Sachverhalt: Der
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 07.12.2004 die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den o.g. Bereich beschlossen. Die bei der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Beiträge wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt-
und Wohnungsfragen am 06.12.2005 zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den
Bebauungsplan-Entwurf Nr.187, Kleingartenanlage westlich der Ostpreußenstraße
in der Fassung vom 06.12.2005 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 28.12.2005 bis
31.01.2006. Da während
der öffentlichen Auslegung i.S. von § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 109 sowie der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105
(RVB-Gelände) keine Beiträge eingegangenen sind, kann der Entwurf unverändert
zum Beschluss vorgeschlagen werden. Der
Ausschuss beschließt: 1. Der Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung vom 07.11.2006 in der Fassung vom 16.10.2007 und dem Satzungstext vom 10.12.2007 für den Bereich nördlich der Bajuwarenstraße zwischen Von-Seeckt-Straße und Schwabenstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105, südlich der Bajuwarenstraße (RVB-Gelände)wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sobald die Genehmigung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Bajuwarenstraße von der Regierung der Oberpfalz vorliegt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 109, nördlich der Bajuwarenstraße zwischen Von-Seeckt-Straße und Schwabenstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105, südlich der Bajuwarenstraße (RVB-Gelände) durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Anlagen: BP Nr. 109 Satzungstext BP Nr. 109 Planzeichnung BP Nr. 109 Begründung mit Umweltbericht BP Nr. 109 Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
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