Bericht
der Verwaltung: 1. Nebenentgelt Die Verpackungsverordnung ist im Dez. 1991 in Kraft getreten
und hat die Wirtschaft mit der Aufgabe
belegt, gebrauchte Verpackungen zu sammeln und zu verwerten. In der
Folgezeit wurde das duale System „Der Grüne Punkt“ gegründet, das in der
Anfangszeit allein tätig war bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung von
gebrauchten Verkaufsverpackungen. Die Firma „Der Grüne Punkt“ hat seinerzeit mit
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Verhandlungen aufgenommen, um
die bestehenden Sammelsysteme zu nutzen
(= Abstimmung). In der Abstimmungsvereinbarung wird auch die Vergütung der
Leistung der Kommunen am Funktionieren (Sondernutzung für Containerstellplätze,
Anzahl der Containerstellplätze, Reinigung der Standplätze, Abfallberatung) der
Sammelsysteme geregelt (=Nebenentgelte). Die Höhe der Vergütung ist
deutschlandweit einheitlich und richtet sich nach der Systemdichte (Anzahl
Container pro EW), und der Anzahl der erfassten Fraktionen je Stellplatz. Die Vergütung wird, wie in den vergangenen Jahren
(1.1.2007-31.12.2009), auch in der künftigen Vertragslaufzeit 1.1.2010 –
31.12.2012 --1,56€/EW/a betragen. Mit der Stadt Regensburg haben zur Zeit neun duale
Systeme eine Abstimmungsvereinbarung geschlossen. Die einzelnen
Systembetreiber teilen sich die oben genannte Vergütung entsprechend ihrer
Lizenzquoten an den Verkaufsverpackungen auf. Diese Aufteilung wird durch eine
nach der Verpackungsverordnung vorgeschriebene Schiedsstelle, die sog.
„Gemeinsame Stelle“ überwacht (VerpackV
§6Abs7). 2. Papier, Pappe und Kartonagen Die Stadt Regensburg sammelt seit 1992 gebrauchte
Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) gemeinsam mit
sonstigen Erzeugnissen aus diesem Stoff in der Papiertonne. Der Stadtrat hat
die Verwaltung in den folgenden Jahren regelmäßig beauftragt, mit den dualen
Systemen Preisverhandlungen bezüglich einer Vergütung für diese Stofffraktion
zu führen. Es konnten in der Vergangenheit jährlich ca. 200.000 -230.000€
erwirtschaftet werden, die zur Gebührenreduzierung in der Müllabfuhr beitrugen. Mit dem 1.1.2009 trat die 5. Änderung der
Verpackungsverordnung in Kraft. Sie hat einige wesentliche Änderungen gebracht,
die kurz genannt sein sollen: Der öffentliche Entsorgungsträger kann die Mitbenutzung der
Einrichtung (Papiertonne) gegen ein angemessenes Entgelt verlangen. Dies
entspricht der bisherigen Praxis der Stadt. Nach neuer Gesetzeslage beziehen
sich die Verpflichtungen der Systembetreiber insgesamt nicht mehr auf
Lizenzmengen, sondern auf die tatsächlichen Erfassungsmengen an Verpackungen in
den jeweiligen Entsorgungsgebieten (Anhang I Nr1 Abs4 zu §6 VerpackV). Im Oktober 2008 hat sich auch für die Fraktion PPK eine
Schiedsstelle als „Gemeinsame Stelle“ gegründet. Basierend auf der Änderung der
Verpackungsverordnung wurden unverzüglich mit allen neun dualen Systemen Verhandlungen aufgenommen um
die Vergütung und Abrechnung nach den neuen Kriterien zu regeln. Allerdings besteht derzeit eine völlig unklare Situation.
Die „Gemeinsame Stelle“ hat in der nachfolgenden Tabelle die Lizenzmengen
zusammengestellt. Dies sind die theoretisch erfassbaren Mengen, für die die
Vertragspartner der verschiedenen dualen Systeme eine Vergütung bezahlen. Die
neun dualen Systeme organisieren eine Verwertung der Verkaufsverpackungen aus
PPK bzw. bezahlen diese den Entsorgungsträgern. Über die tatsächlichen Erfassungsmengen gibt es derzeit keine
konkrete Regelung oder Zahlen. Die Erfassungsmengen wären über regelmäßige
bundesweite Sortieranalysen in etwa ermittelbar, was aber wegen der immensen
Kosten nicht umsetzbar ist. Aus diesem Grund hat jedes duale System andere
Überlegungen zur Vertragsgestaltung. Wir gehen davon aus, dass sich erst im
Laufe der 2009/2010 eine annähernd einheitliche Vollzugs- und Abrechnungspraxis
bilden wird.
Derzeit besteht folgende Verhandlungssituation basierend auf
Lizenzmengen: Der Vertrag mit dem Marktführer „Der Grüne Punkt“ ist
seit dem 30.6.2008 gekündigt. Für konkrete Vertragsverhandlungen sollen die
Ergebnisse der „Gemeinsamen Stelle“ abgewartet werden. Mit Interseroh (ISD) besteht noch bis zum 31.12.2009
eine vorläufige Beauftragung. Mit Landbell wurde eine Übergangsregelung getroffen,
bis die Rahmenbedingungen durch die „Gemeinsame Stelle“ geklärt sind. Mit Ekopunkt besteht noch bis zum 31.12.2009 ein
Vertrag, der 2006 geschlossen wurde. Mit Vfw besteht eine vorläufige Vereinbarung mit vier
Wochen Kündigungsfrist. Mit BellandVision (Belland Dual) besteht ein Vertrag
mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2009. Reclay (Redual) hat den bestehenden Vertrag zum 31.3.2009 gekündigt. Ein neues
Angebot liegt noch nicht vor. Mit Zentek besteht eine vorläufige Vereinbarung mit
einer Kündigungsfrist von sechs Wochen
zum Quartalsende. Mit Veolia ist der Vertrag seit dem 31.12.2008 gekündigt. Ein angemessenes
Entgelt wurde bisher nicht unterbreitet. Zwei Vertragsentwürfe (Interseroh, Der Grüne Punkt) aus dem
Jahr 2008 sahen eine Erlösbeteiligung an der Vermarktung der
PPK-Verkaufsverpackungen nach dem Papierpreisindex (EUWID Gemischte Ballen mit
50%) vor. Diese Überlegungen haben wir bisher zurückgewiesen, da eine seriöse
Kalkulation wegen der stark schwankenden Marktpreise nicht möglich ist. Im Lauf des Jahres 2009 sind mit allen dualen System
Vertragsabschlüsse bezüglich PPK erforderlich. Da der Rohstoffmarkt zur Zeit
unübersichtlich ist, sollten die anteiligen angemessenen Vergütungen für die
Sammlung, Sortierung, Verpressung und Verwertung möglichst nur über ein Jahr
laufen oder über kurze Kündigungsfristen verfügen. Das angemessene Entgelt richtet sich immer nach der Menge
des mit gesammelten PPK-Anteils in der Papiertonne. Die Kosten für die
Sammlung, Sortierung, Verpressung sind weitgehend fest. Dies bedeutet: wenn
oder wenn
Zur Zeit wird mit Kosten von ca. 110,-€/t kalkuliert bei
einer Abrufmenge von ca. 1600t/a. Die dualen Systeme und die privaten und öffentlichen
Entsorgungsträger müssen sich im Laufe des Jahres 2009 auf gemeinsame
Vereinbarungen einigen. Mit diesem Bericht soll der Stadtrat über den
derzeitigen Stand der Verhandlungen informiert werden, gleichzeitig ersucht die
Verwaltung darum, für die anstehenden Vertragsabschlüsse, wie in der
Vergangenheit regelmäßig geschehen, erneut beauftragt zu werden. Falls eine Einigung mit einem dualen System nicht erzielbar
wäre, so hätte diese zur Konsequenz, dass wir das zuständige bayerische
Ministerium informieren und anregen müssten, die Anerkennung dieses
Systembetreibers für das Bundesland Bayern zu überprüfen. 1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Vertrag über ein
Nebenentgelt für den Zeitraum von 2010-2012 in Höhe von 1,56€/EW/a
abzuschließen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt mit den dualen Systemen
Vereinbarungen über die Vergütung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe
und Kartonagen (PPK) für den Zeitraum 2009 bis 2012 zu schließen, die zur
Deckung der tatsächlichen Kosten der
Papierentsorgung beitragen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||