Vorlage - VO/09/4043/61  

 
 
Betreff: Modifizierung der Gestaltungsrichtlinien für die Freisitze in der Regensburger Altstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.02.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1.      Anlass

 

Im Jahre 1993 beschloss der Stadtrat die „Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt“ von Regensburg. Diese Richtlinien sowie deren Vollzug führten im vergangenen Jahr zu lebhaften Diskussionen über Gestaltungsspielräume von Freisitzen.

 

Die Gespräche und Abstimmungstermine zwischen den Altstadtgastronomen und der Stadtverwaltung haben in konstruktiver Zusammenarbeit zu dem nachfolgend dargelegten Vorschlag zur Anpassung der derzeit gültigen Gestaltungsrichtlinie geführt. Einigkeit besteht allerdings darin, dass Gestaltungsrichtlinien generell beibehalten werden sollen. Sie ermöglichen künftig größere gestalterische Freiräume und leisten damit einen Beitrag zur Lösung von Konfliktfällen.

 

Nachfolgende Gestaltungsrichtlinien sind in enger Abstimmung mit Vertretern der örtlichen Altstadtgastronomie entwickelt worden:

 

2.      Grundsätzliche Ziele

 

In Regensburg gibt es zahlreiche positive Beispiele für gelungene Freisitzgestaltungen. Zur Einfügung in das Bild der historischen Altstadt und in Abstimmung mit den Belangen der Denkmalpflege müssen folgende Kriterien beachtet werden, die zugleich als Grundsätze für eine Genehmigung gelten:

Es müssen ausreichende Platzverhältnisse erhalten bleiben, um einen Störung des Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrs zu vermeiden. Insbesondere dürfen Rettungswege für Feuerwehr und sonstige Einsatzfahrzeuge nicht verstellt werden.

Es darf keine Überbelegung der Straßen und Plätze mit Freisitzen geben, um andere städtische

Nutzungen (Märkte, Aufenthalt, Einzelveranstaltungen, Feuerwehrzufahrten, Einfahrten etc.)

weiter zu ermöglichen und die denkmalgeschützten Stadträume erlebbar zu lassen. Die  

öffentlichen Nutzung sowie Sicherheitsaspekte haben Vorrang.

Es ist ein direkter räumlicher Zusammenhang von Lokal und Freisitz erforderlich, um weitläufige,

gefährliche Straßenquerungen für Gäste und Personal zu vermeiden.

Mit Rücksicht auf das historische Erscheinungsbild der Altstadt, das denkmalgeschützte

Altstadtensemble und den Welterbebereich ist auf eine qualitätvolle Ausführung der

Freisitzmöblierung zu achten, wobei die Möblierung optisch nicht im Vordergrund stehen darf,

um die historischen Stadträume und den Altstadtcharakter von Regensburg zu bewahren.

 

3.      Anregungen der örtlichen Gastronomie

 

Es sollten nach den Vorstellungen der Altstadtgastronomen nur Freisitzgarnituren in qualitätvoller Ausführung, aber mit möglichst geringen gestalterischen Einschränkungen aufgestellt werden dürfen. Bei der Farbgestaltung sollten – mit Ausnahme von Neonfarben – auch andere Farbtöne zugelassen werden. Wenn möglich, sollten die Tische am Boden angeschraubt werden dürfen. Ein weiterer Vorschlag der örtlichen Gastronomie ging dahin, bei schräger Sonneneinstrahlung zusätzlich Beistellschirme aufstellen zu können. Es wurde angeregt, Beleuchtungen an den Sonnenschirmen zuzulassen. Um unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden, sollten Möblierungen bei bereits bestehenden genehmigten Freisitzen Bestandschutz genießen. Schließlich regten die Gastronomen die Schaffung eines Beratungsgremiums an, um in Zweifels- oder Konfliktfällen gemeinsam mit der Stadtverwaltung Lösungsmöglichkeiten erarbeiten zu können.

In der Abstimmung mit der Verwaltung wurde daraus ein Kompromiss gefunden, der versucht den Wunsch nach individueller Präsentation mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen (siehe Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 19.12.2008 an den Oberbürgermeister regte der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband namens der Interessengemeinschaft Regensburger Altstadt Gastronomie darüber hinaus an, Planung, Beratung, Genehmigungsverfahren sowie Überwachung in eine Hand zu geben. Mit dieser Bündelung könnten unnötige Konflikte vermieden werden. Auf das in Anlage 3 zu diesem Bericht beigefügte Schreiben wird verwiesen.

 

4.      Gestaltungselemente

 

Entsprechend dem gemeinsamen Gesprächsergebnis sollten die Gestaltungsrichtlinien im Wesentlichen wie folgt gefasst werden (der vollständige Text  findet sich in Anlage 2):

 

4.1    Möblierung:

         Die tragenden Teile (Gestelle) von Tischen und Stühlen sind als schlanke Metall- oder Holzkonstruktion in einfachem, ansprechendem Design auszuführen. Nur die Sitz- und Rückenflächen dürfen eine geschlossene Fläche aufweisen. Eine Ausführung in grellen Farben ist nicht erlaubt.

Insbesondere bei beengten Platzverhältnissen sind die Tische möglichst klein zu bemessen.

 

Das Aufstellen von Bänken, typischer Biergartenbestuhlung, Terrassen-, oder Wintergarten- und Polstermöbeln ist nicht gestattet.

 

4.2    Schirme:           

         Die Beschattung von Freisitzen erfolgt ausschließlich über Schirme. Die Verwendung von Markisen zur Freisitzbeschattung ist nicht zulässig. Die Größe und Form der Schirme ist abhängig von der räumlichen Situation. Die Schirme müssen mit einfarbigem Textilmaterial ohne Werbeaufdruck, ausgenommen des Gaststättennamens, in nicht greller Farbgebung bespannt sein. Die Beleuchtung von Freisitzen durch z.B. die Anbringung von Leuchtkörpern an Schirmen ist nicht zulässig.

 

4.3    Begrünung:

Zur Begrünung von Freisitzen dürfen einheitliche Pflanzgefäße mit einem Mindestabstand von 1,50 m innerhalb der Freisitzfläche aufgestellt werden. Form und Farbe der Gefäße sind zurückhaltend zu gestalten.

 

4.4    Sonstiges:

Die Verwendung von Heizstrahlern und vergleichbaren technischen Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer der Freisitze ist ebenso unzulässig wie das Auslegen von Teppichen oder sonstigen Bodenbelägen sowie das Anbringen von Podesten.

 

5.      Klärung von Konfliktfällen

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregungen der Altstadtgastronomen aufzugreifen und den in den vergangenen Monaten begonnenen Weg des engen Kontakts zwischen der Stadtverwaltung und der Gastronomie fortzuführen.

Zur Unterstützung in strittigen Gestaltungsfragen wird, ähnlich wie bereits bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Warenauslagen praktiziert, die Verwaltung sich der Beratung durch Vertreter/innen der in der Altstadt vertretenen Interessensverbände bedienen. Auf diesem Weg können ggf. auch Abweichungen von den Gestaltungsregeln zugelassen werden.

 

6.      Weiteres Vorgehen

 

6.1    Die neu überarbeitete Gestaltungsrichtlinie soll mit Erläuterungen und Beispielen als Flyer gedruckt und an die Altstadtgastronomen Regensburgs versendet werden.

6.2    Zugleich soll noch eine Informationsveranstaltung stattfinden, um die neue Richtlinie vorzustellen und eventuell offene Fragen zu erläutern.

6.3    Darüber hinaus wird die neue Gestaltungsrichtlinie in das „Gestaltungshandbuch Altstadt“ aufgenommen.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.       Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.       Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschließt die Änderung der Gestaltungsrichtlinie vom 25. Mai 1993 entsprechend der Anlage 2 der Beschlussvorlage „Modifizierung der Gestaltungsrichtlinie für die Freisitze in der Regensburger Altstadt“.

 

3 Anlagen

 

3 Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Beschlussvorlagein 22-01-09 (222 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Beschlussvorlage 20.01.20091 (149 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Beschlussvorlage 19.01.2009 (1479 KB)