Sachverhalt: Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt - Berichterstattung Stand 01.11.2008
- Ziel
des SGB II ist es, Hilfebedürftigkeit zu überwinden bzw. zu reduzieren (§
1 Abs. 1 SGB II). Die SGB II-Leistungsempfänger/-innen werden bei Bedürftigkeit materiell
abgesichert und bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Im
SGB II wird die materielle Grundsicherung eng mit der Integration in den Arbeits-
und Ausbildungsmarkt, mit dem aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktprogramm sowie
mit den sozialintegrativen Leistungen der Kommunen verzahnt. Die Arbeitsgemeinschaft
Regensburg Stadt hat das Jahr 2007 sehr erfolgreich abgeschlossen. Alle vereinbarten
Zielsetzungen wurden erheblich übertroffen. Oberstes Ziel der Arbeitgemeinschaft Regensburg Stadt
ist es auch im Jahr 2008, die langzeitarbeitslosen Arbeitslosengeld II -
Bezieher und - Bezieherinnen beruflich zu integrieren und damit die
Hilfebedürftigkeit zu beenden. Allerdings ist die Zahl der
Arbeitslosengeld II-Bezieher/-innen, die multiple Vermittlungshemmnisse
aufweisen und deshalb im Jahr 2007 trotz spürbarer Belebung des
Arbeitsmarktes nicht über bessere
Integrationschancen verfügten, unverändert hoch. Von aktuell 3053
Arbeitslosen sind nur 247 Personen (8 %) integrationsnah, d.h. stehen dem
Arbeitsmarkt ohne nennenswerte Einschränkungen zur Verfügung. Größtenteils sind Personen
arbeitslos,deren Problemlagen im persönlichen und/oder sozialen Bereich so schwerwiegend
sind, dass sich der Betrachtungsfokus nicht auf den Arbeitsmarktkontext
richtet. In der Regel treffen mehrere
Einschränkungen zusammen (Alter, Gesundheit,
Behinderung, Nationalität, Berufsrückkehrer, Vorstrafen,
Langzeitarbeitslosigkeit, familiäre Bindungen, intellektuelle
Leistungsfähigkeit, mangelnde Sprachkenntnisse, ungünstiges Erscheinungsbild,
Fehl- bzw. fehlende Qualifikation, fehlender Führerschein/Auto,
Verhaltensauffälligkeiten, Überschuldung, Suchtproblematik, mangelnde Anpassungsfähigkeit,
fehlende Motivation). Gerade in Zeiten sich
eintrübender konjunktureller Perspektiven stellen o.g. Faktoren die
Arbeitsgemeinschaft vor große Herausforderungen. 1.
Struktur der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
2.
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften Die Bedarfsgemeinschaften
sind seit März 2007 (5.635 BG) kontinuierlich um insgesamt 10,2 % zurückgegangen
und haben im Dezember 2007 mit 5.056 1 erstmals wieder in
etwa den Wert von April 2005 erreicht. Dies bedeutet den stärksten
Rückgang innerhalb eines Jahres seit Bestehen der ARGE. In der ersten Jahreshälfte
2008 war ein erneuter Anstieg bis auf 5265[1] zu verzeichnen. Seit September stagniert die
Zahl bei ca. 51001. Im Oktober 2008 erhielten 51051
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II. 3.
Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Der
Bestand an erwerbsfähigen Hilfebedürftigen reduzierte sich parallel zu den
Bedarfsgemeinschaften. Im
Oktober 2008 waren 6.581 erwerbsfähige Hilfebedürftige registriert, rd.
2,8 % weniger als im Oktober des Vorjahres (6768). Die
Arbeitslosigkeit unter den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entwickelte sich
in ähnlicher Weise. Im
Oktober 2008 waren 46,4 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen arbeitslos (3.053
Personen), die anderen Arbeitslosengeld II-Empfänger/-innen waren erwerbstätig,
befanden sich in Schule oder Ausbildung, nahmen an Eingliederungsmaßnahmen teil
oder standen aus wichtigen familiären Gründen bzw. aufgrund
gesundheitlicher Einschränkungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Dies
entspricht einer Arbeitslosenquote von 4,2 % (Vorjahr 4,7 %). 4.
Abgänge von Hilfebedürftigen Der
konjunkturelle Aufschwung 2007 hatte auch den Arbeitsmarkt deutlich belebt. Dies
zeigte sich insbesondere in der Zunahme der Abgänge aus der Hilfebedürftigkeit 2007 sind im Schnitt
monatlich 703 Hilfebedürftige aus dem Leistungsbezug Arbeitslosengeld II
ausgeschieden. 2006 waren es zum Vergleich nur 584. 2008 lag der Schnitt bisher
bei 683 Personen. 5.
Entwicklung der Neuanträge Vom 01.01.2008 bis
einschließlich Oktober 2008 wurden 2538
Anträge auf Arbeitslosengeld II gestellt.
Davon wurden 63 % bewilligt,
27 % abgelehnt. Die restlichen Personen
nahmen den Termin bei der Antragsannahme nicht wahr Verglichen mit dem Jahr 2007
zeigt sich ein Rückgang bei den Neuanträgen um durchschnittlich ca. 10 Fälle
pro Monat. 6. Sofortangebot Mitte Dezember 2006
installierte die Arbeitgemeinschaft Regensburg Stadt das Sofortangebot. (§ 15a
SGB II) für Neuantragsteller. In diesem Sofortangebot wird allen erwerbsfähigen
Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre keine laufenden Geldleistungen nach
dem SGB II oder SGB III bezogen haben, bei der Beantragung von SGB II
Leistungen am Tag ihrer Antragstellung eine Maßnahme zur Eingliederung in
Arbeit angeboten. Im Jahr 2008 wurden bis
30.09.08 2193 Personen registriert In 4 % der Fälle wurden
wegen Nichtantritts oder Abbruchs einer Maßnahme Sanktionen (in Form von
30,60,90 oder 100 %-iger Leistungskürzung) verhängt. 7.
Sanktionen Beim Arbeitslosengeld II
steht neben dem Grundsatz des Förderns gleichberechtigt der Grundsatz des
Forderns. Das heißt, dass jede/r Hilfebedürftige/r selbst gefordert ist,
konkrete Schritte zur Behebung seiner / ihrer Hilfebedürftigkeit zu
unternehmen. Jede/r Hilfebedürftige/r muss sich selbständig bemühen, seine /
ihre Erwerbslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen und Vermittlungsvorschlägen
mitwirken. Wird diesen Pflichten ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen,
treten Sanktionen ein, die eine Kürzung der Leistung bis hin zum völligen
Wegfallen der Leistungen vorsehen können. In der Arbeitsgemeinschaft
Regensburg Stadt wurden im Jahr 2007 1842 Sanktionen eingeleitet. Im Vergleich zu 2006
bedeutet dies eine Steigerung um 85 %. Bis 31.10.08 waren in diesem
Jahr bisher 784 Sanktionen zu verzeichnen. 8. Strafanzeigen Die Bekämpfung des
Leistungsmissbrauchs hat gesellschaftspolitisch einen hohen Stellenwert. Die
Bundesagentur bzw. die ARGEn überprüfen daher Leistungsbezieher, vierteljährlich
im Wege des automatisierten Datenabgleichs hinsichtlich nicht gemeldeten
Einkommens (in der Regel Erwerbseinkommen) oder Vermögens. Aufgedeckter
Leistungsbetrug wird konsequent strafrechtlich verfolgt. Im Jahr
2007 wurden 185 Strafverfahren eingeleitet. Den
Strafverfahren lag insgesamt eine Schadenssumme i.H.v. ca.200.000,00 €
zugrunde. Im Jahr
2008 waren bis 13.11.08 bereits 270 Strafverfahren mit einer
Gesamtschadenssumme i.H.v. ca. 330.000 e zu verzeichnen. Diese
Schadenssumme wird jeweils von den Betroffenen zurückgefordert. Von dem
Amtsgericht Regensburg wurden Geldstrafen in Höhe von insgesamt ca. 50.000,00 €
jährlich, in Einzelfällen auch Freiheitsstrafen verhängt. 9. Ausblick Die
Bundesregierung hat ihre Konjunkturprognose für das kommende Jahr deutlich
gesenkt. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums rechnet der Bund nur noch mit
einem Wachstum in Höhe von 0,2 Prozent. Das
niedrigere Wachstum hätte unter anderem Folgen für den Arbeitsmarkt und den
Staatshaushalt. So gehen die Forschungsinstitute in ihrem Herbstgutachten davon
aus, dass die Zahl der Arbeitsplätze am Jahresende 2009 um 350.000 niedriger
liegen wird als am Jahresanfang. Auch
auf dem lokalen Arbeitsmarkt schlägt sich die konjunkturelle Entwicklung
nieder: Der Kundenkreis der
Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt
setzt sich zusammen aus ca. 70 % verfestigte Arbeitslosigkeit und knapp
8% integrationsnahe Kunden. Ausgehend von dieser
Grundlage ist bereits festzustellen, dass die Nachfrage der regionalen Zeitarbeitsfirmen
stark rückläufig ist, einige große Betrieb in Regensburg Produktionsstillstand
(z.B. Continental AG: jeden Freitag bis Ende des Jahres) eingeführt haben oder
einführen werden (BMW Group: 1 Woche Werksstilllegung) und die
Zeitarbeitskräfte als mobile Masse verstärkt bei den regionalen Großunternehmen
freigesetzt werden. Auch die Zulieferfirmen
werden hiervon stark betroffen sein. Diese beschriebenen
Entwicklungen werden 2009 primär auf die Arge zurückschlagen. Betroffen sind
prekäre Arbeitsverhältnisse (Ergänzend ALG II – Bezieher/-innen und Gering
Qualifizierte), die als mobile Masse primär vom drohenden Stellenabbau
betroffen sein werden. Dies steht im Widerspruch zum drohenden Fachkräftemangel
und der Bindung von Unternehmen an gut qualifiziertes Personal, letzteres ist
originäres Klientel der Arbeitsagenturen. Die drohende Entwicklung wird deshalb
vor allem zu lasten der Arge gehen. Trotzdem
setzt sich die Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt für 2009 das ambitionierte Ziel, die
Integrationsquote um 3 % zu steigern und die Ausgaben für passive Leistungen
entsprechend um 3% zu senken. [1] Es handelt sich hierbei um vorläufige Zahlen. Die korrigierten Zahlen werden 3-4 Monate im nachhinein gemeldet und liegen um ca. 300 Fälle höher Der
Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
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