Vorlage - VO/09/4073/33  

 
 
Betreff: Rechtliche Bestimmungen für den Ausländerbeirat, Festsetzung des Wahltags, Benennung von Beisitzerinnen/Beisitzern für den Wahlausschuss
1.) Änderung der Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat
2.) Änderung der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg
3.) Festsetzung des Wahltags für die Ausländerbeiratswahl 2009
4.) Benennung von drei Beisitzerinnen/Beisitzern für den Wahlausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Bürgermeister Weber
2. Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Bürgerzentrum   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
19.02.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
19.02.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Zu 1. Änderung der Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat

Im Hinblick auf die anstehende Ausländerbeiratswahl sind Anpassungen der Ausländerbeiratssatzung angezeigt.

Neben rechtlichen Präzisierungen (§ 1 Nrn. 1, 2, 3 und 4 Änderungssatzung) werden in einigen Fällen redaktionelle Änderungen (§ 1 Nrn. 5, 7 und 9 Änderungssatzung) und in einem Fall eine Anpassung an das geltende Kommunalrecht (§ 1 Nr. 8 Änderungssatzung) vorgenommen.

Als einzige inhaltliche Änderung wird durch § 1 Nr. 6 Änderungssatzung die künftige Koppelung der Ausländerbeiratswahl an den 5-Jahres-Turnus der Europawahl eingeführt.

 

Zu 2. Änderung der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg

Die Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg vom 14. April 1993 (AMBl. Nr. 17 vom 26. April 1993) wurde in Anlehnung an die damals geltenden Vorschriften des Kommunalwahlrechts und des Ausländerrechts erlassen. Aufgrund der seit 1993 erfolgten Änderungen des Kommunalwahlrechts und des Ausländerrechts sind die in der Synopse dargestellten Anpassungen und Präzisierungen der Wahlordnung an das nunmehr geltende Recht notwendig geworden. Darüber hinaus werden einige Passagen zum Zwecke der sprachlichen Vereinheitlichung modifiziert (geschlechterspezifische Formulierungen, Schreibweise von Zahlen).

Die allgemeinen kommunalwahlrechtlichen Vorschriften verbieten zur Wahrung des Wahlgeheimnisses eine Auszählung der Stimmzettel durch den Wahlvorstand bei weniger als 50 Wählerinnen/Wählern. Aus diesem Grund wurde in § 6 Abs. 5 der Wahlordnung die Möglichkeit einer Anordnung des Wahlleiters zur zusammengefassten bzw. zentralen Ergebnisermittlung durch einen eigens dafür berufenen Wahlvorstand eingeführt. Um Beeinträchtigungen der Ergebnisermittlung der gleichzeitig stattfindenden Europawahl auszuschließen und um Unwägbarkeiten hinsichtlich der Wahlbeteiligung abzufedern, wurde die Ergebnisermittlung auf bis zu 3 Tage nach dem Wahltag erstreckt. Aus § 6 Abs. 5 resultieren mehrere Folgeänderungen, die in der Synopse entsprechend dargestellt sind.

Entsprechend der Regelungen bei allgemeinen Wahlen werden die drei weiteren Beisitzerinnen bzw. Beisitzer des Wahlausschusses zur Ausländerbeiratswahl auf Vorschlag des Ausländerbeirates nach § 5 ABS. 1 Satz 3 der Wahlordnung aus Gründen der Verwaltungsökonomie, insbesondere im Hinblick auf eine kurzfristige Verhinderung vom Wahlleiter anstelle des Stadtrates berufen.

Zu 3. Festsetzung des Wahltags für die Ausländerbeiratswahl 2009

Gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg werden Ort und Zeit der Ausländerbeiratswahl spätestens drei Monate vor dem Wahltag durch den Stadtrat festgesetzt. Im Zuge der Koppelung an den 5-Jahres-Turnus der Europawahl lt. § 4 Abs. 5 der Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat (vergleiche Ziffer 1 letzter Absatz zu diesem TOP) wird somit als Wahltag der Tag der Europawahl, also der 07. Juni 2009, vorgeschlagen.

Die Zusammenlegung des Wahltages der Ausländerbeiratswahl mit dem der Europawahl bedarf nach Art. 10 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes der Zustimmung des Bayerischen Staatsministerium des Innern. Diese wurde durch das Bürgerzentrum am 29.01.2009 beantragt. Eine mündliche Zusage liegt bereits vor.

 

Zu 4. Benennung von drei Beisitzerinnen / Beisitzern für den Wahlausschuss

Gemäß § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg wird für jede Ausländerbeiratswahl ein Wahlausschuss gebildet, der aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzerinnen / Beisitzern besteht. Drei der sechs Beisitzerinnen / Beisitzer werden vom Stadtrat aus seiner Mitte bestellt, die drei weiteren auf Vorschlag des Ausländerbeirates durch den Wahlleiter (vergleiche Ziffer 2 letzter Absatz zu diesem TOP).

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Stadt Regensburg erlässt nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 1) eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat. Der Entwurf nach Anlage 1 mit der Änderungssatzung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

2.      Die Stadt Regensburg erlässt nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 3) eine Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg. Der Entwurf nach Anlage 3 mit der neuen Wahlordnung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

3.      Die Neuwahl des Ausländerbeirats der Stadt Regensburg findet am 07. Juni 2009 statt. (Vorbehaltlich der Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium des Innern)

4.      Der Stadtrat bestellt als Beisitzerinnen / Beisitzer in den Wahlausschuss für die Ausländerbeiratswahl 2009 die Stadtratsmitglieder N.N., N.N., N.N.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Anlage 1 (zu Ziffer 1)

Entwurf einer Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat

 

Anlage 2 (zu Ziffer 1)

Synoptische Darstellung der beabsichtigten Änderungen der Satzung

 

Anlage 3 (zu Ziffer 2)

Entwurf einer Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg

 

Anlage 4 (zu Ziffer 2)

Synoptische Darstellung der beabsichtigten Änderungen der Wahlordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (zu Ziffer 1) Entwurf einer Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat (82 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (zu Ziffer 1) Synoptische Darstellung der beabsichtigten Änderungen der Satzung (158 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (zu Ziffer 2) Entwurf einer Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg (267 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 (zu Ziffer 2) Synoptische Darstellung der beabsichtigten Änderungen der Wahlordnung (502 KB)