Vorlage - VO/09/4214/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241, Ortenburgerstraße
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss § 10 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
28.04.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 20.10.1992 bzw. am 15.01.2008 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den o.g. Bereich beschlossen. Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen am 17.09.2008 zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschloss daraufhin, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 241, Ortenburgerstraße, in der Fassung vom 17.09.2008 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 07.10.2008 bis 07.11.2008. Zur Umsetzung des Bebauungsplanes und Sicherung der Erschließung des Bebauungsplangebietes wurde mit dem Investor/Investorin für den Baumarkt ein Erschließungsvertrag abgeschlossen (s. a. Stadtratsbeschluss vom 30.10.2008, VO/08/3759/20).

 

Nachfolgend sind die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen zusammengestellt und mit den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung für den Stadtrat versehen:

 


Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung                                                                Nr. 11.1.1

§ 3 Abs. 2 BauGB

 

Gegenstand:

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241, Ortenburgerstraße                                                  

___________________________________________________________________

 

Nr.  1.:

Antragsteller:

 

Schreiben vom 07.11.2008:

IFB Eigenschenk GmbH

Mettener Straße 33

D - 94469 Deggendorf

 

 

Anregungen:

Im Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 241 wollen wir einwenden, dass im nördlichen Bereich des Zufahrtskreisels an der Ortenburgerstraße eine Errichtung einer Schallschutzwand im Anschluss an das westlich geplante Vorhaben für die nördliche Wohnbebauung von großem Vorteil wäre.

Wir bitten Sie, dies in Ihre Planungen einzubeziehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das o. gen. westlich geplante Vorhaben befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes in einem Bereich der nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.

Die Einhaltung der entsprechenden Richtwerte ist üblicherweise im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf eigenem Grundstück nachzuweisen. Nach Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens können ggf. weitere Maßnahmen mit den städtischen Dienststellen abgestimmt werden. Eine Lärmschutzwand quer zur Fuß- bzw. Radwegverbindung nach Norden nördlich des geplanten Kreisels wird aus städtebaulicher Sicht kritisch beurteilt und nicht befürwortet. Im Bebauungsplangebiet werden die entsprechenden Richtwerte zu der nördlichen Wohnbebauung durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen eingehalten.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Anregung wird nicht entsprochen.

 

 

Nr.  2.:

Antragsteller:

 

Schreiben vom 15.10.2008 (E-Mail):

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH + Co. KG

Bahnhofstraße 22, 92670 Windischeschenbach

 

Anregungen:

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage aus den beiliegenden Bestandsplänen ersichtlich ist. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Ihre Unterlagen werden wir an unser Projektmanagement Neugeschäft Fax: 09112524-509, E-Mail: Nuernberg.PMN@Kabeldeutschland.de weiterleiten. Nach eingehender Prüfung, ob eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co. KG zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes nötig sind, werden wir Sie gesondert informieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stellungnahme von Kabel Deutschland wurde von der Verwaltung bereits am 16.10.2008 an die zuständigen Planungsbüros mit der Bitte um entsprechende Berücksichtigung bei den jeweiligen Planungen weitergeleitet.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr.  3.:

Antragsteller:

 

Schreiben vom 21.10.2008:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Adolf-Schmetzer-Straße 1, 93055 Regensburg

 

Anregungen:

Dem BP 241 an der Ortenburgerstraße kann aus der Sicht der Bodendenkmalpflege zugestimmt werden, da unsere Belange nicht berührt werden. Bereits am 1. – 2. September 2008 fanden im Bereich des Baufeldes archäologische Sondagen statt, die ein negatives Ergebnis erbrachten. Einer zukünftigen Bebauung steht daher aus unserer Sicht nichts entgegen.

Für dennoch auftauchende Funde gilt die gesetzliche Meldepflicht archäologischer Fundstücke.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf die gesetzliche Meldepflicht wurde in den Hinweisen zur Satzung bereits hingewiesen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Zur Kenntnis.

 

 

Nr.  4.:

Antragsteller:

 

Schreiben vom 22.10.2008:

Wasserwirtschaftsamt Regensburg,

Landshuter Str. 59

93053 Regensburg

 

Anregungen:

Zur Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 07.02.2008 Stellung genommen. Die Planung sieht nun Objektschutzmaßnahmen gegen ausuferndes Hochwasser vor. Eine Änderung des Hochwasserabflussbereiches ist nicht geplant.

Zu beachten ist:

-Das Parkdeck ist rechtzeitig vor Hochwasserereignissen, welche zur Ausuferung führen, zu räumen, um Schaden an abgestellten Fahrzeugen zu vermeiden.

-Nach Erstellung des Hochwasserschutzes für den Abschnitt D (Reinhausen) liegt die Planungsfläche in einem „überschwemmungsgefährdeten Gebiet“ nach § 31 c Wasserhaushaltsgesetz, welches nur nach Versagen einer öffentlichen Hochwasserschutzeinrichtung überschwemmt werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In dem Erschließungsvertrag gem. § 124 BauGB sowie Art. 5 Abs. 9 KAG wurde unter § 9 der Investor darauf hingewiesen, dass das Baugrundstück im Überschwemmungsgebiet eines 100-jährlichen Hochwassers liegt und dass das im Untergeschoss des geplanten Gebäudes vorgesehene Parkdeck aufgrund der offenen Bauweise bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überflutet werden kann und damit nicht mehr nutzbar ist. Der Vorhabenträger hat gemäß diesem Vertrag die jeweiligen Pächter/Mieter des Baumarktgebäudes von dieser möglichen Einschränkung in Kenntnis zu setzen.

Außerdem wurde der Vorhabenträger verpflichtet, die im Bereich des Parkdecks geplanten Technik- oder sonstigen Betriebsräume und –anlagen durch geeignete Objektschutzmaßnahmen (Einbau von Abschottungen) vor dem Hochwasser zu schützen, rechtzeitig die Räumung des Parkdecks zu veranlassen und die Anlage für die weitere Nutzung zu sperren.

Der Vorhabenträger wurde ferner verpflichtet, diese Forderungen an die jeweiligen Pächter/Mieter des Baumarktgebäudes vertraglich weiterzugeben.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr.  5.:

Antragsteller:

 

Schreiben vom 28.10.2008

Regierung der Oberpfalz

93039 Regensburg

 

Anregungen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der o. g. Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Sondergebiets für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes im Bereich der Donaustaufer Straße, der Nordgaustraße, der Frankenstraße und der Ortenburgerstraße vor.

Die höhere Landesbehörde bei der Regierung der Oberpfalz hat die Planung im Rahmen eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens im Hinblick auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Im Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung sind die Verkaufsflächen für die Kernsortimente von Baumarkt und Gartencenter auf 6.500 m² bzw. 2.000 m² sowie die Verkaufsflächen für die innenstadtrelevanten Randsortimente auf insgesamt 1.500 m² zu beschränken (s. RS vom 07.07.08).

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf sieht eine Verkaufsflächenobergrenze von

10.000 m² für das Sondergebiet vor, davon 7.200 m² für den Baumarkt und 2.000 m² für das Gartencenter (jeweils Kernsortimente einschließlich der nicht zentrenrelevanten Randsortimente) sowie 800 m² für die zentrenrelevanten Randsortimente von Bau- und Gartenmarkt.

Damit weichen die Festsetzungen des Bebauungsplans von den Maßgaben der landesplanerischen Überprüfung ab. Dies kann akzeptiert werden, sofern die nicht zentrenrelevanten Randsortimente auf 700 m² begrenzt werden, da die Aufzählung zum Teil innenstadtrelevante Sortimente (z. B. Zweiradhandel, Elektrohandel, Campingartikel, Zooartikel) mit einschließt (vgl. „Liste zur Unterscheidung innenstadtrelevanter und nicht innenstadtrelevanter Waren“ nach Anlage zur Begründung zu LEP B II 1.2.1.2).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Festsetzungen des Bebauungsplans weichen nicht von den Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung ab, sondern präzisieren diese bzw. passen diese an die Ziele und Maßgaben des Einzelhandelsrahmenkonzepts der Stadt Regensburg an. Die Sortimentsliste der Stadt Regensburg klassifiziert einzelne Sortimente, die von der Landesplanung als innenstadtrelevant eingestuft werden (z. B. Zweiradhandel, Elektrogroßgeräte, Campingartikel oder Zooartikel), als nicht zentrenrelevant. Die in der landesplanerischen Maßgabe als raumverträglich angesehene Verkaufsfläche von 1.500 m² für innenstadtrelevante Sortimente wurde daher auf 800 m² reduziert, so dass die als zulässig erachteten Verkaufsflächen lediglich anders aufgeteilt werden.

Eine zusätzliche spezifische Regelung der über die Regensburger Sortimentsliste nicht erfassten, gemäß der landesplanerischen Definition aber als innenstadtrelevant zu beurteilenden Sortimentsbereiche erübrigt sich, da in der Praxis bei Bau-/Gartenmärkten diese Sortimentsbereiche (Fahrräder, Elektrogeräte.etc.) nur marginale Flächenanteile umfassen.

Der theoretisch denkbaren Ausweitung der nicht geregelten Randsortimente auf nennenswerte – und damit landesplanerisch relevante Größenordnungen (größer als 800 m² Verkaufsfläche) stehen die geplante Widmung des Sondergebiets und die dementsprechend auf die Nutzung „Bau- und Gartenmarkt“ beschränkte Baugenehmigung des Projekts entgegen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Es wurden keine weiteren Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 241 vorgebracht.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Der Ausschuss empfiehlt:/Der Stadtrat beschließt:

 

1.       Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 241, Ortenburgerstraße, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 241, Ortenburgerstraße, bestehend aus der Planzeichnung vom 17.09.2008 und dem Satzungstext vom 17.09.2008 für den Bereich zwischen der Donaustauferstraße, der Nordgaustraße, der Frankenstraße und der Ortenburgerstraße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

3        Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 241, Ortenburgerstraße durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

1 BP 241 Satzung

1 BP 241 Plan

1 BP 241 Begründung

1 Verkehrsuntersuchung

1 BP 241 Allgemeine Vorprüfung

1 BP 241 spezielle artenschutzrechtl. Prüfung (saP)

1 BP 241 Schallgutachten (Zusammenfassung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 241-Satzung-17.09.2008 (6587 KB)    
Anlage 2 2 BP 241 Plan M 1-1000 17-09-2008 Stand 01-12-2008 (1223 KB)    
Anlage 3 3 BP - BEGRÜNDUNG-28.04.2008 (333 KB)    
Anlage 4 4 Anlage-1-Verkehrsuntersuchung-30.06.2008-Regensburg Bau- und Gartenmarkt (420 KB)    
Anlage 5 5 Anlage-2-AVE_BPlan-241_Stadt-Regensburg_08-08-01 (540 KB)    
Anlage 6 6 Anlage-3-Spez. artenschutzrechtl. Prüfung-ea-RegLA001_Bericht_saP (670 KB)    
Anlage 7 7 Anlage-4- Zusammenfassung-Schallgutachten (829 KB)