Sachverhalt: Der Rechenschaftsbericht
der Stiftungsverwaltung zu den Ergebnissen der Jahresrechnung 2007 für die
Evangelische Wohltätigkeitsstiftung wurde vom Stiftungsausschuss in der Sitzung
am 14.10.2008 behandelt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.05.2009 den Bericht über
die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2005 behandelt. Aufgrund des
Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, die
Jahresrechnung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung mit den nachfolgenden
Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen
und über die Entlastung zu beschließen.
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Jahresrechnung
2007 der von der Stadt Regensburg verwalteten Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung
wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs.
3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102
Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen. |
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