche Verteilung sowie die Lage der
begutachteten Projekte ablesen lassen (vgl. Anlage). Als
Folge der dargestellten Entwicklungen ist es konsequent, den bisherigen
Fassadenwettbewerb sowohl inhaltlich als auch räumlich auszuweiten.
Insbesondere sollen künftig auch qualitätvolle Neubauten im gesamten
Stadtgebiet, z.B. vorbildliche Gewerbebauten, angemessen gewürdigt werden. Es
ist beabsichtigt, dass die Stadt Regensburg zur Förderung des baukulturellen
Interesses künftig vorbildliche Planungsleistungen auszeichnet. Diese
Auszeichnung soll Bauherrn und Architekten für ihr gemeinsames Werk verliehen
werden. Die
Verwaltung schlägt daher vor, einen „Architekturpreis Regensburg“ zu verleihen,
der den bisherigen Fassadenwettbewerb ablösen soll. Der Preis will vorbildliche
Architektur in der Stadt Regensburg würdigen und herausstellen, um das
öffentliche Bewusstsein für Qualität im Bereich Planen und Bauen weiter zu
heben und zu fördern und Qualitätsmaßstäbe in der zeitgenössischen Architektur
zu setzen. In
diesem Bemühen wird die Stadt Regensburg durch den Architekturkreis Regensburg
e. V. bestärkt. Das nachfolgend vorgeschlagene Vergabeverfahren des Architekturpreises
erfolgt in enger Abstimmung mit dem Architekturkreis. 1.
Auslober Auslober
ist die Stadt Regensburg. 2.
Räumlicher Wettbewerbsumgriff Wettbewerbsumgriff
umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Regensburg. Es erfolgt keine Trennung
zwischen dem Bereich Altstadt und dem übrigen Stadtgebiet. 3.
Inhaltlicher Wettbewerbsumgriff Der
„Architekturpreis Regensburg“ soll für Arbeiten mit einer herausragenden
planerischen und architektonischen Qualität vergeben werden. Dies bedeutet,
dass neben den Arbeiten neuer Hochbauten auch Sanierungen oder
Freiraumplanungen eingereicht werden können. Projekte,
die aus einem Architektur-Wettbewerb hervorgegangen oder durch den
Gestaltungsbeirat beurteilt worden sind,
können gleichwohl für den Architekturpreis vorgeschlagen werden, um die
architektonischen Bemühungen bei der Umsetzung der Bauaufgabe würdigen zu
können. Die
Bewertung erfolgt in drei Kategorien: 1.
Wohnbauten
(einschließlich Sanierungen) 2.
Gewerbebauten
(einschließlich Sanierungen) 3.
Freiraumgestaltungen 4.
Vorschlagsrecht und Verfahren Die
Auszeichnung wird auf Bewerbung von Bauherrn oder Planern hin verliehen.
Daneben können auch Verbände, Vereine oder sonstige Dritte Vorschläge
einreichen. Die Bewerbung erfolgt durch Einreichung der in der Auslobung
geforderten Unterlagen. Das
Bauordnungsamt übernimmt die Vorprüfung und betreut die Abwicklung des
Verfahrens. Vor der endgültigen Entscheidung findet nach einer Vorauswahl der
Jury eine Ortbesichtigung der verbleibenden Objekte statt. 5.
Auslobungstermin und -zeitraum Der
Architekturpreis Regensburg soll erstmalig im Jahr 2009 ausgelobt und
nachfolgend im 3-Jahres-Rhythmus vergeben werden. Es werden nur Objekte
zugelassen, die max. fünf Jahre vor der jeweiligen Preisverleihung fertig
gestellt bzw. saniert wurden und noch nicht an einem Fassadenwettbewerb
teilgenommen haben. 6. Auszeichnungen Das
Preisgericht vergibt Auszeichnungen und Anerkennungen. Es können für jede
Kategorie mehrere Auszeichnungen und Anerkennungen vergeben werden. Architekten
erhalten einen „Architektur- Oskar“, Bauherren eine Urkunde. Preisgelder sind
nicht vorgesehen. Die Verwaltung ist derzeit mit einem namhaften Regensburger
Künstler im Gespräch, um Einzelheiten dieser Auszeichnung zu klären. 7.
Preisgericht Über
die Zuerkennung von Preisen und Anerkennungen entscheidet ein Preisgericht. Das
Preisgericht setzt sich aus Fach- und Sachpreisrichtern zusammen: Fachpreisricher:
Der
Planungsausschuss ernennt das Stadtratsmitglied, das als Preisrichter fungieren
soll. 8.
Entscheidung und Bekanntgabe Die
Verleihung der Preise soll erstmals im Jahr 2009 in Form einer öffentlichen
Veranstaltung stattfinden. Die REWAG hat sich bereit erklärt, zu dieser Veranstaltung
geeignete Räumlichkeiten zu Verfügung zu stellen sowie die Kosten dieser
Veranstaltung zu tragen. 9.
Präsentation Alle
eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung
präsentiert. Außerdem wird eine Broschüre im Rahmen der Reihe „Regensburg plant
und baut“ erstellt. 10.
Finanzierung Für
den Fassadenwettbewerb wurden in der Vergangenheit regelmäßig 10.000 € in den
städtischen Haushalt eingestellt. Diese Summe soll künftig für den
Architekturpreis eingeplant werden Die Stadt Regensburg lobt einen
„Architekturpreis Regensburg“ nach Maßgabe der Beschlussvorlage aus. Der
Architekturpreis wird erstmals im Jahr 2009 vergeben.
Anlagen:
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