Sachverhalt: Mit der Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes (AGFlHG) und der Verordnung zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes (AVFlHG) zum 01.01.2008 durch das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften wurde die Fleischhygieneüberwachung im Rotfleischbereich verstaatlicht. Die Fleischhygienegebühren in diesem Bereich werden daher nicht mehr auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben, sondern als Verwaltungskosten nach dem staatlichen Kostenverzeichnis zum Kostengesetz. Durch die gesetzliche Änderung und die Aufnahme der Kostentatbestände in das staatliche Kostenverzeichnis sind sämtliche Kostentatbestände entfallen. Die Satzung ist daher rückwirkend zum 01.01.2008 aufzuheben. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die
Fleischhygiene-Gebührensatzung vom 27.03.2003 wird nach Maßgabe des
beiliegenden Entwurfes vom 27.01.2009,
der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, aufgehoben.
Anlage:
Aufhebungssatzung vom 27.01.2009
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