Vorlage - VO/09/4097/70  

 
 
Betreff: Grüngutverwertung in der Kompostieranlage in der Kremser Straße:
Minimierung der Geruchs- und Staubbelästigung durch Einstellung der Kompostierung und stattdessen zeitnaher Abtransport von angeliefertem Grüngut zur Weiterverarbeitung an einen anderen Standort
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
10.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Mit Schreiben der Fa. Papier Liebl vom 26.11.2008 mit Unterschriften von 12 weiteren in der Kremser Straße ansässigen Firmen wird an die Stadt die Forderung herangetragen, den Kompostierungsbetrieb wegen erheblicher Staub-, Fliegen- und Geruchsbelästigung an einen anderen Standort zu verlegen. Im Einzelnen werden folgende Beschwerdepunkte genannt, die nach Ansicht der dortigen Firmen die Einstellung der Kompostierung erfordern:

 

Staubbelästigung:

Bei der Umwälzung der Komposthaufen wird extrem viel Staub/Dreck aufgewirbelt. Eine Verteilung des feinen Staubes innerhalb der Gebäude auf elektrische Geräte und Anlagen sowie Waren, die an den Kunden verkauft werden, ist unvermeidbar. Hinzu kommt, dass es sich nicht um normalen Staub, sondern um einen Schmierfilm handelt, der die Reinigung zusätzlich erschwert.

Hohe Folgekosten durch defekte Elektronik, kaputte EDV bzw. vermehrte Kundenbeschwerden, die bis hin zum Verlust der Kundenbeziehung führen, sind die logische Konsequenz.

Laufende über das normale Maß hinausgehende zusätzliche Reinigung der Waren und Hallen- und Büroflächen sind die kostspielige Folge.

Gesundheitliche Schädigungen der Mitarbeiter sind noch nicht abschätzbar.

 

Fliegenplage:

Die Kompostieranlage ist für Fliegen eine ideale Brutstätte.

Zu leiden darunter haben die Mitarbeiter/innen und Kunden der ansässigen Firmen. Die Fliegen sind zu Hunderten in allen Räumen, ob Lager, Büro oder Kantine. Die Fliegen sind nicht nur lästig, sondern deren Ausscheidungen befinden sich auf allen Oberflächen.

Aus hygienischer Sicht kann dieser Zustand nicht länger hingenommen werden.

 

Geruchsbelästigung:

Eine weitere unangenehme Beeinträchtigung des Standorts Siemensstraße / Kremser Straße / Werner-Heisenberg-Straße ist die extreme Geruchsbelästigung. Besonders unangenehm ist dieser Gestank beim Empfang von Kunden und Lieferanten und für die Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit und vor allem während der Mittagspause.“

 

 

Zu diesen Beschwerden ist folgendes auszuführen:

 

Seit Inbetriebnahme des Kompostwerkes im Jahr 1989, damals durch das Gartenamt in Verbindung mit der Südzucker AG als Betreiber sowie dem späteren Betreiber der Fa. REKO (Tochterfirma der Südzucker AG) und auch unter der Betriebsführung des jetzigen Betreibers, der Fa. AR, sind vereinzelt Beschwerden von den dortigen Firmen, hauptsächlich über unangenehme Geruchsemissionen, bekannt geworden, die aber betriebs- und witterungsbedingt auch bei optimal geführtem Betrieb nicht vollständig vermeidbar waren.

 

 

Ebenso konnte eine gewisse betriebsbedingte Staubbelästigung bisher nicht vollkommen ausgeschlossen werden, da beim Schreddern und Absieben sowie bei Umsetz- und Verladevorgängen von Grüngut bzw. Kompost eine Staubaufwirbelung und in Abhängigkeit der Windverhältnisse auch ein Staubaustrag über das Betriebsgelände hinaus möglich war.

 

Erstmalig ist in den Sommermonaten 2008, bedingt durch die Anlieferung von größeren Mengen an Rasenschnitt und der zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden hohen Temperaturen, eine größere Fliegenplage aufgetreten, die die Fa. Farben Volz veranlasst hat, sich im Juli 2008 beim Umweltamt nicht nur über die Fliegenplage sondern auch über die vom Kompostwerk ausgehende sehr hohe Staub- und Geruchsbelästigung zu beschweren und zu fordern, dass umgehend wirksame Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden.

 

Die Fa. AR als derzeitiger Betreiber hat daraufhin nach einer Ortseinsicht, gemeinsam mit Amt 31 und Amt 70, vom Umweltamt mit Schreiben vom 25.07.2008 entsprechende Auflagen erhalten, die sofort umgesetzt wurden und das Auftreten einer weiteren Fliegenplage auch unterbunden haben. Die Fa. Farben Volz wurde über die eingeleiteten Maßnahmen informiert, bis November 2008 sind auch keine weiteren Beschwerden mehr eingegangen.

 

Nachdem im September 2008 der derzeitige Betreiber der Kompostieranlage, die Fa. AR mit Sitz in Garching bei München, den von der Stadt mit ihr ab 01.10.2006 geschlossenen Grüngut-Verwertungsvertrag sach- und fristgerecht zum 30.09.2009 gekündigt hat und dies wohl auch den ansässigen Firmen bekannt wurde, wird nun aufgrund dieser neuen Situation die Möglichkeit gesehen, die Kompostierung an diesem Standort einzustellen bzw. an einen anderen Standtort zu verlegen.

 

Mit den Vertretern der betreffenden Firmen ist aufgrund ihrer Beschwerde am 17.12.2008 in den Räumen der Fa. Papier Liebl die Situation besprochen worden. Dabei wurden von Seiten der Firmenvertreter die bereits o. g. Beschwerdepunkte und deren negative Auswirkungen auf die Firmen angesprochen. Außerdem kam zum Ausdruck, dass ein nicht unerheblicher Imageschaden durch die vom Kompostwerk ausgehenden Emissionen festzustellen ist, weil anreisende Geschäftspartner aus dem In- und Ausland einen äußerst schlechten Eindruck vom jeweiligen Firmenstandort erhalten würden. Von Seiten der Stadt wurde dargestellt, dass das Kompostwerk bereits seit dem Jahr 1989 nach gültiger Bescheidslage betrieben wird und später ansiedelnde Betriebe um die besondere Situation in der Nachbarschaft wussten. Es wurde jedoch auch Verständnis für die Probleme der Firmen signalisiert und daher zugesagt, dass von Seiten der Stadt geprüft wird, welche Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der genannten Emissionen möglich und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte umsetzbar sind.

 

Nach Überprüfung des Sachverhaltes ist folgendes festzuhalten:

 

  1. Staub- und Geruchsemissionen sind bei einer Kompostierung nach gültiger Bescheidslage nicht an allen Tagen des Jahres auszuschließen.

 

  1. Wegen ausgedehnter Altlasten im Untergrund der Kompostflächen besteht kaum eine andere Nutzungsmöglichkeit für diese Flächen

 

  1. Die eine wirksame und umfassende Abhilfemaßnahme zur Minimierung der genannten Emissionen besteht darin, die Kompostierung komplett einzustellen und stattdessen einen zeitnahen Grüngutumschlag auf dieser Fläche vorzunehmen. Das Material/Grüngut muss dann anderenorts verarbeitet werden. Näheres erbringt eine EU-weite Ausschreibung. Zudem könnte mit einem gewissen finanziellen Aufwand entlang der Nachbargrundstücke ein Grünstreifen mit Busch- und Baumbepflanzung als natürlicher Staubfilter angelegt werden, der einen Großteil der beim Umschlag noch anfallenden Staubmengen zurückhalten könnte.

 

  1. Es ist zu erwarten, dass die Kosten pro Tonne angeliefertes Grüngut, bei einem Umschlag des Materials in der Kremserstraße mit anschließender Verwertung an einem anderen Standort, um ca. 5 € höher sein dürften als bei einer Kompostierung vor Ort. Die Kostensteigerung ist abhängig von den anfallenden Transportkosten. Bei ca. 18.000 t aus dem Stadtgebiet anfallendem Grüngut pro Jahr ergeben sich dadurch für die Müllgebührenzahler Mehrkosten von ca. 90.000,- €/a.

 

  1. Bei Umstellung auf einen reinen Grüngutumschlag wird nur mehr ca. ¼ der jetzigen Fläche benötigt, d. h. die derzeitigen Pachteinnahmen reduzieren sich um etwa 75%, wobei die nicht mehr erforderliche Fläche aufgrund der Zufahrtslage und des problematischen Untergrundes kaum einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden kann. Die niedrigeren Pachtkosten gleichen allerdings die höheren Transportkosten teilweise wieder aus, es entsteht jedoch für die Stadt ein entsprechender Einnahmeverlust.

 

  1. Durch die genannte Umstellung kann eine Aufwertung des dortigen Gewerbegebietes vor allem in westlicher Richtung erreicht werden; in östlicher Richtung dagegen ist dies bedingt durch die Staubemissionen der dortigen Bauschuttrecyclingfirma eher nicht der Fall.

 

 

Unter Abwägung der städt. Interessen gegenüber denen der Beschwerdeführer ist als Ergebnis festzuhalten, dass vor allem unter Berücksichtigung evtl. Abwanderungen von Firmen wegen der ungünstigen örtlichen Situation und den damit verbundenen möglichen Arbeitsplatzverlusten von Seiten der Stadt Entgegenkommen gezeigt werden sollte und auf der Kompostfläche nur mehr ein zeitnaher Grüngutumschlag wie oben schon beschrieben durchgeführt wird.

 

Dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wird daher vorgeschlagen, sowohl der Einstellung der Kompostierung als auch der Umstellung auf einen Grüngutumschlag auf der Kompostierfläche ab 01.10.2009 zuzustimmen, jedoch unter der Auflage ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren mit folgenden Eckdaten durchzuführen.

 

  • Auftragsumfang ist sowohl der zeitnahe Umschlag des angelieferten Grüngutes auf der Kompostierfläche und die Verwertung der gesamten im Stadtgebiet anfallenden Grüngutmengen von ca. 18.000 t pro Jahr auf einer durch den Anbieter bereitzustellenden Fläche. Die Verwertung des entsprechenden Materials hat nach den gültigen gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen und ist jährlich nachzuweisen.

 

  • Angeliefertes Grüngut ist innerhalb von 2 bis max. 5 Werktagen abzutransportieren

 

  • Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre, beginnend ab 01.10.2009 mit der Option auf Verlängerung von 3 x 1 Jahr

 

  • Einarbeitung einer Preisgleitklausel in die Ausschreibungsunterlagen mit Gültigkeit  ab dem 3. Vertragsjahr anhand von Basisdaten des Stat. Bundesamtes

 

  • Anmietung von min. ¼ der jetzigen Kompostierfläche von etwa 1,2 ha zu einem noch festzulegenden Pachtpreis

 

  • Annahme von kompostierbaren Friedhofsabfällen aus dem Stadtgebiet sowie von größeren Wurzelstöcken aus dem Privatbereich gegen gesonderte Verrechnung

 

  • Verkauf von Erden und Komposten an die Bevölkerung wird freigestellt

 

  • Option auf die Anmietung der Restfläche für sonstige Aktivitäten z. B. Annahme von Grüngut auch außerhalb des Stadtgebietes mit freier Preisgestaltung jedoch unter Berücksichtigung der geltenden Bescheide und Genehmigungen

 

  • Öffnungszeiten entsprechend den bisherigen Vorgaben

 

  • Die Preise sind getrennt auszuweisen:

      - Umschlag und Betrieb der Annahme in der Kremserstraße

      - Transport

      - Sortieren und Verwerten

      - Entsorgen der Störstoffe

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Grüngutverwertung in der Kompostieranlage in der Kremser Straße wird zur Minimierung der Geruchs- und Staubbelästigung nach Maßgabe des Sachverhaltes durchgeführt.

 


 

Anlagen: