Sachverhalt: Die vom Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 5.12.2007 zur Änderung beschlossene 39.
Änderung des Flächennutzungsplans wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am
27.02.2008 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer
Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der
Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 19.02.2008 bis 04.03.2008 beim
Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange in der Zeit vom 05.02.2008 bis 04.03.2008 gemäß § 4 (1)
BauGB (Scoping) zum Änderungsentwurf gehört. Durch Ausgleichsmaßnahmen erweitert
sich geringfügig der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung. Folgende Beiträge bzw.
Stellungnahmen gingen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1
BauGB und bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ein: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3
Abs. 1 BauGB 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West Nr.
1.: Antragsteller: (Herr Alkofer, Kulmbacher Straße)
Infoveranstaltung am 27.02.2007 Anregungen: Kombination des künftigen
Weihers/Biotop mit dem bereits bestehenden unteren Weiher als Anregung
(Belästigung durch Froschquaken als Lärmquelle nicht näher am Dorf erwünscht). Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: Der Standort wurde vorgeprüft und
hat sich als bester Standort für den Ausgleich herausgestellt. Entsprechende hydrogeologische
Untersuchungen ergaben, dass die gewonnenen Erkenntnisse am geplanten Standort
einen dauerhaft bespannten Weiher ermöglichen, der von Schicht- und
Oberflächenwasser gespeist wird. Beschlussvorschlag: Zur
Kenntnisnahme Nr.
2.: Antragsteller: (Herr Mayer, Augsburger Straße)
Infoveranstaltung am 27.02.2007 Anregungen: Die Anbindung an die Coburger Straße
sollte so erfolgen, dass kein zusätzlicher LKW-Verkehr in den Zeitlarner Weg
geleitet wird. Die eingeleiteten LKW haben aktuell keine geeignete
Wendemöglichkeit. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: 1. Die künftige Straße ist lediglich
eine Verlegung und keine neue zusätzliche Straßenplanung, d.h. eine
Verschlechterung/Verkehrszunahme des Ist-Zustandes ist nicht gegeben. Es erfolgt keine Verbreiterung des
Straßenquerschnittes. Ziel ist die Erschließung von
Gewerbeflächen mittels einer 6,50m breiten Fahrbahn (wie bereits im bestehenden
Zeitlarner Weg), die neue Trasse bindet an den bestehenden Zeitlarner Weg an,
eine Verbindung zwischen der B15 und der B16 ist nicht Ziel der Planung. 2. Durch die Anbindung an die geplante
Ostumgehung wird sich eine bessere Orientierung einstellen. 3. Die Maschinenfabrik wird künftig an
den Kreisel/Ostumgehung/Weidener Straße angebunden. 4. Die neue Straßenplanung erhält einen
kombinierten Fuß-/Radweg mit Baumpflanzungen am Übergang zur
Landschaft und führt im Zuge der Planung der Ostumgehung zu einer besseren rad-
und fußläufigen Verbindung der Ortsteile. Beschlussvorschlag: Zur
Kenntnisnahme Nr.
3.: Antragsteller: (Herr Mayer, Haslbach, Arzberger
Straße) Infoveranstaltung am 27.02.2007 Anregungen: Die straßenbaulichen Möglichkeiten
sollten dahingehend überprüft werden, dass die Verbindung nach Ödenthal
erschwert wird, bzw. der Ausbau unattraktiv gestaltet wird. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: Die Anbindung stellt keinen
„Durchschuss“ dar, die abknickende Vorfahrtsstraße mit der Ausbildung einer
Verkehrsinsel, bedeutet für die LKW ein Umlenken/Verschwenken der Fahrlinie. Die Anschlussstelle des neuen
Zeitlarner Weges bleibt bis zum Ausbau der Coburger Straße ein Provisorium. Beschlussvorschlag: Zur
Kenntnisnahme Nr.
4.: Antragsteller: (Herr Kirmeier, Ödenthal, Fa. in
Haslbach) Infoveranstaltung am 27.02.2007 Anregungen: Befürchtung, dass Zeitlarner Weg
ausgebaut wird und sich mit dem Ausbau der Osttangente zu einem
beliebten Schleichweg entwickelt. Herr Kirmeier, Haslbach bekräftigt
die Angst der Bürger, vor einer möglichen Verbindung der beiden Bundesstraßen
über den Ortsteil Ödenthal. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: Die Anbindung stellt keinen
„Durchschuss“ dar, die abknickende Vorfahrtsstraße mit der Ausbildung einer
Verkehrsinsel, bedeutet für die LKW ein Umlenken/Verschwenken der Fahrlinie. Die Anschlussstelle des neuen
Zeitlarner Weges bleibt bis zum Ausbau der Coburger Straße ein Provisorium. Beschlussvorschlag: Zur
Kenntnisnahme 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
Haslbach West Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange § 4 BauGB Nr.
1.: Dienststelle: Gemeinde Zeitlarn Hauptstr. 27 93197 Zeitlarn Schreiben vom: 18.02.2008 Anregungen: In obiger Angelegenheit wäre für uns
vorab sehr von Interesse, ob und ggf. welche Auswirkungen durch die
Planungsänderung hinsichtlich der straßenmäßigen Erschließung zu erwarten sind.
Wir wären sehr dankbar, wenn Sie uns
Informationen zur beabsichtigten inneren Erschließung des Planungsgebietes
sowie zur geplanten Straßenführung zwischen dem Änderungsbereich und dem
Gemeindegebiet Zeitlarn zukommen lassen könnten. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: Die Arrondierung der bestehenden
GE-/GI-Flächen sollen überwiegend zur Erweiterung bestehender Gewerbetriebe
dienen. Diese Betriebserweiterungen bedingen
einen teilweise Verlegung des heute bestehenden Zeitlarner Weges: Zukünftig
verläuft der Zeitlarner Weg westlicher - in Verlängerung der Coburger Straße-
und bindet kurz vor der Einmündung des Brunnholzweges wieder an der
Bestandsstrecke an. In etwa verläuft die Trasse am Fuß der ehemaligen Deponie.
Damit wird die Eschenbacher Straße in Zukunft nur noch rückläufig anzufahren
sein. Der verlegte Straßenabschnitt wird
in ähnlicher Weise ausgebaut wie der heutige Zeitlarner Weg: Er erhält eine
Straßenbreite von 6,50 m und einen Gehweg, der auch von Radfahrern benutzt
werden kann. Die Fahrbeziehung von der B 16 aus Richtung Cham zum Zeitlarner
Weg führt künftig von der Abfahrt kommend nach links in die Weidner Straße und
dann rechtsabbiegend zum neuen Zeitlarner Weg. Die Fahrbeziehung von der B 16
aus Richtung Lappersdorf kommend nach Zeitlarn ist künftig direkt aus der
Coburger Straße zum Zeitlarner Weg möglich. Die verkehrliche Funktion des
Zeitlarner Weges, mit einer Prognosebelastung von ca. 4.000 Kfz/tag im Jahr
2020, ist durch die Verlegung nicht berührt. Dieser Sachverhalt wurde der
Gemeinde Zeitlarn bereits mit dem Schreiben vom 28.02.2008 mitgeteilt. Beschlussvorschlag: Zur
Kenntnisnahme Nr.
2.: Dienststelle: Kabel Deutschland Vertrieb und
Service GmbH & Co KG Bahnhofstr. 22 92670 Windischeschenbach Schreiben vom: 25.02.2008 Anregungen: Im Planbereich befinden sich
Telekomunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage aus den beiliegenden
Bestandsplänen ersichtlich ist. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei
der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und
vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine
Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen
wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und
Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu
können. Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und CO
KG zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind im genannten
Planbereich nicht vorgesehen. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: Die Anregung wird bei der
Ausführungsplanung berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Zur
Kenntnisnahme Nr.
3.: Dienststelle: Regierung der Oberpfalz 93039 Regensburg Schreiben vom: 22.02.2008 Anregungen: Entsprechend den vorliegenden
Unterlagen sollen die Gewerbe- und Industrieflächen innerhalb des
Änderungsbereichs neu geordnet und arrondiert werden, um die Voraussetzungen
für Betriebsansiedlungen bzw. -erweiterungen im Bereich Haslbach zu schaffen.
In der Bilanz der Neuordnung werden ca. 1,7 ha Fläche neu ausgewiesen. Gegen die
Flächennutzungsplanänderung bestehen aus landesplanerischer Sicht keine
grundsätzlichen Bedenken. Unter Bezugnahme auf das landesplanerische Ziel zur
nachhaltigen Siedlungsentwicklung (Landesentwicklungsprogramm Bayern B VI) sollte
jedoch der Bedarf für die zusätzlichen gewerblichen bzw. industriellen
Bauflächen konkret und nachvollziehbar dargestellt werden, d.h. insbesondere
die Ausführungen unter Pkt. 1 der Erläuterungen zur Flächennutzungsplanänderung
entsprechend ergänzt und konkretisiert werden. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag:
Der zusätzliche Bedarf nach Gewerbe-
und Industrieflächen ist durch das Entwicklungskonzept „Gewerbliche Bauflächen“
für die Stadt Regensburg, das auf wissenschaftlich fundierter Basis erstellt
und vom Stadtrat am 15.07.2008 beschlossen worden ist, nachvollziehbar
dargelegt. Beschlussvorschlag: Zur
Kenntnisnahme Nr.
4.: Dienststelle: Wasserwirtschaftsamt Landshuter Str. 59 93053 Regensburg Schreiben vom: 21.02.2008 Anregungen: 1. Die Änderungsfläche liegt in
Schutzzone W III b des Wasserschutzgebiets Sallern. Die Verordnung vom 22.Jan.
1996 über das Wasserschutzgebiet Sallern ist zu beachten. 2. Für die geplante „Verlegung“ bzw.
Beseitigung und Neuschaffung einer Wasserfläche im Planungsbereich ist eine
Ausnahmegenehmigung von der WSG-VO erforderlich sowie (sofern keine UVP-Pflicht
besteht) eine Plangenehmigung nach § 31 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz. Stellungnahme der Verwaltung: Die entsprechenden wasserrechtlichen
Verfahren werden durchgeführt. Nach derzeitigem Stand des
Verfahrens ist von einer Genehmigungsfähigkeit auszugehen. Beschlussvorschlag: Zur
Kenntnisnahme Nr.
5.: Dienststelle: Amt für Umwelt-, Natur- und
Verbraucherschutz Schreiben vom: 03.03.2008 Anregungen: Zum derzeitigen Planungs- und Verfahrensstand wird aus
naturschutzfachlicher Sicht das Nachfolgende angemerkt und um entsprechende
Ergänzung gebeten. Für den Umweltbericht und die Bearbeitung der
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gelten als Bearbeitungsstandard und in
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
die einschlägigen bayerischen Leitfäden „Der Umweltbericht in der Praxis“ sowie
„Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Der Umweltbericht muss sich bereits auf den
Flächennutzungsplan beziehen. Nach fachlicher Einschätzung ist eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) als Bestandteil des Umweltberichtes
erforderlich. Artenschutzrechtlich geschützte Vogel-, Kleinsäuger-, Insekten-
und Amphibienarten kommen im Umgriff vor und sind durch die Ausweitung der
Baugebiete betroffen. Die noch zu ermittelnden Ausgleichsflächenanteile (Flächen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) sind schon
auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung festzulegen und darzustellen. Es sollte versucht werden, vor allem die im Umgriff
vorhandenen markanten Großbäume zu erhalten und im FNP darzustellen. Diese
Maßnahme würde dem gesetzlich gebotenen Vermeidungs- und Minimierungsgebot
entsprechen. Die im noch zu erarbeitenden Umweltbericht genannten
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind in eventuellen städtebaulichen
Verträgen oder in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren verbindlich
festzusetzen. Das Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt (ABSP) stellt
für den Bereich mäßig trockene bis wechseltrockene sowie wechselfeuchte bis
nasse Böden mit vorrangiger Arten- und Biotopschutzfunktion dar. Der Bereich
liegt auf einer geologischen Störungszone. Das Kontaminationsrisiko des
Grundwassers ist hoch bis sehr hoch. Die Flächen haben hohe Bedeutung für die
Kalt- und Frischluftproduktion. Es sind regional bedeutsame Lebensräume
vorhanden. Wir bitten ggf. im Verfahren um weitere Beteiligung. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: Die Anregungen wurden im
Umweltbericht berücksichtigt. Die Darstellung von Einzelbäumen ist
nicht mit der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes vereinbar, allerdings
wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass die markanten Großbäume
vorrangig erhalten werden sollen. Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird gemäß der
Stellungnahme der Verwaltung entsprochen. Der
Ausschuss beschließt: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West eingegangenen Beiträge werden
gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 2. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 3. Der Entwurf der 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 05.12.2007 einschließlich
seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 4. Die öffentliche Auslegung des Planes ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der
Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über
die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen: 39. FNP Änderung Begründung 39. FNP Änderung
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