Vorlage - VO/09/4222/61  

 
 
Betreff: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ?Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee? und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1Abs. 8 BauGB (FNP)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB (BP)
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
28.04.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1.  Ausgangssituation, Anlass

 

Die Stadt Regensburg verfügt derzeit über ein im Jahr 1926 erbautes Fußballstadion mit einer Kapazität von ca. 11.000 Zuschauern. Das Stadion ist derzeit noch für den Spielbetrieb in der 3. Liga zugelassen, bedarf aber dauerhaft hoher Investitionen für die Substanzerhaltung und Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis. Zur Erfüllung der Auflagen des Deutschen Fußballbundes, zur Schaffung von Sicherheitsauflagen und der sportlichen Mindestausstattung sowie für den baulichen Unterhalt mussten seit dem Jahr 2000 in das städtische Stadion an der Prüfeninger Straße rund 1,2 Mio. € investiert werden.

 

Bereits im Regensburg-Plan 2005 ist der Bau eines neuen Fußballstadions als Leitprojekt enthalten. Die Zielsetzung lautet: „Vereine aus der Stadt Regensburg sollen insbesondere durch Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen dabei unterstützt werden, mehr Präsenz in höheren Spielklassen, speziell in den populären Sportarten, zu erreichen“. Das Ergebnis der Voruntersuchungen zum Neubau eines Fußballstadions wurde im April 2008 dem Sportausschuss präsentiert.

 

Der Sportentwicklungsplan 2008 der Stadt Regensburg bekräftigt dieses Ziel und enthält als kurzfristig umzusetzende Maßnahme die Errichtung eines neuen Fußballstadions. Mit diesem Projekt soll eine angemessene Infrastrukturausstattung des Oberzentrums Regensburg für hochklassigen Fußballsport geschaffen werden, um den professionellen Fußball in Ostbayern zu etablieren und langfristig zu sichern.

 

 

2.  Standortentscheidung

 

Auf der Suche nach einem geeigneten Standort hat die Verwaltung das gesamte Stadtgebiet systematisch nach geeigneten Flächen für die Unterbringung eines Fußballstadions überprüft. Zwei Standortalternativen wurden schließlich intensiver untersucht. Die Flächen liegen nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee/ östlich der Galgenbergstraße bzw. südlich der Donaustaufer Straße/östlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden.

 

Beide Standorte besitzen für einen Stadionbau positive Eigenschaften:

 

Donaustaufer Straße

- Profilierung durch Bündelung überregional bedeutsamer Sportstätten

- Bahnanbindung (Bahnlinie Regensburg-Weiden)

- Synergieeffekte durch vorhandene Sport- und Verkehrsanlagen

 

Franz-Josef-Strauß-Allee

- Entwicklungsmöglichkeiten im Umfeld

- Solitärsituation

- Überregionale Ausstrahlung und Wahrnehmbarkeit/Werbewirksamkeit

 

Der Standort an der Donaustaufer Straße ist allerdings von einer Gemengelage geprägt, die eine erfolgreiche Projektumsetzung fraglich erscheinen lässt. Die Nähe zu Wohnquartieren, die erforderliche Verlagerung von bestehenden Wohnhäusern und Betrieben auf dem Gelände selbst und die im Vergleich zum Konkurrenzstandort zersplitterte Grundbesitzstruktur sind hier in erster Linie zu nennen. Darüber hinaus wird die Erschließung dieses Bereiches durch die künftige Osttangente, die hier über die Donaustaufer Straße verläuft, erschwert.

 

Dagegen sind die Rahmenbedingungen für eine rasche Umsetzung des geplanten Fußballstadions an der Franz-Josef-Strauß-Allee vergleichsweise einfacher. Insbesondere die Tatsache, dass die Stadt Regensburg zwischenzeitlich im Besitz aller erforderlichen Grundstücke im Planungsbereich ist, spricht für die Entscheidung zugunsten dieses Standortes.

 

Im Bebauungsplanbereich befinden sich derzeit ein unbewohntes Wohngebäude, Grünflächen und ein Sportplatz mit Nebengebäude. Diese Nutzungen müssen zu gegebener Zeit aufgegeben bzw. im Hinblick auf die Sportvereinsnutzung verlagert werden.

 

 

3.  Planungsziele

 

Flächennutzungsplan:

Der gültige Flächennutzungsplan sieht nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee beiderseits der Galgenbergstraße Verkehrsflächen zur Unterbringung einer Park+Ride-Anlage vor. Der östliche Anschlussbereich ist derzeit noch als Grünfläche mit einem Teilbereich für Erwerbsgärtnerei dargestellt. Der Bebauungsplan für das Fußballstadion ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aus diesem Grund wird gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan im Bereich der Grünflächen in ein Sondergebiet Fußballstadion geändert. Die aktuelle Darstellung der Park+Ride-Anlage beiderseits der Galgenbergstraße bleibt von der Änderung des Flächennutzungsplanes unberührt, da diese Darstellung den Zielen der Planung entspricht. Auf diesen Flächen sollen die für das Stadion erforderlichen Parkplätze untergebracht werden.

 

Bebauungsplan:

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Fußballstadions mit den dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Stellplätze, Gastronomie, Aufenthaltsbereiche, Zugänge) geschaffen werden. Für die Ermittlung des hierfür notwendigen Flächenbedarfes wurde ein Fassungsvermögen von ca. 15.000 Zuschauern zugrunde gelegt. Für die weitere Standortentwicklung sollen Flächen für ergänzende, mit dem Stadionbetrieb im weiteren Sinne zusammenhängende Nutzungen, z. B. Fitness, Reha, Hotel, Büros, Gastronomie etc. berücksichtigt werden.

 

 

4.  Verkehrserschließung:

 

Ein externes Verkehrsplanungsbüro hat für den Standort ein Verkehrskonzept entwickelt, das mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine relativ reibungslose Abwicklung der Besucherströme ermöglicht. Das Konzept gewährleistet auch die Abwicklung eines Spitzenereignisses (ausverkauftes Stadion), während der allgemeine Verkehr noch nicht abgeklungen ist (worst-case-Betrachtung).

 

Das geplante Fußballstadion liegt unmittelbar an der Anschlussstelle Universität/Klinikum der A3. Bereits im Verkehrsentwicklungsplan ist an dieser Stelle eine größere Parkierungsanlage angedacht. Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan beiderseits der Galgenbergstraße Flächen für Stellplatzanlagen mit einem Fassungsvermögen von ca. 1.500 Pkw vorgesehen. Neben dieser direkten Anbindung für Gäste, die den Standort unmittelbar mit dem Kfz erreichen können, besteht die Möglichkeit, bei größeren Spielereignissen Shuttlebusse unter Ausnutzung vorhandener Stellplätze im übrigen Stadtgebiet einzusetzen. Im Weiteren kann das Gelände zukünftig mit dem öffentlichen Nahverkehr, dem Rad oder zu Fuß aus dem Stadtgebiet erreicht werden. Details sind in Absprache mit der Autobahnverwaltung und dem Aufgabenträger für den ÖPNV im Laufe des weiteren Verfahrens festzulegen. Unmittelbar am Stadion sind Stellplatzkontingente für etwa 50 Fanbusse sowie ca. 300 VIP- und Behindertenparkplätze vorgesehen.

 

 

5.Schalltechnische Rahmenbedingungen

 

Die Verwaltung hat im Jahr 2008 ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die zu erwartenden Schallimmissionen bei einem Fußballspiel in einem voll besetzten Stadion an den beiden potentiellen Standorten Schwabelweis und Oberisling zu berechnen und zu beurteilen. Im Ergebnis sind am Standort Oberisling bei Beachtung einiger weniger schallreduzierender Maßnahmen Fußballspiele zu allen denkbaren Anstoßzeiten ohne schwerwiegende Einschränkungen möglich. Die Eignung des Stadions für weitere Nutzungen (z.B. OpenAir Konzerte etc.) kann erst innerhalb des Bebauungsplanverfahrens geklärt werden.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee, beiderseits des Autobahnanschlusses Galgenbergstraße an die Autobahn A3, ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 28.04.2009 (M. 1 : 1000, siehe Anlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Grünfläche und Fläche für Erwerbsgärtnerei ein Sondergebiet Fußballstadion dargestellt werden.

 

2.       Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee,
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 165 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 28.04.2009 (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet Fußballstadion mit Stellplatzanlagen festgesetzt werden.

 

3.       Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 28.04.2009 werden beschlossen.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem SSV Jahn 2000 Regensburg als Hauptmieter, zügig die Rahmenbedingungen für ein Fußballstadion zu entwickeln; das Bebauungsplanverfahren ist auf der Basis vereinbarter Rahmen- und Nutzungsbedingungen fortzuführen.

Anlagen:

 

Anlagen:

FNP-Änderung Nr. 43 Lageplan

BP Nr. 165 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 165 Lageplan (802 KB)    
Anlage 2 2 FNP-Änderung Nr. 43 Lageplan (655 KB)