Vorlage - VO/09/4319/31  

 
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag zur qualifizierten Beendigung des Kalkabbaus in Regensburg
hier: Bericht über den Vertragsvollzug
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
26.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt: 

 

Die Stadt Regensburg hat im Februar 1998 einen städtebaulichen Vertrag mit der damaligen Firma Büechl Kalk- und Portlandzementwerk GmbH abgeschlossen, in dem ein Rahmenkonzept für den Kalkabbau am Keilberg festgelegt wurde. Ziel des Vertrages war im Wesentlichen eine qualifizierte Beendigung des Kalkabbaus gemäß eines Abbau- und Rekultivierungskonzeptes des Planungsbüros Zimmermann aus Regensburg.

 

Im Vertrag wurde u.a. vereinbart, dass die jeweilige Kalkabbaufirma regelmäßig alle fünf Jahre einen Bericht über die Einhaltung des vereinbarten Planungskonzeptes vorzulegen habe.

 

Aus den Firmen Büechl und Funk entstand nach einem Eigentümerwechsel die Walhalla Kalk GmbH & Co.KG. die seitdem den gesamten Steinbruch betreibt.

 

Phase 1, vorgestellt im Ausschuss für Umweltfragen und Naturschutz am 05.02.2004, sah folgendes vor:

 

·        modifizierter Abbau an der nordöstlichen und östlichen Abbaugrenze auf Niveau des künftigen Stadtbodens

·        dadurch rasche Verminderung der Erschütterungen für die Anwohner des Ortsteils Keilberg

·        Fertigstellung der obersten Steinbruchwände an der nordöstlichen und östlichen Abbaugrenze mit dem Ziel einer frühzeitigen Renaturierung

·        Dokumentation des räumlichen Abbauendes an den vorgenannten Abbaugrenzen

 

Phase 2 des städtebaulichen Vertrages hatte folgendes zur Grundlage:

 

·        Abschluss der Rekultivierungen an den oberen Steinbruchwänden beider Kalkwerke sowie außerhalb des eigentlichen Werksgeländes

·        Schaffung einer freien Sichtverbindung von der Grünthaler Straße aus nach Süden

 

Phase 2 (aktueller Zustandsbericht 2009):

 

Im Zeitraum zwischen 2004 und Ende 2008 führte die Betreiberin viele Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung durch:

 

·        Sprengungen in Richtung Steinbruchzentrum

·        Verringerung der abzubauenden Wandhöhen

·        Einbau eines zweiten Schwingungsmessgerätes im Ortsteil Brandlberg auf Wunsch der Bevölkerung

·        Beschaffung von verschiedensten Arbeitsgeräten nach dem neuesten Stand der Technik

·        Stilllegung des Brechergebäudes mit Siebanlage entlang der Grünthaler Straße

·        Vermessung der abzubauenden Wände mit Lasertechnik.

 

Rekultivierungsmaßnahmen innerhalb des Steinbruchs:

 

·        Entwicklung von Steinbruchbermen und Schotterflächen

·        Sicherung durch Abzäunung und regelmäßige Kontrollen zum Schutz der Bermen

 

Die Rekultivierung an den oberen Steinbruchwänden ist soweit abgeschlossen. An den Steinbruch schließen ca. 23 ha Fläche an, die weiterhin im Maßnahmenkatalog der Walhalla Kalk GmbH & Co.KG enthalten sind.

 

Rekultivierungsmaßnahmen außerhalb des Steinbruchs auf einer Fläche von ca. 23 ha:

 

·        Gehölzbeseitigung mit hohem Pappelanteil zur Erhaltung der schützenswerten Arten

·        Erhalt von extensiv genutztem Grünland

·        neuer Beweidungsvertrag auf einer Fläche von ca. 7 ha

·        Aufforstungen

·        Erhaltung von Streuobstwiesen

 

Zur besseren Veranschaulichung der Umsetzung der Maßnahmen durch die Walhalle Kalk GmbH & Co. KG wird die Form der Powerpoint-Präsentation gewählt. Mit Hilfe der Abbildungen lassen sich die Ergebnisse der Maßnahmen detailliert nachvollziehen. Die Verwaltung begleitet kontinuierlich den Abbau und die Maßnahmen der Firma.

 

Die nächste Berichtvorlage ist im Jahr 2014 vorgesehen:

 

 

Resümee:

 

Die Walhalla Kalk GmbH & Co. KG erfüllt ihre vertraglichen Verpflichtungen weit über das notwendige Maß hinaus. Die Entscheidung des Stadtrates im Jahr 1998 zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags war eine richtungsweisende Entscheidung für die Zukunft des Stadtnordens.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.


 

Anlagen: