Sachverhalt: Der vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen am 15.04.2008 zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan Nr. 69
wurde zwischenzeitlich durch Satzung und Begründung konkretisiert. Da es sich
bei dem Planungsgebiet um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34
BauGB handelt und im Bebauungsplan lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a
BauGB zur Erhaltung zentraler Versorgungsbereiche vorgesehen und auch die
weiteren maßgeblichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 13 BauGB
(Vereinfachtes Verfahren) gegeben sind, wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Einbindung der Öffentlichkeit soll durch die nun
erfolgende Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Parallel dazu
wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der
Ausschuss beschließt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 69 ist
in seiner Fassung vom 17.02.2009 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der
Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über
die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
BP 69 Satzung BP 69 Begründung BP 69 Bebauungsplan
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