Sachverhalt:
1. Beim Referat für Wirtschaft und
Finanzen ist in der Zeit vom 12.11.2008 bis 17.11.2008 ein Antrag auf Genehmigung
einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO für den
2. Für die in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen wurden Mittelbereitstellungen
gemäß § 11 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg auf
der Grundlage von Art. 66 GO mit einem Betrag von 25.000,00 € bis 50.000,00 €
genehmigt. Anlagen:
2 1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss
beschließt, für den in Anlage 1 aufgeführten Einzelzweck eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung im 2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss
nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
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