Sachverhalt: Der Rechenschaftsbericht
der Stiftungsverwaltung zu den Ergebnissen der Jahresrechnung 2005 für die
Evangelische Wohltätigkeitsstiftung wurde vom Stiftungsausschuss in der Sitzung
am 14.12.2006 behandelt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2007 den Bericht über
die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2005 behandelt. Aufgrund des
Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, die Jahresrechnung
der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung mit den nachfolgenden Ergebnissen
gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über
die Entlastung zu beschließen. Dem Stiftungsausschuss wurde der Bericht über die örtliche
Prüfung der Jahresrechnung 2005 in der Sitzung vom 02.04.2008 zur Kenntnis
gebracht.
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Jahresrechnung
2005 der von der Stadt Regensburg verwalteten Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung
wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs.
3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102
Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen. |
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