Vorlage - VO/09/4122/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109, nördlich der Bajuwarenstraße zwischen Von-Seeckt-Straße und Schwabenstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105, südlich der Bajuwarenstraße (RVB-Gelände)
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss § 10 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
25.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.04.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 07.12.2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den o.g. Bereich beschlossen. Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 06.12.2005 zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Bebauungsplan-Entwurf Nr.187, Kleingartenanlage westlich der Ostpreußenstraße in der Fassung vom 06.12.2005 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 28.12.2005 bis 31.01.2006.

 

Da während der öffentlichen Auslegung i.S. von § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 sowie der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 (RVB-Gelände) keine Beiträge eingegangenen sind, kann der Entwurf unverändert zum Beschluss vorgeschlagen werden.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Der Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung vom 07.11.2006 in der Fassung vom 16.10.2007 und dem Satzungstext vom 10.12.2007 für den Bereich nördlich der Bajuwarenstraße zwischen Von-Seeckt-Straße und Schwabenstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105, südlich der Bajuwarenstraße (RVB-Gelände)wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, sobald die Genehmigung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Bajuwarenstraße von der Regierung der Oberpfalz vorliegt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 109, nördlich der Bajuwarenstraße zwischen Von-Seeckt-Straße und Schwabenstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105, südlich der Bajuwarenstraße (RVB-Gelände) durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

BP Nr. 109 Satzungstext

BP Nr. 109 Planzeichnung

BP Nr. 109 Begründung mit Umweltbericht

BP Nr. 109 Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP Nr. 109 Begründung mit Umweltbericht (538 KB)    
Anlage 2 2 BP Nr. 109 Satzungstext (539 KB)    
Anlage 3 3 BP Nr. 109 Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB (447 KB)    
Anlage 4 4 BP Nr. 109 Planzeichnung (1505 KB)