Sachverhalt: Zu 1. Änderung der Satzung der Stadt Regensburg für den
Ausländerbeirat Im Hinblick auf die anstehende
Ausländerbeiratswahl sind Anpassungen der Ausländerbeiratssatzung angezeigt. Neben rechtlichen Präzisierungen (§
1 Nrn. 1, 2, 3 und 4 Änderungssatzung) werden in einigen Fällen redaktionelle
Änderungen (§ 1 Nrn. 5, 7 und 9 Änderungssatzung) und in einem Fall eine
Anpassung an das geltende Kommunalrecht (§ 1 Nr. 8 Änderungssatzung)
vorgenommen. Als einzige inhaltliche Änderung
wird durch § 1 Nr. 6 Änderungssatzung die künftige Koppelung der
Ausländerbeiratswahl an den 5-Jahres-Turnus der Europawahl eingeführt. Zu 2. Änderung der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der
Stadt Regensburg Die Wahlordnung für den Ausländerbeirat
der Stadt Regensburg vom 14. April 1993 (AMBl. Nr. 17 vom 26. April 1993) wurde
in Anlehnung an die damals geltenden Vorschriften des Kommunalwahlrechts und
des Ausländerrechts erlassen. Aufgrund der seit 1993 erfolgten Änderungen des
Kommunalwahlrechts und des Ausländerrechts sind die in der Synopse
dargestellten Anpassungen und Präzisierungen der Wahlordnung an das nunmehr
geltende Recht notwendig geworden. Darüber hinaus werden einige Passagen zum
Zwecke der sprachlichen Vereinheitlichung modifiziert (geschlechterspezifische
Formulierungen, Schreibweise von Zahlen). Die allgemeinen
kommunalwahlrechtlichen Vorschriften verbieten zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
eine Auszählung der Stimmzettel durch den Wahlvorstand bei weniger als 50
Wählerinnen/Wählern. Aus diesem Grund wurde in § 6 Abs. 5 der Wahlordnung die
Möglichkeit einer Anordnung des Wahlleiters zur zusammengefassten bzw.
zentralen Ergebnisermittlung durch einen eigens dafür berufenen Wahlvorstand
eingeführt. Um Beeinträchtigungen der Ergebnisermittlung der gleichzeitig
stattfindenden Europawahl auszuschließen und um Unwägbarkeiten hinsichtlich der
Wahlbeteiligung abzufedern, wurde die Ergebnisermittlung auf bis zu 3 Tage nach
dem Wahltag erstreckt. Aus § 6 Abs. 5 resultieren mehrere Folgeänderungen, die
in der Synopse entsprechend dargestellt sind. Entsprechend der Regelungen bei
allgemeinen Wahlen werden die drei weiteren Beisitzerinnen bzw. Beisitzer des
Wahlausschusses zur Ausländerbeiratswahl auf Vorschlag des Ausländerbeirates
nach § 5 ABS. 1 Satz 3 der Wahlordnung aus Gründen der Verwaltungsökonomie,
insbesondere im Hinblick auf eine kurzfristige Verhinderung vom Wahlleiter
anstelle des Stadtrates berufen. Zu 3. Festsetzung des Wahltags für die Ausländerbeiratswahl
2009 Gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für den
Ausländerbeirat der Stadt Regensburg werden Ort und Zeit der
Ausländerbeiratswahl spätestens drei Monate vor dem Wahltag durch den Stadtrat
festgesetzt. Im Zuge der Koppelung an den 5-Jahres-Turnus der Europawahl lt. §
4 Abs. 5 der Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat (vergleiche
Ziffer 1 letzter Absatz zu diesem TOP) wird somit als Wahltag der Tag der
Europawahl, also der 07. Juni 2009, vorgeschlagen. Die Zusammenlegung des Wahltages der Ausländerbeiratswahl
mit dem der Europawahl bedarf nach Art. 10 des Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetzes der Zustimmung des Bayerischen Staatsministerium des
Innern. Diese wurde durch das Bürgerzentrum am 29.01.2009 beantragt. Eine
mündliche Zusage liegt bereits vor. Zu
4. Benennung von drei Beisitzerinnen / Beisitzern für den Wahlausschuss Gemäß § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Wahlordnung für
den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg wird für jede Ausländerbeiratswahl ein
Wahlausschuss gebildet, der aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und sechs
Beisitzerinnen / Beisitzern besteht. Drei der sechs
Beisitzerinnen / Beisitzer werden vom Stadtrat aus seiner Mitte
bestellt, die drei weiteren auf Vorschlag des Ausländerbeirates durch den
Wahlleiter (vergleiche Ziffer 2 letzter Absatz zu diesem TOP). Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1.
Die
Stadt Regensburg erlässt nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 1) eine
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat.
Der Entwurf nach Anlage 1 mit der Änderungssatzung ist wesentlicher Bestandteil
des Beschlusses. 2.
Die
Stadt Regensburg erlässt nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 3) eine
Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg. Der Entwurf nach
Anlage 3 mit der neuen Wahlordnung ist wesentlicher Bestandteil des
Beschlusses. 3.
Die
Neuwahl des Ausländerbeirats der Stadt Regensburg findet am 07. Juni 2009
statt. (Vorbehaltlich der Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium
des Innern) 4.
Der
Stadtrat bestellt als Beisitzerinnen / Beisitzer in den Wahlausschuss
für die Ausländerbeiratswahl 2009 die Stadtratsmitglieder N.N., N.N., N.N.
Anlagen:
Anlage 1 (zu Ziffer 1) Entwurf einer Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Regensburg für den Ausländerbeirat
Anlage 2 (zu Ziffer 1) Synoptische Darstellung der beabsichtigten Änderungen der Satzung
Anlage 3 (zu Ziffer 2) Entwurf einer Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg
Anlage 4 (zu Ziffer 2) Synoptische Darstellung der beabsichtigten Änderungen der Wahlordnung
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