Vorlage - VO/09/4132/31  

 
 
Betreff: 1. Abstimmungsvereinbarung und Kostenerstattung mit Dualen Systemen 2010-2012
2. Verträge mit Dualen Systemen für die Sammlung von Verkaufspackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen 2009-2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
2. Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
25.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

Bericht der Verwaltung:

 

1. Nebenentgelt

Die Verpackungsverordnung ist im Dez. 1991 in Kraft getreten und hat die Wirtschaft mit der Aufgabe  belegt, gebrauchte Verpackungen zu sammeln und zu verwerten. In der Folgezeit wurde das duale System „Der Grüne Punkt“ gegründet, das in der Anfangszeit allein tätig war bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Die Firma „Der Grüne Punkt“ hat seinerzeit mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Verhandlungen aufgenommen, um die  bestehenden Sammelsysteme zu nutzen (= Abstim­mung). In der Abstimmungsvereinbarung wird auch die Vergütung der Leistung der Kommunen am Funktionieren (Sondernutzung für Containerstellplätze, Anzahl der Containerstellplätze, Reinigung der Standplätze, Abfallberatung) der Sammelsysteme geregelt (=Nebenentgelte). Die Höhe der Vergütung ist deutschlandweit einheitlich und richtet sich nach der Systemdichte (Anzahl Container pro EW), und der Anzahl der erfassten Fraktionen je Stellplatz.

 

Die Vergütung wird, wie in den vergangenen Jahren (1.1.2007-31.12.2009), auch in der künftigen Vertragslaufzeit 1.1.2010 – 31.12.2012  --1,56€/EW/a betragen.

 

Mit der Stadt Regensburg haben zur Zeit neun duale Systeme eine Abstimmungsverein­barung geschlossen. Die einzelnen Systembetreiber teilen sich die oben genannte Vergütung entsprechend ihrer Lizenzquoten an den Verkaufsverpackungen auf. Diese Aufteilung wird durch eine nach der Verpackungsverordnung vorgeschriebene Schiedsstelle, die sog. „Gemeinsame Stelle“ überwacht (VerpackV  §6Abs7).

 

2. Papier, Pappe und Kartonagen

Die Stadt Regensburg sammelt seit 1992 gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) gemeinsam mit sonstigen Erzeugnissen aus diesem Stoff in der Papiertonne. Der Stadtrat hat die Verwaltung in den folgenden Jahren regelmäßig beauftragt, mit den dualen Systemen Preisverhandlungen bezüglich einer Vergütung für diese Stofffraktion zu führen. Es konnten in der Vergangenheit jährlich ca. 200.000 -230.000€ erwirtschaftet werden, die zur Gebührenreduzierung in der Müllabfuhr beitrugen.

 

Mit dem 1.1.2009 trat die 5. Änderung der Verpackungsverordnung in Kraft. Sie hat einige wesentliche Änderungen gebracht, die kurz genannt sein sollen:

Der öffentliche Entsorgungsträger kann die Mitbenutzung der Einrichtung (Papiertonne) gegen ein angemessenes Entgelt verlangen. Dies entspricht der bisherigen Praxis der Stadt. Nach neuer Gesetzeslage beziehen sich die Verpflichtungen der Systembetreiber insgesamt nicht mehr auf Lizenzmengen, sondern auf die tatsächlichen Erfassungsmengen an Verpackungen in den jeweiligen Entsorgungsgebieten (Anhang I Nr1 Abs4 zu §6 VerpackV).

 

Im Oktober 2008 hat sich auch für die Fraktion PPK eine Schiedsstelle als „Gemeinsame Stelle“ gegründet. Basierend auf der Änderung der Verpackungsverordnung wurden unverzüglich mit allen neun  dualen Systemen Verhandlungen aufgenommen um die Vergütung und Abrechnung nach den neuen Kriterien zu regeln.

 

Allerdings besteht derzeit eine völlig unklare Situation. Die „Gemeinsame Stelle“ hat in der nachfolgenden Tabelle die Lizenzmengen zusammengestellt. Dies sind die theoretisch erfassbaren Mengen, für die die Vertragspartner der verschiedenen dualen Systeme eine Vergütung bezahlen. Die neun dualen Systeme organisieren eine Verwertung der Verkaufsverpackungen aus PPK bzw. bezahlen diese den Entsorgungsträgern.

Über die tatsächlichen Erfassungsmengen gibt es derzeit keine konkrete Regelung oder Zahlen. Die Erfassungsmengen wären über regelmäßige bundesweite Sortieranalysen in etwa ermittelbar, was aber wegen der immensen Kosten nicht umsetzbar ist. Aus diesem Grund hat jedes duale System andere Überlegungen zur Vertragsgestaltung. Wir gehen davon aus, dass sich erst im Laufe der 2009/2010 eine annähernd einheitliche Vollzugs- und Abrechnungspraxis bilden wird.

 

Vertrags- bzw. Lizenzmengen-Anteile dualer Systeme

(Angaben in Prozent)

 

Glas

LVP

PPK

 

1. Quart. 09

4. Quart. 08

1. Quart. 09

4. Quart. 08

1. Quart. 09

4.Quart. 08

DSD

68,03

55,83

68,94

57,73

70,91

71,61

ISD

16,87

16,37

8,31

11,17

5,82

5,25

Landbell

1,28

3,84

1,70

2,87

2,82

3,99

Eko-Punkt

4,24

18,11

1,25

21,37

2,68

16,13

Vfw Repak DS

0,76

0,00

1,49

0,00

3,97

0,00

Belland Dual

3,00

2,87

3,72

3,87

4,37

2,92

Redual

4,08

2,71

6,16

2,87

0,00

0,00

Zentek DSZ

1,74

0,27

5,75

0,12

6,91

0,10

Veolia Dual

0,00

0,00

2,68

0,00

2,52

0,00

 

Derzeit besteht folgende Verhandlungssituation basierend auf Lizenzmengen:

 

Der Vertrag mit dem Marktführer „Der Grüne Punkt“ ist seit dem 30.6.2008 gekündigt. Für konkrete Vertragsverhandlungen sollen die Ergebnisse der „Gemeinsamen Stelle“ abgewartet werden.

Mit Interseroh (ISD) besteht noch bis zum 31.12.2009 eine vorläufige Beauftragung.

Mit Landbell wurde eine Übergangsregelung getroffen, bis die Rahmenbedingungen durch die „Gemeinsame Stelle“ geklärt sind.

Mit Ekopunkt besteht noch bis zum 31.12.2009 ein Vertrag, der 2006 geschlossen wurde.

Mit Vfw besteht eine vorläufige Vereinbarung mit vier Wochen Kündigungsfrist.

Mit BellandVision (Belland Dual) besteht ein Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2009.

Reclay (Redual) hat den bestehenden Vertrag zum 31.3.2009 gekündigt. Ein neues Angebot liegt noch nicht vor.

Mit Zentek besteht eine vorläufige Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist  von sechs Wochen zum Quartalsende.

Mit Veolia ist der Vertrag seit  dem 31.12.2008 gekündigt. Ein angemessenes Entgelt wurde bisher nicht unterbreitet.

 

Zwei Vertragsentwürfe (Interseroh, Der Grüne Punkt) aus dem Jahr 2008 sahen eine Erlösbeteiligung an der Vermarktung der PPK-Verkaufsverpackungen nach dem Papierpreisindex (EUWID Gemischte Ballen mit 50%) vor. Diese Überlegungen haben wir bisher zurückgewiesen, da eine seriöse Kalkulation wegen der stark schwankenden Marktpreise nicht möglich ist.

 

Im Lauf des Jahres 2009 sind mit allen dualen System Vertragsabschlüsse bezüglich PPK erforderlich. Da der Rohstoffmarkt zur Zeit unübersichtlich ist, sollten die anteiligen angemessenen Vergütungen für die Sammlung, Sortierung, Verpressung und Verwertung möglichst nur über ein Jahr laufen oder über kurze Kündigungsfristen verfügen.

 

Das angemessene Entgelt richtet sich immer nach der Menge des mit gesammelten PPK-Anteils in der Papiertonne. Die Kosten für die Sammlung, Sortierung, Verpressung sind weitgehend fest. Dies bedeutet:

wenn

  • die dualen Systeme einen großen Anteil PPK-Verkaufsverpackungen abrufen, sind die Kosten pro gesammelter Tonne PPK geringer,

oder wenn

  • eine geringere PPK-Menge abgerufen wird, sind die Fixkosten pro gesammelter Tonne PPK höher.

Zur Zeit wird mit Kosten von ca. 110,-€/t kalkuliert bei einer Abrufmenge von ca. 1600t/a.

 

Die dualen Systeme und die privaten und öffentlichen Entsorgungsträger müssen sich im Laufe des Jahres 2009 auf gemeinsame Vereinbarungen einigen. Mit diesem Bericht soll der Stadtrat über den derzeitigen Stand der Verhandlungen informiert werden, gleichzeitig ersucht die Verwaltung darum, für die anstehenden Vertragsabschlüsse, wie in der Vergangenheit regelmäßig geschehen, erneut beauftragt zu werden.

 

Falls eine Einigung mit einem dualen System nicht erzielbar wäre, so hätte diese zur Konsequenz, dass wir das zuständige bayerische Ministerium informieren und anregen müssten, die Anerkennung dieses Systembetreibers für das Bundesland Bayern zu überprüfen.

 

 

1

 

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Vertrag über ein Nebenentgelt für den Zeitraum von 2010-2012 in Höhe von 1,56€/EW/a abzuschließen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit den dualen Systemen Vereinbarungen über die Vergütung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für den Zeitraum 2009 bis 2012 zu schließen, die zur Deckung der tatsächlichen Kosten  der Papierentsorgung beitragen.