Vorlage - VO/08/3975/SK2  

 
 
Betreff: Bericht über die außerordentliche Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Stadtamhof am 06.11.2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
19.02.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Es wurden folgende Anfragen und Anträge gestellt:

 

 

1. Nahverkehrsgutachten, Bürgerentscheid „Steinerne Brücke“, ÖPNV-Ersatztrassen

    Fragesteller: Hr. Cerull

 

Hr. Cerull erläutert, dass sich seiner Meinung nach der finanzielle Aufwand für die Erstellung eines Nahverkehrsgutachtens nicht gelohnt habe. Aus den Untersuchungsergebnissen gehe nicht hervor, wohin die Fahrgäste fahren möchten. Auch sei die Altstadt nicht das Versorgungszentrum der Stadt. Dies gelte auch im Hinblick auf eine ärztliche Versorgung. Er stellt die Frage, weshalb keine Untersuchung der „Bürgertrasse“ erfolgt sei, obwohl diese keine Änderung der Fahrtzeit mit sich bringen würde. Zudem stellt er fest, dass der Bau einer Ersatzbrücke von einer großen Mehrheit der Bürger abgelehnt werde. Hinsichtlich des Baus eines Brückenprovisoriums für die gesperrte Protzenweiherbrücke stellt er fest, dass dadurch eine direkte ÖPNV-Anbindung Stadtamhofs möglich gewesen wäre.

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme wird auf die Vorlage zur Donauquerung für Linienbusse bei Sperrung der Steinernen Brücke und den Bericht zur Verhandlung mit dem Bund hinsichtlich des Baus eines Brückenprovisoriums Protzenweiherbrücke in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 14.10.2008 verwiesen.

 

 

2. Östliche und westliche Ersatztrassen

    Fragestellerin: Fr. Leary

 

Die Fragestellerin gibt an, dass die Bewohner Stadtamhofs keine Brücke über die Donau wollen bzw. benötigen. Diese können zu Fuß über die Steinerne Brücke zum Fischmarkt gehen oder das Anrufsammeltaxi benutzen, um mit dem Bus weiterzufahren. Eine Ersatzbrücke gibt den Bewohnern des nördlichen Landkreises – insbesondere aus Lappersdorf – die Möglichkeit näher an die Altstadt angebunden zu sein; dies geht jedoch zu Lasten der Bewohner Stadtamhofs und steht in keinem Verhältnis. Die Osttrasse führt dazu, dass der Grieser Spitz zerstört wird. Die Westtrasse führt ebenfalls zu großen Zerstörungen.

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme wird auf die Vorlage zur Donauquerung für Linienbusse bei Sperrung der Steinernen Brücke und zur Ersatztrasse Steinerne Brücke in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 14.10.2008 verwiesen.

 

 

3. Antragsteller: Hr. Prischenk

 

a)      Nach der Sperrung der Steinernen Brücke für den ÖPNV muss während der Sperrung der Protzenweiherbrücke mindestens eine Linie des RVV den Umweg (Schleife) über die Oberpfalzbrücke zur Hauptstraße nach Stadtamhof machen.

b)      Die Schifffahrtsverwaltung des Bundes soll in diesem Zusammenhang aufgefordert werden, die bereits für ein Provisorium an der Protzenweiherbrücke in Aussicht gestellten finanziellen Mittel auch für eine ÖPNV-Anbindung über die Oberpfalzbrücke zur Verfügung zu stellen.

c)      Die Stadt Regensburg wird aufgefordert, Ihren Einfluss auf die Politik und die Schifffahrtsbehörde verstärkt und kontinuierlich wahrzunehmen, damit Planung und Neubau der Protzenweiherbrücke schneller als geplant umgesetzt werden.

 

Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.

Stellungnahme:

 

Zu a)

 

Vor der Sperrung der Steinernen Brücke war Stadtamhof mit 4 Buslinien überdurchschnittlich gut erschlossen. Seit der Sperrung der Protzenweiherbrücke und der Steinernen Brücke ist Stadtamhof über die Haltestellen „Steinweg“, „Eiserne Brücke“, „Thundorferstraße“ und „Fischmarkt“ zwar schlechter als zuvor, aber noch befriedigend erschlossen.

Eine direkte Erschließung durch eine Buslinie kann theoretisch auf 2 Arten erfolgen:

-          Stichfahrt einer oder mehrerer Buslinien, die in der Frankenstraße verkehren nach Stadtamhof

-          Einrichten einer besonderen Buslinie für Stadtamhof

Die Fahrzeitverlängerungen durch Stichfahrten betragen – je nachdem welche Linie diese Fahrt durchführen soll – zwischen 10 und 20 Minuten. Eine häufige Nutzung der Haltestelle „Stadtamhof“ ist dadurch nicht zu erwarten. Hier muss nämlich nicht die Umwegfahrzeit, sondern die Fahrzeit bis zur nächstgelegenen Haltestelle „Steinweg“, verglichen werden. Diese steht in einem großen Missverhältnis zu den Fußwegen bis zu den nächstgelegenen Haltestellen „Steinweg“ bzw. „Eiserne Brücke“. Für Fußgänger ist der relativ kurze Weg zu den nächstgelegenen Haltestellen „Steinweg“ oder auch „Eiserne Brücke“ einer Umwegfahrt über die Oberpfalzbrücke vorzuziehen. Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste wurde das Anrufsammeltaxi eingeführt, welches die gewünschte Verbindung herstellt.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Fahrgäste dieser Linien, die bereits eine Fahrzeitverlängerung in Kauf nehmen müssen, noch zusätzlich eine Schleifenfahrt von 10 – 20 Minuten erdulden müssen, was diesen kaum zu vermitteln sein dürfte.

Darüber hinaus ist bei einer Schleifenfahrt – abhängig von der jeweiligen Linie – mit jährlichen Zusatzkosten in einer Größenordnung zwischen 100.000 Euro und 200.000 Euro zu rechnen.

Das Einrichten einer eigenen Busverbindung wäre sehr teuer. Schon eine Verbindung zur nächsten Umstiegsmöglichkeit, der Haltestelle „Steinweg“ würde Mehrkosten von über 200.000 Euro verursachen.

Das angebotene Anrufsammeltaxi stellt in der gegenwärtigen Situation eine wirtschaftlich gut vertretbare Lösung dar.

 

Zu b)

 

Das angedachte Brückenprovisorium an der Protzenweiherbrücke hätte auch von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden können. Folglich hätte die Schifffahrtsverwaltung des Bundes für diese Verkehrsteilnehmer kein zusätzliches bauzeitliches Brückenprovisorium errichten müssen, und dadurch lt. eigenen Angaben Kosten von 0,5 Mio. Euro eingespart. Diesen Betrag hätte die Schifffahrtsverwaltung pauschal als ihren Kostenanteil für ein Busprovisorium zur Verfügung gestellt.

Nachdem die Behelfsbrücke für Linienbusse nicht finanzierbar ist und somit nicht realisiert wird, wird die Schifffahrtsverwaltung plangemäß eine eigene Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer für die Dauer der Bauzeit errichten. Für den Bau dieses Provisoriums werden die vorgenannten Mittel eingesetzt. Lt. Aussage der Projektleiterin des Wasserstraßen-Neubauamtes Aschaffenburg würde bei einer Verwendung der Mittel für die ÖPNV-Anbindung über die Oberpfalzbrücke die Errichtung des Fußgängerprovisoriums entfallen.

 

Zu c)

 

Die Projektverantwortung für die Planung und den Neubau der Protzenweiherbrücke, sowie die Kostentragung der Maßnahme obliegen durch Gesetz dem Baulastträger; im vorliegenden Fall dem Bund, vertreten durch die Schifffahrtsverwaltung. Diese ist für die zeitliche und fachliche Abwicklung der Maßnahme verantwortlich. Seitens der Stadtverwaltung wird der Schifffahrtsverwaltung Unterstützung, vor allem in fachlicher Hinsicht sowie mit speziellen Ortskenntnissen, angeboten. Die Stadtverwaltung wird künftig vorrangig auf eine beschleunigte Planung achten.

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Vom Beschlussvorschlag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

 

  1. Zum Antrag ergeht folgender Beschluss:

 

2.1  Der Empfehlung der Bürgerversammlung, eine direkte Erschließung Stadtamhofs durch

eine Buslinie während der Sperrung der Protzenweiherbrücke sicherzustellen, wird nicht entsprochen.

 

2.2  Eine Aufforderung an die Schifffahrtsverwaltung, die finanziellen Mittel, die durch den Wegfall der Behelfsbrücke für Linienbusse eingespart werden für eine ÖPNV-

Anbindung über die Oberpfalzbrücke zur Verfügung zu stellen, ergeht nicht.

 

2.3  Die Stadt Regensburg bietet der Schifffahrtsverwaltung in fachlicher Hinsicht

Unterstützung an und wird auf eine beschleunigte Planung und Umsetzung der

Maßnahme achten.