Sachverhalt: 1.
Gesetzliche Grundlage und Investitionsvolumen: Das
Bundeskabinett hat am 27.1.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz –
ZuInvG) und zur Durchführung dieses Gesetzes den Entwurf einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (VV) beschlossen: Das
Gesamtvolumen der zusätzlich öffentlichen Mittel für Zukunftsinvestitionen von
Ländern und Kommunen beträgt rd. 13 Milliarden Euro. Davon trägt der Bund einen
Anteil von maximal 75%, der Freistaat Bayern und die Kommunen tragen einen
Anteil von je 12,5%, so dass sich für die Stadt Regensburg eine Förderquote von
87,5% ergibt. Bayerns
Anteil am Gesamtvolumen des Konjunkturpakets II beträgt einschließlich
Kofinanzierungsmittel von Land und Kommunen 1,96 Milliarden Euro, wovon rd. 127
Millionen Euro auf den Regierungsbezirk
Oberpfalz entfallen. Das Projekt
Bio Park III mit einem Fördervolumen von 9,7 Mio. € wird dabei nach Vorgabe der
Staatskanzlei auf das Oberpfalz-Kontingent angerechnet. 2. Förderkriterien: a)
Förderfähige Projekte In
folgenden Maßnahmebereichen können Anträge gestellt werden: - Maßnahmen
im Bereich der kommunalen Bildung Dies
umfasst Maßnahmen der energetischen Modernisierung bzw. Generalsanierung - Maßnahmen
im Bereich der kommunalen Infrastruktur Hierunter
fallen u.a. Krankenhausbaumaßnahmen, Städtebau, Lärmsanierung Kommunalstraßen
und wasserwirtschaftliche Maßnahmen wie der Hochwasserschutz b)
Zusätzlichkeit Finanzhilfen
werden nur für zusätzliche Investitionen gewährt. Die Zusätzlichkeit ist
gegeben, wenn die abgerufenen Finanzhilfen nicht zur Finanzierung eines
Investitionsvorhabens eingesetzt werden, dessen Gesamtfinanzierung bereits
durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist
(Stichtag 27.01.2009). c)
Projektdauer Die Mittel
müssen in den Jahren 2009 bis 2011 verwendet, die Maßnahme (ganz oder Abschnitt)
muss fertig gestellt und der Verwendungsnachweis muss vorgelegt sein. Im Jahre
2011 können Finanzhilfen nur für Investitionen eingesetzt werden, die noch 2010
begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbständiger Abschnitt des
Investitionsvorhabens abgeschlossen wird. 3.
Maßnahmen der Stadt Regensburg Die
beiliegende Liste enthält eine Zusammenstellung der von der Verwaltung zur
Anmeldung für das Konjunkturprogramm II vorgeschlagenen förderfähigen Maßnahmen
sowie nachrichtlich Maßnahmen, die zwar angemeldet wurden, aber die nicht im
Rahmen des Konjunkturpakets II abgewickelt werden können. Im
Einzelnen sind die Maßnahmen der beiliegenden Liste zu entnehmen. Die
Reihenfolge der grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen wurde am 6.3.2009 in der
Referentenrunde und in Absprache mit der Regierung der Oberpfalz so abgestimmt. Wichtige
Gesichtspunkte waren dabei neben den vorgenannten Förderkriterien auch die
Förderfähigkeit von Projekten außerhalb des Konjunkturprogramms, die
Dringlichkeit und die nachhaltige Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Die im
CSU-Antrag „Investitionsoffensive im Rahmen des Konjunkturpakets II der
Bundesregierung“ vom 03.02.2009 genannten Projekte (einschließlich Ergänzung)
wurden vollständig in den Entscheidungsprozess miteinbezogen. 4.
Kosten und Finanzierung Bei
Durchführung der in der beiliegenden Liste aufgeführten förderfähigen Projekte
belaufen sich die Kosten für die Stadt Regensburg auf insgesamt 21,4 Mio. €. Im gültigen
Investitionsprogramm 2008 – 2012 sind für die Maßnahmen, die zur Förderung im
Rahmen des Konjunkturprogramms angemeldet werden derzeit Mittel in Höhe 10,4
Mio. € eingestellt. Bei Förderung aller Projekte würde dies Mehrausgaben in
Höhe von insgesamt 11 Mio. € bedeuten. Für die
geplanten Ausgaben in Höhe von 21,4 Mio. € sind Zuschüsse aus dem
Konjunkturprogramm II in Höhe von ca. 16 Mio. € (75%) zu erwarten, da nicht
davon auszugehen ist, dass 100% der Kosten förderfähig sind. Der
Eigenanteil der Stadt Regensburg beläuft sich damit netto auf voraussichtlich 5,4
Mio. € (25%). Da sich die
Förderung aus dem Konjunkturprogramm nicht nach tatsächlichen Kosten richtet,
sondern pauschaliert nach qm beheizbarer Netto-Grundfläche gewährt wird, kann
die Förderhöhe bzw. der Eigenanteil der Stadt derzeit nur geschätzt werden. Weiteres
Vorgehen: Für die 13
grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen werden bis Ende März 2009 bei der
Regierung die entsprechenden Förderanträge gestellt. Mit einer
Entscheidung über die tatsächlich geförderten Maßnahmen ist lt. Regierung der
Oberpfalz voraussichtlich im Mai 2009 zu rechnen. Der
Stadtrat beschließt: Die
Sonderinvestitionen im Rahmen des Konjunkturprogrammes II werden nach Maßgabe
der Berichtvorlage realisiert, vorbehaltlich der tatsächlichen Förderung aus
dem Konjunkturprogramm. Die
beiliegende Maßnahmenliste ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses
Anlagen:
1 Maßnahmenliste |
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