Vorlage - VO/09/4038/62  

 
 
Betreff: Kepler-Areal
Vorbereitende Untersuchungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Städtebauförderung und Vergaben   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
05.02.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Allgemeines

 

Die Stadt Regensburg hat am 11.9.1975 die gesamte Altstadt mit einem Umgriff von insge­samt fast 350 ha als Untersuchungsgebiet bestimmt. Innerhalb dieses Gesamtbereiches wurden bisher die Sanierungsgebiete “Donauwacht”, “Roter-Lilien-Winkel”, “Westnerwacht”, “Westlich der Bachgasse”, “Stadtamhof” sowie “Ostengasse Nord” mit einer Gesamtfläche von 56,5 ha förmlich festgelegt.

 

Die Sanierungsgebiete “Donauwacht” und “Roter-Lilien-Winkel” sind inzwischen abgeschlos­sen; die Erneuerung der Gebiete “Westnerwacht” und “Westlich der Bachgasse” schreitet zügig voran. In “Stadtamhof” erfolgte als wesentliche Maßnahme die Erneuerung der Hauptstraße.

 

Mit Blick auf die stadtentwicklungsplanerischen Absichten hinsichtlich Stärkung der Achse Bahnhof – Altstadt, der angestrebten Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und einer neuen Nutzung des Kepler-Areals, können positive Impulse für den gesamten Bereich der südlichen Altstadt erwartet werden.

 

 

2. Geplantes Sanierungsgebiet

 

Das Untersuchungsgebiet „Kepler-Areal“ hat eine Fläche von ca. 7,4 ha erstreckt sich im Wesentlichen auf ein Gebiet zwischen dem  fürstlichen Schlosspark Thurn und Taxis und der D.-Martin-Luther-Straße sowie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Altstadtbereich. Im Flächennutzungsplan in der Fassung vom 31.01.1983 einschließlich der letzten Änderung vom 17.7.2006 ist der Bereich als Kerngebiet, Grünfläche (Parkanlage), Fläche für Gemeinbedarf (Kirche), Verkehrsflächen (hier auch Busbahnhof) und Bahnanlage dargestellt.

 

 

3. Vorbereitende Untersuchungen

 

Nach Maßgabe des Baugesetzbuches ist die Durchführung vorbereitender Untersuchungen Voraussetzung für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes. Dabei muss der Nachweis erbracht werden, dass die vorhandenen städtebaulichen und baulichen Mängel bzw. Missstände die Festlegung eines Sanierungsgebietes rechtfertigen. Außerdem sollen die Untersuchungen die strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung belegen.

 

 

Die vorbereitenden Untersuchungen umfassen zunächst die Erhebung und Darstellung der vorgegebenen Situation bzw. der vorhandenen Mängel und Missstände.

 

Als grobe Rahmenvorgabe sollten folgende Punkte untersucht werden:

 

-          Entwicklung des Areals aus geschichtlicher, wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht

 

-          Bestandsaufnahme zu den Themen

        - Nutzung der Grundstücke und Gebäude

        - Baualter und Zustand der Bausubstanz, Bau-/ Bodendenkmäler

        - Grundbesitzverhältnisse

        - Grün- und Freiflächen

        - ruhender und fließender Verkehr

 

-          Aktuelle Situation bezüglich

              - Handel und Gewerbe

              - Verkehr

              - öffentlichen und privaten Infrastrukturen

              - Wohnsituation bezüglich Gebäude,  Wohnumfeld  und  Naherholung

              - Bodenmarkt

              - Sozialstrukturen

              - Nutzungskonflikten

 

Auf einen besonderen Sozialteil kann beim angestrebten Sanierungsgebiet „Kepler-Areal“ nach Auffassung der Verwaltung verzichtet werden. Die bestehenden Beschlüsse des Stadtrates zu den Grundsätzen der Sozialplanung bei Sanierung setzen allgemein gültige und bewährte Maßstäbe.

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in einem Rahmenplan bzw.  Zeit- und Maßnahmenplan mit Aussagen zur Abgrenzung des möglichen Sanierungsgebietes, der Wahl des Verfahrens und der Kosten dargestellt werden.

 

Für derartige Maßnahmen stehen Mittel im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 0.6152.6551.0 bereit.

Bezüglich der Fördermöglichkeiten wurden mit der Regierung der Oberpfalz Gespräche mit dem Ergebnis geführt, dass die Voraussetzungen für vorbereitende Untersuchungen gegeben sind. Es können also 60% der Kosten als Zuschuss (Bund-Länder-Programm) erwartet werden.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen ist eine Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen nach § 137 BauGB sowie der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB durchzuführen.

 

 

4. Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet

 

Die Ergebnisse dieser vorbereitenden Untersuchungen sollen aufzeigen, ob dort ein städtebaulicher Rahmenplan mit förmlicher Festlegung als Sanierungsgebiet für dieses Areal erfolgen kann und soll und ob die Finanzierbarkeit und damit die zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen gesichert erscheinen.

 

1

 

1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des Berichts für ein Gebiet zwischen dem Fürstlichen Schlosspark Thurn und Taxis und der D.-Martin-Luther-Straße sowie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Altstadtbereich die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 des Baugesetzbuches durchzuführen. Der Umgriff des Gebietes ist im beiliegenden Lageplan vom 5.2.2009, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

 

3. Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist unter Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Zudem soll in der örtlichen Presse ein entsprechender Hinweis erfolgen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Lageplan vom 05.02.2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussvorlage zum 05.02.2009 (141 KB)