Vorlage - VO/09/4247/67  

 
 
Betreff: Erweiterung des Gewerbegebietes Haslbach im Bereich des Zeitlarner Weges / Eschenbacher Straße mit Verlegung eines Weihers (Ausgleichsmaßnahmen) und Gestaltung des Umfeldes als naturnahe Grünanlage (Maßnahmenbeschluss)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
26.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt: 

 

Projektbeschreibung, Notwendigkeit der Baumaßnahme

Ausgelöst durch großflächige Erweiterungen von bestehenden Betrieben in Haslbach entstand in den letzten Jahren ein hoher Nachfragedruck nach weiteren gewerblichen Bauflächen im Gewerbegebiet Haslbach. Insbesondere im Bereich Zeitlarner Weg/ Eschenbacher Straße expandieren derzeit zwei Regensburger Traditionsunternehmen sehr stark. Dieser Expansionsdruck, der mit einem starken Aufbau von Arbeitsplätzen einhergeht, ist Anlass einer Neuordnung der städtischen Flächen im Bereich des Zeitlarner Weges.

Diese Neuordnung zielt auf die Schaffung neuer, zusammenhängender Gewerbeflächen im Bereich südlich der Eschenbacher Straße ab.

 

Hierzu wurde am 5. Dezember 2007 die Stadtverwaltung im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beauftragt, für den Bereich Haslbach West die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Um die Ziele der 39. FNP- Änderung umsetzen zu können, müssen als weitere Maßnahmen Teile des Zeitlarner Weges (Baubeginn erfolgte Mai 2008) und der südlich der Eschenbacher Straße situierte Weiher Haslbach (Biotop), der seitens des WWA Regensburg als Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung betrachtet wird, verlegt werden.

 

Es wurde seitens des WWA Regensburg bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass die Änderungsfläche in Schutzzone W III b des Wasserschutzgebietes Sallern liegt und die Beseitigung und Neuplanung der angesprochenen Wasserfläche einer Ausnahmegenehmigung von der WSG- VO und einer Plangenehmigung nach §31 Abs. 3 WHG bedarf.

 

Die Verlegung der Wasserfläche wird notwendig, weil ein benachbartes Unternehmen in der Eschenbacherstraße  nach Westen hin deutlich expandieren muss und diese Betriebserweiterung aus innerbetrieblichen Gründen heraus auf einem mit dem Stammbetrieb zusammenhängenden Grundstück erfolgen muss.

Deshalb hat die Firma am 20.12.2007 eine Fläche von ca. 17.200 qm südlich der Eschenbacher Straße erworben und eine Kaufoption für weitere 11.100 qm östlich davon getätigt.

 

Den Hinweisen des WWA im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 39. Änderung des FNP wurde Anfang Januar 09 mit zwei Anträgen auf wasserrechtliche Genehmigung, die Beseitigung des bestehenden Gewässers und die Herstellung eines neuen Gewässers nördlich des Zeitlarner Weges, Rechnung getragen. Den Anträgen liegt ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (SaP), umfangreichem Textteil mit Bestandsaufnahme und Bewertung der naturschutzfachlich wichtigen Parameter, Eingriffsbeurteilung, Ermittlung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen und Kostenschätzung bei.

 

Die Verfahrensunterlagen wurden beim Umweltamt als zuständiger Behörde eingereicht. Es ist nach Aussage des Umweltamtes mit einem positiven Abschluss des Verfahrens zu rechnen.

 

Geplantes Vorhaben:

Nördlich des Zeitlarner Weges soll auf einem ehemaligen Acker ein neuer Weiher entstehen. Entsprechende hydrogeologische Untersuchungen ergaben, dass die gewonnenen Erkenntnisse am geplanten Standort einen dauerhaft bespannten Weiher ermöglichen, der von Schicht- und Oberflächenwasser gespeist wird. Eingebunden in eine naturnahe Grünanlage mit Streuobstwiese, Feldgehölzen, Bäumen, extensiven Wiesen und der Möglichkeit der Natur zur Entwicklung von Rohbodenflächen, ist der Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft auf 1,57 ha möglich.

 

 

Es fallen für das Projekt folgende Kosten an:

Kostenschätzung (Überarbeitet 03/09):

(Die Preise beinhalten eine zweijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege)

 

Teil 1 Baukosten:

 

Funktion

Einheit

Maßnahme

Menge

EP in €

GP in €

Schutz-
maßnahmen

lfm

Holzschutzzaun

400

12

4.800

 

Stück

Stammschutz

1

120

120

Ausgleichs-
maßnahmen

Gehölzanpflanzungen

2.810

14,5

40.745

 

Stück

Straßenbäume, 20/25

35

800

28.000

 

Streuobstwiese

4.296

6

25.780

 

Sukzession, gelenkt

2.450

1

2.450

 

pausch

Neuanlage Weiher

1

45.000

45.000

 

Grünlandansaat, artenreich aus lokalem Saatgut

3.825

5,5

21.040

 

pausch

Röhricht aus Initialpflanzung

1

1.200

1.200

Neben-
arbeiten

pausch

Anschluss- und Nebenarbeiten, z.B. Wasserhaltung (Überleitung von Wasser aus altem Weiher in den neuen Weiher

1

2.500

2.500

Nettokosten

 

 

 

 

171.635

 

 

Teil 2 Nebenkosten:

 

Funktion

Einheit

Maßnahme

Menge

EP in €

GP in €

Vorarbeiten/

Nebenarbeiten

 

 

 

 

 

 

 

pausch

Kampfmittelerkundung, Gelände des geplanten Baufelds und der Ausgleichsmaßnahmen

1

5.500

5.500

 

 

pausch

Beprobung des Aushubs neuer Weiher (Eignung für Verfüllung)

 

 

500

 

pausch

Beprobung des Schlamms im alten Weiher

 

 

500

 

pausch

Entsorgung des Schlamms

 

 

4.000

 

 

pausch

Tiefbauarbeiten im alten Weiher: Transport des Materials,  Verfüllung, Verdichten

1

9.000

9.000

 

pausch

Rodungsarbeiten

1

2.500

2.500

Nettokosten

 

 

 

 

22.000

Nettokosten Gesamt

 

 

 

 

193.635

19% Mehrwertsteuer    

 

 

 

 

36.791

Bruttokosten

 

 

 

 

230.426

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

 

Einschließlich verausgabter Mittel, Planungshonorar, Baumverpflanzung

 

 

245.000

 

 

 

 

Einschließlich Planungshonorar und bereits verausgabter Mittel zur Baugrunduntersuchung, sowie einer voraussichtlich erforderlichen Verpflanzung von ca. 10 Bäumen am alten Zeitlarner Weg, ergeben sich Gesamtkosten von 245.000 €.

 

2008 und 2009 sind hierfür insgesamt im städtischen Haushalt 140.000 € bereitgestellt worden. Hiervon sind ca. 10.000 € gebunden und oder bereits verausgabt für Gutachter- und Planungskosten. Die darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe von 105.000 € sind für den Nachtragshaushalt 2009 beantragt.

 

Die vorliegende Kostenschätzung basiert auf den im landschaftspflegerischen Begleitplan nach der anerkannten Punktebewertungsmethode ermittelten Ausgleichsmaßnahmen, die nördlich des Zeitlarner Weges in Form eines Weihers mit einer umgebenden, naturnahen Grünfläche noch in diesem Jahr umgesetzt werden sollen. Weiter fallen verschiedene Nebenkosten wie die Entmunitionierung des alten und neuen Geländes, sowie Tiefbauarbeiten am alten Weiher und Baumverpflanzungen am alten Zeitlarner Weg an. Die ursprüngliche Kostenschätzung von 02-08 stellte ausschließlich auf den Bau eines neuen Weihers ab. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und sonstigen Arbeiten konnten erst danach konkretisiert werden.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

Vorbehaltlich der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigungen zur Beseitigung des ehemaligen Löschweihers in Haslbach und zur Neuanlage eines neuen Weihers mit naturnaher Grünfläche und der Bewilligung der erforderlichen Haushaltsmittel, wird das Vorhaben wie im LBP dargestellt noch im Jahre 2009 umgesetzt.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

1 Plan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gewerbegebiet Haslbach_Weiher_Ausgleichsmaßnahme_Plan (256 KB)