Vorlage - VO/09/4433/50  

 
 
Betreff: Berichterstattung Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt
(Stand 01.05.2009)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Entscheidung
28.07.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt

- Berichterstattung Stand 01.05.2009 -

 

 

Ziel des SGB II ist es, Hilfebedürftigkeit zu überwinden bzw. zu reduzieren

(§ 1 Abs. 1 SGB II). Die SGB II-Leistungsempfänger/-innen werden bei Bedürftigkeit

materiell abgesichert und bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Im SGB II wird die materielle Grundsicherung eng mit der Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, mit dem aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktprogramm sowie mit den sozialintegrativen Leistungen der Kommunen verzahnt.

 

Oberstes Ziel der Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt ist es auch im Jahr 2009, die langzeitarbeitslosen Arbeitslosengeld II - Bezieher und - Bezieherinnen beruflich zu integrieren und damit die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

 

Allerdings ist die Zahl der Arbeitslosengeld II-Bezieher/-innen, die multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen und deshalb nicht über bessere Integrationschancen verfügen, unverändert hoch. Von aktuell 3163 Arbeitslosen sind nur 184 Personen (5,8 %) integrationsnah, d.h. stehen dem Arbeitsmarkt ohne nennenswerte Einschränkungen zur Verfügung. Größtenteils sind Personen arbeitslos, deren Problemlagen im persönlichen und/oder sozialen Bereich so schwerwiegend sind, dass sich der Betrachtungsfokus nicht auf den Arbeitsmarktkontext richtet.

 

In der Regel treffen mehrere Einschränkungen zusammen (Alter, Gesundheit, Behinderung, Nationalität, Berufsrückkehrer, Vorstrafen, Langzeitarbeitslosigkeit, familiäre Bindungen, intellektuelle Leistungsfähigkeit, mangelnde Sprachkenntnisse, ungünstiges Erscheinungsbild, Fehl- bzw. fehlende Qualifikation, fehlender Führerschein/Auto, Verhaltensauffälligkeiten, Überschuldung, Suchtproblematik, mangelnde Anpassungsfähigkeit, fehlende Motivation). Gerade in Zeiten schlechter konjunktureller Perspektiven stellen o.g. Faktoren die Arbeitsgemeinschaft vor große Herausforderungen.

 

 

1.      Struktur der Hilfebedürftigen (Stand 28.05.09)

 

Erwerbsfähige Hilfebedürftige insgesamt

6.701

In % (gerundet)

davon

 

 

  unter 25 Jahre

981

14 %

  25 bis unter 50 Jahre

3.889

58 %

  50 bis unter 55 Jahre

708

11 %

  55 Jahre und älter

1.123

17 %

darunter

 

 

  Deutsche

5.066

76 %

  Ausländer

1.585

24 %

darunter

 

 

  Alleinerziehende  1)

968

14 %

Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige

2.351

 

davon

 

 

  unter 15 Jahre

2.231

95 %

  über 15 Jahre

120

5 %

darunter

 

 

  Deutsche

1.941

83 %

  Ausländer

387

17 %

2.      Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften

 

Die Bedarfsgemeinschaften sind seit März 2007 (5.635 BG) kontinuierlich um insgesamt 10,2 % zurückgegangen und haben im Dezember 2007 mit 5.056  erstmals wieder in etwa den Wert von April 2005 erreicht. Dies bedeutete den stärksten Rückgang innerhalb eines Jahres seit Bestehen der ARGE.

 

Von November 2008 bis April 2009 stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften moderat und liegt jetzt bei 5265 (28.05.09).

 

 

 

3.      Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

 

Der Bestand an erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entwickelte sich parallel zu

den Bedarfsgemeinschaften. Im Mai 2009 waren 6701 erwerbsfähige Hilfebedürftige registriert, rd. 1,9 % weniger als im Mai des Vorjahres (6831).

4.      Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II

 

 

Die Arbeitslosigkeit unter den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entwickelte

sich in ähnlicher Weise. Im Mai 2009 waren 47,2 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen arbeitslos (3.163 Personen), die anderen Arbeitslosengeld II-Empfänger/-innen waren erwerbstätig, befanden sich in Schule oder Ausbildung, nahmen an Eingliederungsmaßnahmen teil oder standen aus wichtigen familiären Gründen bzw. aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 4,4 % (Vorjahr 4,4 %).

 

 

Trotz der konjunkturellen Eintrübung ist die Anzahl der arbeitslosen Personen seit einigen Monaten rückläufig. Die Anzahl der Abgänge (634) von Arbeitslosen lag im Mai 2009, wie schon in den Vormonaten, über der Anzahl der Zugänge (564).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.      Entwicklung der Neuanträge

 

Im Jahr 2008 wurden  2980 Anträge auf  Arbeitslosengeld II gestellt. Davon wurden 61 % bewilligt, 25 %  abgelehnt. Die restlichen Personen nahmen den Termin bei der Antragsannahme nach erfolgter Erstberatung nicht mehr wahr, verglichen mit dem Jahr 2007 zeigte sich ein Rückgang bei den Neuanträgen um ca. 3,8 %.

 

 

 

 

6. Sofortangebot

 

Mitte Dezember 2006 installierte die Arbeitgemeinschaft Regensburg Stadt das Sofortangebot. (§ 15a SGB II) für Neuantragsteller. In diesem Sofortangebot wird allen erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten 2 Jahre keine laufenden Geldleistungen nach dem SGB II oder SGB III bezogen haben, bei der Beantragung von SGB II Leistungen am Tag ihrer Antragstellung eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit angeboten.

 

Im Jahr 2008 wurden bis 30.09.08 2986 Personen registriert
24 % erklärten nach Unterbreitung eines Sofortangebots ihren Verzicht auf SGB II-Leistungen. In 4 % der Fälle wurden wegen Nichtantritts oder Abbruchs einer Maßnahme Sanktionen (in Form von 30,60,90 oder 100 %-iger Leistungskürzung) verhängt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.      Sanktionen

 

Beim Arbeitslosengeld II steht neben dem Grundsatz des Förderns gleichberechtigt der Grundsatz des Forderns. Das heißt, dass jede/r Hilfebedürftige/r selbst gefordert ist, konkrete Schritte zur Behebung seiner / ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Jede/r Hilfebedürftige/r muss sich selbständig bemühen, seine / ihre Erwerbslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen und Vermittlungsvorschlägen mitwirken. Wird diesen Pflichten ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung der Leistungen bis hin zum völligen Wegfallen der Leistungen vorsehen können.

In der Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt wurden im Jahr 2008 961 Sanktionen eingeleitet. 2009 waren es bis April 397.

 

 

 

 

 

 

8. Strafanzeigen

 

Die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs hat gesellschaftspolitisch einen hohen Stellenwert. Die Bundesagentur bzw. die ARGEn überprüfen daher Leistungsbezieher, vierteljährlich im Wege des automatisierten Datenabgleichs hinsichtlich nicht gemeldeten Einkommens (in der Regel Erwerbseinkommen) oder Vermögens. Aufgedeckter Leistungsbetrug wird konsequent strafrechtlich verfolgt.

 

Im Jahr 2007 wurden 185 Strafverfahren eingeleitet. Den Strafverfahren lag insgesamt eine Schadenssumme i.H.v. ca.200.000 € zugrunde. Im Jahr 2008 waren bereits 316 Strafverfahren mit einer Gesamtschadenssumme i.H.v. ca. 360.000 € zu verzeichnen. 2009 waren es bis Ende April 108 Strafverfahren mit einer Schadenssumme von ca. 95.000 €. Diese Schadenssummen wurden bzw. werden jeweils von den Betroffenen zurückgefordert. Von dem Amtsgericht Regensburg wurden Geldstrafen in Höhe von insgesamt ca. 50.000,00 € jährlich, in Einzelfällen auch Freiheitsstrafen verhängt.

 

 

 

 

 

9. Ausblick

 

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist lt. Statistischem Bundesamt im ersten Quartal 2009 um 3,8 % gesunken.  Dies bedeutet für Deutschland die tiefste Rezession der Nachkriegsgeschichte. Der Rückgang des BIP war der vierte gegenüber einem Vorquartal und mit Abstand der größte seit Beginn der vierteljährlichen Erhebungen im Jahre 1970.

Die Krise wirkt sich inzwischen auch auf dem Arbeitsmarkt aus. Seit Dezember 2008 steigt die Zahl der Arbeitslosen erstmals wieder an. Die Situation auf dem bayerischen Arbeitsmarkt zeigt sich trotz der Krise noch außerordentlich stabil. Die Arbeitslosenquote lag im Mai bei 4,7 %.  Im Vergleich zum Vorjahresmonat liegt deren Zahl um 0,6 Prozentpunkte höher. Die Zahl der Anträge auf Kurzarbeit ist weiterhin

kontinuierlich gestiegen. Dieses Instrument wird inzwischen auch von den kleinen und mittelständischen Unternehmen verstärkt angenommen, um die Mitarbeiter/-innen so lange wie möglich zu halten. Ein Teil der sich in Kurzarbeit befindlichen Personen könnte allerdings arbeitslos werden, wenn sich die konjunkturelle Lage mittelfristig nicht verbessert.

 

Im Bereich der Agentur für Arbeit Regensburg waren im April 13.171 Personen arbeitslos gemeldet. Das entspricht einer Quote von 4,6 % - im April des Vorjahres lag sie noch bei 3,9 %. Im Rechtkreis SGB III lag die Zahl der Arbeitslosen im April bei 7.351, im Rechtskreis SGB II betrug sie 5.820.

 

Auch bei der Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt ist die Wirtschaftskrise noch nicht angekommen. Im Mai waren 3.163 Personen bei der ARGE arbeitslos gemeldet. Das entspricht einer Quote (Mai 2009) von 4,4 % (Vorjahresmonat: 4,6 %). Die Zugänge werden noch vom SGB III-Bereich (Arbeitslosengeld I) aufgefangen. Allerdings rechnet man im Herbst auch mit stark ansteigenden Arbeitslosenzahlen im SGB II-Bereich (Arbeitslosengeld II).

 

Weiter unerfreulich ist die Entwicklung bei den Stellenangeboten. Hier gab es im Agenturbezirk sowohl bei den Neuaufträgen als auch bei den noch vorhandenen offenen Stellen jeweils eine Verringerung gegenüber dem Vorjahresmonat. Betriebe und Verwaltungen meldeten im April 2009 1.123 Stellen, das waren 569 oder 34 % weniger als vor einem Jahr. Seit Jahresbeginn sind 4.030 Stellen eingegangen, gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum ist das eine Abnahme von 2.004 oder 33 %.

 

Für die langzeitarbeitslosen Arbeitslosengeld II-Bezieher/-innen, die meist multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen, haben sich die Integrationschancen bereits sehr stark verschlechtert. Die regionalen Zeitarbeitsfirmen haben die Beschäftigungsverhältnisse insbesondere im Bereich der Ungelernten stark abgebaut. Die Nachfrage der regionalen Zeitarbeitsfirmen ist sehr gering, Beschäftigungsmöglichkeiten für Ungelernte werden kaum mehr angeboten.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt hat seit 01.12.2008 zwei arbeitgeberorientierte Vermittlungsfachkräfte angesetzt. Ihr Auftrag ist es, Stellen zu akquirieren und die integrationsnahen Hilfebedürftigen auf den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Arbeitsgemeinschaft Regensburg Stadt steht vor einer großen Herausforderung. Die Bewältigung der Arbeitslosigkeit wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle Kraft und höchsten Einsatz abverlangen.

 

 

Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis

 

Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.