Sachverhalt: Für den im Lageplan dargestellten Umgriff soll gemäß
Berichtsvorlage des Liegenschaftsamtes vom 25.03.2009 nach Abschluss der
notariellen Verkaufsverträge eine Mehrfachbeauftragung erfolgen. Die Auslobung
der Mehrfachbeauftragung erfolgt durch den neuen Grundstückseigentümer. Mit der
Abwicklung wird ein Architekturbüro beauftragt. Mehrfachbeauftragung Zur Sicherung der städtebaulichen, gestalterischen und
baulichen Qualitäten soll eine interdisziplinäre Mehrfachbeauftragung von drei
bis fünf qualifizierten Teams aus Architekten mit Landschaftsarchitekten durch
den neuen Grundstückseigentümer erfolgen. Die ausgewählten Büros müssen
entsprechende Referenzen zum Bauen im Flussbereich nachweisen können sowie
Erfahrungen im Umgang mit Einzeldenkmälern haben. Dabei muss sich der Auslober verpflichten, sich den
Ergebnissen der Mehrfachbeauftragung zu unterwerfen und den ersten Preisträger
mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Von den teilnehmenden Büros werden nachfolgende Leistungen
gefordert: §
städtebauliches
Konzept mit Freiraumgestaltung §
Gesamtlageplan
und Einsatzmodell M1:500 §
Grundrisse
M1:100 §
Schnitte
und Ansichten M1:100 §
Aussagekräftiger
Fassadenschnitt M1:50 Alle Teilnehmer erhalten eine Bearbeitungsgebühr. Drei
Preisträger erhalten zusätzlich ein gestaffeltes Preisgeld. Dem Auslober wird aufgetragen, die Auslobung der
Mehrfachbeauftragung ebenso wie die Auswahl der teilnehmenden Büros mit der
Verwaltung einvernehmlich abzustimmen. Die Beurteilung der eingereichten
Planungsvorschläge soll im Rahmen einer nicht öffentlichen Jurysitzung
erfolgen. Die Jury setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Gestaltungsbeirats,
dem Investor sowie Vertretern der Stadtverwaltung. Planungsumgriff Der Planungsumgriff umfasst die Flur-Nr. 1742 mit dem
bestehenden denkmalgeschützten Baustadel, die Flur-Nr. 1741, die Flur-Nr.
1739/5, den östlichen Teilbereich der Flur-Nr. 1743/14 sowie Teilbereiche der
Flur-Nr. 1743/21 und 1802 (jeweils Gemarkung Regensburg). Der
Bearbeitungsumgriff ist auf beiliegendem Lageplan dargestellt. Die Grundstücke mit den Flur-Nr. 1741 und 1742 bzw. 1743/14
und 1743/21 befinden sich im Eigentum des Investors bzw. des Bauherrn.
Weiterhin wurden in den Planungsumgriff die städtische Fläche Flur-Nr. 1739/5
sowie der angrenzende Donauuferbereich mit der Flur-Nr. 1802 aufgenommen. Die
Flur-Nr. 1802 befindet sich im Eigentum des Freistaates Bayern. Insoweit bedarf
eine Überplanung dieser Fläche noch der Zustimmung des Freistaates bzw. des
zuständigen Wasserwirtschaftsamtes. Für den westlichen Teilbereich des Grundstücks Flur-Nr.
1743/14, Gemarkung Regensburg, wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht.
Die hier geplante Bauzeile steht im baulichen Zusammenhang mit den Gebäuden
Wöhrdstraße 21 bis 31 bzw. mit dem westlich anschließenden Quartier
Maffeistraße 2 bis 20. Nachdem es sich um ein wichtiges Grundstück auf der
Wöhrdinsel handelt, wurde das Vorhaben bereits dem Gestaltungsbeirat zur
Beurteilung vorgelegt. Der Gestaltungsbeirat hat bei Einhaltung verschiedener
Punkte seine Zustimmung in Aussicht gestellt, unter der Vorgabe, dass der
Kopfbau im Norden vier Geschosse aufweist und im südlichen Bereich lediglich
eine dreigeschossige Bebauung geplant wird, um durch die Abstaffelung eine
städtebaulich günstige Vermittelung zum östlich angrenzenden Baustadel zu
erhalten. Städtebauliche Vorgaben Als Grundlage für die differenzierte Erstellung der
Rahmenvorgaben für die Mehrfachbeauftragung dient ein städtebauliches Konzept,
das eine zentrale Situierung des Baudenkmals innerhalb einer umgebenden neuen
Baustruktur darstellt und dabei wichtige Sichtbezüge und Grünraumverflechtungen
berücksichtigt. Unter der Maßgabe, dass sowohl die diversen Zubauten des
Anwesens Wöhrdstraße 33 abgebrochen werden und somit die Grundstruktur des
Stadelgebäudes freigestellt wird, als auch das Gebäude Wöhrdstraße 37 und die
an der Ostgrenze der Flur-Nr. 1742 bestehenden Nebengebäude entfernt werden,
wurde der in der Anlage beigelegte städtebauliche Strukturvorschlag als eine
Vorentwurfsvariante durch die Verwaltung entwickelt. Das zulässige Höchstmaß der baulichen Nutzung wird bei drei
Vollgeschossen gesehen, wobei das dritte Vollgeschoss als Dachgeschoss oder
Staffelgeschoss auszubilden ist. Die neue Bebauung muss hierbei auch in besonderer Weise auf
die vorhandenen Baudenkmäler Städtischer Baustadel, Wöhrdstraße 33 sowie
ehemaliges Bauhofmeisterhaus an der Wöhrdstraße 41 Rücksicht nehmen. Die
Freistellung der beiden Denkmäler ist dabei aus städtebaulicher Sicht ein
wesentlicher Beitrag zur Erlebbarkeit der historischen städtebaulichen Situation. Die im Lageplan eingetragene Baugrenze zum Flussuferbereich
ist zwingend einzuhalten. In dem vorhandenen Bürogebäude an der Wöhrdstraße befindet
sich derzeit eine Trafo-Station. Bei Verlagerung dieser Trafo-Station ist auf
dem Grundstück in Abstimmung mit dem Versorgungsunternehmen ein geeigneter
Alternativstandort nachzuweisen. Größter Wert wird auf eine lockere Baustruktur gelegt, um
Grünraumverbindungen und Sichtbezüge zur Donau hin möglichst ungestört zu
belassen. Insoweit sind jegliche Nebengebäude und andere bauliche Anlagen
innerhalb der Hauptgebäude nachzuweisen. Die notwendigen Stellplätze sollen in Tiefgaragen errichtet
werden, wobei der Tiefgaragenbau die nördliche Baugrenze nicht überschreiten
darf. Eine Wegeverbindung an der östlichen Grundstücksgrenze von
der Wöhrdstraße zur Donauuferzone auf Flur-Nr. 1739/5 sowie eine Fortführung
der durchgehenden Wegeverbindung an der nördlichen Grundstücksgrenze im
Flussuferbereich ist bei der Freiraumplanung entsprechend zu berücksichtigen. Die Art der baulichen Entwicklung richtet sich nach der
umgebenden Bebauung gemäß § 34 BauGB. Für zulässig erachtet wird eine Wohn- und
nicht störende gewerbliche Nutzung. Das Grundstück ist über die Wöhrdstraße erschlossen. Die
genaue Lage der Zufahrt ist im Wettbewerb zu klären. Die im Lageplan
dargestellte Optionsfläche für einen Straßenausbau ist zu berücksichtigen. Denkmalpflegerische Rahmenbedingungen Auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück Nr.
1742 Gem. Regensburg (Wöhrdstr. 33) befindet sich der ehemalige städtische
Baustadel. Es handelt sich hierbei um ein erdgeschossiges, zur Wöhrdstraße hin
giebelständiges Magazingebäude, welches im Kern auf das Jahr 1586 zurückgeht.
Das heutige Dachgerüst stammt aus der Zeit um 1900. Der Stadel weist jeweils
dreiachsige Giebelfronten nach Süden bzw. Norden hin aus. Die Einfahrtstore
bzw. Ladeluken liegen in der Mittelachse. Im Erdgeschoss befinden sich zwei gefaste Unterzüge in
Nord-Süd-Richtung auf Vierkantstützen. Die Balkenlage ist Ost-West gerichtet.
Die Wände bestehen aus Bruchstein bzw. Ziegelmischmauerwerk. Das Dachtragwerk wurde unter Wiederverwendung von älteren
Teilen im Jahre 1900 umgebaut. Im 1. Dachgeschoss befindet sich ein stehender
Stuhl, im Dachgeschoss ein Kehlbalkendach. Um 1900 wurden nach Osten hin erdgeschossige Büro- und
Werkstättengebäude angebaut. Das Anwesen Wöhrdstraße 33 ist ein Baudenkmal i.S.d. Art. 1
Abs. 2 DSchG und in die Denkmalliste der Stadt Regensburg eingetragen. Auf die
Zubauten an der Ostseite kann verzichtet werden. Die Grundstruktur des
Stadelgebäudes sowie das Dachtragwerk sind zu erhalten. Bezüglich evtl.
Belichtungen des Dachgeschosses gelten die im Bereich der Altstadt Regensburg
üblichen Standards, d.h. die Anordnung von Dachgauben ist denkbar. Keine Erhaltungsforderung besteht bezüglich der Zubauten auf
dem Grundstück, insbesondere die Werkstättengebäude an der östlichen und
nördlichen Grundstücksgrenze. Bezüglich des 1948 errichteten Bürogebäudes an
der Wöhrdstraße besteht die Empfehlung, dieses nach Möglichkeit zu erhalten. Am östlichen Nachbargrundstück Wöhrdstraße 41 befindet sich
ein weiteres Baudenkmal, das ehemalige Bauhofmeisterhaus. Wettbewerb Optimierungsphase
Hochwasserschutz Regensburg Im Rahmen des Hochwasserschutz-Wettbewerbes
und der anschließenden Optimierungsphase wurden im Jahr 2006 für den
Hochwasser-Abschnitt Unterer Wöhrd als Schutzkonzept ein privater
gebäudeintegrierter Hochwasserschutz analog der östlich und westlich bereits
entwickelten Bereiche festgelegt. Bei der Planung des privaten
Hochwasserschutzes ist die Integration in den künftigen staatlichen
Hochwasser-Vollschutz HW 100 zu beachten. Naturschutz- und
Hochwasserschutzrechtliche Rahmenbedingungen wasserrechtliche Genehmigung Der im Lageplan dargestellte Umgriff liegt komplett im
ermittelten Überschwemmungsgebiet, welches im Amtsblatt der Stadt Regensburg
vom 19. Januar 2009 förmlich bekannt gemacht wurde und seither als vorläufig
gesichertes Gebiet gilt. Mit der vorläufigen Sicherung sind auch verschiedene
Rechtswirkungen verbunden. So bedürfen im ermittelten Überschwemmungsgebiet
u.a. das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche sowie das Errichten oder
Ändern von Anlagen, insb. auch baulicher Art zusätzlich einer wasserrechtlichen
Genehmigung durch die Stadt Regensburg - Untere Wasserrechtsbehörde - . Die Errichtung und die Erweiterung einer baulichen Anlage
nach den §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuchs in einem Überschwemmungsgebiet
darf nach § 31 b Abs. 4 Satz 3 WHG nur erteilt werden, wenn im Einzelfall das
Vorhaben 1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur
unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum
zeitgleich ausgeglichen wird, 2. den
Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, 3. den
bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und 4. hochwasserangepasst
ausgeführt wird oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Auflagen oder
Bedingungen ausgeglichen werden können. Entsprechendes gilt nach Art. 61 h BayWG für Erhöhungen oder
Vertiefungen der Erdoberfläche. Zu einer etwaigen Genehmigungsfähigkeit können erst nach
Beteiligung und fachlicher Beurteilung des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg -
unter Beifügung aussagekräftiger Planunterlagen - Aussagen getroffen werden. Falls im Umgriffs- und Planungsbereich, jedoch außerhalb der
dargestellten Baugrenzen, also im donauangrenzenden „Uferbereich“
Umgestaltungsmaßnahmen geplant werden, werden möglicherweise weitere
wasserrechtliche Genehmigungstatbestände (z.B. Ausbau) berührt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der
abflusswirksame Bereich nicht tangiert werden darf. Naturschutz Der konkreten Planung ist ein vollständiger Baumbestandsplan
mit Bewertung der Bäume zu Grunde zu legen. Die Bebauung sollte auf den
Weiterbestand der wertvolleren Bäume abgestimmt werden. Das gilt ganz besonders
für die Gehölzgruppe aus größeren Bäumen auf der Flur-Nr. 1802, Gemarkung
Regensburg. Sie ist zu erhalten. Die Donau bildet eine Ventilationsbahn mit sehr hoher
klimatischer Bedeutung. Deshalb sind ungehinderte Grünraumverflechtungen zur
Donau hin auch für die Versorgung der umliegenden Bebauung unverzichtbar. Für die Genehmigungs- und Umsetzungsphase wird eine
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich werden. Es ist
zweckmäßig, auch diesen Aspekt bzw. artenschutzrechtlich begründete
Vermeidungsmaßnahmen bereits jetzt zu berücksichtigen und rechtzeitig in das
weitere Konzept zu integrieren. Altlasten Für das Grundstück Flur-Nr. 1743/14
liegt ein Altlastengutachten aus dem Jahr 1999 vor, wobei in der bis zu 2,5 m
mächtigen Geländeauffüllung und den Betonplatten eine abfallrechtlich relevante
Schadstoffbelastung nachgewiesen wurde. Für diesen Bereich ist mit Auflagen von
abfall- und altlastenfachlicher Seite zu rechnen. Weitere Erkenntnisse zum
Sachstand Altlastensituation innerhalb des Planungsumgriffs liegen dem Fachamt
nicht vor. Weiteres Vorgehen Der neue Grundstückseigentümer wird
unter Verwendung der o.g. Ziele und Rahmenvorgaben und in Abstimmung mit den
betroffenen Fachämtern einen Auslobungsentwurf erarbeiten. Nach Abschluss der
Mehrfachbeauftragung wird das Ergebnis dem Planungsausschuss vorgelegt. Der
Ausschuss beschließt: I Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht
und die städtebaulichen Zielvorgaben zur baulichen Entwicklung „Unterer Wöhrd
Mitte“ zur Kenntnis. II Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
neuen Grundstückseigentümer die Auslobung unter Verwendung dieser Zielvorgaben
zu erarbeiten und abzustimmen.
Anlagen:
1. Bauliche Entwicklung „Unterer Wöhrd Mitte“ - Bestandsplan 2. Bauliche Entwicklung „Unterer Wöhrd Mitte“ - Strukturvorschlag
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