Vorlage - VO/09/4162/20  

 
 
Betreff: Sonderinvestitionen im Rahmen des Konjunkturprogrammes II

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.03.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

Sachverhalt: 

 

 

1. Gesetzliche Grundlage und Investitionsvolumen:

 

Das Bundeskabinett hat am 27.1.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG) und zur Durchführung dieses Gesetzes den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (VV) beschlossen:   

 

Das Gesamtvolumen der zusätzlich öffentlichen Mittel für Zukunftsinvestitionen von Ländern und Kommunen beträgt rd. 13 Milliarden Euro. Davon trägt der Bund einen Anteil von maximal 75%, der Freistaat Bayern und die Kommunen tragen einen Anteil von je 12,5%, so dass sich für die Stadt Regensburg eine Förderquote von 87,5% ergibt.

 

Bayerns Anteil am Gesamtvolumen des Konjunkturpakets II beträgt einschließlich Kofinanzierungsmittel von Land und Kommunen 1,96 Milliarden Euro, wovon rd. 127 Millionen Euro auf den  Regierungsbezirk Oberpfalz entfallen.

Das Projekt Bio Park III mit einem Fördervolumen von 9,7 Mio. € wird dabei nach Vorgabe der Staatskanzlei auf das Oberpfalz-Kontingent angerechnet.

 

 

2.  Förderkriterien:

 

a) Förderfähige Projekte

 

In folgenden Maßnahmebereichen können Anträge gestellt werden:

 

-    Maßnahmen im Bereich der kommunalen Bildung

     Dies umfasst Maßnahmen der energetischen Modernisierung bzw. Generalsanierung
oder Ersatzneubau von Gebäuden der sozialen Infrastruktur wie
Schulen, Kindertageseinrichtungen, überwiegend schulisch genutzte Sportstätten, 
Bildungs- und Begegnungseinrichtungen kommunaler Träger sowie kommunale Verwaltungsgebäude

 

-    Maßnahmen im Bereich der kommunalen Infrastruktur

     Hierunter fallen u.a. Krankenhausbaumaßnahmen, Städtebau, Lärmsanierung

     Kommunalstraßen und wasserwirtschaftliche Maßnahmen wie der Hochwasserschutz

 

b) Zusätzlichkeit

 

Finanzhilfen werden nur für zusätzliche Investitionen gewährt. Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn die abgerufenen Finanzhilfen nicht zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt werden, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist (Stichtag 27.01.2009).

 

c) Projektdauer

 

Die Mittel müssen in den Jahren 2009 bis 2011 verwendet, die Maßnahme (ganz oder Abschnitt) muss fertig gestellt und der Verwendungsnachweis muss vorgelegt sein.

Im Jahre 2011 können Finanzhilfen nur für Investitionen eingesetzt werden, die noch 2010 begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen wird.

 

 

3. Maßnahmen der Stadt Regensburg

 

Die beiliegende Liste enthält eine Zusammenstellung der von der Verwaltung zur Anmeldung für das Konjunkturprogramm II vorgeschlagenen förderfähigen Maßnahmen sowie nachrichtlich Maßnahmen, die zwar angemeldet wurden, aber die nicht im Rahmen des Konjunkturpakets II abgewickelt werden können.

 

Im Einzelnen sind die Maßnahmen der beiliegenden Liste zu entnehmen.

Die Reihenfolge der grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen wurde am 6.3.2009 in der Referentenrunde und in Absprache mit der Regierung der Oberpfalz so abgestimmt.

Wichtige Gesichtspunkte waren dabei neben den vorgenannten Förderkriterien auch die Förderfähigkeit von Projekten außerhalb des Konjunkturprogramms, die Dringlichkeit und die nachhaltige Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.

 

Die im CSU-Antrag „Investitionsoffensive im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung“ vom 03.02.2009 genannten Projekte (einschließlich Ergänzung) wurden vollständig in den Entscheidungsprozess miteinbezogen.

 

 

 

4. Kosten und Finanzierung

 

Bei Durchführung der in der beiliegenden Liste aufgeführten förderfähigen Projekte belaufen sich die Kosten für die Stadt Regensburg auf insgesamt 21,4 Mio. €.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2008 – 2012 sind für die Maßnahmen, die zur Förderung im Rahmen des Konjunkturprogramms angemeldet werden derzeit Mittel in Höhe 10,4 Mio. € eingestellt. Bei Förderung aller Projekte würde dies Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 11 Mio. € bedeuten.

 

Für die geplanten Ausgaben in Höhe von 21,4 Mio. € sind Zuschüsse aus dem Konjunkturprogramm II in Höhe von ca. 16 Mio. € (75%) zu erwarten, da nicht davon auszugehen ist, dass 100% der Kosten förderfähig sind.

Der Eigenanteil der Stadt Regensburg beläuft sich damit netto auf voraussichtlich 5,4 Mio. € (25%).

 

Da sich die Förderung aus dem Konjunkturprogramm nicht nach tatsächlichen Kosten richtet, sondern pauschaliert nach qm beheizbarer Netto-Grundfläche gewährt wird, kann die Förderhöhe bzw. der Eigenanteil der Stadt derzeit nur geschätzt werden.

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Für die 13 grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen werden bis Ende März 2009 bei der Regierung die entsprechenden Förderanträge gestellt.

 

Mit einer Entscheidung über die tatsächlich geförderten Maßnahmen ist lt. Regierung der Oberpfalz voraussichtlich im Mai 2009 zu rechnen.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Sonderinvestitionen im Rahmen des Konjunkturprogrammes II werden nach Maßgabe der Berichtvorlage realisiert, vorbehaltlich der tatsächlichen Förderung aus dem Konjunkturprogramm.

 

Die beiliegende Maßnahmenliste ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Maßnahmenliste