Sachverhalt: 1. Vorgeschichte Das
zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.-Nr. 3033 der Gemarkung Regensburg liegt
zwischen der Galgenberg- und der Regerstraße und grenzt unmittelbar südlich an
die Haydnstraße an. Nördlich befindet sich die ehemalige Brauereivilla. Das
Baugrundstück zeichnet sich durch seine besondere städtebauliche Lage, die
markante Topographie und den qualitätvollen Baumbestand aus. Im
Jahr 2007 wurde ein städtebaulicher Wettbewerb zur Bebauung des gesamten Areals
nördlich und südlich der Villa (Fl.-Nrn. 3033, 3032 und 2944) durchgeführt. Das
nunmehr beantragte Vorhaben (hier: Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses)
entspricht in seiner städtebaulichen Gebäudestellung und Kubatur dem Entwurf
des Wettbewerbsiegers. Dieser zeichnet sich durch eine aufgelöste Baustruktur
aus, deren gestaffelte Gebäudevolumina die großformatigen Gebäude im Süden und
Norden gleichermaßen wie die kleinteiligere Wohnbebauung im Westen einbinden.
Die gestalterische Qualität des Wettbewerbssiegers liegt nach Ansicht des
Preisgerichts auch in der Ausgestaltung der Freibereiche mit differenzierten
Höfen und öffentlichen Räumen. Die Fassadengestaltung wurde mit dem
Gestaltungsbeirat abgestimmt. Die
ehemalige Brauereivilla im Zentrum des Gesamtareals bleibt erhalten und soll
künftig für Büronutzung zur Verfügung stehen. Dem
Bauordnungsamt liegt ferner ein Bauantrag zur Errichtung eines
Studentenwohnheims auf dem südlichen Areal (Fl.-Nr. 3032 und 2944) vor. Die
Behandlung dieses Bauvorhabens erfolgt in einem separaten Tagesordnungspunkt. 2. Beschreibung
des Bauvorhabens Am
04.11.2008 wurde die Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung zum Neubau
eines Büro- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Anwesen Galgenbergstraße
25, Fl.-Nr. 3033, Gemarkung Regensburg beantragt. Antragstellerin ist die
Lambert Wohnbau GmbH. Der
beantragte Neubau wird von der derzeitigen östlichen Straßenbegrenzungslinie
der Galgenbergstraße um ca. 11 m nach Osten zurückversetzt. Dadurch ist
sichergestellt, dass ausreichende Flächen als Option für einen möglichen Ausbau
der Galgenbergstraße freigehalten werden. Die
Grundfigur des Neubaus besteht aus drei zusammenhängenden Bauteilen. Im
Kreuzungsbereich im Norden befindet sich ein fünfgeschossiger Riegel. An dieses
Bauteil schließt im Süden ein viergeschossiger Querriegel an, der aufgrund der
Topographie nach Norden hin dreigeschossig in Erscheinung tritt. Das südlichste
Bauteil ist an der Nordseite zweigeschossig und zur Haydnstraße sowie
Regerstraße hin dreigeschossig. Das
Gebäude mit seinen drei Bauteilen weist insgesamt eine Länge von ca. 50 m und
eine Breite zwischen 14,85 m und 29,7 m auf. Das
als Büro- und Geschäftshaus konzipierte Gebäude beinhaltet im
Erdgeschossbereich zur Haydnstraße eine Gaststätte mit einer Größe von 50 m²
sowie eine Ladeneinheit mit ca. 80 m². Im Übrigen sollen ca. 2.670 m²
Büroflächen entstehen. Der
Neubau erhält seinen Hauptzugang an der Galgenbergstraße sowie einen weiteren
Zugang an der Regerstraße. Die Gaststätte und auch die Ladeneinheit sind über
die Galgenbergstraße zugänglich. Die
Zufahrt zur zugehörigen Tiefgarage mit 61 Stellplätzen befindet sich am
nördlichsten Punkt an der Regerstraße. Im Bereich der Regerstraße werden 7 oberirdische, offene Stellplätze errichtet. Aus Gründen
des Nachbarschutzes werden die in der Antragsplanung dargestellten 12 offenen
Stellplätze auf diese Anzahl reduziert. 3. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Die
zu bebauenden Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich. Das beantragte
Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig, da es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Bauvorhaben schafft in
seiner Maßstäblichkeit den Übergang zwischen der vorhandenen bzw. genehmigten,
großformatigen Bebauung im Norden, Nordwesten und Süden (u.a. Alte Mälzerei,
Neubau Wohn- und Geschäftshaus Haydnstr. 1, Finanzamt) und der kleinteiligeren
Wohnbebauung entlang der Regerstraße. Zur Herstellung der
Nachbarverträglichkeit wird das Bauvorhaben zur Regerstraße hin höhenmäßig abgestaffelt. Unter
Berücksichtigung des Gebotes der nachbarlichen Rücksichtnahme wurde die
Tiefgaragenzufahrt so weit als möglich nach Norden in der Regerstraße situiert,
um die Beeinträchtigung der Anwohner zu minimieren. Ferner sind entsprechende
Auflagen zum Lärmschutz in die Baugenehmigung aufzunehmen. Aus
verkehrlichen Gründen ist die Tiefgaragenzufahrt des Bauvorhabens weder im
Bereich der Galgenbergstraße, noch im Bereich der Haydnstraße zulässig. Gründe
dafür sind u.a. die Nähe zum Kreuzungsbereich Galgenbergstraße/ Haydnstraße
bzw. die geplante Tiefgaragenzufahrt des genehmigten Neubaus Haydnstraße 1. Die
geplante Tiefgaragenzufahrt befindet sich zudem an einer Stelle, an der bereits
eine vorhandene Grundstückszufahrt besteht. Mit der geplanten Erschließung an
der Regerstraße besteht aus verkehrsplanerischer Sicht Einverständnis. 4. Bauordnungsrechtliche
Zulässigkeit Stellplätze Die
notwendigen 68 Stellplätze nach der städt. Garagen- und Stellplatzsatzung können
in der Tiefgarage und durch oberirdische Stellplätze nachgewiesen werden. Brandschutz Gegen
die Errichtung des Gebäudes in der vorliegenden Planung bestehen aus
brandschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. 5. Naturschutz Zur
Realisierung des Bauvorhabens (hier Studentenwohnheim und Büro- und
Geschäftshaus) müssen große Teile des Baumbestandes im südlichen und nördlichen
Areal gefällt werden, für die jedoch im Bereich südlich der Villa und im
unmittelbaren Umfeld der Villa Ersatzpflanzungen erfolgen sollen. Ein
entsprechender Freiflächengestaltungsplan wurde vorgelegt. Bzgl. des dann noch
bestehenden Pflanzdefizits muss außerhalb des Geländes eine geeignete
Ausgleichsmöglichkeit im näheren Umfeld realisiert werden. In der
Baugenehmigung werden diesbezüglich entsprechende Nebenbestimmungen festgelegt. Es
wurde ferner ein Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
für das gesamte Areal vorgelegt. Danach kann das Vorhandensein von Fledermäusen
(hier vermutlich Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus, Braunes
Langohr) in vorhandenen Baumhöhlen derzeit nicht ausgeschlossen werden. Gemäß
dem Gutachten besitzt dieser relativ kleine Lebensraum aber keine essentielle
Funktion. Ungeachtet dessen muss aus naturschutzfachlicher Sicht vor den
Rodungen eine genaue Untersuchung der vorhandenen Baumhöhlen erfolgen, zudem
muss in diesem Fall die Höhere Naturschutzbehörde beteiligt werden, um ggf.
eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erwirken. 6. Bodendenkmalpflege Die
erforderliche bodendenkmalpflegerische Erlaubnis für das Vorhaben wurde unter
Auflagen am 23.10.2008 erteilt. Die
Verwaltung wird beauftragt, die beantragte baurechtliche Genehmigung mit den
notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen.
Anlagen:
7 Pläne
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