Vorlage - VO/09/4454/61  

 
 
Betreff: 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West
- Ergebnis der vorgezogenenen Beteiligung der Öffentlichkeit ( § 3 Abs. 1 BauGB)
und der Behörden/ Träger öffentl.Belange (§ 4 BauGB)
- Beschluss zur öffentl.Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
07.07.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Die vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 5.12.2007 zur Änderung beschlossene 39. Änderung des Flächennutzungsplans wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 27.02.2008 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 19.02.2008 bis 04.03.2008 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 05.02.2008 bis 04.03.2008 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) zum Änderungsentwurf gehört.

Durch Ausgleichsmaßnahmen erweitert sich geringfügig der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung.

 

Folgende Beiträge bzw. Stellungnahmen gingen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ein:


 

Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB

39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West

 

 

Nr.  1.:

 

Antragsteller:

(Herr Alkofer, Kulmbacher Straße) Infoveranstaltung am 27.02.2007

 

Anregungen:

Kombination des künftigen Weihers/Biotop mit dem bereits bestehenden unteren Weiher als Anregung (Belästigung durch Froschquaken als Lärmquelle nicht näher am Dorf erwünscht).

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Der Standort wurde vorgeprüft und hat sich als bester Standort für den Ausgleich herausgestellt.

Entsprechende hydrogeologische Untersuchungen ergaben, dass die gewonnenen Erkenntnisse am geplanten Standort einen dauerhaft bespannten Weiher ermöglichen, der von Schicht- und Oberflächenwasser gespeist wird.

 

Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme

 

 

Nr.  2.:

 

Antragsteller:

(Herr Mayer, Augsburger Straße) Infoveranstaltung am 27.02.2007

 

Anregungen:

Die Anbindung an die Coburger Straße sollte so erfolgen, dass kein zusätzlicher LKW-Verkehr in den Zeitlarner Weg geleitet wird. Die eingeleiteten LKW haben

aktuell keine geeignete Wendemöglichkeit.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

1.

Die künftige Straße ist lediglich eine Verlegung und keine neue zusätzliche

Straßenplanung, d.h. eine Verschlechterung/Verkehrszunahme des Ist-Zustandes

ist nicht gegeben.

Es erfolgt keine Verbreiterung des Straßenquerschnittes.

Ziel ist die Erschließung von Gewerbeflächen mittels einer 6,50m breiten Fahrbahn (wie bereits im bestehenden Zeitlarner Weg), die neue Trasse bindet an den bestehenden Zeitlarner Weg an, eine Verbindung zwischen der B15 und der B16 ist nicht Ziel der Planung.

2.

Durch die Anbindung an die geplante Ostumgehung wird sich eine bessere

Orientierung einstellen.

3.

Die Maschinenfabrik wird künftig an den Kreisel/Ostumgehung/Weidener Straße angebunden.

4.

Die neue Straßenplanung erhält einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

Baumpflanzungen am Übergang zur Landschaft und führt im Zuge der Planung der Ostumgehung zu einer besseren rad- und fußläufigen Verbindung der Ortsteile.

 

Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme

 

 

Nr.  3.:

 

Antragsteller:

(Herr Mayer, Haslbach, Arzberger Straße) Infoveranstaltung am 27.02.2007

 

Anregungen:

Die straßenbaulichen Möglichkeiten sollten dahingehend überprüft werden, dass die Verbindung nach Ödenthal erschwert wird, bzw. der Ausbau unattraktiv

gestaltet wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Anbindung stellt keinen „Durchschuss“ dar, die abknickende Vorfahrtsstraße mit der Ausbildung einer Verkehrsinsel, bedeutet für die LKW ein

Umlenken/Verschwenken der Fahrlinie.

Die Anschlussstelle des neuen Zeitlarner Weges bleibt bis zum Ausbau der

Coburger Straße ein Provisorium.

 

Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme

 

 

Nr.  4.:

 

Antragsteller:

(Herr Kirmeier, Ödenthal, Fa. in Haslbach) Infoveranstaltung am 27.02.2007

 

Anregungen:

Befürchtung, dass Zeitlarner Weg ausgebaut wird und sich mit dem

Ausbau der Osttangente zu einem beliebten Schleichweg entwickelt.

Herr Kirmeier, Haslbach bekräftigt die Angst der Bürger, vor einer möglichen

Verbindung der beiden Bundesstraßen über den Ortsteil Ödenthal.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Anbindung stellt keinen „Durchschuss“ dar, die abknickende Vorfahrtsstraße mit der Ausbildung einer Verkehrsinsel, bedeutet für die LKW ein

Umlenken/Verschwenken der Fahrlinie.

Die Anschlussstelle des neuen Zeitlarner Weges bleibt bis zum Ausbau der

Coburger Straße ein Provisorium.

 

Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme

 

 

 


 

39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West     

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 BauGB

 

 

Nr.  1.:

 

Dienststelle:

Gemeinde Zeitlarn

Hauptstr. 27

93197 Zeitlarn

 

Schreiben vom: 18.02.2008

 

Anregungen:

In obiger Angelegenheit wäre für uns vorab sehr von Interesse, ob und ggf. welche Auswirkungen durch die Planungsänderung hinsichtlich der straßenmäßigen Erschließung zu erwarten sind.

Wir wären sehr dankbar, wenn Sie uns Informationen zur beabsichtigten inneren Erschließung des Planungsgebietes sowie zur geplanten Straßenführung zwischen dem Änderungsbereich und dem Gemeindegebiet Zeitlarn zukommen lassen könnten.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Arrondierung der bestehenden GE-/GI-Flächen sollen überwiegend zur Erweiterung bestehender Gewerbetriebe dienen.

Diese Betriebserweiterungen bedingen einen teilweise Verlegung des heute bestehenden Zeitlarner Weges: Zukünftig verläuft der Zeitlarner Weg westlicher - in Verlängerung der Coburger Straße- und bindet kurz vor der Einmündung des Brunnholzweges wieder an der Bestandsstrecke an. In etwa verläuft die Trasse am Fuß der ehemaligen Deponie. Damit wird die Eschenbacher Straße in Zukunft nur noch rückläufig anzufahren sein.

Der verlegte Straßenabschnitt wird in ähnlicher Weise ausgebaut wie der heutige Zeitlarner Weg: Er erhält eine Straßenbreite von 6,50 m und einen Gehweg, der auch von Radfahrern benutzt werden kann. Die Fahrbeziehung von der B 16 aus Richtung Cham zum Zeitlarner Weg führt künftig von der Abfahrt kommend nach links in die Weidner Straße und dann rechtsabbiegend zum neuen Zeitlarner Weg. Die Fahrbeziehung von der B 16 aus Richtung Lappersdorf kommend nach Zeitlarn ist künftig direkt aus der Coburger Straße zum Zeitlarner Weg möglich.

Die verkehrliche Funktion des Zeitlarner Weges, mit einer Prognosebelastung von ca. 4.000 Kfz/tag im Jahr 2020, ist durch die Verlegung nicht berührt.

Dieser Sachverhalt wurde der Gemeinde Zeitlarn bereits mit dem Schreiben vom 28.02.2008 mitgeteilt.

 

Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme

 

 

Nr.  2.:

 

Dienststelle:

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co KG

Bahnhofstr. 22

92670 Windischeschenbach

 

Schreiben vom: 25.02.2008

 

Anregungen:

Im Planbereich befinden sich Telekomunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage aus den beiliegenden Bestandsplänen ersichtlich ist. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Eigene Maßnahmen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und CO KG zur Änderung bzw. Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind im genannten Planbereich nicht vorgesehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme

 

 

Nr.  3.:

 

Dienststelle:

Regierung der Oberpfalz

93039 Regensburg

 

Schreiben vom: 22.02.2008

 

Anregungen:

Entsprechend den vorliegenden Unterlagen sollen die Gewerbe- und Industrieflächen innerhalb des Änderungsbereichs neu geordnet und arrondiert werden, um die Voraussetzungen für Betriebsansiedlungen bzw. -erweiterungen im Bereich Haslbach zu schaffen. In der Bilanz der Neuordnung werden ca. 1,7 ha Fläche neu ausgewiesen.

Gegen die Flächennutzungsplanänderung bestehen aus landesplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Unter Bezugnahme auf das landesplanerische Ziel zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung (Landesentwicklungsprogramm Bayern B VI) sollte jedoch der Bedarf für die zusätzlichen gewerblichen bzw. industriellen Bauflächen konkret und nachvollziehbar dargestellt werden, d.h. insbesondere die Ausführungen unter Pkt. 1 der Erläuterungen zur Flächennutzungsplanänderung entsprechend ergänzt und konkretisiert werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Der zusätzliche Bedarf nach Gewerbe- und Industrieflächen ist durch das Entwicklungskonzept „Gewerbliche Bauflächen“ für die Stadt Regensburg, das auf wissenschaftlich fundierter Basis erstellt und vom Stadtrat am 15.07.2008 beschlossen worden ist, nachvollziehbar dargelegt.

 

 

Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme

 

 

Nr.  4.:

 

Dienststelle:

Wasserwirtschaftsamt

Landshuter Str. 59

93053 Regensburg

 

Schreiben vom: 21.02.2008

 

Anregungen:

1.

Die Änderungsfläche liegt in Schutzzone W III b des Wasserschutzgebiets Sallern. Die Verordnung vom 22.Jan. 1996 über das Wasserschutzgebiet Sallern ist zu beachten.

 

2.

Für die geplante „Verlegung“ bzw. Beseitigung und Neuschaffung einer Wasserfläche im Planungsbereich ist eine Ausnahmegenehmigung von der WSG-VO erforderlich sowie (sofern keine UVP-Pflicht besteht) eine Plangenehmigung nach § 31 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die entsprechenden wasserrechtlichen Verfahren werden durchgeführt.

Nach derzeitigem Stand des Verfahrens ist von einer Genehmigungsfähigkeit auszugehen.

 

Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme

 

 

Nr.  5.:

 

Dienststelle:

Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

 

Schreiben vom: 03.03.2008

 

Anregungen:

Zum derzeitigen Planungs- und Verfahrensstand wird aus naturschutzfachlicher Sicht das Nachfolgende angemerkt und um entsprechende Ergänzung gebeten.

 

Für den Umweltbericht und die Bearbeitung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gelten als Bearbeitungsstandard und in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung die einschlägigen bayerischen Leitfäden „Der Umweltbericht in der Praxis“ sowie „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“.

 

Der Umweltbericht muss sich bereits auf den Flächennutzungsplan beziehen.

 

Nach fachlicher Einschätzung ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) als Bestandteil des Umweltberichtes erforderlich. Artenschutzrechtlich geschützte Vogel-, Kleinsäuger-, Insekten- und Amphibienarten kommen im Umgriff vor und sind durch die Ausweitung der Baugebiete betroffen.

 

Die noch zu ermittelnden Ausgleichsflächenanteile (Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) sind schon auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung festzulegen und darzustellen.

 

Es sollte versucht werden, vor allem die im Umgriff vorhandenen markanten Großbäume zu erhalten und im FNP darzustellen. Diese Maßnahme würde dem gesetzlich gebotenen Vermeidungs- und Minimierungsgebot entsprechen.

 

Die im noch zu erarbeitenden Umweltbericht genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind in eventuellen städtebaulichen Verträgen oder in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren verbindlich festzusetzen.

 

Das Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt (ABSP) stellt für den Bereich mäßig trockene bis wechseltrockene sowie wechselfeuchte bis nasse Böden mit vorrangiger Arten- und Biotopschutzfunktion dar. Der Bereich liegt auf einer geologischen Störungszone. Das Kontaminationsrisiko des Grundwassers ist hoch bis sehr hoch. Die Flächen haben hohe Bedeutung für die Kalt- und Frischluftproduktion. Es sind regional bedeutsame Lebensräume vorhanden.

 

Wir bitten ggf. im Verfahren um weitere Beteiligung.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

 

Die Anregungen wurden im Umweltbericht berücksichtigt.

Die Darstellung von Einzelbäumen ist nicht mit der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes vereinbar, allerdings wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass die markanten Großbäume vorrangig erhalten werden sollen.

 

Beschlussvorschlag:

Den Anregungen wird gemäß der Stellungnahme der Verwaltung entsprochen.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

2.       Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.       Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 05.12.2007 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.       Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

39. FNP Änderung Begründung

39. FNP Änderung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 39-FNP-Änderung-Begründung-Haslbach-West (256 KB)    
Anlage 2 2 FNP Ausgleichs Haselbach 19.06.09 (2634 KB)