Vorlage - VO/09/4486/40  

 
 
Betreff: Entwicklungskonzept für den Aufbau gebundener Ganztagszüge an den öffentlichen Grundschulen in Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Schulen   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
09.07.2009 
Öffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Bericht der Verwaltung

 

I. Ausgangssituation

In der Sitzung des Schulausschusses am 19.11.2008 hat die Verwaltung darüber berichtet, dass nach der Koalitionsvereinbarung 2008 bis 2013 zwischen CSU und FDP für die 16. Wahlperiode des bayerischen Landtags der „Ausbau eines flächendeckenden und bedarfs-orientierten Angebots an Ganztagsschulen an allen Schularten“ weiter vorangetrieben werden soll.

Mit dem Aufbau gebundener Ganztagsschulen wurde zum Schuljahr 2002/2003 begonnen.

Im laufenden Schuljahr 2008/2009 sind bisher an insgesamt 411 Schulen in Bayern Ganztagszüge eingerichtet. Dabei bilden die Hauptschulen mit 320 Standorten den größten Anteil.

Im Rahmen eines weiteren Modellprojekts „Gebundene Ganztagsgrundschule“, das seit 2006 läuft und dessen erklärtes Ziel es war, „unterstützende Formen der Sprachförderung - insbesondere auch bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund - zu erproben“ , wurden an 40 Standorten Grundschulen in gebundener Ganztagsform gebildet.

Für das Schuljahr 2009/10 wurde der weitere Ausbau von gebundenen Ganztagszügen beschlossen. Dabei ist Genehmigung der neuen Ganztagszüge in folgendem Umfang vorgesehen:

·          Staatliche Grundschulen: 100 neue Ganztagszüge für das Schuljahr 2009/10, 100 weitere für das Schuljahr 2010/11

·          Staatliche Hauptschulen: 100 neue Ganztagszüge für das Schuljahr 2009/10, 100 weitere für das Schuljahr 2010/11

Ziel der bayerischen Staatsregierung bis zum Ende der Legislaturperiode ist die bayernweite Einrichtung von 600 Ganztagsschulen in gebundener Form in der Hauptschule und 540 Ganztagsschulen in gebundener Form in der Grundschule.


Definition der Gebundenen Ganztagsschule:
 

Unter gebundener Ganztagsschule (Ganztagsklasse) wird verstanden, dass

·          ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens 4 Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist

·          die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen und der Unterricht in einer Ganztagsklasse erteilt wird.

Der Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt.

Über den ganzen Tag hinweg wechseln Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten und sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen. Es werden auch Freizeitaktivitäten angeboten.

Gebundene Ganztagsschulen bieten:

• differenzierte Fördermaßnahmen

• den Unterricht ergänzende und individuelle Arbeits- und Übungsphasen

• eine veränderte Lern- und Unterrichtskultur mit innovativen Unterrichtsformen
  (Projektarbeit, Wochenplanarbeit etc.)

• Mittagsverpflegung

• einen pädagogisch gestalteten Freizeit- und Neigungsbereich

• Öffnung von Schule unter Einbeziehung qualifizierter externer Partner

• Angebote zur Förderung sozialer Kompetenzen

In der gebundenen Ganztagsschule werden überwiegend Lehrkräfte eingesetzt. Dazu kommen auch externe Kräfte, etwa für die Betreuung der Mittagszeit sowie für Freizeitgestaltung u.ä.. Der gesamte Tagesablauf wird von der Schule konzipiert und organisiert.

 

In Regensburg gibt es derzeit einen gebundenen Ganztagszug an der Clermont-Ferrand-Hauptschule und ab kommendem Schuljahr zwei an der Otto-Schwerdt-Schule im Stadtteil Burgweinting.

Ein gebundener Ganztagszug an einer Grundschule im Stadtgebiet existiert bisher nicht.

 

 

II. Konzeptionelle Überlegungen für die Ansiedlung von Ganztagsklassen an den öffentlichen Grundschulen in der Stadt Regensburg

 

Nach Überzeugung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung in Bayern (ISB) „erfordert die erfolgreiche Einführung eines gebundenen Ganztagszugs bzw. einer Ganztagsklasse nicht nur vorausschauendes Planen und Gestalten der schulischen Organisation. Wichtig ist auch, dass vor dem Einstieg ins Antragsverfahren von Seiten der Schulleitung alle Beteiligten, also Sachaufwandsträger, Kollegium und Eltern in die Entscheidung eingebunden werden. Wichtig erscheint hier besonders die realistische Abschätzung der Bedarfslage, ....“

Da die Einrichtung von Ganztagszügen für den Sachaufwandsträger - in diesem Fall die Stadt Regensburg - nicht nur mit einer finanziellen Beteiligung i. H. von 5.000 € je Ganztags-klasse für den Personalaufwand, sondern auch mit zusätzlichem Sachaufwand (Einrichtung und Ausstattung, Räume) verbunden ist, erscheint es angebracht, frühzeitig die Bedarfslage an Grundschulen im Stadtgebiet Regensburg, an denen ein Ganztagszug sinnvollerweise eingerichtet werden sollte, zu ermitteln.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass über die Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen der Staat, der sie auch finanziert, entscheidet und dass die Stadt Regensburg den staatlichen Schulen gegenüber keine Weisungsbefugnis besitzt.
Hinzu kommt, dass der Antrag auf Aufbau eines gebundenen Ganztagszugs zwar vom Sach-aufwandsträger, der sich gleichzeitig zur Mitfinanzierung (s.o.) und zur Übernahme des damit verbundenen Sachaufwands verpflichtet, gestellt werden muss, die erforderlichen Unterlagen (s. Anlage 1 Pkt. 4) jedoch von der Schule beizubringen sind. Die Umsetzung der von der Verwaltung angestellten Überlegungen setzt deshalb die Bereitschaft und die intensive Mitwirkung der betreffenden Grundschule voraus. 
Derzeit sind der Schulverwaltung Anträge bzw. Absichtserklärungen der Von-der-Tann-Schule, der Grundschule Prüfening und der Grundschule Burgweinting bekannt, über die bis zum Frühjahr 2010 entschieden werden muss.

 

1.      Die rechnerisch ermittelte Anzahl mittelfristig genehmigungsfähiger Ganztagszüge an Grundschulen in Regensburg
Geht man davon aus, dass nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung zunächst bis zum Ende der Legislaturperiode 2013 bayernweit 540 gebundene Ganztagsgrund-schulen eingerichtet werden (können) und nimmt man als Berechnungsgrundlage für die mögliche Anzahl an Ganztagsgrundschulen in einer Kommune das Verhältnis sämtlicher Grundschulen in Bayern (= 2.418) zu sämtlichen Grundschulen in der jeweiligen Kommune (Regensburg = 18) an, so entsprächen die bis zum Jahr 2013 bayernweit möglichen  540 gebundenen Ganztagsgrundschulen vier Ganztagsgrundschulen in Regensburg (2.418 : 18 ~ 540 : 4). Die Zahl 18 ergibt sich aus den 16 öffentlichen und den beiden privaten Grundschulen.
Dabei wird derzeit bereits von einer Ganztagsschule gesprochen, wenn 1 Zug, d. h. eine Klasse - im Idealfall von der 1. bis zur 4. Jahrgangsstufe - ganztägig geführt wird. Nach den gegenwärtigen Vorgaben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KMS vom 02.03.2009) darf allerdings „die Einrichtung von Ganztagsklassen zu keiner höheren Zahl von Klassen in der betreffenden Jahrgangsstufe führen, als sich bei der Klassenbildung nach den Schülerzahlen gemäß dem jeweils gültigen KMS zur Klassenbildung ohne Ganztagsklasse ergeben würde.“
Daraus folgt, dass die in Frage kommenden Schulen mindestens zweizügig sein müssen, bzw. dass bei einzügigen Schulen (derzeit Grundschule Keilberg, Grundschule St. Nikola, Grundschule Schwabelweis) alle Schüler am Ganztagsunterricht teilnehmen oder die in Frage kommenden Schüler/innen andere Schulen besuchen müssten.  
Da nach den der Schulverwaltung vorliegenden Informationen die beiden privaten Grundschulen bisher nicht beabsichtigen, einen gebundenen Ganztagszug zu beantragen, könnten (theoretisch) bis zum Jahr 2013 evtl. an vier öffentlichen Grundschulen gebundene Ganztagsklassen eingerichtet werden, die staatliche Genehmigung vorausgesetzt.
Die Antragsfrist für das Schuljahr 2009/10 ist allerdings bereits abgelaufen. Deshalb kommt für die Einführung eines Ganztagszugs an einer (oder mehreren) Grundschule(n) frühestens das Schuljahr 2010/11 in Betracht.

2.      Das soziale Umfeld der Grundschulen und die Übertrittsquoten an ein Gymnasium als Entscheidungshilfe
Da bei der Antragstellung von der jeweiligen Schulleitung u.a. Aussagen „zum Umfang und zur Zusammensetzung der Schülerschaft (auch im Hinblick auf Förderbedarf und sozialer Situation) ...“ gemacht werden müssen, ist gerade diesen Gesichtspunkten hohe Priorität einzuräumen, zumal es das erklärte Ziel der gebundenen Ganztagsschule ist, Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte der Schule noch besser zu fördern.
Die Schule erhält dafür vom Schulträger, dem Freistaat Bayern, zusätzliche Lehrerstunden und Mittel für sonstiges Personal, das ab Schuljahr 2009/10 auch vom Sachaufwandsträger mit finanziert werden muss.
Als Grundlage für eine solche Bedarfsermittlung hat sich die Schulverwaltung einer
- allerdings schon im Jahr 2000 - durchgeführten Untersuchung zur räumlichen Verteilung sozialer Problemlagen in Regensburg (s. Anlagen 2 und 3) bedient. Neuere Erkenntnisse liegen nicht vor und konnten auch in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht gewonnen werden.
Wenn, wie verschiedene Untersuchungen (z. Bsp. die PISA-Studien) belegen, die Bildungschancen in Deutschland vor allem von der sozialen Herkunft abhängig sind, dann müsste eine intensive zusätzliche Förderung sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler deren Bildungschancen erhöhen. Es erscheint deshalb sinnvoll, Ganztagsgrundschulen vorrangig dort einzurichten, wo sich die sozialen Problemlagen verdichten. 
Die grafische Überlagerung der „Verdachtsgebiete“ (s. Anlage 2) mit den Grundschul-sprengeln lässt erkennen, dass „verdichtete soziale Problemlagen“ insbesondere im Sprengel der Grundschule am Napoleonstein (08), im Sprengel der Pestalozzi-Grundschule (09), im Sprengel der Von-der-Tann-Schule (14) und im Sprengel der Grundschule Hohes Kreuz (16) festgestellt wurden (s. Anlage 3). Daneben weisen auch die Sprengel der St.-Wolfgang-Grundschule (15) sowie der Grundschule am Sallerner Berg (12) „Verdichtungen“ auf.
Verfolgt man in diesem Zusammenhang auch die Übertrittsquoten der einzelnen Grund-schulen über einen gewissen Zeitraum (s. Anlage 4), so zeigt sich, dass zwar eine ein-deutige Korrelation nicht in jedem Fall zu erkennen ist, dass aber die Übertritte an ein Gymnasium bei der Pestalozzi-Grundschule (09), der Grundschule Hohes Kreuz (16), der Von-der-Tann-Schule (14) und der Grundschule am Napoleonstein (08) z. T. deutlich unter dem für diesen Zeitraum errechneten Mittelwert von 40,85 % liegen.
Nimmt man deshalb sowohl das problematische soziale Umfeld als auch die geringen Übertrittsquoten zum Maßstab, dann sollten insbesondere diese vier Schulen für die Einrichtung einer Ganztagsklasse ins Auge gefasst werden.

3.      Die derzeitige Situation allgemein und die Situation der in Frage kommenden Schulen

Wie bereits weiter oben aufgeführt, sind der Schulverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Anträge der Von-der-Tann-Schule und der Grundschule Prüfening sowie eine Absichtserklärung der Grundschule Burgweinting bekannt. Allerdings treffen davon momentan nur für die Von-der-Tann-Schule beide Kriterien (soziale Problemlagen, unterdurchschnittliche Übertrittsquoten) zu.
 
3.1 Die Von-der-Tann-Schule
Die Schule ist als zweizügige Grundschule ausgelegt, verfügt jedoch über 10 Klassen-zimmer und wird derzeit auch von 10 Klassen (Jahrgangsstufe 1 drei Klassen, davon eine „Deutschlernklasse“, Jahrgangsstufe 2 bis 4 je zwei Klassen sowie eine kombinierte Jahrgangsklasse 3/4) besucht.
Für die Einrichtung eines Ganztagszugs fehlt derzeit allerdings jegliche Infrastruktur (Differenzierungsräume, Mehrzweckraum, Speise- und Aufenthaltsraum ...), die nur durch eine bauliche Maßnahme (z. Bsp. Dachgeschossausbau) geschaffen werden könnte.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die städtische Schülerprognose (Stand 2008) vom Amt für Stadtentwicklung für die Von-der-Tann-Schule ab dem Schuljahr 2014/15 eine elfte „reguläre“ Klasse voraussagt, für die jedoch im Schulgebäude kein Platz vorhanden ist.
 
3.2 Die Schule Hohes Kreuz
Bis zum Ende des Schuljahres 1998/99 wurde diese Schule als Außenstelle der Von-der-Tann-Schule geführt. Nach Sanierung, Erweiterung und dem Umbau des Schulgebäudes in den Jahren 1998 und 1999 wurde von der Regierung der Oberpfalz zum Schuljahr 1999/2000 wieder ein eigenständiger Schulsprengel für die Schule Hohes Kreuz errichtet. Seither ist die Schule mit angegliedertem Kinderhort wieder selbstständig. Sie ist auf Zweizügigkeit ausgelegt und verfügt - mit Einschränklungen - auch über die dafür erforderlichen Räume. Die Infrastruktur (s. o.) für eine Ganztagsschule fehlt allerdings ebenfalls. Deshalb wäre auch hier eine Baumaßnahme unabdingbar.
Ein mögliche Lösung des Problems könnte darin bestehen, einen gemeinsamen  „Ganz-tagsschulsprengel“ mit der Von-der-Tann-Schule zu bilden und mindestens 1 Ganztags-klasse an der Grundschule Hohes Kreuz einzurichten, die dann von Schülerinnen und Schülern aus beiden Sprengeln besucht wird.
Dazu sind aber sowohl Gespräche mit den betroffenen Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt zu führen als auch die Durchführbarkeit der erforderlichen Maßnahmen zu prüfen.

3.3 Die Pestalozzischule (Grundschule)
Lässt man die o. g. Kriterien gelten, so weist diese Schule wohl den dringendsten Bedarf für die Einrichtung eines Ganztagszugs auf. Aussagen der Schulleitung dazu fehlen jedoch bisher. Ein zusätzlicher Betreuungsbedarf wird derzeit vom BRK mit Hilfe einer verlängerten Mittagsbetreuung abgedeckt, die gegenwärtig absolut unzureichend in der Eingangshalle untergebracht ist.
Die Pestalozzischule ist auf Zweizügigkeit ausgelegt und wird im laufenden Schuljahr von acht Klassen (je zwei pro Jahrgangsstufe) besucht. Sie verfügt ebenfalls nicht über die notwendigen zusätzlichen Räumlichkeiten für einen „Ganztagsbetrieb“, so dass auch hier eine Baumaßnahme erforderlich wäre.
Erschwerend kommt hinzu, dass die bereits erwähnte Schülerprognose schon zum Schuljahr 2010/11 an dieser Schule einen Anstieg auf 9 Klassen vorhersagt, der sich ab dem Schuljahr 2015/16 bis zum Prognosehorizont (2017/18) sogar auf 16 Klassen erhöhen soll.
Eine temporäre Entlastung könnte dadurch erreicht werden, dass die unmittelbar benachbarten sieben Klassenraumcontainer der Staatlichen Fach- und Berufsoberschule sukzessive genutzt und nach Fertigstellung eines neuen Schulgebäudes für die Staatliche FOS/BOS - mit allen damit verbundenen Einschränkungen (Parkplätze, Pausenhof u.ä.) - der Pestalozzischule ganz zur Verfügung gestellt würden.
Allerdings fehlen dann immer noch die schon genannten zusätzlichen Räume für einen „Ganztagsbetrieb“.

3.3 Die Schule am Napoleonstein
Ihr Sprengel grenzt an den der Pestalozzischule an und ist sowohl durch „verdichtete“ als auch durch „mehrere soziale Problemlagen“ charakterisiert.
Die Schule am Napoleonstein verfügt über 22 Klassenzimmer und die erforderlichen Fach- und sonstigen Räume. Im laufenden Schuljahr wird sie von 364 Schülerinnen und Schülern besucht, die in 15 Klassen unterrichtet werden.
Sie ist die einzige von den bisher genannten Schulen, die über Raumreserven verfügt. Allerdings fehlt auch hier der für eine Ganztagsschule erforderliche Speise- und Aufenthaltsraum, weshalb die Einrichtung eines Ganztagszugs an dieser Schule ebenfalls Baumaßnahmen erforderlich macht. 
In der Zusammenschau mit der Problemlage an der Pestalozzischule bestünde aus Sicht der Verwaltung - ähnlich wie bei einer Kombination Von-der-Tann-Schule/Schule Hohes Kreuz - die Möglichkeit, evtl. durch die Bildung eines gemeinsamen Ganztagsgrundschulsprengels den Bedarf zu decken.
 
3.4 Die Grundschule Prüfening
Sie erfüllt zwar nicht unbedingt die beiden Kriterien für die dringliche Einrichtung eines Ganztagszugs, jedoch liegt der Schulverwaltung bereits ein Antrag der Schulleitung vor. Nachdem das Schulhaus neu gebaut wird, ist es nahe liegend, diesen vorausschauenden Antrag zu unterstützen und durch eine zeitnahe entsprechend angepasste Planung des Neubaus die zusätzlich erforderlichen Räume zu berücksichtigen. Die Verwaltung ist damit derzeit intensiv beschäftigt, geht aber davon aus, dass der Ganztagszug erst im Zusammenhang mit dem Bezug des Neubaus realisiert wird.

3.5 Die Grundschule Burgweinting
Im Zusammenhang mit einer evtl. notwendigen Ausweitung der Mittagsbetreuung wurde mit der Schulleitung der Grundschule Burgweinting ein Gespräch geführt, in dem diese ihr deutliches Interesse an einem gebundenen Ganztagszug bekundet hat.
Zwar fehlen auch hier im Augenblick die dafür notwendigen Räumlichkeiten, jedoch könnte zumindest die Mittagsversorgung der Ganztagsschüler/innen durch die vorübergehende Mitbenutzung der Einrichtungen an der Otto-Schwerdt-Schule sichergestellt werden. Diesbezügliche Möglichkeiten wurden mit den Schulleitungen bereits erörtert.
Da nach der Schülerprognose 2008 zudem mit einem Absinken der Klassenzahl von derzeit 19 (bei 20 Klassenzimmern) auf 12 bis zum Prognosehorizont (2017/18) gerechnet werden muss, erscheint hier der schrittweise Aufbau eines Ganztagszugs ab dem Schuljahr 2010/11 grundsätzlich realisierbar. Weil aber bis dahin auch die Otto-Schwerdt-Schule längst voll ausgelastet sein wird, sind auch an der Grundschule Burgweinting Baumaßnahmen unumgänglich.
Nach Auskunft des Amtes für Tagesbetreuung von Kindern steht jedenfalls der auf dem Schulgelände vorhandene Kinderhort auch langfristig für eine schulische Nutzung nicht zur Verfügung.

4. Zusammenfassung  
Aus Sicht der Schulverwaltung besteht auf Grund der dargelegten Sachverhalte gegenwärtig eine erkennbare Diskrepanz zwischen der Notwendigkeit für einen Ganztagszug an bestimmten Schulen einerseits und ihrer zeitlichen Realisierbarkeit bzw. der dafür erforderlichen Maßnahmen andererseits.
Auch könnten andere Faktoren, wie z .Bsp. die in der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung erklärte Absicht, die Klassenhöchstgrenze an Grundschulen auf 25 Schülerinnen und Schüler zu beschränken, grundsätzlich neue Ansätze erzwingen.
Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass im Laufe der Zeit auch weitere Grundschulen von sich aus einen Antrag auf Einrichtung eines Ganztagszugs stellen und dadurch eine Anpassung der von der Schulverwaltung angestellten Überlegungen erforderlich wird, denn eine endgültige Entscheidung kann letztlich nur unter intensiver Mitwirkung der jeweiligen Schule, die die notwendigen Unterlagen (s. Anlage 1) liefern muss, getroffen werden.
Das vorliegende Konzept ist deshalb insgesamt noch durch einige Unbekannte gekennzeichnet.
Dennoch schlägt die Schulverwaltung nach dem derzeitigen Kenntnisstand vor, dass ein Ganztagszug an der Von-der-Tann-Schule, der Schule Hohes Kreuz, der Pestalozzi-Grundschule, der Schule am Napoleonstein, der Grundschule Prüfening und der Grundschule Burgweinting eingerichtet wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss begrüßt das vorgelegte Konzept und beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung die Einrichtung je eines Ganztagszugs an der Von-der-Tann-Schule, der Schule Hohes Kreuz, der Pestalozzi-Grundschule, der Schule am Napoleonstein, der Grundschule Prüfening und der Grundschule Burgweinting zu betreiben.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Antragsformular zur gebunden Ganztagsgrundschule

Anlage 2: Räumliche Verteilung von Verdachtsgebieten in Regensburg

Anlage 3: Räumliche Verteilung sozialer Problemlagen in Regensburg

Anlage 4: Übertritte von den Grundschulen an die Gymnasien

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag gebundene GanztagsGS (23 KB)    
Anlage 3 2 Räumliche Verteilung von Verdachtsgebieten in Rgbg (243 KB)    
Anlage 2 3 Räumliche Verteilung sozialer Problemlagen in Rgbg (267 KB)    
Anlage 4 4 Übertritte von den Grundschulen an Gymnasien (212 KB)