Vorlage - VO/09/4100/65  

 
 
Betreff: Ersatzbeschaffung einer Kompakt-Kaltfräse mit Transportanhänger
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1.
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
25.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Ersatzbeschaffung einer Kompakt-Kaltfräse mit Transportanhänger

 

Beim Tiefbauamt, Straßenunterhalt, ist derzeit eine Weber SF 400 Straßenfräse mit einem Blumenrohr Transportanhänger im Einsatz.

Die wendige Kleinfräse ist ständig im Einsatz und wird vorwiegend zum Fräsen von Asphaltflächen benötigt. Außerdem werden Spurrinnen, Unebenheiten bei Kanaldeckel, Schieber- und Hydrantenkappen und Deckschichten in Fahrradwegen abgefräst. Die gefrästen Flächen werden somit für den Einbau von neuen Deckschichten vorbereitet.

 

Die im Jahr 1995 angeschaffte Kaltfräse mit Transportanhänger ist stark verbraucht, technisch veraltert und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Nach einer intensiven Nutzungsdauer von rd. 14 Jahren ist die Fräse in ihrer Substanz verschlissen und wird zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufige Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Eine Ersatzbeschaffung ist daher dringend notwendig.

Durch die neue Fräse mit neuester Technik können die notwendigen Arbeiten wirtschaftlicher, lärmreduzierter, umweltfreundlicher und Menschen schonender bei der Bedienung durchgeführt werden.

 

Die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen und Geräten sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten deshalb vermieden werden. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) gibt dazu als Einsatzdauer für Fahrzeuge mit starker Auslastung einen Richtwert von 10 Jahren vor. Dieser Richtwert ist weit überschritten.

 

Durch eine rechtzeitige Ersatzbeschaffung ergeben sich folgende Vorteile:

 

-           Kostspielige Reparaturen können unterbleiben.

 

-           Die zweijährige Garantiezeit trägt wesentlich zur Senkung der Unterhaltskosten bei.

 

-           Die verbesserte Motorentechnik reduziert den Kraftstoffverbrauch.

 

-           Niedrigere Grenzwerte beim Schadstoffausstoß reduzieren die Feinstaubbelastung.

 

-           Die Leistungs- und Einsatzbereitschaft wird gesichert, damit die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen werden können.

 

Die       Ersatzbeschaffungskosten belaufen sich auf 180.000,00 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2009 bei Haushaltsstelle 1.6300.9367 und Haushaltstelle 1.6300.9357 eingeplant.

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Ersatzbeschaffung einer Kompakt-Kaltfräse mit Transportanhänger für das Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenunterhalt wird beschlossen.