Sachverhalt: 1. Anlass Im Jahre 1993
beschloss der Stadtrat die „Richtlinien für die Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der
Altstadt“ von Regensburg. Diese Richtlinien sowie deren Vollzug führten im
vergangenen Jahr zu lebhaften Diskussionen über Gestaltungsspielräume von
Freisitzen. Die Gespräche und
Abstimmungstermine zwischen den Altstadtgastronomen und der Stadtverwaltung
haben in konstruktiver Zusammenarbeit zu dem nachfolgend dargelegten Vorschlag
zur Anpassung der derzeit gültigen Gestaltungsrichtlinie geführt. Einigkeit
besteht allerdings darin, dass Gestaltungsrichtlinien generell beibehalten
werden sollen. Sie ermöglichen künftig größere gestalterische Freiräume und
leisten damit einen Beitrag zur Lösung von Konfliktfällen. Nachfolgende
Gestaltungsrichtlinien sind in enger Abstimmung mit Vertretern der örtlichen
Altstadtgastronomie entwickelt worden: 2. Grundsätzliche
Ziele In Regensburg gibt
es zahlreiche positive Beispiele für gelungene Freisitzgestaltungen. Zur
Einfügung in das Bild der historischen Altstadt und in Abstimmung mit den
Belangen der Denkmalpflege müssen folgende Kriterien beachtet werden, die
zugleich als Grundsätze für eine Genehmigung gelten: Es müssen
ausreichende Platzverhältnisse erhalten bleiben, um einen Störung des
Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrs zu vermeiden. Insbesondere dürfen
Rettungswege für Feuerwehr und sonstige Einsatzfahrzeuge nicht verstellt
werden. Es darf keine Überbelegung der Straßen und
Plätze mit Freisitzen geben, um andere städtische Nutzungen (Märkte, Aufenthalt,
Einzelveranstaltungen, Feuerwehrzufahrten, Einfahrten etc.) weiter zu ermöglichen und die
denkmalgeschützten Stadträume erlebbar zu lassen. Die öffentlichen Nutzung sowie Sicherheitsaspekte
haben Vorrang. Es ist ein direkter räumlicher Zusammenhang
von Lokal und Freisitz erforderlich, um weitläufige, gefährliche Straßenquerungen für Gäste und
Personal zu vermeiden. Mit Rücksicht auf das historische Erscheinungsbild der Altstadt, das
denkmalgeschützte Altstadtensemble und den Welterbebereich ist auf eine qualitätvolle
Ausführung der Freisitzmöblierung zu achten, wobei die Möblierung optisch nicht im
Vordergrund stehen darf, um die historischen Stadträume und den Altstadtcharakter von Regensburg
zu bewahren. 3. Anregungen der örtlichen Gastronomie Es sollten nach den Vorstellungen der Altstadtgastronomen
nur Freisitzgarnituren in qualitätvoller Ausführung, aber mit möglichst
geringen gestalterischen Einschränkungen aufgestellt werden dürfen. Bei der
Farbgestaltung sollten – mit Ausnahme von Neonfarben – auch andere Farbtöne
zugelassen werden. Wenn möglich, sollten die Tische am Boden angeschraubt
werden dürfen. Ein weiterer Vorschlag der örtlichen Gastronomie ging dahin, bei
schräger Sonneneinstrahlung zusätzlich Beistellschirme aufstellen zu können. Es
wurde angeregt, Beleuchtungen an den Sonnenschirmen zuzulassen. Um unnötige
finanzielle Belastungen zu vermeiden, sollten Möblierungen bei bereits
bestehenden genehmigten Freisitzen Bestandschutz genießen. Schließlich regten
die Gastronomen die Schaffung eines Beratungsgremiums an, um in Zweifels- oder
Konfliktfällen gemeinsam mit der Stadtverwaltung Lösungsmöglichkeiten
erarbeiten zu können. In der Abstimmung mit der Verwaltung wurde daraus ein
Kompromiss gefunden, der versucht den Wunsch nach individueller Präsentation
mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen (siehe Anlage 1). Mit Schreiben vom 19.12.2008 an den Oberbürgermeister regte
der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband namens der Interessengemeinschaft
Regensburger Altstadt Gastronomie darüber hinaus an, Planung, Beratung,
Genehmigungsverfahren sowie Überwachung in eine Hand zu geben. Mit dieser
Bündelung könnten unnötige Konflikte vermieden werden. Auf das in Anlage 3 zu
diesem Bericht beigefügte Schreiben wird verwiesen. 4. Gestaltungselemente Entsprechend dem gemeinsamen Gesprächsergebnis sollten die
Gestaltungsrichtlinien im Wesentlichen wie folgt gefasst werden (der
vollständige Text findet sich in Anlage 2): 4.1 Möblierung: Die tragenden Teile (Gestelle) von Tischen
und Stühlen sind als schlanke Metall- oder Holzkonstruktion in einfachem,
ansprechendem Design auszuführen. Nur die Sitz- und Rückenflächen dürfen eine
geschlossene Fläche aufweisen. Eine Ausführung in grellen Farben ist nicht
erlaubt. Insbesondere bei beengten
Platzverhältnissen sind die Tische möglichst klein zu bemessen. Das Aufstellen von Bänken, typischer
Biergartenbestuhlung, Terrassen-, oder Wintergarten- und Polstermöbeln ist
nicht gestattet. 4.2 Schirme: Die Beschattung von Freisitzen erfolgt
ausschließlich über Schirme. Die Verwendung von Markisen zur
Freisitzbeschattung ist nicht zulässig. Die Größe und Form der Schirme ist
abhängig von der räumlichen Situation. Die Schirme müssen mit einfarbigem
Textilmaterial ohne Werbeaufdruck, ausgenommen des Gaststättennamens, in nicht
greller Farbgebung bespannt sein. Die Beleuchtung von Freisitzen durch z.B. die
Anbringung von Leuchtkörpern an Schirmen ist nicht zulässig. 4.3 Begrünung: Zur Begrünung von Freisitzen dürfen einheitliche Pflanzgefäße mit einem
Mindestabstand von 1,50 m innerhalb der Freisitzfläche aufgestellt werden. Form
und Farbe der Gefäße sind zurückhaltend zu gestalten. 4.4 Sonstiges: Die Verwendung von Heizstrahlern und
vergleichbaren technischen Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer der
Freisitze ist ebenso unzulässig wie das Auslegen von Teppichen oder sonstigen
Bodenbelägen sowie das Anbringen von Podesten. 5. Klärung von Konfliktfällen Die Verwaltung schlägt vor, die Anregungen der Altstadtgastronomen
aufzugreifen und den in den vergangenen Monaten begonnenen Weg des engen
Kontakts zwischen der Stadtverwaltung und der Gastronomie fortzuführen. Zur Unterstützung in strittigen Gestaltungsfragen wird, ähnlich wie
bereits bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Warenauslagen
praktiziert, die Verwaltung sich der Beratung durch Vertreter/innen der in der
Altstadt vertretenen Interessensverbände bedienen. Auf diesem Weg können ggf.
auch Abweichungen von den Gestaltungsregeln zugelassen werden. 6. Weiteres
Vorgehen 6.1 Die
neu überarbeitete Gestaltungsrichtlinie soll mit Erläuterungen und Beispielen
als Flyer gedruckt und an die Altstadtgastronomen Regensburgs versendet werden.
6.2 Zugleich soll
noch eine Informationsveranstaltung stattfinden, um die neue Richtlinie
vorzustellen und eventuell offene Fragen zu erläutern. 6.3 Darüber
hinaus wird die neue Gestaltungsrichtlinie in das „Gestaltungshandbuch
Altstadt“ aufgenommen. Der
Ausschuss beschließt: 1. Der Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschließt die Änderung der
Gestaltungsrichtlinie vom 25. Mai 1993 entsprechend der Anlage 2 der
Beschlussvorlage „Modifizierung der Gestaltungsrichtlinie für die Freisitze in
der Regensburger Altstadt“.
3 Anlagen
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