Sachverhalt: Anlagen: 1
Luftbild mit Darstellung der 4 Bauabschnitte (Anlage 1) 2 Lagepläne mit Darstellung der noch erforderlichen Schürfe im Bereich der gesamten Brücke (Anlagen 2
und 3) 1
Querschnitt mit Darstellung des Musterbauwerkes (Anlage 4) 1. Beschlusslage Auf der Grundlage des Beschlusses des
Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 14.10.08
wurden für die abschließenden Untersuchungen im Bereich der gesamten Brücke
sowie für die Herstellung eines Musterbauwerkes die Konzepte und Entwürfe
erarbeitet. Nach Vorlage dieser Planungen können diese Maßnahmen nun umgesetzt
werden (Maßnahmenbeschluss). Es ist beabsichtigt, die Instandsetzung
der Steinernen Brücke im Investitionsförderprogramm „Nationale UNESCO –
Welterbestätten“ des Bundes (Laufzeit 2009-2013) anzumelden. Abgestimmt auf
diese neue Rahmenbedingung wurden die Bauabschnitte neu definiert (siehe Anlage
1). Im Vorfeld der ab 2010 in 4 Bauabschnitten geplanten Instandsetzung sollen
in diesem Jahr die abschließenden Untersuchungen und die Herstellung eines
Musterbauwerkes durchgeführt werden. Im Hinblick auf den Abschluss der
Instandsetzung Ende 2013 ändert sich durch die angepasste Bauabschnittsbildung
nach heutigem Kenntnisstand nichts. 2. Abschließende Untersuchungen und
Musterbauwerk Abschließende
Untersuchungen (Schürfe) auf der gesamten Brücke Die
abschließenden Untersuchungen, insbesondere die Schürfe auf der gesamten
Brücke, mit Aufschluss des Bauwerksinneren über die Fahrbahnoberfläche, sollen
weitere Erkenntnisse für die Gesamtinstandsetzung der Steinernen Brücke
erbringen. Ziel ist es die Gesamtinstandsetzung im Frühjahr 2010 zu beginnen.
Neben der fachlichen Erläuterung und Darstellung der geplanten
Instandsetzungsarbeiten (Gesamtinstandsetzungskonzept) ist bis zu diesem
Zeitpunkt auch eine detaillierte Kostenschätzung vorzulegen. Durch die
Erkundungen und Schürfe sollen daher auch zur Konkretisierung der Baukosten die
planerischen Unwägbarkeiten, wie sie bei einem historischen Bauwerk auftreten
können, minimiert werden. Hierbei wird die Qualität der vorgefundenen
Bausubstanz geprüft und äußerlich festgestellte Schäden näher untersucht. Im
Rahmen der Erkundungen werden auch Bereiche des Oberbaues geöffnet,
Brüstungselemente provisorisch entfernt, Steinoberflächen und
Mauerwerksverbände an den Schildwänden und an den Eisbrechern überprüft (siehe
Anlagen 2 und 3). Führung des
Fußgänger- und Radverkehrs Der
Fußgänger- und Radverkehr wird während der abschließenden
Untersuchungen neben den abgesperrten Bereichen durch die Baustelle
geführt und kann somit das gesamte Jahr 2009 auf der Steinernen Brücke
aufrechterhalten werden. Nachdem mit dem Herstellen einer neuen
Brückenoberfläche, bestehend aus der Abdichtung, den
Entwässerungseinrichtungen, einer neuen Brüstung und Belagsoberfläche sowie der
Sanierung der Stirnwände, erst im Jahr 2010 begonnen wird, muss der Fußgänger-
und Radverkehr somit erst im kommenden Jahr über eine zu errichtende
Behelfsbrücke (befestigt auf den unterstromigen Beschlächten) geführt werden. Herstellung
eines Musterbauwerkes Um
den Abstimmungsprozess, insbesondere mit der Denkmalpflege, zu erleichtern wird
zu den Themen „künftige Brückenoberfläche, Brüstung, Abdichtung und
Beleuchtung“ im Bauhof Nord ein Musterbauwerk im Maßstab 1:1 mit einer Länge
von 15 m errichtet. Hierbei werden verschiedene Formen und Baustoffe bemustert,
um die Ausführungsdetails der Instandsetzung besser festlegen zu können. Als
Grundlage für das Musterbauwerk wurden die überlieferten Querschnitte der
Steinernen Brücke aus den Jahren 1863 und 1877 herangezogen (Anlage 4). 3. Kosten, Haushaltsmittel und Finanzierung Die
Kostenschätzung wurde durch das Büro für Baukonstruktionen, Karlsruhe,
ermittelt:
Nach der Zustimmung zum
vorzeitigen Maßnahmenbeginn und nach Vorlage der denkmalpflegerischen Erlaubnis
können die abschließenden Untersuchungen sowie die Herstellung des
Musterbauwerkes im Mai 2009 begonnen werden. Auf der HHSt. 1.6406.9510 sind
dafür folgende Haushaltsmittel vorgesehen: Haushaltsmittel bis
einschließlich 2008 1.980 T EUR davon Haushaltsrest 2008 300 T
EUR Haushaltsansatz 2009 500 T
EUR Gebunden durch offene Vergaben - 400 T EUR Verfügbare Haushaltsmittel 400 T
EUR Im Investitionsprogramm 2008 bis
2012 sind ab 2010 jährlich 1.500 T EUR vorgesehen. Die Mitfinanzierung der
Gesamtinstandsetzung der Steinernen Brücke ist im Rahmen des
Investitionsförderprogrammes „Nationale UNESCO – Welterbestätten“ des Bundes
(Laufzeit von 2009 bis 2013) vorgesehen. Die angemeldeten Gesamtkosten betragen
ohne die Kosten der bisherigen Voruntersuchungen 18.000 T EUR. Gemäß den
Richtlinien des Förderprogrammes beträgt der Kostenanteil des Bundes 2 Drittel,
der Kostenanteil der Stadt Regensburg 1 Drittel. 4. Weitere Planungen zur Gesamtbrücke Das gesamte Jahr 2009 werden die
umfangreichen Abstimmungsprozesse, insbesondere mit den Denkmalschutzbehörden,
andauern. Ebenso wird die Abklärung der
Natursteinverfügbarkeit für die gesamte Steinerne Brücke noch das ganze Jahr
2009 in Anspruch nehmen. In einem Steinbruchgebiet in der näheren Umgebung von
Regensburg wurden bereits Bohrkerne gewonnen und zur Auswertung an das
Landesamt für Umwelt, Abteilung Geologie, nach München gebracht. In den Jahren 2010 bis 2013 ist die
gesamte Instandsetzung der Steinernen Brücke vorbehaltlich einer gesicherten
Finanzierung in 4 Bauabschnitten (siehe Anlage 1) vorgesehen. Der
Ausschuss beschließt: Die abschließenden
Untersuchungen (Schürfe) sowie die Herstellung eines Musterbauwerkes werden,
wie im Bericht dargestellt, nach Zustimmung des BLfD zum vorzeitigen
Maßnahmenbeginn und nach Vorlage der denkmalrechtlichen Erlaubnis im Jahre 2009
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt.
Anlagen:
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