Vorlage - VO/09/4323/85  

 
 
Betreff: Erneuerung des Kooperationsvertrages zwischen Bayernhafen GmbH & Co.KG und der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Entscheidung
27.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Ausgangslage

 

Am 7. Dezember 2001 wurde zwischen der Stadt Regensburg und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die damalige Bayerische Landeshafenverwaltung (LHV), eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, deren wesentliche Zielsetzung darin bestand, das GVZ Regensburg als logistischen Knotenpunkt weiterzuentwickeln. An diese Vereinbarung knüpfte sich unter anderem die Hoffnung, den Hafen Regensburg als künftigen Gesellschafter für das zwei Jahre zuvor gegründete städtische Tochterunternehmen GVZ Regensburg GmbH zu gewinnen. Die Federführung für die Kooperation oblag auf städtischer Seite dem Rechts- und Umweltreferat.

 

Mit der Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit der GVZ Regensburg GmbH zum 31. Dezember 2005 wurde das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Regensburg nach Maßgabe seiner personellen und zeitlichen Kapazitäten mit der weiteren Wahrnehmung der den Logistikstandort Regensburg bzw. das GVZ betreffenden Aufgaben und Belange betraut.

 

Darüber hinaus hatte der Freistaat Bayern im Herbst 2005 sein Unternehmen „Bayerische Landeshafenverwaltung“ als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung auf die Bayernhafen GmbH & Co. KG in Regensburg übertragen.

 

Die seit Abschluss der Kooperationsvereinbarung von 2001 grundlegend veränderte Sachlage ließ daher nicht nur eine Neuformulierung der bestehenden Vereinbarung, sondern auch eine Überführung der Federführung für die Kooperation vom Rechts- und Umweltreferat auf das Wirtschafts- und Finanzreferat sinnvoll erscheinen. Die Neufassung der Vereinbarung liegt dem Ausschuss in Anlage vor.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Regensburg und dem bayernhafen Regensburg umzusetzen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvereinbarung (113 KB)