Vorlage - VO/09/4468/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
07.07.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlage:            2 Lagepläne

 

Die in der nachfolgenden Tabelle unter Nummer 1 und 2 aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen stehen im Rahmen der städtischen Verkehrserschließung allen Verkehrsarten zur Benutzung offen.

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind die Straßen bzw. Straßenteilflächen zu Ortsstraßen nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zur Ortstraße erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straßen wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG.

 

 

Nr.

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

Länge/km

1

Kellerweg (Teilstück)

Anlage 1

Kellerweg, bei FlNr. 3097/3, Gem. Regensburg

Südöstliche Grundstücksecke des Flurstücks mit der Fl.Nr. 3019/65, Gem. Regensburg

0,089

2

Mälzereiweg

Anlage 2

Bischof-Konrad-Straße

Nordöstliche Grenze des Flurstücks mit der Fl.Nr. 3095, Gem. Regensburg bei HsNr. 17

0,183

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Die im Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 und 2 genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 und 2)  schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

 

Die Straßenbaulast trägt jeweils die Stadt Regensburg.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kellerweg (32 KB)    
Anlage 2 2 Mälzereiweg (32 KB)