Sachverhalt: Mit
Schreiben der Fa. Papier Liebl vom 26.11.2008 mit Unterschriften von 12
weiteren in der Kremser Straße ansässigen Firmen wird an die Stadt die
Forderung herangetragen, den Kompostierungsbetrieb wegen erheblicher Staub-,
Fliegen- und Geruchsbelästigung an einen anderen Standort zu verlegen. Im
Einzelnen werden folgende Beschwerdepunkte genannt, die nach Ansicht der
dortigen Firmen die Einstellung der Kompostierung erfordern: „Staubbelästigung: Bei der
Umwälzung der Komposthaufen wird extrem viel Staub/Dreck aufgewirbelt. Eine
Verteilung des feinen Staubes innerhalb der Gebäude auf elektrische Geräte und
Anlagen sowie Waren, die an den Kunden verkauft werden, ist unvermeidbar. Hinzu
kommt, dass es sich nicht um normalen Staub, sondern um einen Schmierfilm
handelt, der die Reinigung zusätzlich erschwert. Hohe
Folgekosten durch defekte Elektronik, kaputte EDV bzw. vermehrte
Kundenbeschwerden, die bis hin zum Verlust der Kundenbeziehung führen, sind die
logische Konsequenz. Laufende
über das normale Maß hinausgehende zusätzliche Reinigung der Waren und Hallen-
und Büroflächen sind die kostspielige Folge. Gesundheitliche
Schädigungen der Mitarbeiter sind noch nicht abschätzbar. Fliegenplage: Die
Kompostieranlage ist für Fliegen eine ideale Brutstätte. Zu leiden
darunter haben die Mitarbeiter/innen und Kunden der ansässigen Firmen. Die
Fliegen sind zu Hunderten in allen Räumen, ob Lager, Büro oder Kantine. Die
Fliegen sind nicht nur lästig, sondern deren Ausscheidungen befinden sich auf
allen Oberflächen. Aus
hygienischer Sicht kann dieser Zustand nicht länger hingenommen werden. Geruchsbelästigung: Eine
weitere unangenehme Beeinträchtigung des Standorts Siemensstraße / Kremser
Straße / Werner-Heisenberg-Straße ist die extreme Geruchsbelästigung. Besonders
unangenehm ist dieser Gestank beim Empfang von Kunden und Lieferanten und für
die Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit und vor allem während der
Mittagspause.“ Zu diesen
Beschwerden ist folgendes auszuführen: Seit
Inbetriebnahme des Kompostwerkes im Jahr 1989, damals durch das Gartenamt in
Verbindung mit der Südzucker AG als Betreiber sowie dem späteren Betreiber der
Fa. REKO (Tochterfirma der Südzucker AG) und auch unter der Betriebsführung des
jetzigen Betreibers, der Fa. AR, sind vereinzelt Beschwerden von den dortigen
Firmen, hauptsächlich über unangenehme Geruchsemissionen, bekannt geworden, die
aber betriebs- und witterungsbedingt auch bei optimal geführtem Betrieb nicht
vollständig vermeidbar waren. Ebenso
konnte eine gewisse betriebsbedingte Staubbelästigung bisher nicht vollkommen
ausgeschlossen werden, da beim Schreddern und Absieben sowie bei Umsetz- und
Verladevorgängen von Grüngut bzw. Kompost eine Staubaufwirbelung und in
Abhängigkeit der Windverhältnisse auch ein Staubaustrag über das
Betriebsgelände hinaus möglich war. Erstmalig
ist in den Sommermonaten 2008, bedingt durch die Anlieferung von größeren
Mengen an Rasenschnitt und der zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden hohen
Temperaturen, eine größere Fliegenplage aufgetreten, die die Fa. Farben Volz
veranlasst hat, sich im Juli 2008 beim Umweltamt nicht nur über die
Fliegenplage sondern auch über die vom Kompostwerk ausgehende sehr hohe Staub-
und Geruchsbelästigung zu beschweren und zu fordern, dass umgehend wirksame
Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Die Fa. AR
als derzeitiger Betreiber hat daraufhin nach einer Ortseinsicht, gemeinsam mit
Amt 31 und Amt 70, vom Umweltamt mit Schreiben vom 25.07.2008 entsprechende
Auflagen erhalten, die sofort umgesetzt wurden und das Auftreten einer weiteren
Fliegenplage auch unterbunden haben. Die Fa. Farben Volz wurde über die
eingeleiteten Maßnahmen informiert, bis November 2008 sind auch keine weiteren
Beschwerden mehr eingegangen. Nachdem im
September 2008 der derzeitige Betreiber der Kompostieranlage, die Fa. AR mit
Sitz in Garching bei München, den von der Stadt mit ihr ab 01.10.2006 geschlossenen
Grüngut-Verwertungsvertrag sach- und fristgerecht zum 30.09.2009 gekündigt hat
und dies wohl auch den ansässigen Firmen bekannt wurde, wird nun aufgrund
dieser neuen Situation die Möglichkeit gesehen, die Kompostierung an diesem
Standort einzustellen bzw. an einen anderen Standtort zu verlegen. Mit den
Vertretern der betreffenden Firmen ist aufgrund ihrer Beschwerde am 17.12.2008
in den Räumen der Fa. Papier Liebl die Situation besprochen worden. Dabei
wurden von Seiten der Firmenvertreter die bereits o. g. Beschwerdepunkte und
deren negative Auswirkungen auf die Firmen angesprochen. Außerdem kam zum
Ausdruck, dass ein nicht unerheblicher Imageschaden durch die vom Kompostwerk
ausgehenden Emissionen festzustellen ist, weil anreisende Geschäftspartner aus
dem In- und Ausland einen äußerst schlechten Eindruck vom jeweiligen
Firmenstandort erhalten würden. Von Seiten der Stadt wurde dargestellt, dass
das Kompostwerk bereits seit dem Jahr 1989 nach gültiger Bescheidslage
betrieben wird und später ansiedelnde Betriebe um die besondere Situation in
der Nachbarschaft wussten. Es wurde jedoch auch Verständnis für die Probleme
der Firmen signalisiert und daher zugesagt, dass von Seiten der Stadt geprüft
wird, welche Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der genannten Emissionen
möglich und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte umsetzbar
sind. Nach
Überprüfung des Sachverhaltes ist folgendes festzuhalten:
Unter
Abwägung der städt. Interessen gegenüber denen der Beschwerdeführer ist als
Ergebnis festzuhalten, dass vor allem unter Berücksichtigung evtl.
Abwanderungen von Firmen wegen der ungünstigen örtlichen Situation und den
damit verbundenen möglichen Arbeitsplatzverlusten von Seiten der Stadt
Entgegenkommen gezeigt werden sollte und auf der Kompostfläche nur mehr ein
zeitnaher Grüngutumschlag wie oben schon beschrieben durchgeführt wird. Dem
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wird daher
vorgeschlagen, sowohl der Einstellung der Kompostierung als auch der Umstellung
auf einen Grüngutumschlag auf der Kompostierfläche ab 01.10.2009 zuzustimmen,
jedoch unter der Auflage ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren mit
folgenden Eckdaten durchzuführen.
- Umschlag und Betrieb der Annahme in der Kremserstraße - Transport - Sortieren und Verwerten - Entsorgen der Störstoffe Der
Ausschuss beschließt: Die
Grüngutverwertung in der Kompostieranlage in der Kremser Straße wird zur
Minimierung der Geruchs- und Staubbelästigung nach Maßgabe des Sachverhaltes
durchgeführt.
Anlagen: |
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