Vorlage - VO/09/4374/SK3  

 
 
Betreff: Änderung der Gesellschaftsverträge der REGAS GmbH & Co KG und der REGAS Verwaltungs-GmbH;
Erwerb von Anteilen an der RENION Biogas GmbH & Co KG und der RENION Biogas Verwaltungs-GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Beteiligungsmanagement u. -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

1.        REGAS

1.1  Sachstand

 

Zu Beginn des Jahres 2007 haben die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG KG) und die Schmack Energie Holding GmbH (SEH) die RENION Biogas GmbH & Co. KG (RENION) mit dem Ziel gegründet, primär im Landkreis Regensburg größere Biogasanlagen mit einer Leistung zwischen 5 MW und 10 MW zu errichten. Das in diesen Anlagen aufbereitete Biogas soll nach Konditionierung (Aufbereitung auf Erdgasqualität) in das vorhandene Erdgasnetz eingespeist und als Primärenergie zu BHKW-Standorten zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme durch das Leitungsnetz der REWAG transportiert werden. Auf den Stadtratsbeschluss vom 25.01.2007 und die seinerzeit ausführliche Beschlussvorlage darf hingewiesen werden.

 

Ende 2007 wurde dann ein Standort im Zusammenwirken mit der Gemeinde Kallmünz und dem Landratsamt gefunden, der auf der Gemarkung Eich von Kallmünz den Bau einer Biogasanlage mit einer Gesamtleistung von 5 MW hinsichtlich vorgenannter Bedingungen zulässt. Das dort erzeugte Biogas kann physisch in das vorhandene 70 bar Ferngasnetz der E.ON Transportgesellschaft eingespeist und in die nachgelagerten Netze der E.ON Bayern AG und der REWAG KG durchgeleitet werden. In teilweise vorhandenen aber auch neuen BHKWs soll die Verwertung des so genannten Bioerdgases unter Ausnutzung der gesamten Förderkette aus dem EEG-Gesetz erfolgen.

 

Die Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes sind seit Dezember 2008 gegeben. In der Zwischenzeit sind REWAG und E.ON Bayern AG übereingekommen, das Projekt unter dem Dach der REGAS zu realisieren. Im Zuge dieser Zielverfolgung wurde die seit 1999 bestehende gemeinsam und zu gleichen Teilen von E.ON Bayern und REWAG KG gehaltene REGAS GmbH & Co. KG (REGAS) zum 1. Januar 2009 ausgekehrt. Die bis dahin von der REGAS versorgten Ortsnetze gingen an die beiden Unternehmen E.ON Bayern und REWAG KG über. Damit wurde der Weg frei, das Projekt Kallmünz mit der REGAS anzugehen. Außerdem ist vorgesehen, die Rohbiogasanlage Schwandorf 1 der E.ON Bayern gegen anteilige Bareinlage seitens der REWAG KG in die REGAS einzubringen.

 

Die Gesellschaftsverträge der REGAS Verwaltungs-GmbH und der REGAS GmbH & Co. KG sind nun an die neuen Aufgabenstellung anzupassen. Weiter ist als neuer Mitgesellschafter die E.ON Bayern Wärme GmbH aufzunehmen, die die Anteile der EON Bayern AG übernehmen soll. Von Seiten des Bundeskartellamtes wurden hierzu keine kartellrechtlichen Bedenken geäußert.

 

1.2. Anpassung der Gesellschaftsverträge

 

Der auf die neuen Aufgaben der REGAS auszurichtende Unternehmensgegenstand, „die nachhaltige Erzeugung von Energie, insbesondere aus regenerativen Quellen (z.B. Biogaserzeugung) mit örtlichem Schwerpunkt in der mittleren Oberpfalz“ entspricht einem in der Bayerischen Gemeindeordnung geforderten öffentlichen Zweck. Bei der Versorgung von Strom und Gas ist die örtliche Beschränkung auf das Gemeindegebiet nicht zu beachten. Die Übernahme der neuen Aufgaben durch die REGAS steht auch in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt Regensburg und zum voraussichtlichen Bedarf; das neue Engagement in der Erschließung regenerativer Quellen dient der nachhaltigen Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung. Außerdem wurde in einer Besprechung im Bayerischen Staatsministerium des Innern am 20. Januar 2006 erklärt, dass die Tätigkeit einer Kommunalgesellschaft mit nichtkommunalen Fremdbeteiligung außerhalb des örtlichen Versorgungsbereichs in Höhe eines Umsatzes, der quotal der Fremdbeteiligung entspricht, unschädlich im Sinne von Art. 87 Abs. GO ist. An der REWAG KG ist die EON Bayern mit einer Quote von 35,48 % beteiligt. Der Anteil der REWAG KG am Umsatz der REGAS überschreitet voraussichtlich diese Quote nicht.

 

Die Gesellschaftsverträge sind an die Anforderungen der Bayerischen Gemeindeordnung anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung der Geschäftsführung zur Aufstellung eines Wirtschaftsplans, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan und fünfjähriger Finanzplanung (vgl. § 5 Nr. 4 im KG-Vertrag bzw. § 5 Nr. 5 im GmbH-Vertrag) sowie die Einräumung von Prüfungsrechten an die Stadt und das zuständige überörtliche Prüfungsorgan (vgl. § 9 Nr. 5 bzw. § 8 Nr. 5). Außerdem ist in den Gesellschaftsverträgen zu verankern, dass der Stadt Regensburg die Einzelbezüge der Mitglieder des geschäftsführenden Organs zur Veröffentlichung mitzuteilen sind (vgl. § 5 Nr. 5 bzw. § 5 Nr. 6), damit sie ihrer Verpflichtung aus Art. 94 Abs. 1 GO nachkommen kann.

 

Bei dieser Gelegenheit soll auch die Währungsumstellung von Deutsche Mark auf Euro nachvollzogen werden.

 

Die Änderung der beiden Gesellschaftsverträge ist vor Vollzug gemäß Art. 96 GO der Rechtsaufsicht anzuzeigen.

 

Die Angelegenheit wurde ausführlich in der Sitzung des REWAG-Aufsichtsrats am 19. Mai 2009 behandelt. Der auf die Anpassung des Unternehmensgegenstandes gerichtete Beschlussvorschlag des Vorstands ist mit einem Stadtratsvorbehalt versehen.

 

 

2.        Vereinigung aller RENION Anteile bei der REWAG

 

Als Ausfluss der Übernahme des Projekts Kallmünz durch die REGAS scheidet die RENION-Mitgesellschafterin aus. Die REWAG KG will von Ihrem gesellschaftsvertraglich geregelten Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die Anteile von der SEH übernehmen, so dass dann sämtliche Anteile an der RENION, deren Gesellschaftszweck weiterverfolgt werden soll, in der Hand der REWAG KG vereint werden.

 

Für die Übernahme der Kommanditeinlage der SEH bei der RENION Biogas GmbH & Co. KG in Höhe von 25.000 Euro sowie der Stammeinlage bei der RENION Biogas Verwaltungs-GmbH in Höhe von 12.500 Euro wird der Stadtrat gleichfalls um seine Zustimmung gebeten.

 

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

1.      Der Erweiterung des Geschäftszwecks und den geänderten Gesellschaftsverträgen der REGAS GmbH & Co. KG (Anlage 1) und der REGAS Verwaltungs-GmbH (Anlage 2), die wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses sind, wird zugestimmt.

2.      Dem Erwerb eines 50%-Anteils an der RENION Biogas GmbH & Co KG und an der RENION Biogas Verwaltungs-GmbH durch die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG wird zugestimmt.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Anlage 1:              Gesellschaftsvertrag der REGAS GmbH & Co KG

Anlage 2:              Gesellschaftsvertrag der REGAS Verwaltungs-GmbH

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 REGAS Gesellschaftsvertrag GmbH Co KG 06.05.09-E-SR-Anlage 1 (263 KB)    
Anlage 2 2 REGAS Gesellschaftsvertrag Verwaltungs-GmbH 06.05.09-E-SR-Anlage 2 (222 KB)