Sachverhalt: Ausgangslage Am 7.
Dezember 2001 wurde zwischen der Stadt Regensburg und dem Freistaat Bayern,
vertreten durch die damalige Bayerische Landeshafenverwaltung (LHV), eine
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, deren wesentliche Zielsetzung darin
bestand, das GVZ Regensburg als logistischen Knotenpunkt weiterzuentwickeln. An
diese Vereinbarung knüpfte sich unter anderem die Hoffnung, den Hafen
Regensburg als künftigen Gesellschafter für das zwei Jahre zuvor gegründete
städtische Tochterunternehmen GVZ Regensburg GmbH zu gewinnen. Die Federführung
für die Kooperation oblag auf städtischer Seite dem Rechts- und Umweltreferat. Mit der Einstellung
der operativen Geschäftstätigkeit der GVZ Regensburg GmbH zum 31. Dezember 2005
wurde das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Regensburg nach Maßgabe seiner
personellen und zeitlichen Kapazitäten mit der weiteren Wahrnehmung der den
Logistikstandort Regensburg bzw. das GVZ betreffenden Aufgaben und Belange
betraut. Darüber
hinaus hatte der Freistaat Bayern im Herbst 2005 sein Unternehmen „Bayerische
Landeshafenverwaltung“ als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege
der Ausgliederung auf die Bayernhafen GmbH & Co. KG in Regensburg
übertragen. Die seit
Abschluss der Kooperationsvereinbarung von 2001 grundlegend veränderte Sachlage
ließ daher nicht nur eine Neuformulierung der bestehenden Vereinbarung, sondern
auch eine Überführung der Federführung für die Kooperation vom Rechts- und
Umweltreferat auf das Wirtschafts- und Finanzreferat sinnvoll erscheinen. Die
Neufassung der Vereinbarung liegt dem Ausschuss in Anlage vor. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Der
Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Kooperationsvereinbarung
zwischen der Stadt Regensburg und dem bayernhafen Regensburg umzusetzen.
Anlagen:
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