Vorlage - VO/09/4123/61  

 
 
Betreff: 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Bajuwarenstraße
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
25.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Vorberatung
27.04.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 07.11.2006 die Einleitung des Verfahrens zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Bajuwarenstraße einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen. Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 16.10.2007 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Entwurf zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes zusammen mit seinen Bestandteilen (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 16.10.2007 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 13.11.2007 bis 14.12.2007.

Während dieses Zeitraumes gingen von Bürgern und von Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen ein. Daher kann der Entwurf unverändert zum Beschluss vorgeschlagen werden.

 

Da während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 16.10.2007 und der Begründung wird beschlossen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

FNP-Änderung Nr. 37 Planzeichnung

FNP-Änderung Nr. 37 Begründung mit Umweltbericht

FNP-Änderung Nr. 37 Zusammenfassende Erklärung gemäß §10 Abs. 4 BauGB

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FNP-Änderung Nr. 37 Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB (354 KB)    
Anlage 2 2 FNP-Änderung Nr. 37 Planzeichnung (376 KB)