Vorlage - VO/09/4313/62  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Jugendbauhütte in Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Städtebauförderung und Vergaben   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
26.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
18.06.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Bericht der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschloss am 27.2.2009, die Einrichtung einer Jugendbauhütte in Regensburg auf den Weg zu bringen.

 

Im Zuwendungsantrag des Vereins „Jugendbauhütten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“, in dessen Trägerschaft die Jugendbauhütte betrieben werden soll, sind Ziele und Inhalte des Projekts wie folgt beschrieben:

 

„Zielsetzung:

Das Projekt Jugendbauhütten hat das Ziel, junge Menschen praktisch und theoretisch an das Thema Denkmalpflege heranzuführen. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat die erste Jugendbauhütte im Jahr 1999 in Quedlinburg eröffnet. Inzwischen bestehen neun Jugendbauhütten, und zwar in Brandenburg/Berlin, Duisburg/Raesfeld (NRW), Görlitz (Sachsen), Mühlhausen (Thüringen), Quedlinburg (Sachsen-Anhalt), Romrod (Hessen), Soest (NRW), Stralsund/Szeczecin und Wismar (beide Mecklenburg-Vorpommern). Für das Jahr 2009 (1. September) ist beabsichtigt, drei weitere Jugendbauhütten einzurichten, und zwar in Regensburg, Stade (Niedersachsen) und Brandenburg/Polen (für Gartendenkmalpflege).

 

Die Jugendbauhütten werden gemeinsam mit den Internationalen Jugendgemeinschaftsdiensten (ijgd) betrieben, die die Betriebsträgerschaft innehaben.

 

Die Erwartungen an die Jugendbauhütten sind in vollem Umfang in Erfüllung gegangen. Junge Menschen bewerben sich in großer Zahl für die Teilnahme und verlassen die Jugendbauhütte hoch motiviert. Die Einrichtung hat hohe Akzeptanz in Politik und Gesellschaft gefunden. Bundespräsident Köhler ist ihnen als Schirmherr der Deutschen Stiftung Denkmalschutz  persönlich besonders verbunden und unterstützt das Projekt in vielfältiger Weise.

 

Inhalt:

In den Jugendbauhütten wird ein Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege (FJD) nach dem Jugendfreiwilligendienste-Gesetz (JFDG) durchgeführt; es handelt sich um einen Spezialfall des Freiwilligen Sozialen Jahres. In einem Jahreszyklus, jeweils vom 01.09. – 31.08., werden junge Menschen im Alter von 18 – 26 Jahren in Einsatzstellen und Seminaren mit Themen der Denkmalpflege befasst. In der Regel gibt es im FJD 24 Stellen. Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte Einrichtungen, die in ihrer Aufgabenstellung und Arbeit einen Bezug zur Denkmalpflege haben. Dazu gehören Denkmalbehörden, Architekturbüros, Handwerksbetriebe, Museen oder Denkmalpflegevereine. So hat ein Freiwilliger mit dem Aufbau eines städtischen Bildarchivs begonnen; ein anderer hat an der Ausführung von Aufträgen seiner Einsatzstelle, einer Stuckwerkstatt, mitgewirkt; wieder andere hatten Arbeitseinsätze bei der Herrichtung und Sanierung einer Mühle; an der Sicherung historischer Fachwerkhäuser waren Teilnehmer verschiedener Jugendbauhütten beteiligt, ebenso an der Restaurierung historischer Fußböden, Türen und Möbeln. Die Beteiligung an archäologischen Grabungen der unterschiedlichsten Epochen ist bei den jungen Menschen außerordentlich beliebt. Das gilt auch für die Pflege historischer Garten- und Parkanlagen nach historischen Vorlagen. In ganz anderer Weise engagieren sich die Teilnehmer z.B. bei der Führung von Museen, den Führungskonzepten und z.B. bei der Realisierung eines Kinderkirchenführers. In Seminaren wurden in Gemeinschaftsarbeit z.B. die Freilegung und Rücklage alter Deckenverkleidung und anderer Gestaltungen durchgeführt; in einem 10-tägigen Objektseminar wurden Dachstuhl-Arbeiten an einer alten Scheune, die Rekonstruktion einer ehemaligen Stadtmauer aus Naturstein, die Wiederherstellung einer kleinen Holzbrücke und die Rekonstruktion eines Fachwerkgartenhauses durchgeführt.

 

Optimal ist es, wenn den Jugendlichen ein eigenes Objekt zur Verfügung steht, an dem sie über Jahre hinweg restaurierende Aufbauarbeit leisten können. Dies ist z.B. in den Jugendbauhütten Quedlinburg, Brandenburg/Berlin, Romrod, Görlitz und Soest der Fall.

 

Ein entscheidendes Merkmal des FJD ist das Prinzip der Selbstbestimmung. Das beginnt bei der Auswahl der Einsatzstellen, die die Teilnehmer selbst vornehmen und bei denen sie sich bewerben, geht über die mit dem Jugendbauhüttenleiter kooperativ festzulegenden Seminarthemen bis hin zur Selbstbestimmung und Organisation des Speisplans in den Seminaren.

 

Die Aufgabe des Jugendbauhüttenleiters ist es, die Einsatzstellen zu bestimmen, die Teilnehmer auszuwählen und die Arbeiten zu koordinieren.. Bei der Auswahl der Einsatzstellen werden die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.

 

Die Arbeit der Jugendbauhütten ist international orientiert. In allen Jugendbauhütten werden ausländische junge Menschen als Teilnehmer aufgenommen. In den Jugendbauhütten Stralsund/Szczecin, Wismar und Görlitz ist die Orientierung nach Polen, Tschechien und Ungarn besonders ausgeprägt, wobei die Jugendbauhütte Stralsund/Szczecin offiziell ein deutsch-polnisches Gemeinschaftsprojekt ist.

 

Das FJD ist als studienerforderliches Praktikum anerkannt, es kann im Einzelfall auf die Dauer der Lehrzeit angerechnet werden und kann von Kriegsdienstverweigerern anstelle des Ersatzdienstes gewählt werden.“

 

Die Gesamtkosten des Projekts werden von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz im Finanzierungsplan für 2009 mit 137.800 € und ab 2010 mit jährlich 318.500 € veranschlagt.

Das Finanzierungskonzept sieht wie folgt aus:

Neben Leistungen des Freistaats Bayern (100.000 €), des Bezirks Oberpfalz und des Landkreises Regensburg (zusammen 30.000 €) ist für die Durchführung des Projekts ein Zuschuss der Stadt Regensburg i. H. v. 30.000 € für 2009 und jeweils 40.000 € für die Folgejahre erforderlich. Die weiteren Kosten werden durch Bundesmittel, insbesondere des Bundesamts für Zivilschutz, und Eigenmittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz abgedeckt.

 

Mit dem städtischen Zuschuss werden insbesondere die laufenden Kosten der Geschäftsstelle der Jugendbauhütte und die Personalkosten für eine Verwaltungskraft auf Teilzeitbasis abgedeckt. Sofern kostenfrei Räumlichkeiten für die Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt werden, reduziert sich der Zuschuss ab 2010 auf einen Betrag von 35.000 € jährlich.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden für 2009 aus dem Budget des Planungsreferats bereitgestellt und in den Nachtragshaushalt 2009 bei Haushaltsstelle 6200.7181 eingestellt.

 

 

Der Planungsausschuss empfiehlt / der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt / der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Verein „Jugendbauhütten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz“ eine der Vorlage entsprechende Fördervereinbarung abzuschließen.

 


 

Anlagen: