Sachverhalt: Am 19.05.2009
befasst sich der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
mit der wirtschaftlichen Situation des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St.
Michael; am 28.05.2009 der Stadtrat. Folgende Beschlussempfehlung liegt vor: „Die Verwaltung
wird beauftragt, folgende Vereinbarungen und Satzungsänderungen auszuarbeiten: Einen Vertrag zur
Übertragung des Betriebes des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael
auf die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH, damit der Bestand der
Einrichtung Bürgerstift St. Michael gesichert wird. Eine
Überleitungsvereinbarung, die für das vorhandene Personal des Bürgerstifts St.
Michael den aktuellen Besitzstand wahrt. Eine geänderte
Satzung für die Katholische Bruderhausstiftung in Abstimmung mit der
Stiftungsaufsicht der Regierung der Oberpfalz und dem Finanzamt Regensburg.“ Die Situation des
Bürgerstiftes St. Michael ist geprägt von einem strukturellen Defizit. Die
wirtschaftliche Situation der Regensburg SeniorenSitft gemeinnützige GmbH (RSG)
wird in den nächsten Jahren durch das planmäßige Herunterfahren der Kapazitäten
beim Bürgerheim Kumpfmühl geprägt und ebenfalls defizitär sein. Sowohl bei der RSG
als auch beim Bürgerstift St. Michael sind die Personalkosten der bestimmende
Ausgabenfaktor. Die Situation bei den Personalkosten hat sich seit der
Einführung des TVöD nicht entspannt. Die tatsächlichen Personalkosten sind
höher als die von den Verhandlungspartnern bei den Pflegesatzverhandlungen
zugestandenen Pflegesätze, eine vollständige Refinanzierung dieser Kosten
erscheint auch künftig ausgeschlossen. Der Bayerische
Kommunale Prüfungsverband (KPV) gibt in seinem Bericht über die überörtliche
Rechnungsprüfung 2000 bis 2005 vom 17.11.2006 folgenden Hinweis: „…Wir
empfehlen, das Bürgerstift St. Michael an die Regensburg SeniorenStift
gemeinnützige GmbH zu verpachten und den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes
Bürgerstift St. Michael der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH zu
übertragen.“ Dieser Empfehlung
soll nun gefolgt werden. Beide Betriebe sollen so miteinander verbunden und
ausgerichtet werden, dass künftig gemeinsam Synergieeffekte genutzt werden
können. Solche sind in einer Zusammenlegung der Verwaltung und in einer
einheitlichen Personalwirtschaft zu erwarten, weitere Synergien können durch
einen einheitlichen Einkauf gehoben werden. Die Arbeitsverträge
für das beim Bürgerstift St. Michael vorhandene Personal sollen mittels einer
Personalüberleitungsvereinbarung auf die RSG überführt werden. Dabei sollen
die arbeitsvertraglichen Besitzstände eines/r jeden Mitarbeiters/in gewahrt und
sichergestellt werden. Unternehmensgegenstand
der RSG ist „… der Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe in Regensburg.“ Die
Übertragung des Betriebs des Bürgerstifts St. Michael ist somit vom
Gesellschaftszweck abgedeckt. Da es sich hier allerdings aus Sicht der RSG um
eine wesentliche Erweiterung des Betriebsumfangs handelt, ist diese von der
Gesellschafterin Stadt Regensburg zu beschließen. Der
Ausschuss beschließt: Vom
Bericht über die geplante Übertragung des Betriebs des Bürgerstifts St. Michael
auf die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH wird Kenntnis genommen.
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