Sachverhalt Die
Stadtbezirkseinteilung nach Art. 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern wurde am 2.7.1954 vom damaligen Hauptausschuss beschlossen.
Sie blieb seitdem, mit Ausnahme der Eingemeindungen 1977 (Stadtbezirke 17
Oberisling – Graß und
18 Burgweinting – Harting)
und geringfügiger Anpassungen des Grenzverlaufs einzelner Stadtbezirke in den
Jahren 1970 und 1983, im Wesentlichen unverändert. Damit ist sie die wichtigste
innerstädtische Gebietsgliederung zur kleinräumigen Dokumentation von
Stadtentwicklung und Stadtgeschichte sowie zur Fortführung statistischer
Zeitreihen und zur Wahldokumentation. Um diese Funktion besonders in Bezug auf
die Fortführung schlüssiger und funktional richtig zugeordneter Zeitreihen zu
erhalten, ist eine Anpassung des südlichen Grenzverlaufs des Stadtbezirks 01
Innenstadt geboten. Begründung Die
Innenstadt mit ihren typischen Funktionen war in Regensburg lange Zeit
weitgehend auf die Altstadt beschränkt. Die historische Bausubstanz und
Baustruktur sowie die räumliche Fassung der Altstadt durch Donau und
Alleengürtel setzten der Entwicklung von Innenstadtfunktionen allerdings enge
Grenzen. Dies wurde insbesondere in den Bereichen Einzelhandel und
Dienstleistungen deutlich, deren Flächenansprüche in der Altstadt immer
schwieriger umgesetzt werden konnten, so dass bereits in den 1960er Jahren eine
„Cityerweiterung“ bis zur Friedenstraße diskutiert wurde. Diese Idee wurde in
den 1990er Jahren aufgegriffen und in der Folgezeit auf der ehemaligen
Bahnfläche südlich des Hauptbahnhofs an der Friedenstraße eine altstadtnahe
Innenstadterweiterung ermöglicht. Dort befinden sich mittlerweile ein Einkaufszentrum,
ein großes Kino und ein Ärztehaus. Weitere Flächenpotentiale stehen für
Ansiedlungen zur Verfügung. Die
Innenstadterweiterungsfläche nimmt also vorrangig klassische
Kerngebietsnutzungen auf, die aufgrund ihrer Größe oder sonstigen Standortanforderungen
in der Altstadt nicht unterzubringen sind. Es ist deshalb sinnvoll, auch das
räumliche Gliederungssystem der Stadt Regensburg an diese Realitäten und
funktionalen Zusammenhänge anzupassen und den Bereich zwischen Kumpfmühler
Brücke, Galgenbergbrücke und Friedenstraße (das Gebiet umfasste bislang den
unbewohnten Block 12.01.01.01) dem Stadtbezirk „Innenstadt“ (mit der neuen
Blocknummer: 01.01.02.09, wie in Anlage 2 dargestellt) zuzuordnen. Relevant ist
diese Änderung bisher in erster Linie für die kleinräumige Verteilung der
Verkaufsflächen, da die Regensburg-Arcaden als oberzentrale Ergänzung des
Altstadt-Einzelhandels nicht dem Stadtteil Galgenberg, sondern sinnvollerweise
der Innenstadt zugeordnet werden müssen. Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Änderung der südlichen Abgrenzung des Stadtbezirks 01
Innenstadt wie folgt: Der Bereich zwischen Kumpfmühler
Brücke, Friedenstraße und Galgenbergbrücke wird dem Stadtbezirk 01 Innenstadt
zugeordnet. Die neue Grenze verläuft so wie in der Anlage 2 dargestellt. Die Beschreibung des
Grenzverlaufs zwischen den Stadtbezirken 01 Innenstadt und 12 Galgenberg ist
wie folgt zu ändern: Stadtbezirk 01 Innenstadt: Nördliches Ufer des
Donaunordarmes ab der Wehrbrücke bis in Höhe des Unteren Wöhrds – Verlängerung zum Südufer des
südlichen Donauarmes –
Donausüdufer bis zur Ostgrenze des Villaparks – Villastraße – Adolf-Schmetzer-Straße – Gabelsbergerstraße – Sternbergstraße bis zur
Sternbergunterführung –
Bundesbahngelände bis zur Galgenbergbrücke – Kreuzung Galgenbergstraße/Friedenstraße
–
Friedenstraße bis zur Kumpfmühler Brücke – Kumpfmühler Straße – Fürst-Anselm-Allee – Platz der Einheit – Prebrunnallee – westl. Begrenzung des
Herzogparks –
Donausüdufer bis zur Staustufe Regensburg – Wehrbrücke bis zum Donaunordarm. Stadtbezirk 12 Galgenberg: Kreuzung
Universitätsstraße/Friedenstraße – Friedenstraße – Furtmayrstraße –
Alfons-Auer-Straße – Hermann-Geib-Straße – Unterislinger Weg – BAB A 3 –
Universitätsstraße – Friedenstraße.
Anlagen:
1 Karte „Stadtbezirke Übersicht“ 1 Karte „Stadtbezirke Veränderung“
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