Vorlage - VO/09/4114/66  

 
 
Betreff: Bedarfsplan zur Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren -
1. Fortschreibung 2008/2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
26.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Im Juli 2006 hat der Stadtrat den Bedarfsplan zur Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren für die Stadt Regensburg beschlossen, in dem sowohl der damals aktuelle als auch der zukünftige Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige in Regensburg dargestellt ist. Auf Grundlage der Bedarfserhebung und unter Berücksichtigung der angestrebten Versorgungsziele anderer bayerischer Großstädte orientierte sich Regensburg als familienfreundliche Kommune im Bedarfsplan 2006 an der empfohlenen Obergrenze der bayerischen Staatsregierung und legte eine angestrebte Betreuungsquote von 25 % für die unter Dreijährigen fest. Dies hatte zur Folge, dass die 2006 vorhandene Zahl an Betreuungsplätzen bis 2010 nahezu hätte verdoppelt werden müssen.

Bei der Erarbeitung des Bedarfsplanes 2006 ist deutlich geworden, dass der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige verhältnismäßig schwierig zu ermitteln und zu prognostizieren ist. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass in Deutschland seit einigen Jahren eine intensive gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderbetreuung stattfindet. Im Ergebnis ändern sich dementsprechend auch die gesetzlichen und finanziellen Regelungen. Aus diesen Gründen wurde bereits mit dem Beschluss des Bedarfsplanes 2006 dessen regelmäßige Fortschreibung festgelegt.

Im Frühjahr 2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen auf ein neues Ausbauziel geeinigt: Bis 2013 sollen für Kinder unter 3 Jahren 750.000 neue Betreuungsplätze in Einrichtungen und Tagespflege geschaffen werden und damit für ein Drittel der unter Dreijährigen außerfamiliäre Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Zum 11. Oktober 2007 wurde ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zur Errichtung eines Sondervermögens erlassen, durch das bereits seit 2008 Bundesmittel für den Ausbau zur Verfügung stehen. Darauf aufbauend wurde am 30. April 2008 der Entwurf eines Kinderfördergesetzes (KiföG) vom Bundeskabinett beschlossen, in dem die Einzelheiten zum Kinderbetreuungsausbau geregelt sind. Im November 2008 hat der Bundesrat zugestimmt und zum 1. Januar 2009 ist das Gesetz in Kraft getreten. Nicht nur berufstätige, sondern auch Arbeit suchende Eltern sollen einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen. Ab dem 1. August 2013 soll ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege für alle unter Dreijährigen ab dem ersten vollendeten Lebensjahr eingeführt werden. Für den Ausbau werden sowohl vom Bund als auch vom Freistaat Bayern bis 2013 umfangreiche Fördermittel zur Verfügung gestellt.

In der vorliegenden 1. Fortschreibung zum Bedarfsplan zur Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren werden der bisher erreichte Ausbaustand und die aktuelle Betreuungssituation in Regensburg – zum Stichtag 1.10.2008 – dargestellt. Anschließend wird das bisher angestrebte Versorgungsziel von 25 % vor dem Hintergrund der aktuellen bundesweit geänderten Rahmenbedingungen zum Betreuungsbedarf für unter Dreijährige diskutiert. Darauf aufbauend werden die bestehenden Ausbaustufen  überprüft und an den für Regensburg definierten Bedarf angepasst.

Die dargelegten Entwicklungen hinsichtlich der Versorgungsquoten für Kinder unter 3 Jahren auf Bundesebene und daraus folgend im Freistaat Bayern verdeutlichen bereits, dass auch in Regensburg Anpassungen an die neuen Rahmenbedingungen erfolgen müssen. Es ist davon auszugehen, dass die benötigte Versorgungsquote in Regensburg mindestens so hoch sein wird wie von Bundesregierung und Freistaat Bayern im Durchschnitt angenommen, also 35 % bis zum Jahr 2013. Voraussichtlich wird der Bedarf in Regensburg als Großstadt und Oberzentrum sogar noch höher sein, insbesondere auch, um dem Anspruch der Stadt an eine familienfreundliche Kommune gerecht zu werden. Diese Anpassung an den tatsächlichen Betreuungsbedarf kann aber erst sukzessive bis 2013 erfolgen, wenn Erfahrungswerte vorliegen, wie viele Betreuungsplätze tatsächlich von den Eltern nachgefragt werden. Dabei müssen auch die unterschiedlichen Altersgruppen der Kleinkinder differenziert betrachtet werden, da für die Zweijährigen sicher ein sehr viel größerer Betreuungsbedarf besteht, während dieser für die unter Einjährigen eher niedriger ausfallen wird.

In der Tabelle sind die Ausbaustufen, die anhand des neu definierten Bedarfs an Betreuungsplätzen errechnet wurden, für alle drei Betreuungsarten sowie in ihrer Gesamtzahl aufgelistet. Zur besseren Orientierung ist zudem der Bestand zum Stichtag 01.10.2008 dargestellt. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das KiföG wurden die Ausbaustufen bis zum Jahr 2013 erweitert. Die Aufstellung zeigt den weiterhin bestehenden enormen Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige. In der Tagespflege müssen rund 150 zusätzliche Plätze geschaffen und bei den Krabbelstuben muss die Platzzahl bis 2013 sogar noch einmal verdoppelt werden, um die angestrebte Versorgungsquote von 35 % zu erreichen.

Tabelle:       Ausbaustufen für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren bis 2013
(gerundete Werte)

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die 1. Fortschreibung des Bedarfsplanes zur Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren zur Umsetzung des Kinderfördergesetzes dient als Grundlage für den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen.
  2. Dieser Bedarfsplan ist spätestens bis Mitte 2010 fortzuschreiben.
Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Bedarfsplan zur Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren - 1. Fortschreibung 2008/2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bedarfsplan zur Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren - 1. Fortschreibung 2008/2009 (374 KB)