Sachverhalt: 1. Anlass Die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG hat
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2008,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie den
Lagebericht aufgestellt. Der Jahresabschluss ist dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung
am 19.05.2009 vorgelegt worden. In dieser Sitzung hat der Jahresabschlussprüfer
über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet. Dem Jahresabschluss wurde ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Er ist sodann der
Hauptversammlung der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG
vorzulegen, die über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über die Entlastung
des Vorstands und des Aufsichtsrats zu beschließen hat. Für die Aktionärin
Stadtwerke Regensburg GmbH handelt in der Hauptversammlung der
Hauptgeschäftsführer der Stadtwerke Regensburg GmbH. 2. Lagebericht Der Lagebericht des Unternehmens liegt als Anlage 1 bei.
Darin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Geschäftsverlauf,
die Lage des Unternehmens und über Risiken der künftigen Entwicklung berichtet. Die Regensburger Energie- und
Wasserversorgung AG (REWAG AG) ist unverändert als persönlich haftende
Gesellschafterin und als Geschäftsführerin der REWAG Regensburger Energie- und
Wasserversorgung AG & CO KG (REWAG KG) tätig. 3. Jahresabschluss Der Jahresabschluss der REWAG Regensburger Energie- und
Wasserversorgung AG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang liegt als Anlage 2 bei. Im Geschäftsjahr 2008 hat sich ein
Jahresüberschuss von 172 TEUR ergeben (Vorjahr 68 T€). Die Bilanzsumme zum 31.12.2008
beträgt 7.018 TEUR. Der
Ausschuss beschließt:
2.1 Der Bilanzgewinn in Höhe von
522.142,27 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2.2 Dem Vorstand und
dem Aufsichtsrat der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG wird für das
Geschäftsjahr 2008 die Entlastung erteilt.
Anlagen:
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