Vorlage - VO/09/4469/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
07.07.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlage:            1 Lageplan

 

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte und auf dem beiliegenden Lageplan schraffiert dargestellte Verkehrsfläche dient dem Fußgänger- und Radverkehr. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung ist diese Fläche zum beschränkt-öffentlichen Weg nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin des Straßengrundstücks. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg erhält die genannte Verkehrsfläche

ihren öffentlichen Charakter und steht der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieses Weges wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 54a Abs. 1 BayStrWG.

 

 

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

Länge/km

Am Eisenbahndamm

Ende der zur Ortsstraße gewidmeten Teilfläche auf FlNr. 904/9, Gem. Schwabelweis

Südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 904/9, Gem. Schwabelweis

0,315

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Verkehrsfläche wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gemäß

Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

 

Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Am Eisenbahndamm (55 KB)