Sachverhalt: Im Juli
2006 hat der Stadtrat den Bedarfsplan zur Betreuung von Kleinkindern unter 3
Jahren für die Stadt Regensburg beschlossen, in dem sowohl der damals aktuelle
als auch der zukünftige Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige in
Regensburg dargestellt ist. Auf Grundlage der Bedarfserhebung und unter
Berücksichtigung der angestrebten Versorgungsziele anderer bayerischer
Großstädte orientierte sich Regensburg als familienfreundliche Kommune im
Bedarfsplan 2006 an der empfohlenen Obergrenze der bayerischen Staatsregierung
und legte eine angestrebte Betreuungsquote von 25 % für die unter
Dreijährigen fest. Dies hatte zur Folge, dass die 2006 vorhandene Zahl an
Betreuungsplätzen bis 2010 nahezu hätte verdoppelt werden müssen. Bei der
Erarbeitung des Bedarfsplanes 2006 ist deutlich geworden, dass der tatsächliche
Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige verhältnismäßig schwierig zu
ermitteln und zu prognostizieren ist. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen,
dass in Deutschland seit einigen Jahren eine intensive gesellschaftliche und
politische Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderbetreuung stattfindet. Im
Ergebnis ändern sich dementsprechend auch die gesetzlichen und finanziellen
Regelungen. Aus diesen Gründen wurde bereits mit dem Beschluss des
Bedarfsplanes 2006 dessen regelmäßige Fortschreibung festgelegt. Im Frühjahr 2007 haben sich Bund, Länder und
Kommunen auf ein neues Ausbauziel geeinigt: Bis 2013 sollen für Kinder unter
3 Jahren 750.000 neue Betreuungsplätze in Einrichtungen und Tagespflege
geschaffen werden und damit für ein Drittel der unter Dreijährigen
außerfamiliäre Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Zum
11. Oktober 2007 wurde ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG)
zur Errichtung eines Sondervermögens erlassen, durch das bereits seit 2008
Bundesmittel für den Ausbau zur Verfügung stehen. Darauf aufbauend wurde am
30. April 2008 der Entwurf eines Kinderfördergesetzes (KiföG) vom
Bundeskabinett beschlossen, in dem die Einzelheiten zum Kinderbetreuungsausbau
geregelt sind. Im November 2008 hat der Bundesrat zugestimmt und zum 1. Januar
2009 ist das Gesetz in Kraft getreten. Nicht nur berufstätige, sondern auch
Arbeit suchende Eltern sollen einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind
bekommen. Ab dem 1. August 2013 soll ein Rechtsanspruch auf frühkindliche
Bildung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege für alle unter
Dreijährigen ab dem ersten vollendeten Lebensjahr eingeführt werden. Für den
Ausbau werden sowohl vom Bund als auch vom Freistaat Bayern bis 2013
umfangreiche Fördermittel zur Verfügung gestellt. In der vorliegenden 1. Fortschreibung zum
Bedarfsplan zur Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren werden der bisher
erreichte Ausbaustand und die aktuelle Betreuungssituation in Regensburg – zum
Stichtag 1.10.2008 – dargestellt. Anschließend wird das bisher angestrebte
Versorgungsziel von 25 % vor dem Hintergrund der aktuellen bundesweit
geänderten Rahmenbedingungen zum Betreuungsbedarf für unter Dreijährige
diskutiert. Darauf aufbauend werden die bestehenden Ausbaustufen überprüft und an den für Regensburg
definierten Bedarf angepasst. Die dargelegten Entwicklungen hinsichtlich der
Versorgungsquoten für Kinder unter 3 Jahren auf Bundesebene und daraus folgend
im Freistaat Bayern verdeutlichen bereits, dass auch in Regensburg Anpassungen
an die neuen Rahmenbedingungen erfolgen müssen. Es ist davon auszugehen, dass
die benötigte Versorgungsquote in Regensburg mindestens so hoch sein wird wie
von Bundesregierung und Freistaat Bayern im Durchschnitt angenommen, also
35 % bis zum Jahr 2013. Voraussichtlich wird der Bedarf in Regensburg als
Großstadt und Oberzentrum sogar noch höher sein, insbesondere auch, um dem
Anspruch der Stadt an eine familienfreundliche Kommune gerecht zu werden. Diese
Anpassung an den tatsächlichen Betreuungsbedarf kann aber erst sukzessive bis
2013 erfolgen, wenn Erfahrungswerte vorliegen, wie viele Betreuungsplätze
tatsächlich von den Eltern nachgefragt werden. Dabei müssen auch die
unterschiedlichen Altersgruppen der Kleinkinder differenziert betrachtet
werden, da für die Zweijährigen sicher ein sehr viel größerer Betreuungsbedarf
besteht, während dieser für die unter Einjährigen eher niedriger ausfallen
wird. In der Tabelle sind die Ausbaustufen, die anhand des neu definierten
Bedarfs an Betreuungsplätzen errechnet wurden, für alle drei Betreuungsarten
sowie in ihrer Gesamtzahl aufgelistet. Zur besseren Orientierung ist zudem der
Bestand zum Stichtag 01.10.2008 dargestellt. Aufgrund der gesetzlichen
Änderungen durch das KiföG wurden die Ausbaustufen bis zum Jahr 2013 erweitert.
Die Aufstellung zeigt den weiterhin bestehenden enormen Ausbaubedarf an
Betreuungsplätzen für unter Dreijährige. In der Tagespflege müssen rund 150
zusätzliche Plätze geschaffen und bei den Krabbelstuben muss die Platzzahl bis
2013 sogar noch einmal verdoppelt werden, um die angestrebte Versorgungsquote
von 35 % zu erreichen. Tabelle: Ausbaustufen für die Betreuung der Kinder
unter 3 Jahren bis 2013 Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
1 Bedarfsplan zur Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren - 1. Fortschreibung 2008/2009
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