Sachverhalt: Die Stadt Regensburg besitzt im
Wesentlichen im Umland von Regensburg 265 ha bewirtschaftete
Forstbetriebsfläche. Der letzte Forstwirtschaftsplan
(Operat) für den Stadtwald Regensburg wurde im Jahre 1988 erstellt und hatte
eine Gültigkeit von 20 Jahren bis Ende 2007. Die Artikel 18 und 19 des
Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) bestimmen, dass neben dem Staatswald auch
der Körperschaftswald dem allgemeinen Wohl in besonderem Maße dient. Hiermit
wird die Pflicht zu einer vorbildlichen Bewirtschaftung der Wälder verbunden. Gemäß Art. 19 Abs. 2 BayWaldG hat
sich die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes auf einen gültigen
Forstwirtschaftsplan zu stützen. Körperschaftswälder i. S. der
Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) sind nur die Waldgrundstücke der Gemeinden
und der von Gemeinden verwalteten Stiftungen. Die neue Planung erfolgt wiederum
für 20 Jahre und beinhaltet als Ziel insbesondere den beschleunigten Umbau der
Bestände von der Hauptbaumart Fichte hin zu Laubbäumen, insbesondere Buche. Die
Fichte ist nicht zuletzt auf Grund von Klimaveränderungen und Schadstoffeintrag
sehr stark von Windwurf und Schädlingsbefall (Borkenkäfer) betroffen. Nach 10 Jahren ist vom zuständigen
Amt für Landwirtschaft und Forsten zu prüfen, inwieweit die forstliche Planung
auch für den 2. Zeitabschnitt realisierbar ist bzw. ob eine Neuerstellung des
Planes erforderlich ist (z.B. nach großen Windwürfen o. ä.). Dabei ist insbesondere zu
begutachten, ob 1.
Planung
und Vollzug im Einklang stehen und ob der Hiebsatz weiterhin angemessen ist 2.
zusätzliche
Verjüngungsbestände eingereiht werden müssen 3.
Fällungsplan
und Forstbetriebskarte fortgeschrieben werden müssen 4.
der
Haubarkeitsertrag gemessen an den bisherigen Hiebsanfällen auch für den zweiten
zehnjährigen Zeitabschnitt zutrifft. Die forstfachliche Betriebsleitung
für den Stadtwald Regensburg wird, gegen Entgelt durch das staatliche Amt für
Landwirtschaft und Forsten Regensburg, Abt Forsten mit Sitz in Pielenhofen
wahrgenommen. Die fachliche Betriebsausführung
erfolgt durch den Revierleiter der Stadt Regensburg. Die kaufmännische Leitung des
forstwirtschaftlichen Unternehmens und der Vollzug des Forstbetreuungsvertrages
mit der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung Regensburg, der Katholischen
Bruderhausstiftung, der St. Katharinenspitalstiftung und der REWAG obliegt dem
Liegenschaftsamt. Die allgemeinen Wirtschaftsziele
umfassen: Die
Begründung bzw. Erhaltung standortgemäßer und leistungsfähiger Mischbestände,
die ihre Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen bestmöglich erfüllen Die
nachhaltige Produktion großer Nutzholzmengen, unter Berücksichtigung höchstmöglicher
Betriebssicherheit Die
Erziehung qualitativ hochwertigen Holzes, soweit das im Rahmen der gegebenen
natürlichen und betrieblichen Verhältnisse möglich ist Diese Zielsetzung erfordert ein
naturgerechtes Vorgehen, sowie eine Berücksichtigung der biologischen
Grundlagen und natürlichen Gesetzmäßigkeiten bei allen waldbaulichen
Entscheidungen. Gerade in der heutigen Situation einer akuten Gefährdung des
Waldes durch den Klimawandel und verschiedene Schadfaktoren (Sturmwurf, Borkenkäfer) muss der kommunale Waldbesitzer
daran interessiert sein, neben der Erwirtschaftung von Holzerträgen auch die
Gesundheit und Stabilität seines Waldes zu erhöhen. Für
den Stadtwald Regensburg heißt das unter anderem: 1.
Verjüngung
der Fichtenaltholzbestände mit dem Ziel, standortgerechte und stabile
Mischbestockungen zu begründen, 2.
Erhöhung
des Laubbaumanteils, insbes. der Buche und Eiche sowie der Edellaubbäume auf
geeigneten Standorten, 3.
langfristige
Reduzierung des zu hohen Kiefernanteils zugunsten ertragreicherer
Laubmischbestände, 4.
Intensivierung
der Pflege zur Stabilisierung und Förderung der Stärkenentwicklung , sowie zur
Sicherung des vorhandenen Laubmischbaumartenanteils, 5.
Berücksichtigung
der Erholungsfunktion insbesondere der stadtnah gelegenen Distrikte mit
Erholungseinrichtungen durch entsprechende langfristige Verjüngungsverfahren
mit einzelstammweiser Nutzung und Verzicht auf Kahlschläge. 6.
In
den nächsten Jahren höhere Hiebsätze bei der Fichte und erhöhte Kulturarbeit
(Pflanzungen) mit Laubholz. Wegen dieses Waldumabues auf einen höherern
Laubholzanteil ist, möglicherweise schon in der zweiten Dekade des neuen
Forstwirtschaftsplanes, jedenfalls aber ab dem Forstwirtschaftsplan 2028 – 2048
mit einem erheblichen Rückgang des Hiebsatzes zu rechnen. Die Verwaltung empfiehlt trotzdem
das vorliegende Operat 2008 – 2028 zu genehmigen. Der Grundstücksausschuss genehmigt den Forstwirtschaftsplan
2008 – 2028 für das forstwirtschaftliche Unternehmen der Stadt Regensburg. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||