Vorlage - VO/08/3900/20  

 
 
Betreff: Genehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2008
- Entscheidungskompetenz Verwaltungs- und Finanzausschuss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
04.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

1.      Beim Referat für Wirtschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 12.11.2008 bis 17.11.2008 ein Antrag auf Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO für den


             Vermögenshaushalt                i. H. v.                          225.000,00 €


eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung aufgrund der Überschreitung der Betragsgrenzen von 50.000,00 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt (Anlage 1).



2.      Für die in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen wurden Mittelbereitstellungen gemäß § 11 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg auf der Grundlage von Art. 66 GO mit einem Betrag von 25.000,00 € bis 50.000,00 € genehmigt.

 

 

 

 

Anlagen: 2

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für den in Anlage 1 aufgeführten Einzelzweck eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im

                  Vermögenshaushalt             i. H .v.                        225.000,00

zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch eine Minder – Verpflichtungsermächtigung.

 

2.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen.

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mittelbereitstellung_1_6300_9507 (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 2 2 Bekannt_Mittelbereitst_12-08_ (78 KB)