Sachverhalt: Anlage: -
1 Lageplan Aubachmündungsbereich mit Darstellung der wasserbaulichen Maßnahmen 1. Sachstand Zur Schaffung eines hundertjährlichen Hochwasserschutzes HW 100 für die
Entwicklung von Gewerbe- und Sondergebietsflächen im Aubachmündungsbereich
südlich der Straubinger Straße sowie für den Ortsteil Irl wird seit mehreren
Jahren an einer wasserbaulichen Lösung geplant. Die wasserbaulichen Maßnahmen
sollen dabei sowohl den Hochwasserrückstau aus der Donau, als auch die
Hochwässer des Aubaches bewältigen. Im Herbst letzten Jahres hat der Freistaat Bayern im Rahmen der
staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau mit dem Bau des Schöpfwerkes
Irl begonnen und damit die Verhinderung des Hochwasserrückstaus aus der Donau
in Angriff genommen. Die Fertigstellung und Funktionstüchtigkeit des
Schöpfwerkes ist für den Sommer 2009 geplant. Nachdem die beiden wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die
städtischen Hochwasserrückhaltebecken in Leoprechting und in Burgweinting demnächst
abgeschlossen werden können, stehen nun auch für den Aubach die wasserbaulichen
Rahmenbedingungen für die noch fehlenden Hochwasserschutzmaßnahmen im
Aubachmündungsbereich fest. Die erforderlichen Gewässerausbaumaßnahmen am
Aubach können nun wasserrechtlich beantragt werden. 2. Gewässeraufweitung
und Schaffung einer Retentionsfläche Die geplante Gewässeraufweitung im unmittelbar südlich des staatlichen
Schöpfwerkes gelegenen Gewässerabschnitt verbessert die hydraulischen
Abflussverhältnisse des Aubaches im Mündungsbereich. Durch die Erhöhung der
Abflussleistung des Aubaches können bei geöffnetem Siel (d.h. kein Hochwasser
in der Donau) und bei Auftreten eines hundertjährlichen Aubachhochwassers
Überflutungen im östlichen Bereich des Ortsteils Irl verhindert werden.
Insgesamt werden die Abfluss- und Überflutungsverhältnisse im Irler Becken
deutlich verbessert. Gleichzeitig mit der Gewässeraufweitung wird eine östlich an den Aubach
angrenzende Geländefläche abgegraben. Die Abgrabung dient als vorgezogener
Retentionsraumausgleich für eine geplante Geländeauffüllung zur Schaffung einer
hochwasserfreien Baufläche. 3. Beschreibung der Maßnahme Gewässeraufweitung Beiderseits des Aubaches wird das vorhandene Gewässerbett um etwa 5 bis
8 m aufgeweitet. Hierzu wird das Gelände bis
ca. 0,5 m über der bestehenden Gewässersohle abgegraben und innerhalb
der Abgrabungsfläche ein neues, mäandrierendes Mittelwassergerinne geschaffen. Abgrabung einer Retentionsfläche Durch die Abgrabung des Geländes unmittelbar östlich der geplanten
Gewässeraufweitung wird der Retentionsraumverlust einer geplanten
Geländeauffüllung zur Schaffung einer hochwasserfreien Baufläche westlich der
Sulzfeldstraße ausgeglichen. Die Geländeauffüllung bedarf nach der
zwischenzeitlich erfolgten „vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsflächen an
der Donau“ neben einer Baugenehmigung auch einer eigenständigen
wasserrechtlichen Genehmigung und ist mit einer Ausgleichsverpflichtung
verbunden. Die Ausgleichsverpflichtung kann nach Abstimmung mit dem
Wasserwirtschaftsamt Regensburg aber bereits im Vorfeld mit dem
wasserrechtlichen Verfahren für die benachbarte Gewässeraufweitung verbunden
werden. Die Abgrabung umfasst eine Fläche von ca. 9.100 m², beträgt an der tiefsten Stelle ca. 40 cm und
hat ein Gesamtvolumen von 3.474 m³. Durch die beiden wasserbaulichen Maßnahmen werden unvermeidbare, aber
verhältnismäßig geringe Eingriffe in Grabenläufe und in gewässerbegleitende
Gehölzsäume erforderlich. Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind
ausgleichbar. Durch die in der landschaftspflegerischen Begleitplanung
vorgesehenen Gestaltung der neuen Grünfläche als Ausgleichsfläche wird eine
Überkompensation der Eingriffe erreicht.
Der Kompensationsüberschuss beträgt ca. 71.000 Ökopunkte.
Gemäß Kostenberechnung des Ing.Büros Dr. Blasy – Dr. Øverland betragen
die gesamten Planungs- und Baukosten für die Gewässeraufweitung und die
Abgrabung der Retentionsfläche ca. 237.000 €. Die Haushaltsmittel stehen auf
der HHSt. 1.6900.9509 in den Jahren 2009/2010 zur Verfügung. Eine Förderung durch den Freistaat Bayern wird z. Zt. geprüft. 4. Weiteres Vorgehen Auf der Grundlage des vorliegenden Bauentwurfes wird ein
wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren gemäß § 31 (3) WHG für die
wasserbaulichen Maßnahmen bei der Unteren Wasserrechtsbehörde (Umweltamt)
beantragt. Nach Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens und nach Fassung des
Maßnahmenbeschlusses kann die Umsetzung der Gewässeraufweitung und der
Abgrabung der Retentionsfläche in der 1. JH 2010 erfolgen. Der
Ausschuss beschließt:
Anlagen:
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