Sachverhalt: 1.
Allgemeines Die
Stadt Regensburg hat am 11.9.1975 die gesamte Altstadt mit einem Umgriff von
insgesamt fast 350 ha als Untersuchungsgebiet bestimmt. Innerhalb dieses
Gesamtbereiches wurden bisher die Sanierungsgebiete “Donauwacht”,
“Roter-Lilien-Winkel”, “Westnerwacht”, “Westlich der Bachgasse”, “Stadtamhof”
sowie “Ostengasse Nord” mit einer Gesamtfläche von 56,5 ha förmlich festgelegt. Die
Sanierungsgebiete “Donauwacht” und “Roter-Lilien-Winkel” sind inzwischen
abgeschlossen; die Erneuerung der Gebiete “Westnerwacht” und “Westlich der Bachgasse”
schreitet zügig voran. In “Stadtamhof” erfolgte als wesentliche Maßnahme die
Erneuerung der Hauptstraße. Mit
Blick auf die stadtentwicklungsplanerischen Absichten hinsichtlich Stärkung der
Achse Bahnhof – Altstadt, der angestrebten Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes
und einer neuen Nutzung des Kepler-Areals, können positive Impulse für den
gesamten Bereich der südlichen Altstadt erwartet werden. 2.
Geplantes Sanierungsgebiet Das
Untersuchungsgebiet „Kepler-Areal“ hat eine Fläche von ca. 7,4 ha erstreckt
sich im Wesentlichen auf ein Gebiet zwischen dem fürstlichen Schlosspark Thurn und Taxis und
der D.-Martin-Luther-Straße sowie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Altstadtbereich.
Im Flächennutzungsplan in der Fassung vom 31.01.1983 einschließlich der letzten
Änderung vom 17.7.2006 ist der Bereich als Kerngebiet, Grünfläche (Parkanlage),
Fläche für Gemeinbedarf (Kirche), Verkehrsflächen (hier auch Busbahnhof) und
Bahnanlage dargestellt. 3.
Vorbereitende Untersuchungen Nach
Maßgabe des Baugesetzbuches ist die Durchführung vorbereitender Untersuchungen
Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes. Dabei muss
der Nachweis erbracht werden, dass die vorhandenen städtebaulichen und
baulichen Mängel bzw. Missstände die Festlegung eines Sanierungsgebietes
rechtfertigen. Außerdem sollen die Untersuchungen die strukturellen und
städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden
allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung belegen. Die
vorbereitenden Untersuchungen umfassen zunächst die Erhebung und Darstellung
der vorgegebenen Situation bzw. der vorhandenen Mängel und Missstände. Als
grobe Rahmenvorgabe sollten folgende Punkte untersucht werden: -
Entwicklung
des Areals aus geschichtlicher, wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht -
Bestandsaufnahme
zu den Themen - Nutzung der
Grundstücke und Gebäude - Baualter und
Zustand der Bausubstanz, Bau-/ Bodendenkmäler -
Grundbesitzverhältnisse - Grün- und
Freiflächen - ruhender und
fließender Verkehr -
Aktuelle
Situation bezüglich - Handel und Gewerbe - Verkehr - öffentlichen und privaten
Infrastrukturen - Wohnsituation bezüglich
Gebäude, Wohnumfeld und
Naherholung - Bodenmarkt - Sozialstrukturen - Nutzungskonflikten Auf
einen besonderen Sozialteil kann beim angestrebten Sanierungsgebiet
„Kepler-Areal“ nach Auffassung der Verwaltung verzichtet werden. Die
bestehenden Beschlüsse des Stadtrates zu den Grundsätzen der Sozialplanung bei
Sanierung setzen allgemein gültige und bewährte Maßstäbe. Die
Ergebnisse der Untersuchungen sollen in einem Rahmenplan bzw. Zeit- und Maßnahmenplan mit Aussagen zur
Abgrenzung des möglichen Sanierungsgebietes, der Wahl des Verfahrens und der Kosten
dargestellt werden. Für
derartige Maßnahmen stehen Mittel im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle
0.6152.6551.0 bereit. Bezüglich
der Fördermöglichkeiten wurden mit der Regierung der Oberpfalz Gespräche mit
dem Ergebnis geführt, dass die Voraussetzungen für vorbereitende Untersuchungen
gegeben sind. Es können also 60% der Kosten als Zuschuss (Bund-Länder-Programm)
erwartet werden. Im
Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ist eine Beteiligung und Mitwirkung
der Betroffenen nach § 137 BauGB sowie der öffentlichen Aufgabenträger nach §
139 BauGB durchzuführen. 4.
Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet Die
Ergebnisse dieser vorbereitenden Untersuchungen sollen aufzeigen, ob dort ein
städtebaulicher Rahmenplan mit förmlicher Festlegung als Sanierungsgebiet für
dieses Areal erfolgen kann und soll und ob die Finanzierbarkeit und damit die
zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen gesichert erscheinen. 1. Vom
Bericht wird Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des
Berichts für ein Gebiet zwischen dem Fürstlichen Schlosspark Thurn und Taxis
und der D.-Martin-Luther-Straße sowie zwischen dem Hauptbahnhof und dem
Altstadtbereich die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 des
Baugesetzbuches durchzuführen. Der Umgriff des Gebietes ist im beiliegenden
Lageplan vom 5.2.2009, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist,
dargestellt. 3. Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden
Untersuchungen ist unter Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB
ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Zudem soll
in der örtlichen Presse ein entsprechender Hinweis erfolgen.
Anlagen:
1 Lageplan vom 05.02.2009
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