Vorlage - VO/09/4327/61  

 
 
Betreff: Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele im ?Inneren Osten?
(weiteres Umfeld der ehemaligen Zuckerfabrik)

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
26.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

1.       Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 14. 10. 2008 (VO/08/3726/61) einen Grundsatzbeschluss zur „Rahmenplanung Innerer Osten“ gefasst, in dem die wesentlichen Planungsziele, das weitere Vorgehen zur Erarbeitung der Rahmenplanung, die nachfolgenden Planungsschritte (Bauleitplanung) sowie das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit dargestellt und definiert wurden.

 

          Bestandteil des Beschlusses vom 14. 10. 2008 war in Anlage 3 auch der Plan „Entwicklungsziele“, in dem die textlich erläuterten Ziele grob räumlich dargestellt wurden. Von besonderem Interesse für die aktuellen Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Investor sind derzeit die in diesem Plan genannten Bereiche W 1 (Wohnen), GE 1 und GE 2 (Gewerbe) sowie der zwischen den Bereichen GE 2 und GE 3 nördlich der Bahnlinie verlaufende Grünzug (insbesondere zwischen der Straubinger Straße und dem Safferlinger Steg).

 

 

Anlage 1: Entwicklungsziele der Stadt Regensburg zur Rahmenplanung
Auszug aus dem Beschluss (bzw. aus Anlage 3) des Planungsausschusses vom 14. 10. 2008

 

2.       Zur Weiterführung und Absicherung der aktuellen Verhandlungen sind einzelne Aspekte aus dem genannten Beschluss vom 14. 10. 2008 auch mit Blick auf die inzwischen weiter konkretisierten Investitionsplanungen des Erwerbers der ehem. Zuckerfabrik sowie der kürzlich von der Stadt in Auftrag gegebenen „Städtebaulichen Rahmenplanung“ zu bekräftigen und als Zielaussage der Stadt Regensburg zu konkretisieren.

 

          Dabei kann dies jedoch nur insoweit erfolgen, als dadurch nicht die erst inhaltlich noch zu erarbeitenden Lösungen für die städtebauliche Rahmenplanung präjudiziert werden oder schon Regelungen getroffen werden, die erst später durchzuführenden Wettbewerben bzw. zu erarbeitenden Bebauungsplänen und begleitenden städtebaulichen Verträgen (u. a. zur Finanzierung der Erschließungs- und Infrastrukturkosten für die öffentlichen Anlagen) vorbehalten sein müssen.

 

3.       Die Stadt erklärt das grundsätzliche Einverständnis mit den vom Investor bzw. Erwerber der ehemaligen Zuckerfabrik vorgesehenen Nutzungen auf dem Areal (Kernbereich der ehemaligen Zuckerfabrik). Diese Nutzungen sind schematisch in der nachfolgenden Projektskizze des Investors dargestellt und entsprechen im Wesentlichen dem Aussagegehalt der genannten Anlage 3 zum Beschluss vom 14. 10. 2008. Die in diesem Plan „Entwicklungsziele“ (Bestandteil des Stadtratsbeschlusses vom 14. 10. 2008) genannten Bereiche sollen dabei wie folgt konkretisiert werden: Dabei ist davon auszugehen, dass der Konversionsprozess von der industriellen Nutzung zu einem gemischt genutzten Bereich nicht in einem Zug, sondern stufenweise durch Projektentwicklungen in einzelnen Abschnitten erfolgen wird. Wichtig ist dabei insbesondere die Einbindung der einzelnen Abschnitte in ein Gesamtkonzept (Rahmenplanung) und die Abstimmung der einzelnen Abschnitte untereinander sein (Erschließung, Verträglichkeit der Nutzungen usw.)

 

 

Anlage 2:

Projektskizze der Ferdinand Schmack jun. GmbH (Auszug: Entwicklungsstufe 3 – mit noch bestehenden Nutzungen zur Zuckerveredelung)

 

 

Anlage 3:

Projektskizze der Ferdinand Schmack jun. GmbH (Auszug: abschließende Entwicklungsstufe 8 )

 

-        Planbereich W 1: Hier soll im südlichen Bereich (entlang des Pürkelgutweges) eine Wohnbebauung entwickelt werden und im nördlichen Bereich (entlang der Straubinger Straße) ein Nah­ver­sor­gungs­bereich (Vollsortimenter oder Discounter nebst Ergänzungen) gemäß dem städtischen Einzelhandelskonzept.

-        Planbereich GE 2: Hier soll in mehreren Abschnitten überwiegend Büro- und Dienstleistungsnutzung (incl. Hotel, Veranstaltungsräumen etc.) entwickelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass noch über einen mehrjährigen Zeitraum im östlichen Teil (insbesondere entlang der Straubinger Straße) der Fortbestand der bestehenden industriellen Nutzung (Zuckerveredelung) sichergestellt werden muss.

-        Planbereich GE 1: Hier sollen im Zuge der laufenden städtebaulichen Rahmenplanung zwei Alternativen untersucht werden, die jeweils eine ausschließlich gewerbliche Nutzung bzw. die Prüfung einer möglichen teilweisen Wohnnutzung zu Inhalt haben sollen.

-        Südlich des REWAG-Grundstücks soll entlang der Gleise (zwischen dem Safferlinger Steg und dem alten Gasometer) das Bahnbetriebswerk der BENEX angesiedelt werden.

-        Grünzug nördlich der Bahnlinie (insbesondere zwischen der Straubinger Straße, dem alten Gasometer und dem Safferlinger Steg): Auf die Realisierung dieses Grünzugs legt die Stadt Regensburg besonderen Wert.

 

4.       Auf der Basis der Rahmenplanung ist für die vorgenannten Bereiche beabsichtigt, in einem noch zu konkretisierenden Stufenplan entsprechende Bebauungspläne, teilweise auch in Verbindung mit vorlaufenden städtebaulichen Wettbewerben, aufzustellen, für die dann jeweils städtebauliche Verträge mit dem Investor vorgesehen sind. Erschließung, Grünflächen, Dichte, Maß und Umfang der Nutzung, räumliche Verteilung und Zuordnung bleiben den durchzuführenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Unabhängig vom Vorliegen des gesamten städtebaulichen Rahmenplans sind die Bereiche W1, GE2 und GE/GI3 möglichst mit zeitlich vorrangiger Priorität zu behandeln.

 

          Der Beschlussvorschlag ist nicht dahingehend zu verstehen, dass die Stadt sich zum verbindlichen Abschluss eines Bauleitplanverfahrens mit einer bestimmten Nutzung verpflichtet oder künftige Planinhalte verbindlich zusagt – die Unabhängigkeit der Planung bleibt damit sowohl verfahrensmäßig als auch inhaltlich gewahrt. Folglich können daraus auch gegen die Stadt keine Schadenersatzansprüche hinsichtlich des Nicht-Zustandekommens von Baurechten über einen noch aufzustellenden Bebauungsplan abgeleitet werden. Die Zielkonkretisierungen haben den Charakter einer Absichtserklärung.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.