Sachverhalt: 1. Der
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat
am 14. 10. 2008 (VO/08/3726/61) einen Grundsatzbeschluss zur „Rahmenplanung Innerer Osten“ gefasst, in dem die wesentlichen
Planungsziele, das weitere Vorgehen zur Erarbeitung der Rahmenplanung, die
nachfolgenden Planungsschritte (Bauleitplanung) sowie das Verfahren zur
Beteiligung der Öffentlichkeit dargestellt und definiert wurden. Bestandteil
des Beschlusses vom 14. 10. 2008 war in Anlage 3 auch der Plan „Entwicklungsziele“,
in dem die textlich erläuterten Ziele grob räumlich dargestellt wurden. Von
besonderem Interesse für die aktuellen Verhandlungen zwischen der Stadt und dem
Investor sind derzeit die in diesem Plan genannten Bereiche W 1 (Wohnen), GE 1
und GE 2 (Gewerbe) sowie der zwischen den Bereichen GE 2 und GE 3 nördlich der
Bahnlinie verlaufende Grünzug (insbesondere zwischen der Straubinger Straße und
dem Safferlinger Steg). Anlage 1: Entwicklungsziele der Stadt
Regensburg zur Rahmenplanung 2. Zur Weiterführung und Absicherung der
aktuellen Verhandlungen sind einzelne Aspekte aus dem genannten Beschluss vom
14. 10. 2008 auch mit Blick auf die inzwischen weiter konkretisierten
Investitionsplanungen des Erwerbers der ehem. Zuckerfabrik sowie der kürzlich
von der Stadt in Auftrag gegebenen „Städtebaulichen Rahmenplanung“ zu
bekräftigen und als Zielaussage der Stadt Regensburg zu konkretisieren. Dabei kann dies jedoch nur insoweit
erfolgen, als dadurch nicht die erst inhaltlich noch zu erarbeitenden Lösungen
für die städtebauliche Rahmenplanung präjudiziert werden oder schon Regelungen
getroffen werden, die erst später durchzuführenden Wettbewerben bzw. zu
erarbeitenden Bebauungsplänen und begleitenden städtebaulichen Verträgen (u. a.
zur Finanzierung der Erschließungs- und Infrastrukturkosten für die öffentlichen
Anlagen) vorbehalten sein müssen. 3. Die Stadt erklärt das grundsätzliche
Einverständnis mit den vom Investor bzw. Erwerber der ehemaligen Zuckerfabrik
vorgesehenen Nutzungen auf dem Areal (Kernbereich der ehemaligen Zuckerfabrik).
Diese Nutzungen sind schematisch in der nachfolgenden Projektskizze des
Investors dargestellt und entsprechen im Wesentlichen dem Aussagegehalt der
genannten Anlage 3 zum Beschluss vom 14. 10. 2008. Die in diesem Plan
„Entwicklungsziele“ (Bestandteil des Stadtratsbeschlusses vom 14. 10. 2008)
genannten Bereiche sollen dabei wie folgt konkretisiert werden: Dabei ist davon
auszugehen, dass der Konversionsprozess von der industriellen Nutzung zu einem
gemischt genutzten Bereich nicht in einem Zug, sondern stufenweise durch
Projektentwicklungen in einzelnen Abschnitten erfolgen wird. Wichtig ist dabei
insbesondere die Einbindung der einzelnen Abschnitte in ein Gesamtkonzept
(Rahmenplanung) und die Abstimmung der einzelnen Abschnitte untereinander sein
(Erschließung, Verträglichkeit der Nutzungen usw.) Anlage 2: Projektskizze der Ferdinand Schmack jun.
GmbH (Auszug: Entwicklungsstufe 3 – mit noch bestehenden Nutzungen zur
Zuckerveredelung) Anlage 3: Projektskizze der Ferdinand Schmack jun.
GmbH (Auszug: abschließende Entwicklungsstufe 8 ) - Planbereich
W 1:
Hier soll im südlichen Bereich (entlang des Pürkelgutweges) eine Wohnbebauung
entwickelt werden und im nördlichen Bereich (entlang der Straubinger Straße)
ein Nahversorgungsbereich (Vollsortimenter oder Discounter nebst
Ergänzungen) gemäß dem städtischen Einzelhandelskonzept. - Planbereich GE 2: Hier soll in
mehreren Abschnitten überwiegend Büro- und Dienstleistungsnutzung (incl. Hotel,
Veranstaltungsräumen etc.) entwickelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass noch über einen mehrjährigen Zeitraum im östlichen Teil (insbesondere
entlang der Straubinger Straße) der Fortbestand der bestehenden industriellen
Nutzung (Zuckerveredelung) sichergestellt werden muss. - Planbereich GE 1: Hier sollen im
Zuge der laufenden städtebaulichen Rahmenplanung zwei Alternativen untersucht
werden, die jeweils eine ausschließlich gewerbliche Nutzung bzw. die Prüfung
einer möglichen teilweisen Wohnnutzung zu Inhalt haben sollen. - Südlich des REWAG-Grundstücks soll
entlang der Gleise (zwischen dem Safferlinger Steg und dem alten Gasometer) das
Bahnbetriebswerk der BENEX angesiedelt werden. - Grünzug nördlich der
Bahnlinie (insbesondere zwischen der Straubinger Straße, dem alten Gasometer
und dem Safferlinger Steg): Auf die Realisierung dieses Grünzugs legt die Stadt
Regensburg besonderen Wert. 4. Auf der Basis der Rahmenplanung ist für
die vorgenannten Bereiche beabsichtigt, in einem noch zu konkretisierenden
Stufenplan entsprechende Bebauungspläne, teilweise auch in Verbindung mit
vorlaufenden städtebaulichen Wettbewerben, aufzustellen, für die dann jeweils
städtebauliche Verträge mit dem Investor vorgesehen sind. Erschließung,
Grünflächen, Dichte, Maß und Umfang der Nutzung, räumliche Verteilung und
Zuordnung bleiben den durchzuführenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten.
Unabhängig vom Vorliegen des gesamten städtebaulichen Rahmenplans sind die Bereiche
W1, GE2 und GE/GI3 möglichst mit zeitlich vorrangiger Priorität zu behandeln. Der Beschlussvorschlag ist nicht
dahingehend zu verstehen, dass die Stadt sich zum verbindlichen Abschluss eines
Bauleitplanverfahrens mit einer bestimmten Nutzung verpflichtet oder künftige
Planinhalte verbindlich zusagt – die Unabhängigkeit der Planung bleibt damit
sowohl verfahrensmäßig als auch inhaltlich gewahrt. Folglich können daraus auch
gegen die Stadt keine Schadenersatzansprüche hinsichtlich des Nicht-Zustandekommens
von Baurechten über einen noch aufzustellenden Bebauungsplan abgeleitet werden.
Die Zielkonkretisierungen haben den Charakter einer Absichtserklärung. Der
Ausschuss beschließt: Der
Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
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