Sachverhalt: 1. Ausgangssituation Die
Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums ist ein herausragendes Ziel der
Regensburger Stadtentwicklung und als Leitprojekt im Regensburg-Plan 2005
definiert. Die Verwaltung hat deshalb umfangreiche Untersuchungen für acht
potentielle Standorte durchgeführt: Ziel der
Untersuchung war es, festzustellen, ob und ggf. in welcher Weise das
Raumprogramm des geplanten Kultur- und Kongresszentrums an den einzelnen
Standorten funktional und städtebaulich sinnvoll, wirtschaftlich vorteilhaft
sowie naturschutzfachlich und denkmalpflegerisch verantwortungsbewusst
realisiert werden kann. Der Ernst-Reuter-Platz hat sich mit klarem Abstand
gegenüber den anderen Alternativen als der am besten geeignete Standort für ein
Veranstaltungszentrum herausgestellt. Am 8.
Oktober 2008 beschlossen die Ausschüsse für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen sowie für Kultur und für Wirtschaft und Beteiligungen, den
Ernst-Reuter-Platz für die anstehende Bauaufgabe weiter zu verfolgen. Die
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses, am Ernst-Reuter-Platz ein großes
Veranstaltungszentrum zu errichten, setzt nicht nur eine Beseitigung der
vorhandenen Bebauung auf dem Kepler-Areal, sondern auch eine umfassende
Neustrukturierung sämtlicher Verkehrsbeziehungen im Umfeld des geplanten
Bauvorhabens voraus. Der
Verbindung zwischen der Regensburger Altstadt und dem Hauptbahnhof kommt eine
enorme Bedeutung als Entrée zum historischen und kulturellen Kern mit
gleichzeitiger oberzentraler Einzelhandelsfunktion der Stadt Regensburg zu. Das
Kepler-Areal ist zentraler Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsachse,
die sich vom Gewerbepark/Donaueinkaufszentrum über die Altstadt bis zur
Universität erstreckt. Den
baulichen Kern dieses Planungsbereichs bildet der Keplerbau, der neben zwei
Studentenwohnheimen Büros, Dienstleistungen, Einzelhandel und Gastronomie
beherbergt. Das Umfeld des Keplerbaus und das nördliche Bahnhofsvorfeld sind
geprägt durch eine intensive verkehrliche Nutzung. Dies betrifft sowohl den
ÖPNV als auch den motorisierten Individualverkehr. Südlich der
Albertstraße befindet sich um das Peterskirchlein eine größere Grünfläche, der
Grünbereich zwischen Keplerbau und Maximilianstraße steht unter
Dispositionsvorbehalt, d.h. Eingriffe sind nur unter eng definierten
Voraussetzungen möglich und bedürfen der Genehmigung des Freistaates Bayern. 2. Anlass
Ziel und Zweck der Planung Mit der Aufstellung
des Bebauungsplans soll das Ziel der Stadt Regensburg, am Ernst-Reuter-Platz
ein großes Veranstaltungszentrum zu errichten, planerisch abgesichert werden.
Die Realisierung eines Veranstaltungszentrums als eines der Leitziele des
Stadtentwicklungsplans dient insbesondere dazu, das Kulturangebot der
Innenstadt zu erweitern und deren Attraktivität für die Bürger/innen und
Besucher/innen der Stadt Regensburg zu stärken. Mit der Errichtung dieses
Bauvorhabens ist ebenfalls beabsichtigt, die Führung der Altstadt-Südumgehung
zu verändern und den ÖPNV neu zu ordnen. Der Verbindungsbereich
Altstadt-Hauptbahnhof soll durch das geplante Projekt nicht nur städtebaulich,
sondern auch funktional eine deutliche Stärkung erfahren. Die Platzierung des
Veranstaltungszentrums an der Nahtstelle zur Altstadt ist ein wesentlicher
Baustein der mit den Zielen der Innenentwicklung angestrebten stadträumlichen
und funktionalen Verknüpfung von Altstadt/ Bahnhof/ Universität. Als Folge der
Neuordnung des öffentlichen Nahverkehrs in diesem Bereich bietet sich zudem die
Chance, die seit längerem geplante gestalterische und funktionale Aufwertung des
zentralen Omnibusbahnhofs und des Bahnhofsvorplatzes zu realisieren. 3.
Planungsrecht Mit
Beschluss vom 05.02.2009 wurden die vorbereitenden Untersuchungen als
Voraussetzung für eine später mögliche Festlegung zu einem Sanierungsgebiet
eingeleitet. Im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan von 1983 ist der bebaute Bereich des
Keplerareals als Kerngebiet dargestellt, der Bereich des Hauptbahnhofs als
Fläche für den Gemeinbedarf mit der Kennzeichnung Bahnhof sowie der Bereich der
Fürst-Anselm-Allee als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage. 4. Grünordnung/ Umweltprüfung / Eingriffsregelung Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans und
des Flächennutzungsplans ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
durchzuführen. Neben der Feststellung der Umweltauswirkungen sind die Eingriffe
in die Natur und Landschaft zu ermitteln und entsprechende Ausgleichsflächen
vorzusehen. 5.
Verkehrliche Erschließung Im Zuge des Verfahrens ist die
Verkehrsführung festzulegen. Zur Realisierung des Veranstaltungszentrums am
Ernst-Reuter-Platz sind im Wesentlichen folgende Schritte vorgesehen: ·
Verlagerung
des Verkehrs aus der heutigen Altstadtsüdumgehung von der Maximilianstraße hin
zur Albertstraße, Schaffung einer Fußgängerzone als Vorfeld des Veranstaltungszentrums ·
Verlegung
des heutigen Bustreffs "Albertstraße" durch Bau eines neuen Zentralen
Omnibusbahnhofs mit ausreichender Dimensionierung ·
Stärkung
der Achse D.-Martin-Luther-Straße als ÖPNV-Achse, als Zufahrt zur Altstadt und
zur Erschließung des Veranstaltungszentrums ·
Reduzierung
des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des ÖPNV im Bahnhofsvorfeld. 6. Weiteres
Vorgehen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für den
betreffenden Bereich gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplanes von
derzeit Grünfläche und Kerngebietsfläche in eine Sondergebietsfläche
„Veranstaltungsnutzung“ dargestellt werden. Zudem sollen neu erforderliche und
rückzubauende Verkehrsflächen dargestellt werden. Durch den
Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung und Nutzung innerhalb des
Plangebietes so gesteuert werden, dass die angestrebten Funktionselemente wie
Veranstaltungszentrum und Neuordnung des ÖPNV planungsrechtlich gesichert
werden. Der
anstehende Planungsprozess wird bestimmt sein von der intensiven
Auseinandersetzung mit den vielfältigen fachlichen Belangen, vor allem im
Rahmen der erforderlichen und umfassenden Neustrukturierung sämtlicher
Verkehrsbeziehungen im Umfeld des geplanten Bauvorhabens, aber auch von den
weiteren städtebaulichen Planungen, wie z. B. der parallel laufenden
sanierungsrechtlichen Voruntersuchungen und der Durchführung eines
Planungswettbewerbes zur Sicherung der städtebaulichen und stadtgestalterischen
Qualität der angestrebten Einrichtungen. Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet zwischen der
Albertstraße und dem Ernst-Reuter-Platz sowie zwischen der
D.-Martin-Luther-Straße und der Maximilianstraße ist das Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und
Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in
Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Mit der
Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als
Grünfläche und Kerngebietsfläche eine Sondergebietsfläche
„Veranstaltungsnutzung“ dargestellt werden. Die Albertstraße soll als örtliche
Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes
ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 17.02.2009 (M = 1 : 2000), der
Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan
Nr.1 für das Gebiet
zwischen dem Fürstlichen Schlosspark Thurn und Taxis und der
D.-Martin-Luther-Straße sowie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Altstadtbereich
im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 17.02.2009 (M = 1 :
2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 3. Die in diesem Bericht dargestellten
Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom
17.02.2009 werden beschlossen.
Anlagen:
1 Lageplan 1FNP Ausschnitt
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