Sachverhalt: 1. Ausgangssituation, Anlass Die Stadt Regensburg verfügt derzeit über ein im Jahr 1926
erbautes Fußballstadion mit einer Kapazität von ca. 11.000 Zuschauern. Das
Stadion ist derzeit noch für den Spielbetrieb in der 3. Liga zugelassen, bedarf
aber dauerhaft hoher Investitionen für die Substanzerhaltung und
Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis. Zur Erfüllung der Auflagen des
Deutschen Fußballbundes, zur Schaffung von Sicherheitsauflagen und der
sportlichen Mindestausstattung sowie für den baulichen Unterhalt mussten seit
dem Jahr 2000 in das städtische Stadion an der Prüfeninger Straße rund 1,2 Mio.
€ investiert werden. Bereits im Regensburg-Plan 2005 ist der Bau eines neuen
Fußballstadions als Leitprojekt enthalten. Die Zielsetzung lautet: „Vereine aus
der Stadt Regensburg sollen insbesondere durch Schaffung der infrastrukturellen
Voraussetzungen dabei unterstützt werden, mehr Präsenz in höheren Spielklassen,
speziell in den populären Sportarten, zu erreichen“. Das Ergebnis der
Voruntersuchungen zum Neubau eines Fußballstadions wurde im April 2008 dem
Sportausschuss präsentiert. Der Sportentwicklungsplan 2008 der Stadt Regensburg
bekräftigt dieses Ziel und enthält als kurzfristig umzusetzende Maßnahme die
Errichtung eines neuen Fußballstadions. Mit diesem Projekt soll eine
angemessene Infrastrukturausstattung des Oberzentrums Regensburg für
hochklassigen Fußballsport geschaffen werden, um den professionellen Fußball in
Ostbayern zu etablieren und langfristig zu sichern. 2. Standortentscheidung Auf der Suche nach einem geeigneten Standort hat die
Verwaltung das gesamte Stadtgebiet systematisch nach geeigneten Flächen für die
Unterbringung eines Fußballstadions überprüft. Zwei Standortalternativen wurden
schließlich intensiver untersucht. Die Flächen liegen nördlich der
Franz-Josef-Strauß-Allee/ östlich der Galgenbergstraße bzw. südlich der
Donaustaufer Straße/östlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden. Beide Standorte besitzen für einen Stadionbau positive
Eigenschaften: Donaustaufer Straße - Profilierung durch Bündelung überregional bedeutsamer
Sportstätten - Bahnanbindung (Bahnlinie Regensburg-Weiden) - Synergieeffekte durch vorhandene Sport- und
Verkehrsanlagen Franz-Josef-Strauß-Allee - Entwicklungsmöglichkeiten im Umfeld - Solitärsituation - Überregionale Ausstrahlung und
Wahrnehmbarkeit/Werbewirksamkeit Der Standort an der Donaustaufer Straße ist allerdings von
einer Gemengelage geprägt, die eine erfolgreiche Projektumsetzung fraglich
erscheinen lässt. Die Nähe zu Wohnquartieren, die erforderliche Verlagerung von
bestehenden Wohnhäusern und Betrieben auf dem Gelände selbst und die im
Vergleich zum Konkurrenzstandort zersplitterte Grundbesitzstruktur sind hier in
erster Linie zu nennen. Darüber hinaus wird die Erschließung dieses Bereiches
durch die künftige Osttangente, die hier über die Donaustaufer Straße verläuft,
erschwert. Dagegen sind die Rahmenbedingungen für eine rasche Umsetzung
des geplanten Fußballstadions an der Franz-Josef-Strauß-Allee vergleichsweise
einfacher. Insbesondere die Tatsache, dass die Stadt Regensburg
zwischenzeitlich im Besitz aller erforderlichen Grundstücke im Planungsbereich
ist, spricht für die Entscheidung zugunsten dieses Standortes. Im Bebauungsplanbereich befinden sich derzeit ein unbewohntes
Wohngebäude, Grünflächen und ein Sportplatz mit Nebengebäude. Diese Nutzungen
müssen zu gegebener Zeit aufgegeben bzw. im Hinblick auf die
Sportvereinsnutzung verlagert werden. 3. Planungsziele Flächennutzungsplan: Der gültige Flächennutzungsplan sieht nördlich der
Franz-Josef-Strauß-Allee beiderseits der Galgenbergstraße Verkehrsflächen zur
Unterbringung einer Park+Ride-Anlage vor. Der östliche Anschlussbereich ist
derzeit noch als Grünfläche mit einem Teilbereich für Erwerbsgärtnerei
dargestellt. Der Bebauungsplan für das Fußballstadion ist aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aus diesem Grund wird gleichzeitig mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan im Bereich der
Grünflächen in ein Sondergebiet Fußballstadion geändert. Die aktuelle
Darstellung der Park+Ride-Anlage beiderseits der Galgenbergstraße bleibt von
der Änderung des Flächennutzungsplanes unberührt, da diese Darstellung den
Zielen der Planung entspricht. Auf diesen Flächen sollen die für das Stadion
erforderlichen Parkplätze untergebracht werden. Bebauungsplan: Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Fußballstadions mit
den dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Stellplätze, Gastronomie,
Aufenthaltsbereiche, Zugänge) geschaffen werden. Für die Ermittlung des hierfür
notwendigen Flächenbedarfes wurde ein Fassungsvermögen von ca. 15.000
Zuschauern zugrunde gelegt. Für die weitere Standortentwicklung sollen Flächen
für ergänzende, mit dem Stadionbetrieb im weiteren Sinne zusammenhängende
Nutzungen, z. B. Fitness, Reha, Hotel, Büros, Gastronomie etc. berücksichtigt
werden. 4. Verkehrserschließung: Ein
externes Verkehrsplanungsbüro hat für den Standort ein Verkehrskonzept
entwickelt, das mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine relativ reibungslose
Abwicklung der Besucherströme ermöglicht. Das Konzept gewährleistet auch die
Abwicklung eines Spitzenereignisses (ausverkauftes Stadion), während der
allgemeine Verkehr noch nicht abgeklungen ist (worst-case-Betrachtung). Das
geplante Fußballstadion liegt unmittelbar an der Anschlussstelle
Universität/Klinikum der A3. Bereits im Verkehrsentwicklungsplan ist an dieser
Stelle eine größere Parkierungsanlage angedacht. Innerhalb des
Bebauungsplangebietes sind entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan
beiderseits der Galgenbergstraße Flächen für Stellplatzanlagen mit einem
Fassungsvermögen von ca. 1.500 Pkw vorgesehen. Neben dieser direkten Anbindung
für Gäste, die den Standort unmittelbar mit dem Kfz erreichen können, besteht
die Möglichkeit, bei größeren Spielereignissen Shuttlebusse unter Ausnutzung
vorhandener Stellplätze im übrigen Stadtgebiet einzusetzen. Im Weiteren kann
das Gelände zukünftig mit dem öffentlichen Nahverkehr, dem Rad oder zu Fuß aus
dem Stadtgebiet erreicht werden. Details sind in Absprache mit der
Autobahnverwaltung und dem Aufgabenträger für den ÖPNV im Laufe des weiteren
Verfahrens festzulegen. Unmittelbar am Stadion sind Stellplatzkontingente für
etwa 50 Fanbusse sowie ca. 300 VIP- und Behindertenparkplätze vorgesehen. 5.Schalltechnische Rahmenbedingungen Die
Verwaltung hat im Jahr 2008 ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die zu
erwartenden Schallimmissionen bei einem Fußballspiel in einem voll besetzten
Stadion an den beiden potentiellen Standorten Schwabelweis und Oberisling zu
berechnen und zu beurteilen. Im Ergebnis sind am Standort Oberisling bei
Beachtung einiger weniger schallreduzierender Maßnahmen Fußballspiele zu allen
denkbaren Anstoßzeiten ohne schwerwiegende Einschränkungen möglich. Die Eignung
des Stadions für weitere Nutzungen (z.B. OpenAir Konzerte etc.) kann erst
innerhalb des Bebauungsplanverfahrens geklärt werden. Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee, beiderseits des Autobahnanschlusses Galgenbergstraße an die Autobahn A3, ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 28.04.2009 (M. 1 : 1000, siehe Anlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Grünfläche und Fläche für Erwerbsgärtnerei ein Sondergebiet Fußballstadion dargestellt werden. 2. Gleichzeitig
ist der Bebauungsplan Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee, 3. Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 28.04.2009 werden beschlossen. 4. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem SSV Jahn 2000 Regensburg als Hauptmieter,
zügig die Rahmenbedingungen für ein Fußballstadion zu entwickeln; das
Bebauungsplanverfahren ist auf der Basis vereinbarter Rahmen- und
Nutzungsbedingungen fortzuführen.
Anlagen: FNP-Änderung Nr. 43 Lageplan BP Nr. 165 Lageplan
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