Sachverhalt: Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt - Berichterstattung Stand 01.05.2009
- Ziel des SGB II ist es, Hilfebedürftigkeit zu überwinden
bzw. zu reduzieren (§ 1 Abs. 1 SGB II). Die SGB II-Leistungsempfänger/-innen
werden bei Bedürftigkeit materiell abgesichert und bei der Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit unterstützt. Im SGB II wird die materielle Grundsicherung eng
mit der Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, mit dem aktiven und
aktivierenden Arbeitsmarktprogramm sowie mit den sozialintegrativen Leistungen
der Kommunen verzahnt. Oberstes Ziel der Arbeitsgemeinschaft
Regensburg Stadt ist es auch im Jahr 2009, die langzeitarbeitslosen
Arbeitslosengeld II - Bezieher und - Bezieherinnen beruflich zu integrieren und
damit die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Allerdings
ist die Zahl der Arbeitslosengeld II-Bezieher/-innen, die multiple Vermittlungshemmnisse
aufweisen und deshalb nicht über bessere Integrationschancen verfügen,
unverändert hoch. Von aktuell 3163 Arbeitslosen sind nur 184 Personen (5,8 %)
integrationsnah, d.h. stehen dem Arbeitsmarkt ohne nennenswerte Einschränkungen
zur Verfügung. Größtenteils sind Personen arbeitslos, deren Problemlagen im
persönlichen und/oder sozialen Bereich so schwerwiegend sind, dass sich der
Betrachtungsfokus nicht auf den Arbeitsmarktkontext richtet. In
der Regel treffen mehrere Einschränkungen zusammen (Alter, Gesundheit, Behinderung,
Nationalität, Berufsrückkehrer, Vorstrafen, Langzeitarbeitslosigkeit, familiäre
Bindungen, intellektuelle Leistungsfähigkeit, mangelnde Sprachkenntnisse,
ungünstiges Erscheinungsbild, Fehl- bzw. fehlende Qualifikation, fehlender
Führerschein/Auto, Verhaltensauffälligkeiten, Überschuldung, Suchtproblematik,
mangelnde Anpassungsfähigkeit, fehlende Motivation). Gerade in Zeiten
schlechter konjunktureller Perspektiven stellen o.g. Faktoren die
Arbeitsgemeinschaft vor große Herausforderungen. 1.
Struktur der Hilfebedürftigen (Stand 28.05.09)
2.
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften Die
Bedarfsgemeinschaften sind seit März 2007 (5.635 BG) kontinuierlich um insgesamt
10,2 % zurückgegangen und haben im Dezember 2007 mit 5.056 erstmals wieder in etwa den Wert von April
2005 erreicht. Dies bedeutete den stärksten Rückgang innerhalb eines Jahres
seit Bestehen der ARGE. Von November 2008 bis
April 2009 stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften moderat und liegt jetzt bei
5265 (28.05.09). 3.
Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Der Bestand an erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entwickelte
sich parallel zu den Bedarfsgemeinschaften. Im Mai
2009 waren 6701 erwerbsfähige Hilfebedürftige registriert, rd. 1,9 % weniger
als im Mai des Vorjahres (6831). 4.
Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II Die Arbeitslosigkeit unter den erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen entwickelte sich in ähnlicher Weise. Im Mai 2009 waren 47,2 % der
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen arbeitslos (3.163 Personen), die anderen
Arbeitslosengeld II-Empfänger/-innen waren erwerbstätig, befanden sich in
Schule oder Ausbildung, nahmen an Eingliederungsmaßnahmen teil oder standen aus
wichtigen familiären Gründen bzw. aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 4,4 % (Vorjahr
4,4 %). Trotz der konjunkturellen Eintrübung ist die Anzahl der
arbeitslosen Personen seit einigen Monaten rückläufig. Die Anzahl der Abgänge
(634) von Arbeitslosen lag im Mai 2009, wie schon in den Vormonaten, über der
Anzahl der Zugänge (564). 5.
Entwicklung der Neuanträge Im
Jahr 2008 wurden 2980 Anträge auf Arbeitslosengeld II gestellt. Davon wurden 61
% bewilligt, 25 % abgelehnt. Die
restlichen Personen nahmen den Termin bei der Antragsannahme nach erfolgter
Erstberatung nicht mehr wahr, verglichen mit dem Jahr 2007 zeigte sich ein
Rückgang bei den Neuanträgen um ca. 3,8 %. 6. Sofortangebot Mitte
Dezember 2006 installierte die Arbeitgemeinschaft Regensburg Stadt das Sofortangebot.
(§ 15a SGB II) für Neuantragsteller. In diesem Sofortangebot wird allen
erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre keine laufenden Geldleistungen
nach dem SGB II oder SGB III bezogen haben, bei der Beantragung von SGB II
Leistungen am Tag ihrer Antragstellung eine Maßnahme zur Eingliederung in
Arbeit angeboten. Im
Jahr 2008 wurden bis 30.09.08 2986 Personen registriert 7.
Sanktionen Beim
Arbeitslosengeld II steht neben dem Grundsatz des Förderns gleichberechtigt der
Grundsatz des Forderns. Das heißt, dass jede/r Hilfebedürftige/r selbst
gefordert ist, konkrete Schritte zur Behebung seiner / ihrer Hilfebedürftigkeit
zu unternehmen. Jede/r Hilfebedürftige/r muss sich selbständig bemühen, seine /
ihre Erwerbslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen und
Vermittlungsvorschlägen mitwirken. Wird diesen Pflichten ohne wichtigen Grund
nicht nachgekommen, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung der Leistungen bis
hin zum völligen Wegfallen der Leistungen vorsehen können. In
der Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt wurden im Jahr 2008 961 Sanktionen
eingeleitet. 2009 waren es bis April 397. 8. Strafanzeigen Die
Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs hat gesellschaftspolitisch einen hohen
Stellenwert. Die Bundesagentur bzw. die ARGEn überprüfen daher Leistungsbezieher,
vierteljährlich im Wege des automatisierten Datenabgleichs hinsichtlich nicht
gemeldeten Einkommens (in der Regel Erwerbseinkommen) oder Vermögens. Aufgedeckter Leistungsbetrug wird konsequent
strafrechtlich verfolgt. Im Jahr 2007 wurden 185 Strafverfahren eingeleitet. Den Strafverfahren
lag insgesamt eine Schadenssumme i.H.v. ca.200.000 € zugrunde. Im Jahr 2008
waren bereits 316 Strafverfahren mit einer Gesamtschadenssumme i.H.v. ca.
360.000 € zu verzeichnen. 2009 waren es bis Ende April 108 Strafverfahren mit
einer Schadenssumme von ca. 95.000 €. Diese Schadenssummen wurden bzw. werden
jeweils von den Betroffenen zurückgefordert. Von dem Amtsgericht
Regensburg wurden Geldstrafen in Höhe von insgesamt ca. 50.000,00 € jährlich,
in Einzelfällen auch Freiheitsstrafen verhängt. 9. Ausblick Das Bruttoinlandsprodukt
(BIP) ist lt. Statistischem Bundesamt im ersten Quartal 2009 um 3,8 %
gesunken. Dies bedeutet für Deutschland
die tiefste Rezession der Nachkriegsgeschichte. Der Rückgang des BIP war der
vierte gegenüber einem Vorquartal und mit Abstand der größte seit Beginn der
vierteljährlichen Erhebungen im Jahre 1970. Die Krise wirkt sich
inzwischen auch auf dem Arbeitsmarkt aus. Seit Dezember 2008 steigt die Zahl
der Arbeitslosen erstmals wieder an. Die Situation auf dem bayerischen
Arbeitsmarkt zeigt sich trotz der Krise noch außerordentlich stabil. Die Arbeitslosenquote
lag im Mai bei 4,7 %. Im Vergleich zum
Vorjahresmonat liegt deren Zahl um 0,6 Prozentpunkte höher. Die Zahl der
Anträge auf Kurzarbeit ist weiterhin kontinuierlich gestiegen.
Dieses Instrument wird inzwischen auch von den kleinen und mittelständischen
Unternehmen verstärkt angenommen, um die Mitarbeiter/-innen so lange wie
möglich zu halten. Ein Teil der sich in Kurzarbeit befindlichen Personen könnte
allerdings arbeitslos werden, wenn sich die konjunkturelle Lage mittelfristig
nicht verbessert. Im Bereich der Agentur für
Arbeit Regensburg waren im April 13.171 Personen arbeitslos gemeldet. Das
entspricht einer Quote von 4,6 % - im April des Vorjahres lag sie noch bei 3,9
%. Im Rechtkreis SGB III lag die Zahl der Arbeitslosen im April bei 7.351, im
Rechtskreis SGB II betrug sie 5.820. Auch bei der
Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt ist die Wirtschaftskrise noch nicht
angekommen. Im Mai waren 3.163 Personen bei der ARGE arbeitslos gemeldet. Das
entspricht einer Quote (Mai 2009) von 4,4 % (Vorjahresmonat: 4,6 %). Die
Zugänge werden noch vom SGB III-Bereich (Arbeitslosengeld I) aufgefangen. Allerdings
rechnet man im Herbst auch mit stark ansteigenden Arbeitslosenzahlen im SGB
II-Bereich (Arbeitslosengeld II). Weiter unerfreulich ist die
Entwicklung bei den Stellenangeboten. Hier gab es im Agenturbezirk sowohl bei
den Neuaufträgen als auch bei den noch vorhandenen offenen Stellen jeweils eine
Verringerung gegenüber dem Vorjahresmonat. Betriebe und Verwaltungen meldeten
im April 2009 1.123 Stellen, das waren 569 oder 34 % weniger als vor einem
Jahr. Seit Jahresbeginn sind 4.030 Stellen eingegangen, gegenüber dem gleichen
Vorjahreszeitraum ist das eine Abnahme von 2.004 oder 33 %. Für die langzeitarbeitslosen
Arbeitslosengeld II-Bezieher/-innen, die meist multiple Vermittlungshemmnisse
aufweisen, haben sich die Integrationschancen bereits sehr stark
verschlechtert. Die regionalen Zeitarbeitsfirmen haben die Beschäftigungsverhältnisse
insbesondere im Bereich der Ungelernten stark abgebaut. Die Nachfrage der
regionalen Zeitarbeitsfirmen ist sehr gering, Beschäftigungsmöglichkeiten für Ungelernte
werden kaum mehr angeboten. Die Arbeitsgemeinschaft Regensburg
Stadt hat seit 01.12.2008 zwei arbeitgeberorientierte Vermittlungsfachkräfte
angesetzt. Ihr Auftrag ist es, Stellen zu akquirieren und die integrationsnahen
Hilfebedürftigen auf den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die
Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt steht vor einer großen Herausforderung.
Die Bewältigung der Arbeitslosigkeit wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
alle Kraft und höchsten Einsatz abverlangen. Der
Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||