Sachverhalt: Es
wurden folgende Anfragen und Anträge gestellt: 1.
Nahverkehrsgutachten, Bürgerentscheid „Steinerne Brücke“, ÖPNV-Ersatztrassen Fragesteller: Hr. Cerull Hr. Cerull
erläutert, dass sich seiner Meinung nach der finanzielle Aufwand für die
Erstellung eines Nahverkehrsgutachtens nicht gelohnt habe. Aus den
Untersuchungsergebnissen gehe nicht hervor, wohin die Fahrgäste fahren möchten.
Auch sei die Altstadt nicht das Versorgungszentrum der Stadt. Dies gelte auch
im Hinblick auf eine ärztliche Versorgung. Er stellt die Frage, weshalb keine
Untersuchung der „Bürgertrasse“ erfolgt sei, obwohl diese keine Änderung der
Fahrtzeit mit sich bringen würde. Zudem stellt er fest, dass der Bau einer
Ersatzbrücke von einer großen Mehrheit der Bürger abgelehnt werde. Hinsichtlich
des Baus eines Brückenprovisoriums für die gesperrte Protzenweiherbrücke stellt
er fest, dass dadurch eine direkte ÖPNV-Anbindung Stadtamhofs möglich gewesen
wäre. Stellungnahme: Zur
Stellungnahme wird auf die Vorlage zur Donauquerung für Linienbusse bei
Sperrung der Steinernen Brücke und den Bericht zur Verhandlung mit dem Bund
hinsichtlich des Baus eines Brückenprovisoriums Protzenweiherbrücke in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
vom 14.10.2008 verwiesen. 2. Östliche
und westliche Ersatztrassen Fragestellerin: Fr. Leary Die
Fragestellerin gibt an, dass die Bewohner Stadtamhofs keine Brücke über die
Donau wollen bzw. benötigen. Diese können zu Fuß über die Steinerne Brücke zum
Fischmarkt gehen oder das Anrufsammeltaxi benutzen, um mit dem Bus
weiterzufahren. Eine Ersatzbrücke gibt den Bewohnern des nördlichen Landkreises
– insbesondere aus Lappersdorf – die Möglichkeit näher an die Altstadt
angebunden zu sein; dies geht jedoch zu Lasten der Bewohner Stadtamhofs und
steht in keinem Verhältnis. Die Osttrasse führt dazu, dass der Grieser Spitz
zerstört wird. Die Westtrasse führt ebenfalls zu großen Zerstörungen. Stellungnahme: Zur
Stellungnahme wird auf die Vorlage zur Donauquerung für Linienbusse bei
Sperrung der Steinernen Brücke und zur Ersatztrasse Steinerne Brücke in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
vom 14.10.2008 verwiesen. 3.
Antragsteller: Hr. Prischenk a) Nach der Sperrung der Steinernen
Brücke für den ÖPNV muss während der Sperrung der Protzenweiherbrücke
mindestens eine Linie des RVV den Umweg (Schleife) über die Oberpfalzbrücke zur
Hauptstraße nach Stadtamhof machen. b) Die Schifffahrtsverwaltung des
Bundes soll in diesem Zusammenhang aufgefordert werden, die bereits für ein
Provisorium an der Protzenweiherbrücke in Aussicht gestellten finanziellen
Mittel auch für eine ÖPNV-Anbindung über die Oberpfalzbrücke zur Verfügung zu
stellen. c) Die Stadt Regensburg wird
aufgefordert, Ihren Einfluss auf die Politik und die Schifffahrtsbehörde
verstärkt und kontinuierlich wahrzunehmen, damit Planung und Neubau der
Protzenweiherbrücke schneller als geplant umgesetzt werden. Der Antrag
wird mit großer Mehrheit angenommen. Stellungnahme: Zu a) Vor der
Sperrung der Steinernen Brücke war Stadtamhof mit 4 Buslinien
überdurchschnittlich gut erschlossen. Seit der Sperrung der Protzenweiherbrücke
und der Steinernen Brücke ist Stadtamhof über die Haltestellen „Steinweg“,
„Eiserne Brücke“, „Thundorferstraße“ und „Fischmarkt“ zwar schlechter als
zuvor, aber noch befriedigend erschlossen. Eine
direkte Erschließung durch eine Buslinie kann theoretisch auf 2 Arten erfolgen: -
Stichfahrt
einer oder mehrerer Buslinien, die in der Frankenstraße verkehren nach
Stadtamhof -
Einrichten
einer besonderen Buslinie für Stadtamhof Die
Fahrzeitverlängerungen durch Stichfahrten betragen – je nachdem welche Linie
diese Fahrt durchführen soll – zwischen 10 und 20 Minuten. Eine häufige Nutzung
der Haltestelle „Stadtamhof“ ist dadurch nicht zu erwarten. Hier muss nämlich
nicht die Umwegfahrzeit, sondern die Fahrzeit bis zur nächstgelegenen
Haltestelle „Steinweg“, verglichen werden. Diese steht in einem großen
Missverhältnis zu den Fußwegen bis zu den nächstgelegenen Haltestellen
„Steinweg“ bzw. „Eiserne Brücke“. Für Fußgänger ist der relativ kurze Weg zu
den nächstgelegenen Haltestellen „Steinweg“ oder auch „Eiserne Brücke“ einer
Umwegfahrt über die Oberpfalzbrücke vorzuziehen. Für mobilitätseingeschränkte
Fahrgäste wurde das Anrufsammeltaxi eingeführt, welches die gewünschte
Verbindung herstellt. Zu
berücksichtigen ist auch, dass die Fahrgäste dieser Linien, die bereits eine
Fahrzeitverlängerung in Kauf nehmen müssen, noch zusätzlich eine Schleifenfahrt
von 10 – 20 Minuten erdulden müssen, was diesen kaum zu vermitteln sein dürfte. Darüber
hinaus ist bei einer Schleifenfahrt – abhängig von der jeweiligen Linie – mit
jährlichen Zusatzkosten in einer Größenordnung zwischen 100.000 Euro und
200.000 Euro zu rechnen. Das
Einrichten einer eigenen Busverbindung wäre sehr teuer. Schon eine Verbindung
zur nächsten Umstiegsmöglichkeit, der Haltestelle „Steinweg“ würde Mehrkosten
von über 200.000 Euro verursachen. Das
angebotene Anrufsammeltaxi stellt in der gegenwärtigen Situation eine
wirtschaftlich gut vertretbare Lösung dar. Zu b) Das
angedachte Brückenprovisorium an der Protzenweiherbrücke hätte auch von
Fußgängern und Radfahrern benutzt werden können. Folglich hätte die
Schifffahrtsverwaltung des Bundes für diese Verkehrsteilnehmer kein zusätzliches
bauzeitliches Brückenprovisorium errichten müssen, und dadurch lt. eigenen
Angaben Kosten von 0,5 Mio. Euro eingespart. Diesen Betrag hätte die
Schifffahrtsverwaltung pauschal als ihren Kostenanteil für ein Busprovisorium
zur Verfügung gestellt. Nachdem die
Behelfsbrücke für Linienbusse nicht finanzierbar ist und somit nicht realisiert
wird, wird die Schifffahrtsverwaltung plangemäß eine eigene Behelfsbrücke für
Fußgänger und Radfahrer für die Dauer der Bauzeit errichten. Für den Bau dieses
Provisoriums werden die vorgenannten Mittel eingesetzt. Lt. Aussage der
Projektleiterin des Wasserstraßen-Neubauamtes Aschaffenburg würde bei einer
Verwendung der Mittel für die ÖPNV-Anbindung über die Oberpfalzbrücke die
Errichtung des Fußgängerprovisoriums entfallen. Zu c) Die Projektverantwortung
für die Planung und den Neubau der Protzenweiherbrücke, sowie die Kostentragung
der Maßnahme obliegen durch Gesetz dem Baulastträger; im vorliegenden Fall dem
Bund, vertreten durch die Schifffahrtsverwaltung. Diese ist für die zeitliche
und fachliche Abwicklung der Maßnahme verantwortlich. Seitens der
Stadtverwaltung wird der Schifffahrtsverwaltung Unterstützung, vor allem in
fachlicher Hinsicht sowie mit speziellen Ortskenntnissen, angeboten. Die
Stadtverwaltung wird künftig vorrangig auf eine beschleunigte Planung achten. Der
Stadtrat beschließt:
2.1 Der Empfehlung der
Bürgerversammlung, eine direkte Erschließung Stadtamhofs durch eine
Buslinie während der Sperrung der Protzenweiherbrücke sicherzustellen, wird
nicht entsprochen. 2.2 Eine Aufforderung an die Schifffahrtsverwaltung,
die finanziellen Mittel, die durch den Wegfall der Behelfsbrücke für
Linienbusse eingespart werden für eine ÖPNV- Anbindung
über die Oberpfalzbrücke zur Verfügung zu stellen, ergeht nicht. 2.3 Die Stadt Regensburg bietet der
Schifffahrtsverwaltung in fachlicher Hinsicht Unterstützung
an und wird auf eine beschleunigte Planung und Umsetzung der Maßnahme
achten.
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