Vorlage - VO/09/4098/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz am Aubach
Ausbaumaßnahmen im Aubachmündungsbereich (Einleitungsbeschluss)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
10.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlage:     - 1 Lageplan Aubachmündungsbereich mit Darstellung der wasserbaulichen

                       Maßnahmen

                       

 

1.            Sachstand

 

Zur Schaffung eines hundertjährlichen Hochwasserschutzes HW 100 für die Entwicklung von Gewerbe- und Sondergebietsflächen im Aubachmündungsbereich südlich der Straubinger Straße sowie für den Ortsteil Irl wird seit mehreren Jahren an einer wasserbaulichen Lösung geplant. Die wasserbaulichen Maßnahmen sollen dabei sowohl den Hochwasserrückstau aus der Donau, als auch die Hochwässer des Aubaches bewältigen.

 

Im Herbst letzten Jahres hat der Freistaat Bayern im Rahmen der staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau mit dem Bau des Schöpfwerkes Irl begonnen und damit die Verhinderung des Hochwasserrückstaus aus der Donau in Angriff genommen. Die Fertigstellung und Funktionstüchtigkeit des Schöpfwerkes ist für den Sommer 2009 geplant.

 

Nachdem die beiden wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die städtischen Hochwasserrückhaltebecken in Leoprechting und in Burgweinting demnächst abgeschlossen werden können, stehen nun auch für den Aubach die wasserbaulichen Rahmenbedingungen für die noch fehlenden Hochwasserschutzmaßnahmen im Aubachmündungsbereich fest. Die erforderlichen Gewässerausbaumaßnahmen am Aubach können nun wasserrechtlich beantragt werden.

 

2.            Gewässeraufweitung und Schaffung einer Retentionsfläche

 

Die geplante Gewässeraufweitung im unmittelbar südlich des staatlichen Schöpfwerkes gelegenen Gewässerabschnitt verbessert die hydraulischen Abflussverhältnisse des Aubaches im Mündungsbereich. Durch die Erhöhung der Abflussleistung des Aubaches können bei geöffnetem Siel (d.h. kein Hochwasser in der Donau) und bei Auftreten eines hundertjährlichen Aubachhochwassers Überflutungen im östlichen Bereich des Ortsteils Irl verhindert werden. Insgesamt werden die Abfluss- und Überflutungsverhältnisse im Irler Becken deutlich verbessert.

 

Gleichzeitig mit der Gewässeraufweitung wird eine östlich an den Aubach angrenzende Geländefläche abgegraben. Die Abgrabung dient als vorgezogener Retentionsraumausgleich für eine geplante Geländeauffüllung zur Schaffung einer hochwasserfreien Baufläche.

 

3.         Beschreibung der Maßnahme

 

Gewässeraufweitung

 

Beiderseits des Aubaches wird das vorhandene Gewässerbett um etwa 5 bis 8 m aufgeweitet. Hierzu wird das Gelände bis  ca. 0,5 m über der bestehenden Gewässersohle abgegraben und innerhalb der Abgrabungsfläche ein neues, mäandrierendes Mittelwassergerinne geschaffen.

 

Abgrabung einer Retentionsfläche

 

Durch die Abgrabung des Geländes unmittelbar östlich der geplanten Gewässeraufweitung wird der Retentionsraumverlust einer geplanten Geländeauffüllung zur Schaffung einer hochwasserfreien Baufläche westlich der Sulzfeldstraße ausgeglichen. Die Geländeauffüllung bedarf nach der zwischenzeitlich erfolgten „vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsflächen an der Donau“ neben einer Baugenehmigung auch einer eigenständigen wasserrechtlichen Genehmigung und ist mit einer Ausgleichsverpflichtung verbunden. Die Ausgleichsverpflichtung kann nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg aber bereits im Vorfeld mit dem wasserrechtlichen Verfahren für die benachbarte Gewässeraufweitung verbunden werden.

Die Abgrabung umfasst eine Fläche von ca. 9.100 m²,  beträgt an der tiefsten Stelle ca. 40 cm und hat ein Gesamtvolumen von 3.474 m³.

 

Durch die beiden wasserbaulichen Maßnahmen werden unvermeidbare, aber verhältnismäßig geringe Eingriffe in Grabenläufe und in gewässerbegleitende Gehölzsäume erforderlich. Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind ausgleichbar. Durch die in der landschaftspflegerischen Begleitplanung vorgesehenen Gestaltung der neuen Grünfläche als Ausgleichsfläche wird eine Überkompensation der Eingriffe erreicht.  Der Kompensationsüberschuss beträgt ca. 71.000 Ökopunkte.

 

  1. Kosten und Haushaltsmittel

 

Gemäß Kostenberechnung des Ing.Büros Dr. Blasy – Dr. Øverland betragen die gesamten Planungs- und Baukosten für die Gewässeraufweitung und die Abgrabung der Retentionsfläche ca. 237.000 €. Die Haushaltsmittel stehen auf der HHSt. 1.6900.9509 in den Jahren 2009/2010 zur Verfügung.

Eine Förderung durch den Freistaat Bayern wird z. Zt. geprüft.

 

4.         Weiteres Vorgehen

 

Auf der Grundlage des vorliegenden Bauentwurfes wird ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren gemäß § 31 (3) WHG für die wasserbaulichen Maßnahmen bei der Unteren Wasserrechtsbehörde (Umweltamt) beantragt.

 

Nach Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens und nach Fassung des Maßnahmenbeschlusses kann die Umsetzung der Gewässeraufweitung und der Abgrabung der Retentionsfläche in der 1. JH 2010 erfolgen.

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Die Ergebnisse der wasserbaulichen Planungen im Aubachmündungsbereich (Gewässeraufweitung und Abgrabung einer Retentionsfläche) werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die geplanten Ausbaumaßnahmen ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren gemäß § 31 Abs. 3 WHG zu beantragen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HWS Regensburg - HWS am Aubach PA 10.03.09 (Anlage) (1817 KB)