Sachverhalt: Das Gartenamt beabsichtigt,
Ersatzbeschaffungen für mehrere Fahrzeuge (Mehrzweckgeräte) für den Garten- und
Landschaftsbau vorzunehmen. Sämtliche u. g. Fahrzeuge sind am
Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt. Durch den permanenten Einsatz sind die
Fahrzeuge verschlissen und werden zunehmend reparaturanfällig, so dass längere
Werkstattaufenthalte teilweise eingetreten bzw. in Folge verstärkt zu erwarten
sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten lassen sich aufgrund der sehr
alten Reserve- bzw. Ersatzeinheiten nicht immer überbrücken. Die hohen Kosten für die Reparatur
von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und
ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten deshalb
vermieden werden. Die KGSt gibt dazu als Einsatzdauer für Fahrzeuge mit starker
Auslastung einen Richtwert von 10 Jahren vor. Diese Richtwerte sind in allen
Fällen weit überschritten. Durch eine rechtzeitige
Ersatzbeschaffung ergeben sich folgende Vorteile: ·
kostspielige
Reparaturen an Altfahrzeugen können unterbleiben, ·
die
2-jährige Garantiezeit bei Neufahrzeugen trägt wesentlich zur Senkung der
Unterhaltskosten bei, ·
Neufahrzeuge
sind in der Regel wartungsfreundlicher, so dass werkstattbedingte Ausfallzeiten
minimiert werden können, ·
die
verbesserte Motorentechnik von Neufahrzeugen/Maschinen hilft außerdem, den
Kraftstoffverbrauch zu verringern und die Feinstaubbelastung erheblich zu
reduzieren. Die Beschaffung von Ersatzfahrzeugen
bzw. –geräten stellt zudem sicher, dass die Leistungs- und Einsatzbereitschaft
aufrechterhalten wird und die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang
wahrgenommen werden können. Im Investitionsprogramm 2008 bis
2012 sind für das Jahr 2009 die Ersatzbeschaffungen folgender Fahrzeuge und
Geräte vorgesehen: 1.
Kommunaltraktor
2.
Geräteträger Dem Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen wird vorgeschlagen, den vorgenannten
Ersatzbeschaffungen zuzustimmen. Der
Ausschuss beschließt: Den in der Beschlussvorlage
genannten Ersatzbeschaffungen wird nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel
zugestimmt.
Anlagen: |
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