Vorlage - VO/09/4045/61  

 
 
Betreff: 41. Änderung des Flächennutzungsplanes Ernst-Reuter-Platz und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1
Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (FNP)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (BP)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.02.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

Die Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums ist ein herausragendes Ziel der Regensburger Stadtentwicklung und als Leitprojekt im Regensburg-Plan 2005 definiert. Die Verwaltung hat deshalb umfangreiche Untersuchungen für acht potentielle Standorte durchgeführt:

 

Ziel der Untersuchung war es, festzustellen, ob und ggf. in welcher Weise das Raumprogramm des geplanten Kultur- und Kongresszentrums an den einzelnen Standorten funktional und städtebaulich sinnvoll, wirtschaftlich vorteilhaft sowie naturschutzfachlich und denkmalpflegerisch verantwortungsbewusst realisiert werden kann. Der Ernst-Reuter-Platz hat sich mit klarem Abstand gegenüber den anderen Alternativen als der am besten geeignete Standort für ein Veranstaltungszentrum herausgestellt. Am 8. Oktober 2008 beschlossen die Ausschüsse für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen sowie für Kultur und für Wirtschaft und Beteiligungen, den Ernst-Reuter-Platz für die anstehende Bauaufgabe weiter zu verfolgen.

 

Die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses, am Ernst-Reuter-Platz ein großes Veranstaltungszentrum zu errichten, setzt nicht nur eine Beseitigung der vorhandenen Bebauung auf dem Kepler-Areal, sondern auch eine umfassende Neustrukturierung sämtlicher Verkehrsbeziehungen im Umfeld des geplanten Bauvorhabens voraus.

 

Der Verbindung zwischen der Regensburger Altstadt und dem Hauptbahnhof kommt eine enorme Bedeutung als Entrée zum historischen und kulturellen Kern mit gleichzeitiger oberzentraler Einzelhandelsfunktion der Stadt Regensburg zu. Das Kepler-Areal ist zentraler Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsachse, die sich vom Gewerbepark/Donaueinkaufszentrum über die Altstadt bis zur Universität erstreckt.

 

Den baulichen Kern dieses Planungsbereichs bildet der Keplerbau, der neben zwei Studentenwohnheimen Büros, Dienstleistungen, Einzelhandel und Gastronomie beherbergt. Das Umfeld des Keplerbaus und das nördliche Bahnhofsvorfeld sind geprägt durch eine intensive verkehrliche Nutzung. Dies betrifft sowohl den ÖPNV als auch den motorisierten Individualverkehr.

 

Südlich der Albertstraße befindet sich um das Peterskirchlein eine größere Grünfläche, der Grünbereich zwischen Keplerbau und Maximilianstraße steht unter Dispositionsvorbehalt, d.h. Eingriffe sind nur unter eng definierten Voraussetzungen möglich und bedürfen der Genehmigung des Freistaates Bayern.

 

 

2. Anlass Ziel und Zweck der Planung

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll das Ziel der Stadt Regensburg, am Ernst-Reuter-Platz ein großes Veranstaltungszentrum zu errichten, planerisch abgesichert werden. Die Realisierung eines Veranstaltungszentrums als eines der Leitziele des Stadtentwicklungsplans dient insbesondere dazu, das Kulturangebot der Innenstadt zu erweitern und deren Attraktivität für die Bürger/innen und Besucher/innen der Stadt Regensburg zu stärken. Mit der Errichtung dieses Bauvorhabens ist ebenfalls beabsichtigt, die Führung der Altstadt-Südumgehung zu verändern und den ÖPNV neu zu ordnen. Der Verbindungsbereich Altstadt-Hauptbahnhof soll durch das geplante Projekt nicht nur städtebaulich, sondern auch funktional eine deutliche Stärkung erfahren. Die Platzierung des Veranstaltungszentrums an der Nahtstelle zur Altstadt ist ein wesentlicher Baustein der mit den Zielen der Innenentwicklung angestrebten stadträumlichen und funktionalen Verknüpfung von Altstadt/ Bahnhof/ Universität. Als Folge der Neuordnung des öffentlichen Nahverkehrs in diesem Bereich bietet sich zudem die Chance, die seit längerem geplante gestalterische und funktionale Aufwertung des zentralen Omnibusbahnhofs und des Bahnhofsvorplatzes zu realisieren.

 

 

3. Planungsrecht

 

Mit Beschluss vom 05.02.2009 wurden die vorbereitenden Untersuchungen als Voraussetzung für eine später mögliche Festlegung zu einem Sanierungsgebiet eingeleitet.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan von 1983 ist der bebaute Bereich des Keplerareals als Kerngebiet dargestellt, der Bereich des Hauptbahnhofs als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Kennzeichnung Bahnhof sowie der Bereich der Fürst-Anselm-Allee als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage.

 

 

4. Grünordnung/ Umweltprüfung / Eingriffsregelung

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Neben der Feststellung der Umweltauswirkungen sind die Eingriffe in die Natur und Landschaft zu ermitteln und entsprechende Ausgleichsflächen vorzusehen.

 

 

5. Verkehrliche Erschließung

 

Im Zuge des Verfahrens ist die Verkehrsführung festzulegen. Zur Realisierung des Veranstaltungszentrums am Ernst-Reuter-Platz sind im Wesentlichen folgende Schritte vorgesehen:

·          Verlagerung des Verkehrs aus der heutigen Altstadtsüdumgehung von der Maximilianstraße hin zur Albertstraße, Schaffung einer Fußgängerzone als Vorfeld des Veranstaltungszentrums

·          Verlegung des heutigen Bustreffs "Albertstraße" durch Bau eines neuen Zentralen Omnibusbahnhofs mit ausreichender Dimensionierung

·          Stärkung der Achse D.-Martin-Luther-Straße als ÖPNV-Achse, als Zufahrt zur Altstadt und zur Erschließung des Veranstaltungszentrums

·          Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des ÖPNV im Bahnhofsvorfeld.

 

 

6. Weiteres Vorgehen

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für den betreffenden Bereich gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplanes von derzeit Grünfläche und Kerngebietsfläche in eine Sondergebietsfläche „Veranstaltungsnutzung“ dargestellt werden. Zudem sollen neu erforderliche und rückzubauende Verkehrsflächen dargestellt werden.

 

Durch den Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung und Nutzung innerhalb des Plangebietes so gesteuert werden, dass die angestrebten Funktionselemente wie Veranstaltungszentrum und Neuordnung des ÖPNV planungsrechtlich gesichert werden.

 

Der anstehende Planungsprozess wird bestimmt sein von der intensiven Auseinandersetzung mit den vielfältigen fachlichen Belangen, vor allem im Rahmen der erforderlichen und umfassenden Neustrukturierung sämtlicher Verkehrsbeziehungen im Umfeld des geplanten Bauvorhabens, aber auch von den weiteren städtebaulichen Planungen, wie z. B. der parallel laufenden sanierungsrechtlichen Voruntersuchungen und der Durchführung eines Planungswettbewerbes zur Sicherung der städtebaulichen und stadtgestalterischen Qualität der angestrebten Einrichtungen.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Für das Gebiet zwischen der Albertstraße und dem Ernst-Reuter-Platz sowie zwischen der D.-Martin-Luther-Straße und der Maximilianstraße ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Grünfläche und Kerngebietsfläche eine Sondergebietsfläche „Veranstaltungsnutzung“ dargestellt werden. Die Albertstraße soll als örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 17.02.2009 (M = 1 : 2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

2.      Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr.1 für das Gebiet zwischen dem Fürstlichen Schlosspark Thurn und Taxis und der D.-Martin-Luther-Straße sowie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Altstadtbereich im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 17.02.2009 (M = 1 : 2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

3.      Die in diesem Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 17.02.2009 werden beschlossen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Lageplan

1FNP Ausschnitt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan zum 17.02.2009 (189 KB)