Vorlage - VO/09/4115/51  

 
 
Betreff: Richtlinien der Stadt Regensburg zum Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
03.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Die Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags vom 12.03.1991 gingen bei den Pauschalen für den Unterhalt für die Pflegekinder vom Regelsatzsystem des BSHG mit einer entsprechenden Anpassung auf ein mittleres Einkommensniveau und mit einem Zurechnungsbetrag für bestimmte Leistungen aus.

Diese Ableitung aus dem Sozialhilferecht wurde 2005 beendet, weil sie nicht als sachgerechter Bezug gesehen wurde. Die Berechnung der Pflegepauschalen wurde auf den Regelbetrag für die Unterhaltsberechnung umgestellt.

Mit der Unterhaltsreform wurde der bisher bekannte Regelbetrag mit Wirkung zum 1. Januar 2008 abgeschafft und durch den Mindestunterhalt ersetzt (§ 1612 a BGB). Die neue Vorschrift regelt den Mindestunterhalt als denjenigen Barbetrag, auf den das minderjährige Kind grundsätzlich Anspruch hat und den der Unterhaltspflichtige grundsätzlich zu leisten verpflichtet ist. Anknüpfungspunkt ist nicht mehr die RegelbetragsVO, sondern das Steuerrecht, nämlich die Höhe des einkommensteuerrechtlichen sächlichen Existenzminimums des Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG. Der Mindestunterhalt richtet sich nun nach dem doppelten Kinderfreibetrag. Es bietet sich an, diese neue Größe auch für die Berechnung der Pflegepauschale zu verwenden. Pflegeeltern werden damit fiktiv den Unterhalt beziehenden Eltern gleichgestellt.

 

Die Stadt Regensburg orientiert sich bei der Ausgestaltung ihrer Richtlinien zum Pflegekinderdienst traditionell an den Empfehlungen des Bayerischen Städtetages bzw. an den Gemeinsamen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages. Der Sozialausschuss des Bayerischen Städtetages hat in seiner Sitzung am 04.02.2009 den vorgelegten Entwurf von „Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII“ beschlossen.

 

·           Die Richtlinien der Stadt Regensburg folgen grundsätzlich den o.g. Empfehlungen, insofern die Anknüpfung an das Steuerrecht erfolgt.

·           Der Einzelempfehlung der kommunalen Spitzenverbände, wonach Pflegeverhältnisse bei Verwandten mit denen bei Nichtverwandten gleich behandelt werden sollen, wird hinsichtlich der Verwandtenpflegen bei Großeltern nicht unterstützt. Nach Auffassung des Amtes für Jugend und Familie sind Großeltern gegenüber ihren Enkelkindern sowohl moralisch als auch dem Grunde nach rechtlich zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet, so dass dies durch eine angemessene sachgerechte Absenkung des Pflegegeldes Berücksichtigung finden muss. Entsprechend sehen die Richtlinien der Stadt Regensburg vor, dass bei der sog. Großelternpflege nur der 1-fache Regelbetrag der jeweiligen Altersstufe und der Erziehungsbeitrag berechnet wird.

·           Die in den Gemeinsamen Empfehlungen vorgesehene Bewertung des erzieherischen Bedarfs aller Pflegestellenunterbringungen anhand eines Punktesystems musste aus arbeitsökonomischer Sicht höchst problematisch erscheinen. Stattdessen soll lediglich bei Sonderpflegestellen mit deutlich erhöhtem Betreuungs- und Versorgungsbedarf bzw. mit besonderem Entwicklungs- und Eingliederungsbedarf eine zeitlich befristete Anhebung des monatlichen Pauschalbetrages erfolgen.

 

·           Schließlich konnte den Empfehlungen nicht gefolgt werden, insofern sie eine Vielzahl von Detailregelungen treffen wollen, deren Ermittlungsgrundlagen vielfach wenig fundiert scheinen. Es soll umgekehrt – gerade auch aus personalwirtschaftlichen Gründen – weiterhin der Regensburger Weg beschritten werden, möglichst bedarfsgerechte Pauschalregelungen zu treffen.

 

Die Stadt Regensburg legt ihren Schwerpunkt im Pflegekinderdienst auch weiterhin auf die Begleitung und Betreuung von Pflegefamilien und vermeidet möglichst unnötigen Verwaltungsaufwand.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien zum Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII laut anhängendem Entwurf vom 15.02.2009 werden beschlossen.

Anlagen:

 

Anlagen:              Entwurf der Richtlinien zum Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII vom 15.02.2009

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien Vollzeit 2009-02-15 (206 KB)