Sachverhalt: Der Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 07.11.2006 die
Einleitung des Verfahrens zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
nördlich der Bajuwarenstraße einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan
und Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen. Die bei der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten
Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 16.10.2007 zur
Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den
Entwurf zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes zusammen mit seinen
Bestandteilen (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom
16.10.2007 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 13.11.2007 bis 14.12.2007. Während dieses
Zeitraumes gingen von Bürgern und von Trägern öffentlicher Belange keine
Anregungen ein. Daher kann der Entwurf unverändert zum Beschluss vorgeschlagen
werden. Der
Ausschuss beschließt: 1. Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan)
in der Fassung vom 16.10.2007 und der Begründung wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 37.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
Anlagen: FNP-Änderung Nr. 37 Planzeichnung FNP-Änderung Nr. 37 Begründung mit Umweltbericht FNP-Änderung Nr. 37 Zusammenfassende Erklärung gemäß §10 Abs. 4 BauGB
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