Vorlage - VO/09/4467/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen zu Eigentümerwegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
07.07.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:          3 Lagepläne

 

Die in der nachfolgenden Tabelle unter Nummer 1 bis 3 aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen stehen im Rahmen der städtischen Verkehrserschließung einem beschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Dieser beschränkt sich auf den Fußgängerverkehr und den Anlieger- /Liefer- / Verkehr mit Kfz bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ausgenommen von der Verkehrsbeschränkung sind Müll-Kfz). 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind die Straßen bzw. Straßenteilflächen zum Eigentümerweg nach Art. 53 Nr. 3 BayStrWG zu widmen.

 

Der Eigentümer der Straßengrundstücke hat die Widmung beantragt. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zum Eigentümerweg erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straßen wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägen die Grundstückseigentümer gemäß Art. 55 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG.

 

 

Nr.

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

Länge/km

1

Weg mit der FlNr. 3019/87, Gem. Regensburg

Anlage 1

Kellerweg

0,047 km  nordwestlich vom Anfangspunkt

0,047

2

Weg mit der FlNr. 3019/78, Gem. Regensburg

Anlage 2

Kellerweg

0,056 km nordwestlich vom Anfangspunkt

0,056

3

Weg mit der FlNr. 3019/5, Gem. Regensburg

Anlage 3

Kellerweg

0,065 km nordwestlich vom Anfangspunkt

0,065

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Die im Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 bis 3 genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 bis 3) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Eigentümerwegen gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet.

 

Die Straßenbaulast tragen die Grundstückseigentümer.

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Weg mit der FlNr. 3019-87 Gem. Regensburg (29 KB)    
Anlage 2 2 Weg mit der FlNr. 3019-78 Gem. Regensburg (28 KB)    
Anlage 3 3 weg mit der FlNr. 3019-5 Gem. Regensburg (29 KB)