Vorlage - VO/08/3915/50  

 
 
Betreff: Berichterstattung Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt
(Stand 01.11.2008)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
09.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschussses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

Sachverhalt:

 

             Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt

- Berichterstattung Stand 01.11.2008 -

 

 

 

 

Ziel des SGB II ist es, Hilfebedürftigkeit zu überwinden bzw. zu reduzieren

(§ 1 Abs. 1 SGB II). Die SGB II-Leistungsempfänger/-innen werden bei Bedürftigkeit

materiell abgesichert und bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt.

Im SGB II wird die materielle Grundsicherung eng mit der Integration in den

Arbeits- und Ausbildungsmarkt, mit dem aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktprogramm sowie mit den sozialintegrativen Leistungen der Kommunen verzahnt.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt hat das Jahr 2007 sehr erfolgreich abgeschlossen.

Alle vereinbarten Zielsetzungen wurden erheblich übertroffen.

 

 

Oberstes Ziel der Arbeitgemeinschaft Regensburg Stadt ist es auch im Jahr 2008, die langzeitarbeitslosen Arbeitslosengeld II - Bezieher und - Bezieherinnen beruflich zu integrieren und damit die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

 

Allerdings ist die Zahl der Arbeitslosengeld II-Bezieher/-innen, die multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen und deshalb im Jahr 2007 trotz spürbarer Belebung des Arbeitsmarktes  nicht über bessere Integrationschancen verfügten,  unverändert hoch.

Von aktuell 3053 Arbeitslosen sind nur 247 Personen (8 %) integrationsnah, d.h. stehen dem Arbeitsmarkt ohne nennenswerte Einschränkungen zur Verfügung.

Größtenteils sind Personen arbeitslos,deren Problemlagen im persönlichen und/oder sozialen Bereich so schwerwiegend sind, dass sich der Betrachtungsfokus nicht auf den Arbeitsmarktkontext richtet.

In der Regel treffen mehrere Einschränkungen zusammen

(Alter, Gesundheit, Behinderung, Nationalität, Berufsrückkehrer, Vorstrafen, Langzeitarbeitslosigkeit, familiäre Bindungen, intellektuelle Leistungsfähigkeit, mangelnde Sprachkenntnisse, ungünstiges Erscheinungsbild, Fehl- bzw. fehlende Qualifikation, fehlender Führerschein/Auto, Verhaltensauffälligkeiten, Überschuldung, Suchtproblematik, mangelnde Anpassungsfähigkeit, fehlende Motivation).

Gerade in Zeiten sich eintrübender konjunktureller Perspektiven stellen o.g. Faktoren die Arbeitsgemeinschaft vor große Herausforderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.      Struktur der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

 

 

 

Erwerbsfähige Hilfebedürftige insgesamt (Stand 31.10.08)

6.581

davon

 

     unter 25 Jahre

14 %

     25 bis unter 50 Jahre

58 %

     50 bis unter 55 Jahre

11 %

     55 Jahre und älter

17 %

darunter

 

     Deutsche

76 %

     Ausländer

24 %

darunter

 

    Alleinerziehende

15 %

darunter

 

     ohne Schulabschluss

25 %

     ohne abgeschlossene Berufsausbildung

76 %

darunter

 

     erwerbstätig

28 %

 

 

 

2.      Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften

 

 

Die Bedarfsgemeinschaften sind seit März 2007 (5.635 BG) kontinuierlich um insgesamt 10,2 % zurückgegangen und haben im Dezember 2007 mit 5.056 1 erstmals wieder in etwa den Wert von April 2005 erreicht.

Dies bedeutet den stärksten Rückgang innerhalb eines Jahres seit Bestehen der ARGE.

 

In der ersten Jahreshälfte 2008 war ein erneuter Anstieg bis auf 5265[1] zu verzeichnen.

Seit September stagniert die Zahl bei ca. 51001.

Im Oktober 2008 erhielten 51051 Bedarfsgemeinschaften

Leistungen nach dem SGB II.

 

3.      Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

 

Der Bestand an erwerbsfähigen Hilfebedürftigen reduzierte sich parallel zu

den Bedarfsgemeinschaften.

 

Im Oktober 2008 waren 6.581 erwerbsfähige Hilfebedürftige registriert,

rd. 2,8 % weniger als im Oktober des Vorjahres (6768).

 

 


 

Die Arbeitslosigkeit unter den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entwickelte

sich in ähnlicher Weise.

Im Oktober 2008 waren 46,4 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen arbeitslos

(3.053 Personen), die anderen Arbeitslosengeld II-Empfänger/-innen waren

erwerbstätig, befanden sich in Schule oder Ausbildung, nahmen an Eingliederungsmaßnahmen teil oder standen aus wichtigen familiären Gründen bzw.

aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 4,2 % (Vorjahr 4,7 %).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.      Abgänge von Hilfebedürftigen

 

Der konjunkturelle Aufschwung 2007 hatte auch den Arbeitsmarkt deutlich belebt.

Dies zeigte sich insbesondere in der Zunahme der Abgänge aus der Hilfebedürftigkeit

 

2007 sind im Schnitt monatlich 703 Hilfebedürftige aus dem Leistungsbezug Arbeitslosengeld II ausgeschieden. 2006 waren es zum Vergleich nur 584.

 

2008 lag der Schnitt bisher bei 683 Personen.

 

 

 

 

 

 

5.      Entwicklung der Neuanträge

 

Vom 01.01.2008 bis einschließlich Oktober 2008 wurden  2538 Anträge auf  Arbeitslosengeld II gestellt.

Davon wurden 63 % bewilligt, 27 %  abgelehnt. Die restlichen Personen nahmen den Termin bei der Antragsannahme nicht wahr

Verglichen mit dem Jahr 2007 zeigt sich ein Rückgang bei den Neuanträgen um durchschnittlich ca. 10 Fälle pro Monat.

 

 

 

6. Sofortangebot

 

Mitte Dezember 2006 installierte die Arbeitgemeinschaft Regensburg Stadt das Sofortangebot. (§ 15a SGB II) für Neuantragsteller. In diesem Sofortangebot wird allen erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre keine laufenden Geldleistungen nach dem SGB II oder SGB III bezogen haben, bei der Beantragung von SGB II Leistungen am Tag ihrer Antragstellung eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit angeboten.

 

Im Jahr 2008 wurden bis 30.09.08 2193 Personen registriert


24 % erklärten nach Unterbreitung eines Sofortangebots ihren Verzicht auf SGB II-Leistungen.

In 4 % der Fälle wurden wegen Nichtantritts oder Abbruchs einer Maßnahme Sanktionen (in Form von 30,60,90 oder 100 %-iger Leistungskürzung) verhängt.

 

 

 

 

 

 

7.      Sanktionen

 

Beim Arbeitslosengeld II steht neben dem Grundsatz des Förderns gleichberechtigt der Grundsatz des Forderns. Das heißt, dass jede/r Hilfebedürftige/r selbst gefordert ist, konkrete Schritte zur Behebung seiner / ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Jede/r Hilfebedürftige/r muss sich selbständig bemühen, seine / ihre Erwerbslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen und Vermittlungsvorschlägen mitwirken. Wird diesen Pflichten ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung der Leistung bis hin zum völligen Wegfallen der Leistungen vorsehen können.

In der Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt wurden im Jahr 2007 1842 Sanktionen eingeleitet.

Im Vergleich zu 2006 bedeutet dies eine Steigerung um 85 %.

Bis 31.10.08 waren in diesem Jahr bisher 784 Sanktionen zu verzeichnen.

 

 

 

 

8. Strafanzeigen

 

 

 

Die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs hat gesellschaftspolitisch einen hohen Stellenwert.

Die Bundesagentur bzw. die ARGEn überprüfen daher Leistungsbezieher, vierteljährlich im Wege des automatisierten Datenabgleichs hinsichtlich nicht gemeldeten Einkommens (in der Regel Erwerbseinkommen) oder Vermögens.

Aufgedeckter Leistungsbetrug wird konsequent strafrechtlich verfolgt.

 

Im Jahr 2007 wurden 185 Strafverfahren eingeleitet.

Den Strafverfahren lag insgesamt eine Schadenssumme i.H.v. ca.200.000,00 € zugrunde.

Im Jahr 2008 waren bis 13.11.08 bereits 270 Strafverfahren mit einer Gesamtschadenssumme i.H.v. ca. 330.000 e zu verzeichnen.

Diese Schadenssumme wird jeweils von den Betroffenen zurückgefordert.

 

Von dem Amtsgericht Regensburg wurden Geldstrafen in Höhe von insgesamt ca. 50.000,00 € jährlich, in Einzelfällen auch Freiheitsstrafen verhängt.

 

 

 

 

 

9. Ausblick

 

 

Die Bundesregierung hat ihre Konjunkturprognose für das kommende Jahr deutlich gesenkt. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums rechnet der Bund nur noch mit einem Wachstum in Höhe von 0,2 Prozent.

Das niedrigere Wachstum hätte unter anderem Folgen für den Arbeitsmarkt und den Staatshaushalt. So gehen die Forschungsinstitute in ihrem Herbstgutachten davon aus, dass die Zahl der Arbeitsplätze am Jahresende 2009 um 350.000 niedriger liegen wird als am Jahresanfang.

 

Auch auf dem lokalen Arbeitsmarkt schlägt sich die konjunkturelle Entwicklung nieder:

 

Der Kundenkreis der Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt  setzt sich zusammen aus ca. 70 % verfestigte Arbeitslosigkeit und knapp 8% integrationsnahe Kunden.

Ausgehend von dieser Grundlage ist bereits festzustellen, dass die Nachfrage der regionalen Zeitarbeitsfirmen stark rückläufig ist, einige große Betrieb in Regensburg Produktionsstillstand (z.B. Continental AG: jeden Freitag bis Ende des Jahres) eingeführt haben oder einführen werden (BMW Group: 1 Woche Werksstilllegung) und die Zeitarbeitskräfte als mobile Masse verstärkt bei den regionalen Großunternehmen freigesetzt werden.

Auch die Zulieferfirmen werden hiervon stark betroffen sein.

Diese beschriebenen Entwicklungen werden 2009 primär auf die Arge zurückschlagen. Betroffen sind prekäre Arbeitsverhältnisse (Ergänzend ALG II – Bezieher/-innen und Gering Qualifizierte), die als mobile Masse primär vom drohenden Stellenabbau betroffen sein werden. Dies steht im Widerspruch zum drohenden Fachkräftemangel und der Bindung von Unternehmen an gut qualifiziertes Personal, letzteres ist originäres Klientel der Arbeitsagenturen. Die drohende Entwicklung wird deshalb vor allem zu lasten der Arge gehen.

 

Trotzdem setzt sich die Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt für  2009 das ambitionierte Ziel, die Integrationsquote um 3 % zu steigern und die Ausgaben für passive Leistungen entsprechend um 3% zu senken.                              

 



[1] Es handelt sich hierbei um vorläufige Zahlen. Die korrigierten Zahlen werden 3-4 Monate im nachhinein gemeldet und liegen um ca. 300 Fälle höher

Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis

 

Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.