Vorlage - VO/09/4375/SK3  

 
 
Betreff: Übertragung der Betriebsführung des Alten- und Pflegeheim Bürgerstift St. Michael auf die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Beteiligungsmanagement u. -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Entscheidung
27.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Am 19.05.2009 befasst sich der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten mit der wirtschaftlichen Situation des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael; am 28.05.2009 der Stadtrat. Folgende Beschlussempfehlung liegt vor:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Vereinbarungen und Satzungsänderungen auszuarbeiten:

 

Einen Vertrag zur Übertragung des Betriebes des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael auf die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH, damit der Bestand der Einrichtung Bürgerstift St. Michael gesichert wird.

 

Eine Überleitungsvereinbarung, die für das vorhandene Personal des Bürgerstifts St. Michael den aktuellen Besitzstand wahrt.

 

Eine geänderte Satzung für die Katholische Bruderhausstiftung in Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht der Regierung der Oberpfalz und dem Finanzamt Regensburg.“

 

Die Situation des Bürgerstiftes St. Michael ist geprägt von einem strukturellen Defizit. Die wirtschaftliche Situation der Regensburg SeniorenSitft gemeinnützige GmbH (RSG) wird in den nächsten Jahren durch das planmäßige Herunterfahren der Kapazitäten beim Bürgerheim Kumpfmühl geprägt und ebenfalls defizitär sein.

 

Sowohl bei der RSG als auch beim Bürgerstift St. Michael sind die Personalkosten der bestimmende Ausgabenfaktor. Die Situation bei den Personalkosten hat sich seit der Einführung des TVöD nicht entspannt. Die tatsächlichen Personalkosten sind höher als die von den Verhandlungspartnern bei den Pflegesatzverhandlungen zugestandenen Pflegesätze, eine vollständige Refinanzierung dieser Kosten erscheint auch künftig ausgeschlossen.

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (KPV) gibt in seinem Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung 2000 bis 2005 vom 17.11.2006 folgenden Hinweis: „…Wir empfehlen, das Bürgerstift St. Michael an die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH zu verpachten und den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH zu übertragen.“

 

Dieser Empfehlung soll nun gefolgt werden. Beide Betriebe sollen so miteinander verbunden und ausgerichtet werden, dass künftig gemeinsam Synergieeffekte genutzt werden können. Solche sind in einer Zusammenlegung der Verwaltung und in einer einheitlichen Personalwirtschaft zu erwarten, weitere Synergien können durch einen einheitlichen Einkauf gehoben werden.

 

Die Arbeitsverträge für das beim Bürgerstift St. Michael vorhandene Personal sollen mittels einer Personalüberleitungs­vereinbarung auf die RSG überführt werden. Dabei sollen die arbeitsvertraglichen Besitzstände eines/r jeden Mitarbeiters/in gewahrt und sichergestellt werden.

 

Unternehmensgegenstand der RSG ist „… der Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe in Regensburg.“ Die Übertragung des Betriebs des Bürgerstifts St. Michael ist somit vom Gesellschaftszweck abgedeckt. Da es sich hier allerdings aus Sicht der RSG um eine wesentliche Erweiterung des Betriebsumfangs handelt, ist diese von der Gesellschafterin Stadt Regensburg zu beschließen.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Vom Bericht über die geplante Übertragung des Betriebs des Bürgerstifts St. Michael auf die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH wird Kenntnis genommen.

 

Anlagen: