Sachverhalt: Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung hat der
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 26.11.2008 dem Stadtrat
empfohlen, über die Entlastung zu beschließen. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der
Feststellung des Jahresabschlusses des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St.
Michael für das Wirtschaftsjahr 2006 wird die Entlastung gemäß Artikel 102
Absatz 3 GO beschlossen. |
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