Sachverhalt: Es wurden
folgende Anfragen gestellt: 1. Zerstörung
Protzenweiher Brücke – Zunahme des Verkehrsaufkommens Fragesteller:
Hr. Hirsch; Hr. Hammer Seit dem
Ausfall der Protzenweiher Brücke vor über einem Jahr habe sich im Bereich
Würzburger Straße/ Nürnberger Straße und Steinweg durch den Umleitungsverkehr
von und nach Stadtamhof eine dramatische Zunahme des Verkehrsaufkommens
ergeben. Neben Lärm und Abgasen sei insbesondere die Verkehrsgefährdung für die
Anwohner erheblich gestiegen. So sei die Kreuzung Schelmengraben/
Oberpfalzbrücke nicht nur für die Grundschulkinder der Schule Steinweg, sondern
auch für Fußgänger oftmals nicht mehr gefahrlos zu überqueren. Als Grund
hierfür wären das häufige Verkehrschaos wegen überforderter Verkehrsteilnehmer
und rücksichtsloses Fahren, um Zeitverluste durch die Umleitung aufzuholen, zu
nennen. Die Fragesteller bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen: 1.) Ist der Stadt Regensburg dieser
Sachverhalt bekannt? 2.) Warum hat man bei der o. g. Kreuzung
keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger (z. B. Ampel,
Zebrastreifen oder andere geeignete Maßnahmen) realisiert? 3.) Wurden Verkehrszählungen und/ oder
Lärmmessungen durchgeführt? 4.) Was wird kurzfristig unternommen, um
die zusätzlichen Belastungen für die Anwohner erträglicher zu gestalten? 5.) Wie kann es sein, dass trotz
Sperrung für den Durchgangsverkehr auch in den Nacht- und frühen Morgenstunden
Lkws durch die Frankenstraße fahren? Dabei könne es sich nicht ausschließlich
um zulässigen Lieferverkehr für den Stadtbereich handeln. Hat sich die Stadt
Regensburg Gedanken gemacht, wie man diesem Problem begegnen kann? Werden bzw.
wurden verstärkte Verkehrskontrollen in den Nacht- und frühen Morgenstunden
durchgeführt, um „Mautflüchtlinge“ abzuschrecken? Liegen Messergebnisse vor? Stellungnahme Zu 1.) Durch die
Sperrung der Protzenweiher Brücke muss der Verkehr nach Stadtamhof über die
Frankenstraße, Würzburger Straße sowie Alte Nürnberger Straße zur
Oberpfalzbrücke umgeleitet werden. Die Oberpfalzbrücke ist nach der Sperrung
der Steinernen Brücke für den motorisierten Verkehr nunmehr die einzige
Straßenverbindung nach Stadtamhof. Dadurch entsteht im Bereich der
ausgeschilderten Verkehrsumleitung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, obwohl
festzustellen ist, dass ein Großteil der ortskundigen Verkehrsteilnehmer nicht
über die ausgeschilderte Umleitung fährt, sondern häufig über die Straße
„Steinweg“ ausweicht. Zu 2.) Es befinden
sich in jedem Kreuzungsast der Alten Nürnberger Straße Mittelinseln, die als Querungshilfen
für Fußgänger dienen. Diese erleichtern den Straßenverkehrsteilnehmern – insbesondere
Schülern – die sichere Überquerung des jeweiligen Fahrbahnteils, da nur jeweils
eine Verkehrsrichtung zu beobachten ist. Die Schulwegsicherheit wurde während
der morgendlichen Berufsverkehrszeit vor Ort überprüft. Es konnten keine
Schwierigkeiten festgestellt werden. Eine erneute Verkehrsbeobachtung in der Ferienzeit
hat ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen und eine kaum nennenswerte
Fußgängerfrequenz ergeben. Zu 3.) Messungen
mit dem Verkehrsdisplay in der Zeit vom 09.02. bis 23.02.2009 haben in der
Alten Nürnberger Straße (Tempo 30-Zone) eine Durchschnittsgeschwindigkeit von
32,5 km/h ergeben. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum ca. 24.900 Fahrzeuge
erfasst. Zu 4.) In der
Alten Nürnberger Straße werden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen seitens
des städtischen Verkehrsüberwachungsdienstes durchgeführt. Wie die Erfolge der
regelmäßigen Messungen im Bereich von Schule und Kindergärten bestätigen, kann
durch eine intensive Überwachung
ein Umdenken der Straßenverkehrsteilnehmer erreicht werden. zu 5.) Es wird auf
die modifizierten Planungen im Zusammenhang mit dem zu aktualisierenden Luftreinhalteplan
der Regierung der Oberpfalz sowie auf das Lenkungskonzept für Lkw über 12 t zur
Vermeidung von unerwünschtem Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet Regensburg
in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen vom 28.04.2009 verwiesen. 2.
Zerstörung Protzenweiher Brücke – schnellerer Wiederaufbau; Zunahme des
Verkehrsaufkommens während der Dultzeit Fragesteller:
Hr. Hammer Für viele
Anwohner sei es unverständlich, dass der Wiederaufbau der Protzenweiherbrücke
nicht schneller vor sich gehe. Es sei möglich, dass Architekten bzw. Ingenieure
den Plan innerhalb von 3 Monaten erstellen. Den Planungszeitraum bis 2011 könne
er nicht nachvollziehen. Die Sperrung der Kanalbrücke löse auch in Pfaffenstein
ein entsprechendes Verkehrschaos aus. Dies stelle eine Gefährdung für Schüler,
Radfahrer, Kinder und Senioren, besonders im Berufsverkehr, dar. Während der
Dultzeit verschärfe sich dieses Problem. Was unternimmt die die Stadt Regensburg,
um das Problem zu lösen? Stellungnahme: Bei der
Protzenweiherbrücke handelt es sich nicht um ein Bauwerk der Stadt Regensburg,
zuständig ist das Wasserstraßen-Neubauamt in Aschaffenburg. Das
Vergabeverfahren für Ingenieurleistungen dauerte allein 92 Tage bis zu einer
Beauftragung. Erst im Anschluss daran können die Planungs- und
Vorbereitungsmaßnahmen beginnen. Die Ausschreibung für die konkreten
Planungsleistungen erfolgte (durch die zuständige staatliche Behörde) im Wege
eines EU-weiten VOF-Verfahrens; dieses wurde im Dezember 2008 begonnen, der
Auftrag wurde am 7. April 2009 erteilt. Nach derzeitigem Planungsstand erfolgt
die Fertigstellung im 3. Quartal 2011. Die Bauarbeiten werden Ende des 4.
Quartals dieses Jahres beginnen. Im Hinblick auf die Herbstdult werden aufgrund
der überaus guten Erfahrungen mit der Frühjahrsdult keine Probleme erwartet.
Obwohl sich anlässlich der Dult und sonstiger Großveranstaltungen auf dem
Dultplatz der Verkehr durch Parkplatzsuchende verdichtet, kamen Fußgänger in
diesem Bereich bisher gut zurecht. Das erhöhte Verkehrsaufkommen in diesem
Bereich und die damit verbundenen Probleme sind bekannt; es werden aber momentan
keine größeren Gefahrenquellen für die Verkehrsteilnehmer gesehen. Zu
berücksichtigen ist auch, dass es sich hierbei nur um vorübergehende Beeinträchtigungen
handelt. 3. Verkehrsmessungen
in der Alten Nürnberger Straße Fragesteller:
Hr. Hanke Er gibt an,
dass er die durchgeführten Verkehrsmessungen in der Alten Nürnberger Straße beobachten
konnte. Die Durchführung der Verkehrszählung erfolgte in der weniger belasteten
Straßen, nämlich zwischen der Würzburger Straße und der Erlanger Straße,
während der Hauptverkehr zwischen der Würzburger Straße und der Oberpfalzbrücke
fließe. Dies führe zu einem sehr guten Verkehrswert. Seiner Ansicht nach sei hier
der Bürger von der Verwaltung getäuscht worden. Der Fragesteller möchte wissen,
ob es erst zu Unfällen kommen müsse, bevor etwas unternommen wird. Stellungnahme: Eine Steigerung
der Unfallhäufigkeit liegt nicht vor. Es wurde genau angegeben, wo die Messstelle
eingerichtet wurde. Das Verkehrsaufkommen ist insgesamt nicht so groß, dass den
Fußgängern das Überqueren der Straße nicht mehr möglich ist. Eine zusätzliche
Messung mit dem Verkehrsdisplay in der Alten Nürnberger Straße zwischen der
Würzburger Straße und der Oberpfalzbrücke ist im Herbst 2009 vorgesehen. 4. Parkierungsmöglichkeiten Fragestellerin:
Fr. Tafelmeier In der
Alten Nürnberger Straße sei fast kein Durchkommen möglich. Die Straße sei links
und rechts zugeparkt. Die Kraftfahrer, die vom Schelmengraben kommen, seien
vermutlich unter Zeitdruck und befahren dann die Alte Nürnberger Straße, um zur
Ampel zu gelangen. Sie müsse entsprechend mit ihrem Fahrrad ausweichen und nach
einem geeigneten Platz suchen, um den Gegenverkehr vorbeizulassen. Auf der
rechten Seite der Schweinfurter Straße würde ein absolutes Halteverbot bestehen.
Dies habe jedoch keine Abhilfe geschaffen. Kann man an dieser Stelle die
Parkierungsmöglichkeiten beseitigen? Stellungnahme: Werden
Parkmöglichkeiten zurückgenommen, wird erfahrungsgemäß schneller gefahren. Beidseitiges
Parken stellt eine wirksame Verkehrsberuhigung dar, da durch das Warten die
Fahrgeschwindigkeit insgesamt abnimmt. Würde an dieser Stelle ein einseitiges
Parkverbot erlassen, gingen zudem eine Vielzahl von Parkplätzen verloren. 5.
Geschwindigkeitsanzeige; Durchschnittgeschwindigkeit von 32 km/h Fragesteller:
Hr. Hammer Die aufgrund
der Verkehrsmessung errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit von 32 km/h sei dadurch
zu Stande gekommen, dass aufgrund der installierten Geschwindigkeitsanzeige
jeder Autofahrer versucht habe, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, um einer
Geldbuße zu entgehen. Nach dem Abbau der Geschwindigkeitsanzeige konnte man
beobachten, dass wieder schneller gefahren wurde. Er könne die sachliche
Argumentation nachvollziehen, dies nütze jedoch keinem, wenn es zu Unfällen
komme. Was kann hier unternommen werden? Stellungnahme: Das Verkehrsdisplay
stellt einen mahnenden Hinweis dar. Es ist keine Kamera installiert; so dass
eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht verfolgt werden kann. Ziel des
Verkehrsdisplays ist es, möglichst viele Kraftfahrer auf die tatsächlich
gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen und sie zu veranlassen, die
zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. 6.
Schulwegsicherheit Kreuzung Schelmengraben; Vorfahrtsregelung Rabenkellerweg Fragestellerin:
Fr. Grüninger-Schmitz An dieser
Kreuzung seien viele Leute überfordert und würden, ohne den Blinker zu setzen,
in die Kreuzung einfahren. Dies stelle eine Gefahr für die Grundschulkinder
dar. Erwachsene seien aufmerksamer und könnten den Verkehr im Gegensatz zu den
Kindern besser einschätzen. Die Fragestellerin möchte wissen, ob hier eine
Beschilderung für die Schulkinder möglich sei. Komme man mit dem Fahrrad vom
Rabenkellerweg, so sei man der irrigen Annahme, dass man sich auf der
Vorfahrtsstraße befinde. Es gelte jedoch die Regel „Rechts vor Links“. Stellungnahme: Im Bereich
des Rabenkellerweges gibt es praktisch keinen externen Ziel- und Quellverkehr.
Der Verkehr wird dort nur durch die Anwohner verursacht. Die Kreuzung wird von
relativ wenigen Fußgängern frequentiert; sie erlaubt, sowohl vom
Verkehrsaufkommen als auch vom Ausbauzustand, ein verhältnismäßig sicheres
Queren aus jeder Richtung. Da die Kreuzung an mehreren Einmündungen mindestens
einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufweist, ist es aus Sicherheitsgründen
untersagt, dort Fußgängerüberwege anzulegen. Den Eltern wurde angeboten, ggf. einen
Lotsenübergang einzurichten, der von diesen bedient werden könnte. Bislang gab
es darauf keine Resonanz. Eine Verengung der Fahrstreifen würde zwar die Überquerung
der Straße verkürzen, allerdings würde sich insgesamt die Verkehrsabwicklung
schwieriger gestalten. Das Aufstellen von Ampeln ist wegen des bestehenden Verkehrsaufkommens
nicht erforderlich. 7.
Vereinbarung eines Ortstermins Fragesteller:
Hr. Hirsch Es müsse
keine Ampel installiert werden. Es würde auch ausreichen, wenn am Schelmengraben/
Oberpfalzbrücke ein Stoppschild aufgestellt und mit einer 4 Meter
zurückversetzten Haltelinie versehen werden würde. Dies würde den Fußgängern
die Möglichkeit eröffnen, die Straße sicher zu überqueren. Ein weiterer Punkt
sei der sehr schwer einzuschätzende Abbiegeverkehr von der Alten Nürnberger
Straße auf die Oberpfalzbrücke. Die Kinder seien aufgrund ihrer Körpergröße
nicht in der Lage, den Autoverkehr rechtzeitig wahrzunehmen. Wegen des Umwegs
würden viele Autofahrer zu schnell in die Kurve fahren, um Zeitverluste
aufzuholen. Selbst Geschwindigkeiten von 25 bzw. 30 km/h seien hier zu viel. Welche
Maßnahmen können ergriffen werden? Stellungnahme: Um die
Wünsche und Anregungen der Anwohner besser beurteilen zu können, wird ein Ortstermin
stattfinden. Das genaue Datum steht derzeit noch nicht fest, es wurde ein
Termin nach der Haupturlaubszeit von den Bürgern gewünscht. 8. Gehäuftes
Verkehrsaufkommen am Schelmengraben, behelfsmäßige Baustellenampel Fragestellerin:
Fr. Bogner Sie gibt
an, dass das Verkehrsaufkommen am Schelmengraben Richtung Innenstadt zwischen
7.30 Uhr und 8.00 Uhr zunimmt. Kinder seien mit der Verkehrssituation
überfordert. Dies liege nicht daran, dass die Kraftfahrer zu schnell unterwegs
seien bzw. mit überhöhter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich einfahren. Kann
das Problem mit einer behelfsmäßigen Baustellenampel während der Bauzeit der
Kanalbrücke behoben werden? Stellungnahme: Eine
klassische Baustellenampel, die eine Verengung der Fahrbahn mit sich bringt,
stellt ein Problem dar, da diese nur für zwei Fahrtrichtungen ausgelegt ist und
zudem ein spezielles Fußgängersignal fehlt. Es ist gefährlich, wenn nur an
einer Stelle eine Signalisierung stattfindet. Da eine Ampel keine Steigerung
des Gefährdungspotentials darstellen soll, müsste die gesamte Kreuzung mit
Signalen ausgestattet werden. Der Umbau wäre mit hohen Kosten verbunden. 9.
Anbringen eines Plakats als Hinweis für gefährliche Kreuzung Fr.
Grüninger-Schmitz Sie schlägt
vor, ähnlich wie in Stadtamhof, auch für Steinweg ein Plakat mit dem Hinweis
aufzustellen, dass es sich hier um eine gefährliche Kreuzung handle, die von
Schulkindern benutzt werde, um auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen
bzw. zu sensibilisieren. Stellungnahme: Die
Besprechung der Angelegenheit erfolgt im Rahmen des angekündigten Ortstermins. 10.
Geschwindigkeitsmessungen Fragesteller:
Hr. Hammer Die Geschwindigkeitsüberschreitungen
seien in der Frankenstraße – im Bereich zwischen der Würzburger Straße und
Winzer - sehr massiv. Seit 01. April seien die Motorradfahrer als weitere
Verkehrsteilnehmer hinzugekommen. Insbesondere an Sonntagen könne man feststellen,
dass aufgrund der geringen Verkehrsdichte zu schnell gefahren werde. Mit der
erhöhten Geschwindigkeit würde auch der Lärmpegel ansteigen. Was kann hier
unternommen werden? Stellungnahme: Die
Frankenstraße verführt – wie alle leistungsfähigen Straßen – zum schnellen
Fahren. Diese Straße muss leistungsfähig sein, da sie eine erhebliche
Verkehrsbelastung aufzuweisen hat. Es ist eine Bitte an den Leiter der Verkehrspolizei
Regensburg ergangen, an Sonntagen die Frankenstraße ab der Würzburger Straße
bis nach Winzer in beide Richtungen verstärkt zu überwachen. 11.
Abbiegemöglichkeiten für Fahrradfahrer an der Bayerwaldstraße/ Frankenstraße
bzw. Nordgaustraße/Frankenstraße Fragesteller:
Hr. Gold 1.) Vor einigen Jahren habe es an der
Bayerwaldstraße/ Frankenstraße eine Ampel gegeben, um das Linksabbiegen für Fahrradfahrer
und Fußgänger zu ermöglichen. Jetzt sei ein Fahrradfahrer, der aus dem
Stadtnorden kommend von der Bayerwaldstraße nach links in die Frankenstraße
abbiegen möchte, gezwungen, die Straße zu Fuß zu überqueren. Kann man hier
etwas ändern? 2.) Im Zusammenhang mit den Neu- bzw.
Umbauten an der Nordgaustraße werde es den Fahrradfahrern ebenfalls erschwert,
die Kreuzung zu überqueren. Befahre man beispielsweise vom Stadtnorden die
Nordgaustraße und biege links in Richtung DEZ ab, so müsse man in der Mitte der
Straße auf der Verkehrsinsel warten. Sind hier Verbesserungen möglich? 3.) Der Fragesteller möchte wissen, ob
es denn sein müsse, dass die Fahrradfahrer direkt neben der Straße auf dem
Radweg fahren. Es sei für Radfahrer wünschenswert, mit entsprechendem Abstand
zur Straße – beispielsweise getrennt durch Bäume - zu fahren. Stellungnahme: Zu 1.) In diesem
Zusammenhang wird auf die Vorlagen des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen – Bericht über die Arbeitsgruppe Radverkehr
2006/2007 vom 17.04.2007 und Ergänzung des Radwegenetzes im Umfeld der
Reinhausener Brücke vom 17.09.2008 – verwiesen. Zu 2.) Die
Kreuzung Nordgaustraße/ Frankenstraße/ Walhalla-Allee ist eine der meist
frequentierten Kreuzungen im Stadtgebiet. Es muss hier Bus-, Auto-,
Schwerlast-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr abgewickelt werden. Die Mittelinsel
stellt eine notwendige Querungshilfe für Fußgänger dar, die der sicheren
Überquerung des jeweiligen Fahrbahnteils dient. Zu 3.) Es wurde im
Besonderen darauf geachtet, die Belange der Radfahrer bei diesem Neubau zu berücksichtigen.
So wird beispielsweise vom ADFC gefordert, dass man Radfahrer an Kreuzungen
nicht wie früher, abgesetzt vom Abbiegevorgang der Kraftfahrer, einige Meter
nach der Kreuzung über diese führt, sondern möglichst parallel zum
motorisierten Verkehr. Dies hat zum einen den Vorteil, dass der Radfahrer
keinen Umweg fahren muss, zum anderen wird der Querungsvorgang für die
Radfahrer sicherer, da diese in ihrer Grünphase keinen kreuzenden Verkehr
darstellen. Außerdem wird die allgemeine Verkehrssicherheit erhöht, da der
Radverkehr besser vom fließenden Verkehr wahrgenommen wird. 12. Sachstand
Rabenkellerweg Fragesteller:
Hr. Hanke Der
Rabenkellerweg sei zwar als Anliegerstraße ausgewiesen, werde aber tatsächlich
als Durchgangsstraße genutzt. Wie kann das Problem gelöst werden? Stellungnahme: Der
Rabenkellerweg ist eine schmale Straße, die nicht geeignet ist, in
nennenswertem Umfang gebietsfremden Verkehr aufzunehmen. Eine Sackgassenlösung,
die Durchgangsverkehr verhindern würde, ist jedoch nicht möglich, da im
gesamten Verlauf des Rabenkellerweges keine Wendemöglichkeiten für Pkws bestehen. 13. Ampelschaltung
Schelmengraben Fragestellerin:
Fr. Grüninger-Schmitz 1.) Die Ampelschaltung am Schelmengraben
würde für die Kraftfahrer, die aus Kareth kommen, eine zu kurze Grünphase
aufweisen. Fahre ein Auto über die Kreuzung, so schalte die Ampel sofort wieder
auf rot. Kann der Zeitraum der Ampelschaltung verlängert werden? 2.) Die Busfahrer sollen darauf
hingewiesen werden, dass sie am Schelmengraben nicht zu stark ausscheren und
abbremsen. Da man sich hier wie in einer Tunnelsituation fühlen würde, würde eine
gewisse Angst vor Bussen herrschen. Stellungnahme: Zu 1.) Die
Angelegenheit wird im Rahmen des geplanten Ortstermins erörtert. Zu 2.) Die Bitte
wurde an den Regensburger Verkehrsverbund weitergeben. 14.
Lkw-Mautverkehr Fragesteller:
Hr. Hammer Wie ist der
derzeitige Sachstand zum Thema Lkw-Mautverkehr, nachdem außerorts entsprechende
Durchfahrtsverbote aufgehoben worden sind? Welche Gerichtsverfahren sind in
diesem Zusammenhang anhängig und wo sind entsprechende Mautsperrungen
vorhanden? Stellungnahme: Auf die
Vorlage zum Führungskonzept für Lkw über 12 t zur Vermeidung von unerwünschtem
Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet vom 06.11.2007 sowie auf die Vorlage
Lenkungskonzept für Lkw über 12 t zur Vermeidung von unerwünschtem
Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet Regensburg vom 28.04.2009 in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
wird verwiesen. 15.
Begehbarkeit des Schleusenstegs Fragestellerin:
Fr. Peithner Was kann getan
werden, um die kleine Schleusenbrücke begehbar zu machen? Dies würde auch die
Situation mit der Behelfsbrücke etwas entschärfen. Können die seitlichen
Verschalungen abgenommen werden, um eine freie Sicht von einer Ecke zur anderen
zu gewährleisten und ein schnelleres Fortkommen zu ermöglichen? Wegen der starken
Frequentierung des Schleusenstegs würde es zu Stauungen kommen. Stellungnahme: Es wird auf
die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt-
und Wohnungsfragen vom 26.05.2009 – Neubau der Protzenweiherbrücke mit Ersatz
für den gesperrten Schleusentorsteg – verwiesen. 16.
Schleuse Stadtamhof Fragesteller:
Hr. Haran Die
Rhein-Main-Donau AG und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung haben
hinsichtlich der Nutzung des Schleusenstegs Zusagen gemacht, die in der
Planfeststellung festgeschrieben worden sind. Er bittet darum, dass der
Übergang freigegeben wird; dies stelle seiner Ansicht nach kein Problem dar. Stellungnahme: In diesem
Zusammenhang wird auf die Vorlage über den Neubau der Protzenweiherbrücke mit
Ersatz für den gesperrten Schleusentorsteg in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 26.05.2009 verwiesen. 17. Betriebsregelung
Schleusensteg Fragestellerin:
Fr. Peithner An wen müsse
man sich wenden, wenn es um die Betriebsregelung des Schleusensteges geht? Stellungnahme: Für die
Betriebsregelung ist das Regensburger Wasser- und Schifffahrtsamt zuständig. 18. Verbindungsweg
Alte Nürnberger Straße/ Einfahrt Schweinfurter Straße und dem Pfaffensteiner
Hang Fragesteller:
Hr. Hammer 1.) Der o. g. Verbindungsweg sei früher
grob geteert und damit auch im Winter entsprechend begehbar gewesen. Aufgrund
des Umbaus eines dort befindlichen Gebäudes wurde der Weg für einige Wochen
gesperrt. Der Weg wurde an der früher geteerten Stelle etwas verbreitert; die
Rasenbegrenzungssteine wurden entfernt. Der Rest des Weges wurde mit Schotter
versehen. Auf seine Nachfrage sei ihm mitgeteilt worden, dass es sich um einen
Privatweg handle, der der Stadt Regensburg gehören würde. Es stehe dort jetzt
ein Schild mit der Aufschrift „Privatweg – wird im Winter nicht geräumt und gestreut“.
Kann der Weg wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden? 2.) Warum ist auf dem Weg von der
Seidenplantage Richtung Hochbehälter unterhalb der Winzerer Höhen ein Tor mit
der Aufschrift „Privatweg – Durchfahrt verboten“ angebracht? Sei der Weg
gänzlich geschlossen oder gebe es Bemühungen den Weg zu erhalten? Es gebe in
diesem Bereich Anlieger, die darauf angewiesen seien, mit ihrem Auto den Weg zu
befahren. Stellungnahme: Zu 1.) Das Grundstück Fl.-Nr. 891,
Gemarkung Winzer, befindet sich im Eigentum der Stadt Regensburg und wird als
Verbindungsweg zwischen der Alten Nürnberger Straße und dem Pfaffensteiner Hang
genutzt. Es handelt sich hierbei nicht um eine gewidmete Fläche; die Nutzung
als Fußweg wird derzeit nur geduldet. Im Gegensatz zu einer gewidmeten Fläche wird
der Weg nicht unterhalten. Es wurden Schilder aufgestellt, die das Grundstück
als Privatweg ausweisen. Eine Verbesserung der bestehenden
Schotterdecke ist nicht vorgesehen, da die oben dargestellte Nutzung aufgrund
der geringen Erschließungswirkung möglich ist. Zu2.) Der vermutlich
vom Antragsteller benannte Weg an der westlichen Seite der „Seidenplantage“ ist
derzeit Bestandteil einer einheitlichen Flurnummer, zu der die Gebäude Auf der
Winzerer Höhe 15 und 15 a gehören. Das Grundstück befindet sich in
Privatbesitz, es gibt dafür keine Rechte bei der Stadt Regensburg. Auf Grund
der vorliegenden Informationen ist es äußerst schwierig, die Frage
Gewohnheitsrecht zu beantworten. Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob auf
Grund der in der Vergangenheit zurückliegenden tatsächlichen Übung bei der
Nutzung des Weges Gewohnheitsrecht zwischen den Beteiligten anzunehmen ist.
Über eine Nutzungsmöglichkeit des Weges ist zwischen den Anliegern und dem
Grundstückseigentümer unmittelbar zu sprechen. Vom
Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen. |
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