Der Ausschuss nimmt folgenden Beschluss des Stadtrates vom
28.5.2009 zur Kenntnis:
1.
- Die
Verlegung der Weidener Straße einschließlich der Anpassung der Coburger
Straße sowie der Umlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen
sowie
- die
Errichtung von Quartiersstellplätzen auf verbleibenden Flächen zwischen
der B 16 sowie der Coburger Straße und der Weidener Straße
ist nach Maßgabe des Sachverhalts
und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu realisieren.
2.
- Auf der Haushaltsstelle
1.6815.95819 „Erschließung Gewerbegebiet ‚Haslbach’ – Errichtung
Quartiersparkplatz“ werden Haushaltsmittel gem. Art. 66 GO i.H.v. 200.000
€ sowie eine Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 150.000 €
außerplanmäßig bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch Minderausgaben
und eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei HhSt. 1.6157.9500
„Entwicklungsmaßnahme Burgweinting – Gewerbe- und Industriegebiet –
Straßenbau“.
- Auf der Haushaltsstelle
1.7025.9504 „Erschließung Gewerbegebiet ‚Haslbach’ – Kanalverlegung
‚Weidener Straße’“ werden Haushaltsmittel gem. Art. 66 GO i.H.v. 150.000 €
sowie eine Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 100.000 €
außerplanmäßig bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch Minderausgaben
und eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei HhSt. 1.6157.9500
„Entwicklungsmaßnahme Burgweinting – Gewerbe- und Industriegebiet –
Straßenbau“.