Vorlage - VO/09/4130/23  

 
 
Betreff: Forstwirtschaftsplan 2008 - 2028
Status:öffentlichVorlage-Art:Grundstücksvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Liegenschaftsamt   
Beratungsfolge:
Grundstücksausschuss Entscheidung
24.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grundstücksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

Sachverhalt: 

 

Die Stadt Regensburg besitzt im Wesentlichen im Umland von Regensburg 265 ha bewirtschaftete Forstbetriebsfläche.

Der letzte Forstwirtschaftsplan (Operat) für den Stadtwald Regensburg wurde im Jahre 1988 erstellt und hatte eine Gültigkeit von 20 Jahren bis Ende 2007.

 

Die Artikel 18 und 19 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) bestimmen, dass neben dem Staatswald auch der Körperschaftswald dem allgemeinen Wohl in besonderem Maße dient. Hiermit wird die Pflicht zu einer vorbildlichen Bewirtschaftung der Wälder verbunden.

 

Gemäß Art. 19 Abs. 2 BayWaldG hat sich die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes auf einen gültigen Forstwirtschaftsplan zu stützen. Körperschaftswälder i. S. der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) sind nur die Waldgrundstücke der Gemeinden und der von Gemeinden verwalteten Stiftungen.

 

Die neue Planung erfolgt wiederum für 20 Jahre und beinhaltet als Ziel insbesondere den beschleunigten Umbau der Bestände von der Hauptbaumart Fichte hin zu Laubbäumen, insbesondere Buche. Die Fichte ist nicht zuletzt auf Grund von Klimaveränderungen und Schadstoffeintrag sehr stark von Windwurf und Schädlingsbefall (Borkenkäfer) betroffen.

Nach 10 Jahren ist vom zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten zu prüfen, inwieweit die forstliche Planung auch für den 2. Zeitabschnitt realisierbar ist bzw. ob eine Neuerstellung des Planes erforderlich ist (z.B. nach großen Windwürfen o. ä.).

 

Dabei ist insbesondere zu begutachten, ob

1.      Planung und Vollzug im Einklang stehen und ob der Hiebsatz weiterhin angemessen ist

2.      zusätzliche Verjüngungsbestände eingereiht werden müssen

3.      Fällungsplan und Forstbetriebskarte fortgeschrieben werden müssen

4.      der Haubarkeitsertrag gemessen an den bisherigen Hiebsanfällen auch für den zweiten zehnjährigen Zeitabschnitt zutrifft.

 

Die forstfachliche Betriebsleitung für den Stadtwald Regensburg wird, gegen Entgelt durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Forsten Regensburg, Abt Forsten mit Sitz in Pielenhofen wahrgenommen.

Die fachliche Betriebsausführung erfolgt durch den Revierleiter der Stadt Regensburg.

Die kaufmännische Leitung des forstwirtschaftlichen Unternehmens und der Vollzug des Forstbetreuungsvertrages mit der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung Regensburg, der Katholischen Bruderhausstiftung, der St. Katharinenspitalstiftung und der REWAG obliegt dem Liegenschaftsamt.

 

Die allgemeinen Wirtschaftsziele umfassen:

 

     Die Begründung bzw. Erhaltung standortgemäßer und leistungsfähiger Mischbestände, die ihre Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen bestmöglich erfüllen

 

     Die nachhaltige Produktion großer Nutzholzmengen, unter Berücksichtigung höchstmög­licher Betriebssicherheit

 

     Die Erziehung qualitativ hochwertigen Holzes, soweit das im Rahmen der gege­benen natürlichen und betrieblichen Verhältnisse möglich ist

 

Diese Zielsetzung erfordert ein naturgerechtes Vorgehen, sowie eine Berücksichtigung der biologischen Grundlagen und natürlichen Gesetzmäßigkeiten bei allen waldbaulichen Entscheidungen. Gerade in der heutigen Situation einer akuten Gefährdung des Waldes durch den Klimawandel und verschiedene Schadfaktoren (Sturmwurf,  Borkenkäfer) muss der kommunale Waldbesitzer daran interessiert sein, neben der Erwirtschaftung von Holzerträgen auch die Gesundheit und Stabilität seines Waldes zu erhöhen.

 

Für den Stadtwald Regensburg heißt das unter anderem:

1.      Verjüngung der Fichtenaltholzbestände mit dem Ziel, standortgerechte und stabile Mischbestockungen zu begründen,

2.      Erhöhung des Laubbaumanteils, insbes. der Buche und Eiche sowie der Edellaubbäume auf geeigneten Standorten,

3.      langfristige Reduzierung des zu hohen Kiefernanteils zugunsten ertragreicherer Laubmischbestände,

4.      Intensivierung der Pflege zur Stabilisierung und Förderung der Stärkenentwicklung , sowie zur Sicherung des vor­handenen Laubmischbaumarten­anteils,

5.      Berücksichtigung der Erholungsfunktion insbesondere der stadtnah gelegenen Distrikte mit Erholungseinrichtungen durch entsprechende langfristige Verjüngungsverfahren mit einzelstammweiser Nutzung und Verzicht auf Kahlschläge.

6.      In den nächsten Jahren höhere Hiebsätze bei der Fichte und erhöhte Kulturarbeit (Pflanzungen) mit Laubholz. Wegen dieses Waldumabues auf einen höherern Laubholzanteil ist, möglicherweise schon in der zweiten Dekade des neuen Forstwirtschaftsplanes, jedenfalls aber ab dem Forstwirtschaftsplan 2028 – 2048 mit einem erheblichen Rückgang des Hiebsatzes zu rechnen.

Die Verwaltung empfiehlt trotzdem das vorliegende Operat 2008 – 2028 zu genehmigen.

 

Der Grundstücksausschuss genehmigt den Forstwirtschaftsplan 2008 – 2028 für das forstwirtschaftliche Unternehmen der Stadt Reg

 

Der Grundstücksausschuss genehmigt den Forstwirtschaftsplan 2008 – 2028 für das forstwirtschaftliche Unternehmen der Stadt Regensburg.