Vorlage - VO/08/3899/63  

 
 
Betreff: Architekturpreis Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Bauordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
03.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachverhalt  

 

Die Stadt Regensburg führt seit über drei Jahrzehnten in der Regel alle drei Jahre einen Fassadenwettbewerb durch. Ziel dieses Wettbewerbes war es, das Engagement von Bauherrn zu honorieren, die denkmalgeschützte Objekte oder Gebäude im denkmalgeschützten Ensemble Altstadt von Regensburg aufwändig und qualitätvoll saniert haben. Der Fassadenwettbewerb bezog sich damit im Wesentlichen auf die historische Altstadt. Inzwischen sind große Teile der Altstadt saniert, umfassende Gebäudesanierungen erfolgen immer seltener. Dies machte sich auch bei der Beteiligung am Fassadenwettbewerb bemerkbar, die in den vergangenen Jahren stetig abnahm.

 

Der Fassadenwettbewerb würdigte die Leistungen der Hauseigentümer und Planer, war andererseits Ausdruck des Qualitätsanspruchs, den die Stadt Regensburg bereits seit Jahrzehnten verfolgt. Die Bildung eines Gestaltungsbeirates im Jahr 1998 war ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieser Bestrebungen, besondere Qualität in Architektur und Städtebau zu erreichen in dem Bewusstsein, dass jedes einzelne Gebäude zum Gesamterscheinungsbild einer Stadt beiträgt. Architekten übernehmen somit bei ihrer Arbeit ein besonderes Maß an Verantwortung zunächst gegenüber ihrer Bauherrschaft, dann mit dieser zusammen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.

 

In gemeinsamen Anstrengungen von Bauherrn, Planern, Gestaltungsbeirat und Stadt ist es inzwischen gelungen, nicht nur eine deutliche Qualitätssteigerung zu erreichen, sondern darüber hinaus den Ruf der Stadt Regensburg zu stärken als einen Ort, der wegen seiner Bemühungen um die Stadtgestaltung bundesweit breite Anerkennung findet.

 

Während der Fassadenwettbewerb fast ausschließlich sanierte Objekte im Bereich der Altstadt von Regensburg zum Inhalt hatte, gewinnen bauliche Entwicklungen z. B. an Hauptzufahrtsstraßen von Regensburg sowie an sonstigen besonderen städtebaulichen Orten auch außerhalb der Altstadt zunehmend an Bedeutung. Auch Produktionsstätten, Gewerbe- und Industriebau sind wichtige urbane Bauaufgaben.

 

Bereits im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Gestaltungsbeirates öffnete die Stadt Regensburg den Fokus von der Altstadt auf das gesamte Stadtgebiet. Dies zeigt eine Grafik, aus der sich die räumliche Verteilung sowie die Lage der begutachteten Projekte ablesen lassen (vgl. Anlage).

 

Als Folge der dargestellten Entwicklungen ist es konsequent, den bisherigen Fassadenwettbewerb sowohl inhaltlich als auch räumlich auszuweiten. Insbesondere sollen künftig auch qualitätvolle Neubauten im gesamten Stadtgebiet, z.B. vorbildliche Gewerbebauten, angemessen gewürdigt werden. Es ist beabsichtigt, dass die Stadt Regensburg zur Förderung des baukulturellen Interesses künftig vorbildliche Planungsleistungen auszeichnet. Diese Auszeichnung soll Bauherrn und Architekten für ihr gemeinsames Werk verliehen werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen „Architekturpreis Regensburg“ zu verleihen, der den bisherigen Fassadenwettbewerb ablösen soll. Der Preis will vorbildliche Architektur in der Stadt Regensburg würdigen und herausstellen, um das öffentliche Bewusstsein für Qualität im Bereich Planen und Bauen weiter zu heben und zu fördern und Qualitätsmaßstäbe in der zeitgenössischen Architektur zu setzen.

 

In diesem Bemühen wird die Stadt Regensburg durch den Architekturkreis Regensburg e. V. bestärkt. Das nachfolgend vorgeschlagene Vergabeverfahren des Architekturpreises erfolgt in enger Abstimmung mit dem Architekturkreis.

 

1. Auslober

Auslober ist die Stadt Regensburg.

 

2. Räumlicher Wettbewerbsumgriff

Wettbewerbsumgriff umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Regensburg. Es erfolgt keine Trennung zwischen dem Bereich Altstadt und dem übrigen Stadtgebiet.

 

3. Inhaltlicher Wettbewerbsumgriff

Der „Architekturpreis Regensburg“ soll für Arbeiten mit einer herausragenden planerischen und architektonischen Qualität vergeben werden. Dies bedeutet, dass neben den Arbeiten neuer Hochbauten auch Sanierungen oder Freiraumplanungen eingereicht werden können.

Projekte, die aus einem Architektur-Wettbewerb hervorgegangen oder durch den Gestaltungsbeirat  beurteilt worden sind, können gleichwohl für den Architekturpreis vorgeschlagen werden, um die architektonischen Bemühungen bei der Umsetzung der Bauaufgabe würdigen zu können.

 

Die Bewertung erfolgt in drei Kategorien:

 

1.        Wohnbauten (einschließlich Sanierungen)

2.        Gewerbebauten (einschließlich Sanierungen)

3.        Freiraumgestaltungen

 

4. Vorschlagsrecht und Verfahren

Die Auszeichnung wird auf Bewerbung von Bauherrn oder Planern hin verliehen. Daneben können auch Verbände, Vereine oder sonstige Dritte Vorschläge einreichen. Die Bewerbung erfolgt durch Einreichung der in der Auslobung geforderten Unterlagen.

Das Bauordnungsamt übernimmt die Vorprüfung und betreut die Abwicklung des Verfahrens. Vor der endgültigen Entscheidung findet nach einer Vorauswahl der Jury eine Ortbesichtigung der verbleibenden Objekte statt.

 

5. Auslobungstermin und -zeitraum

Der Architekturpreis Regensburg soll erstmalig im Jahr 2009 ausgelobt und nachfolgend im 3-Jahres-Rhythmus vergeben werden. Es werden nur Objekte zugelassen, die max. fünf Jahre vor der jeweiligen Preisverleihung fertig gestellt bzw. saniert wurden und noch nicht an einem Fassadenwettbewerb teilgenommen haben.

 

6. Auszeichnungen

Das Preisgericht vergibt Auszeichnungen und Anerkennungen. Es können für jede Kategorie mehrere Auszeichnungen und Anerkennungen vergeben werden.

Architekten erhalten einen „Architektur- Oskar“, Bauherren eine Urkunde. Preisgelder sind nicht vorgesehen. Die Verwaltung ist derzeit mit einem namhaften Regensburger Künstler im Gespräch, um Einzelheiten dieser Auszeichnung zu klären.

 

7. Preisgericht

Über die Zuerkennung von Preisen und Anerkennungen entscheidet ein Preisgericht. Das Preisgericht setzt sich aus Fach- und Sachpreisrichtern zusammen:

 

Fachpreisricher:

  • Ein Mitglied des Gestaltungsbeirates der Stadt Regensburg
  • Ein auswärtiger Vertreter der Architektenkammer Bayern
  • Ein Lehrstuhlinhaber Architektur der FH Regensburg
  • Planungs- und Baureferentin der Stadt Regensburg


Sachpreisrichter:

  • Oberbürgermeister der Stadt Regensburg
  • Ein Stadtratsmitglied der Stadt Regensburg
  • Ein Medienvertreter (Fachpresse)

 

Der Planungsausschuss ernennt das Stadtratsmitglied, das als Preisrichter fungieren soll.

 

8. Entscheidung und Bekanntgabe

Die Verleihung der Preise soll erstmals im Jahr 2009 in Form einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden. Die REWAG hat sich bereit erklärt, zu dieser Veranstaltung geeignete Räumlichkeiten zu Verfügung zu stellen sowie die Kosten dieser Veranstaltung zu tragen.

 

9. Präsentation

Alle eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung präsentiert. Außerdem wird eine Broschüre im Rahmen der Reihe „Regensburg plant und baut“ erstellt.

 

10. Finanzierung

Für den Fassadenwettbewerb wurden in der Vergangenheit regelmäßig 10.000 € in den städtischen Haushalt eingestellt. Diese Summe soll künftig für den Architekturpreis eingeplant werden

 

Die Stadt Regensburg lobt einen „Architekturpreis Regensburg“ nach Maßgabe der Beschlussvorlage aus

 

 

Die Stadt Regensburg lobt einen „Architekturpreis Regensburg“ nach Maßgabe der Beschlussvorlage aus. Der Architekturpreis wird erstmals im Jahr 2009 vergeben.

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 lageplan gbr-projekte DINA4 S.. (707 KB)