Vorlage - VO/09/4515/SK2  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für die Stadtbezirke Steinweg-Pfaffenstein, Ober-und Niederwinzer-Kager am 06.05.2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.07.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Es wurden folgende Anfragen gestellt:

 

1. Zerstörung Protzenweiher Brücke – Zunahme des Verkehrsaufkommens

Fragesteller: Hr. Hirsch; Hr. Hammer

 

Seit dem Ausfall der Protzenweiher Brücke vor über einem Jahr habe sich im Bereich Würzburger Straße/ Nürnberger Straße und Steinweg durch den Umleitungsverkehr von und nach Stadtamhof eine dramatische Zunahme des Verkehrsaufkommens ergeben. Neben Lärm und Abgasen sei insbesondere die Verkehrsgefährdung für die Anwohner erheblich gestiegen. So sei die Kreuzung Schelmengraben/ Oberpfalzbrücke nicht nur für die Grundschulkinder der Schule Steinweg, sondern auch für Fußgänger oftmals nicht mehr gefahrlos zu überqueren. Als Grund hierfür wären das häufige Verkehrschaos wegen überforderter Verkehrsteilnehmer und rücksichtsloses Fahren, um Zeitverluste durch die Umleitung aufzuholen, zu nennen. Die Fragesteller bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

1.)    Ist der Stadt Regensburg dieser Sachverhalt bekannt?

2.)    Warum hat man bei der o. g. Kreuzung keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger (z. B. Ampel, Zebrastreifen oder andere geeignete Maßnahmen) realisiert?

3.)    Wurden Verkehrszählungen und/ oder Lärmmessungen durchgeführt?

4.)    Was wird kurzfristig unternommen, um die zusätzlichen Belastungen für die Anwohner erträglicher zu gestalten?

5.)    Wie kann es sein, dass trotz Sperrung für den Durchgangsverkehr auch in den Nacht- und frühen Morgenstunden Lkws durch die Frankenstraße fahren? Dabei könne es sich nicht ausschließlich um zulässigen Lieferverkehr für den Stadtbereich handeln. Hat sich die Stadt Regensburg Gedanken gemacht, wie man diesem Problem begegnen kann? Werden bzw. wurden verstärkte Verkehrskontrollen in den Nacht- und frühen Morgenstunden durchgeführt, um „Mautflüchtlinge“ abzuschrecken? Liegen Messergebnisse vor?

 

Stellungnahme

 

Zu 1.)

Durch die Sperrung der Protzenweiher Brücke muss der Verkehr nach Stadtamhof über die Frankenstraße, Würzburger Straße sowie Alte Nürnberger Straße zur Oberpfalzbrücke umgeleitet werden. Die Oberpfalzbrücke ist nach der Sperrung der Steinernen Brücke für den motorisierten Verkehr nunmehr die einzige Straßenverbindung nach Stadtamhof. Dadurch entsteht im Bereich der ausgeschilderten Verkehrsumleitung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, obwohl festzustellen ist, dass ein Großteil der ortskundigen Verkehrsteilnehmer nicht über die ausgeschilderte Umleitung fährt, sondern häufig über die Straße „Steinweg“ ausweicht.

 

Zu 2.)

Es befinden sich in jedem Kreuzungsast der Alten Nürnberger Straße Mittelinseln, die als Querungshilfen für Fußgänger dienen. Diese erleichtern den Straßenverkehrsteilnehmern – insbesondere Schülern – die sichere Überquerung des jeweiligen Fahrbahnteils, da nur jeweils eine Verkehrsrichtung zu beobachten ist. Die Schulwegsicherheit wurde während der morgendlichen Berufsverkehrszeit vor Ort überprüft. Es konnten keine Schwierigkeiten festgestellt werden. Eine erneute Verkehrsbeobachtung in der Ferienzeit hat ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen und eine kaum nennenswerte Fußgängerfrequenz ergeben.

 

 

Zu 3.)

Messungen mit dem Verkehrsdisplay in der Zeit vom 09.02. bis 23.02.2009 haben in der Alten Nürnberger Straße (Tempo 30-Zone) eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 32,5 km/h ergeben. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum ca. 24.900 Fahrzeuge erfasst.

 

Zu 4.)

In der Alten Nürnberger Straße werden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen seitens des städtischen Verkehrsüberwachungsdienstes durchgeführt. Wie die Erfolge der regelmäßigen Messungen im Bereich von Schule und Kindergärten bestätigen, kann durch eine intensive

Überwachung ein Umdenken der Straßenverkehrsteilnehmer erreicht werden.

 

zu 5.)

Es wird auf die modifizierten Planungen im Zusammenhang mit dem zu aktualisierenden Luftreinhalteplan der Regierung der Oberpfalz sowie auf das Lenkungskonzept für Lkw über 12 t zur Vermeidung von unerwünschtem Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet Regensburg in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 28.04.2009 verwiesen.

 

 

2. Zerstörung Protzenweiher Brücke – schnellerer Wiederaufbau; Zunahme des Verkehrsaufkommens während der Dultzeit

Fragesteller: Hr. Hammer

 

Für viele Anwohner sei es unverständlich, dass der Wiederaufbau der Protzenweiherbrücke nicht schneller vor sich gehe. Es sei möglich, dass Architekten bzw. Ingenieure den Plan innerhalb von 3 Monaten erstellen. Den Planungszeitraum bis 2011 könne er nicht nachvollziehen. Die Sperrung der Kanalbrücke löse auch in Pfaffenstein ein entsprechendes Verkehrschaos aus. Dies stelle eine Gefährdung für Schüler, Radfahrer, Kinder und Senioren, besonders im Berufsverkehr, dar. Während der Dultzeit verschärfe sich dieses Problem. Was unternimmt die die Stadt Regensburg, um das Problem zu lösen?

 

Stellungnahme:

 

Bei der Protzenweiherbrücke handelt es sich nicht um ein Bauwerk der Stadt Regensburg, zuständig ist das Wasserstraßen-Neubauamt in Aschaffenburg. Das Vergabeverfahren für Ingenieurleistungen dauerte allein 92 Tage bis zu einer Beauftragung. Erst im Anschluss daran können die Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen beginnen. Die Ausschreibung für die konkreten Planungsleistungen erfolgte (durch die zuständige staatliche Behörde) im Wege eines EU-weiten VOF-Verfahrens; dieses wurde im Dezember 2008 begonnen, der Auftrag wurde am 7. April 2009 erteilt. Nach derzeitigem Planungsstand erfolgt die Fertigstellung im 3. Quartal 2011. Die Bauarbeiten werden Ende des 4. Quartals dieses Jahres beginnen. Im Hinblick auf die Herbstdult werden aufgrund der überaus guten Erfahrungen mit der Frühjahrsdult keine Probleme erwartet. Obwohl sich anlässlich der Dult und sonstiger Großveranstaltungen auf dem Dultplatz der Verkehr durch Parkplatzsuchende verdichtet, kamen Fußgänger in diesem Bereich bisher gut zurecht. Das erhöhte Verkehrsaufkommen in diesem Bereich und die damit verbundenen Probleme sind bekannt; es werden aber momentan keine größeren Gefahrenquellen für die Verkehrsteilnehmer gesehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich hierbei nur um vorübergehende Beeinträchtigungen handelt.

 

 

3. Verkehrsmessungen in der Alten Nürnberger Straße

Fragesteller: Hr. Hanke

 

Er gibt an, dass er die durchgeführten Verkehrsmessungen in der Alten Nürnberger Straße beobachten konnte. Die Durchführung der Verkehrszählung erfolgte in der weniger belasteten Straßen, nämlich zwischen der Würzburger Straße und der Erlanger Straße, während der Hauptverkehr zwischen der Würzburger Straße und der Oberpfalzbrücke fließe. Dies führe zu einem sehr guten Verkehrswert. Seiner Ansicht nach sei hier der Bürger von der Verwaltung getäuscht worden. Der Fragesteller möchte wissen, ob es erst zu Unfällen kommen müsse, bevor etwas unternommen wird.

 

Stellungnahme:

 

Eine Steigerung der Unfallhäufigkeit liegt nicht vor. Es wurde genau angegeben, wo die Messstelle eingerichtet wurde. Das Verkehrsaufkommen ist insgesamt nicht so groß, dass den Fußgängern das Überqueren der Straße nicht mehr möglich ist. Eine zusätzliche Messung mit dem Verkehrsdisplay in der Alten Nürnberger Straße zwischen der Würzburger Straße und der Oberpfalzbrücke ist im Herbst 2009 vorgesehen.

 

 

4. Parkierungsmöglichkeiten

Fragestellerin: Fr. Tafelmeier

 

In der Alten Nürnberger Straße sei fast kein Durchkommen möglich. Die Straße sei links und rechts zugeparkt. Die Kraftfahrer, die vom Schelmengraben kommen, seien vermutlich unter Zeitdruck und befahren dann die Alte Nürnberger Straße, um zur Ampel zu gelangen. Sie müsse entsprechend mit ihrem Fahrrad ausweichen und nach einem geeigneten Platz suchen, um den Gegenverkehr vorbeizulassen. Auf der rechten Seite der Schweinfurter Straße würde ein absolutes Halteverbot bestehen. Dies habe jedoch keine Abhilfe geschaffen. Kann man an dieser Stelle die Parkierungsmöglichkeiten beseitigen?

 

Stellungnahme:

 

Werden Parkmöglichkeiten zurückgenommen, wird erfahrungsgemäß schneller gefahren. Beidseitiges Parken stellt eine wirksame Verkehrsberuhigung dar, da durch das Warten die Fahrgeschwindigkeit insgesamt abnimmt. Würde an dieser Stelle ein einseitiges Parkverbot erlassen, gingen zudem eine Vielzahl von Parkplätzen verloren.

 

 

5. Geschwindigkeitsanzeige; Durchschnittgeschwindigkeit von 32 km/h

Fragesteller: Hr. Hammer

 

Die aufgrund der Verkehrsmessung errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit von 32 km/h sei dadurch zu Stande gekommen, dass aufgrund der installierten Geschwindigkeitsanzeige jeder Autofahrer versucht habe, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, um einer Geldbuße zu entgehen. Nach dem Abbau der Geschwindigkeitsanzeige konnte man beobachten, dass wieder schneller gefahren wurde. Er könne die sachliche Argumentation nachvollziehen, dies nütze jedoch keinem, wenn es zu Unfällen komme. Was kann hier unternommen werden?

 

Stellungnahme:

 

Das Verkehrsdisplay stellt einen mahnenden Hinweis dar. Es ist keine Kamera installiert; so dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht verfolgt werden kann. Ziel des Verkehrsdisplays ist es, möglichst viele Kraftfahrer auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen und sie zu veranlassen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten.

 

 

6. Schulwegsicherheit Kreuzung Schelmengraben; Vorfahrtsregelung Rabenkellerweg

Fragestellerin: Fr. Grüninger-Schmitz

 

An dieser Kreuzung seien viele Leute überfordert und würden, ohne den Blinker zu setzen, in die Kreuzung einfahren. Dies stelle eine Gefahr für die Grundschulkinder dar. Erwachsene seien aufmerksamer und könnten den Verkehr im Gegensatz zu den Kindern besser einschätzen. Die Fragestellerin möchte wissen, ob hier eine Beschilderung für die Schulkinder möglich sei. Komme man mit dem Fahrrad vom Rabenkellerweg, so sei man der irrigen Annahme, dass man sich auf der Vorfahrtsstraße befinde. Es gelte jedoch die Regel „Rechts vor Links“.

 

Stellungnahme:

 

Im Bereich des Rabenkellerweges gibt es praktisch keinen externen Ziel- und Quellverkehr. Der Verkehr wird dort nur durch die Anwohner verursacht. Die Kreuzung wird von relativ wenigen Fußgängern frequentiert; sie erlaubt, sowohl vom Verkehrsaufkommen als auch vom Ausbauzustand, ein verhältnismäßig sicheres Queren aus jeder Richtung. Da die Kreuzung an mehreren Einmündungen mindestens einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufweist, ist es aus Sicherheitsgründen untersagt, dort Fußgängerüberwege anzulegen. Den Eltern wurde angeboten, ggf. einen Lotsenübergang einzurichten, der von diesen bedient werden könnte. Bislang gab es darauf keine Resonanz. Eine Verengung der Fahrstreifen würde zwar die Überquerung der Straße verkürzen, allerdings würde sich insgesamt die Verkehrsabwicklung schwieriger gestalten. Das Aufstellen von Ampeln ist wegen des bestehenden Verkehrsaufkommens nicht erforderlich.

 

 

7. Vereinbarung eines Ortstermins

Fragesteller: Hr. Hirsch

 

Es müsse keine Ampel installiert werden. Es würde auch ausreichen, wenn am Schelmengraben/ Oberpfalzbrücke ein Stoppschild aufgestellt und mit einer 4 Meter zurückversetzten Haltelinie versehen werden würde. Dies würde den Fußgängern die Möglichkeit eröffnen, die Straße sicher zu überqueren. Ein weiterer Punkt sei der sehr schwer einzuschätzende Abbiegeverkehr von der Alten Nürnberger Straße auf die Oberpfalzbrücke. Die Kinder seien aufgrund ihrer Körpergröße nicht in der Lage, den Autoverkehr rechtzeitig wahrzunehmen. Wegen des Umwegs würden viele Autofahrer zu schnell in die Kurve fahren, um Zeitverluste aufzuholen. Selbst Geschwindigkeiten von 25 bzw. 30 km/h seien hier zu viel. Welche Maßnahmen können ergriffen werden?

 

Stellungnahme:

 

Um die Wünsche und Anregungen der Anwohner besser beurteilen zu können, wird ein Ortstermin stattfinden. Das genaue Datum steht derzeit noch nicht fest, es wurde ein Termin nach der Haupturlaubszeit von den Bürgern gewünscht.

 

 

8. Gehäuftes Verkehrsaufkommen am Schelmengraben, behelfsmäßige Baustellenampel

Fragestellerin: Fr. Bogner

 

Sie gibt an, dass das Verkehrsaufkommen am Schelmengraben Richtung Innenstadt zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr zunimmt. Kinder seien mit der Verkehrssituation überfordert. Dies liege nicht daran, dass die Kraftfahrer zu schnell unterwegs seien bzw. mit überhöhter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich einfahren. Kann das Problem mit einer behelfsmäßigen Baustellenampel während der Bauzeit der Kanalbrücke behoben werden?

 

Stellungnahme:

 

Eine klassische Baustellenampel, die eine Verengung der Fahrbahn mit sich bringt, stellt ein Problem dar, da diese nur für zwei Fahrtrichtungen ausgelegt ist und zudem ein spezielles Fußgängersignal fehlt. Es ist gefährlich, wenn nur an einer Stelle eine Signalisierung stattfindet. Da eine Ampel keine Steigerung des Gefährdungspotentials darstellen soll, müsste die gesamte Kreuzung mit Signalen ausgestattet werden. Der Umbau wäre mit hohen Kosten verbunden.

 

 

9. Anbringen eines Plakats als Hinweis für gefährliche Kreuzung

Fr. Grüninger-Schmitz

 

Sie schlägt vor, ähnlich wie in Stadtamhof, auch für Steinweg ein Plakat mit dem Hinweis aufzustellen, dass es sich hier um eine gefährliche Kreuzung handle, die von Schulkindern benutzt werde, um auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen bzw. zu sensibilisieren.

 

Stellungnahme:

 

Die Besprechung der Angelegenheit erfolgt im Rahmen des angekündigten Ortstermins.

 

 

10. Geschwindigkeitsmessungen

Fragesteller: Hr. Hammer

 

Die Geschwindigkeitsüberschreitungen seien in der Frankenstraße – im Bereich zwischen der Würzburger Straße und Winzer - sehr massiv. Seit 01. April seien die Motorradfahrer als weitere Verkehrsteilnehmer hinzugekommen. Insbesondere an Sonntagen könne man feststellen, dass aufgrund der geringen Verkehrsdichte zu schnell gefahren werde. Mit der erhöhten Geschwindigkeit würde auch der Lärmpegel ansteigen. Was kann hier unternommen werden?

 

Stellungnahme:

 

Die Frankenstraße verführt – wie alle leistungsfähigen Straßen – zum schnellen Fahren. Diese Straße muss leistungsfähig sein, da sie eine erhebliche Verkehrsbelastung aufzuweisen hat. Es ist eine Bitte an den Leiter der Verkehrspolizei Regensburg ergangen, an Sonntagen die Frankenstraße ab der Würzburger Straße bis nach Winzer in beide Richtungen verstärkt zu überwachen.

 

 

11. Abbiegemöglichkeiten für Fahrradfahrer an der Bayerwaldstraße/ Frankenstraße bzw. Nordgaustraße/Frankenstraße

Fragesteller: Hr. Gold

 

1.)    Vor einigen Jahren habe es an der Bayerwaldstraße/ Frankenstraße eine Ampel gegeben, um das Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Fußgänger zu ermöglichen. Jetzt sei ein Fahrradfahrer, der aus dem Stadtnorden kommend von der Bayerwaldstraße nach links in die Frankenstraße abbiegen möchte, gezwungen, die Straße zu Fuß zu überqueren. Kann man hier etwas ändern?

2.)    Im Zusammenhang mit den Neu- bzw. Umbauten an der Nordgaustraße werde es den Fahrradfahrern ebenfalls erschwert, die Kreuzung zu überqueren. Befahre man beispielsweise vom Stadtnorden die Nordgaustraße und biege links in Richtung DEZ ab, so müsse man in der Mitte der Straße auf der Verkehrsinsel warten. Sind hier Verbesserungen möglich?

3.)    Der Fragesteller möchte wissen, ob es denn sein müsse, dass die Fahrradfahrer direkt neben der Straße auf dem Radweg fahren. Es sei für Radfahrer wünschenswert, mit entsprechendem Abstand zur Straße – beispielsweise getrennt durch Bäume - zu fahren.

 

Stellungnahme:

 

Zu 1.)

In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen – Bericht über die Arbeitsgruppe Radverkehr 2006/2007 vom 17.04.2007 und Ergänzung des Radwegenetzes im Umfeld der Reinhausener Brücke vom 17.09.2008 – verwiesen.

 

Zu 2.)

Die Kreuzung Nordgaustraße/ Frankenstraße/ Walhalla-Allee ist eine der meist frequentierten Kreuzungen im Stadtgebiet. Es muss hier Bus-, Auto-, Schwerlast-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr abgewickelt werden. Die Mittelinsel stellt eine notwendige Querungshilfe für Fußgänger dar, die der sicheren Überquerung des jeweiligen Fahrbahnteils dient.

 

Zu 3.)

Es wurde im Besonderen darauf geachtet, die Belange der Radfahrer bei diesem Neubau zu berücksichtigen. So wird beispielsweise vom ADFC gefordert, dass man Radfahrer an Kreuzungen nicht wie früher, abgesetzt vom Abbiegevorgang der Kraftfahrer, einige Meter nach der Kreuzung über diese führt, sondern möglichst parallel zum motorisierten Verkehr. Dies hat zum einen den Vorteil, dass der Radfahrer keinen Umweg fahren muss, zum anderen wird der Querungsvorgang für die Radfahrer sicherer, da diese in ihrer Grünphase keinen kreuzenden Verkehr darstellen. Außerdem wird die allgemeine Verkehrssicherheit erhöht, da der Radverkehr besser vom fließenden Verkehr wahrgenommen wird.

 

 

12. Sachstand Rabenkellerweg

Fragesteller: Hr. Hanke

 

Der Rabenkellerweg sei zwar als Anliegerstraße ausgewiesen, werde aber tatsächlich als Durchgangsstraße genutzt. Wie kann das Problem gelöst werden?

 

Stellungnahme:

 

Der Rabenkellerweg ist eine schmale Straße, die nicht geeignet ist, in nennenswertem Umfang gebietsfremden Verkehr aufzunehmen. Eine Sackgassenlösung, die Durchgangsverkehr verhindern würde, ist jedoch nicht möglich, da im gesamten Verlauf des Rabenkellerweges keine Wendemöglichkeiten für Pkws bestehen.

 

 

13. Ampelschaltung Schelmengraben

Fragestellerin: Fr. Grüninger-Schmitz

 

1.)    Die Ampelschaltung am Schelmengraben würde für die Kraftfahrer, die aus Kareth kommen, eine zu kurze Grünphase aufweisen. Fahre ein Auto über die Kreuzung, so schalte die Ampel sofort wieder auf rot. Kann der Zeitraum der Ampelschaltung verlängert werden?

2.)    Die Busfahrer sollen darauf hingewiesen werden, dass sie am Schelmengraben nicht zu stark ausscheren und abbremsen. Da man sich hier wie in einer Tunnelsituation fühlen würde, würde eine gewisse Angst vor Bussen herrschen.

 

Stellungnahme:

 

Zu 1.)

Die Angelegenheit wird im Rahmen des geplanten Ortstermins erörtert.

 

Zu 2.)

Die Bitte wurde an den Regensburger Verkehrsverbund weitergeben.

 

 

14. Lkw-Mautverkehr

Fragesteller: Hr. Hammer

 

Wie ist der derzeitige Sachstand zum Thema Lkw-Mautverkehr, nachdem außerorts entsprechende Durchfahrtsverbote aufgehoben worden sind? Welche Gerichtsverfahren sind in diesem Zusammenhang anhängig und wo sind entsprechende Mautsperrungen vorhanden?

 

Stellungnahme:

 

Auf die Vorlage zum Führungskonzept für Lkw über 12 t zur Vermeidung von unerwünschtem Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet vom 06.11.2007 sowie auf die Vorlage Lenkungskonzept für Lkw über 12 t zur Vermeidung von unerwünschtem Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet Regensburg vom 28.04.2009 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wird verwiesen.

 

 

15. Begehbarkeit des Schleusenstegs

Fragestellerin: Fr. Peithner

 

Was kann getan werden, um die kleine Schleusenbrücke begehbar zu machen? Dies würde auch die Situation mit der Behelfsbrücke etwas entschärfen. Können die seitlichen Verschalungen abgenommen werden, um eine freie Sicht von einer Ecke zur anderen zu gewährleisten und ein schnelleres Fortkommen zu ermöglichen? Wegen der starken Frequentierung des Schleusenstegs würde es zu Stauungen kommen.

 

Stellungnahme:

 

Es wird auf die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 26.05.2009 – Neubau der Protzenweiherbrücke mit Ersatz für den gesperrten Schleusentorsteg – verwiesen.

 

 

16. Schleuse Stadtamhof

Fragesteller: Hr. Haran

 

Die Rhein-Main-Donau AG und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung haben hinsichtlich der Nutzung des Schleusenstegs Zusagen gemacht, die in der Planfeststellung festgeschrieben worden sind. Er bittet darum, dass der Übergang freigegeben wird; dies stelle seiner Ansicht nach kein Problem dar.

 

Stellungnahme:

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage über den Neubau der Protzenweiherbrücke mit Ersatz für den gesperrten Schleusentorsteg in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 26.05.2009 verwiesen.

 

 

17. Betriebsregelung Schleusensteg

Fragestellerin: Fr. Peithner

 

An wen müsse man sich wenden, wenn es um die Betriebsregelung des Schleusensteges geht?

 

Stellungnahme:

 

Für die Betriebsregelung ist das Regensburger Wasser- und Schifffahrtsamt zuständig.

 

 

18. Verbindungsweg Alte Nürnberger Straße/ Einfahrt Schweinfurter Straße und dem

Pfaffensteiner Hang

Fragesteller: Hr. Hammer

 

1.)    Der o. g. Verbindungsweg sei früher grob geteert und damit auch im Winter entsprechend begehbar gewesen. Aufgrund des Umbaus eines dort befindlichen Gebäudes wurde der Weg für einige Wochen gesperrt. Der Weg wurde an der früher geteerten Stelle etwas verbreitert; die Rasenbegrenzungssteine wurden entfernt. Der Rest des Weges wurde mit Schotter versehen. Auf seine Nachfrage sei ihm mitgeteilt worden, dass es sich um einen Privatweg handle, der der Stadt Regensburg gehören würde. Es stehe dort jetzt ein Schild mit der Aufschrift „Privatweg – wird im Winter nicht geräumt und gestreut“. Kann der Weg wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden?

2.)    Warum ist auf dem Weg von der Seidenplantage Richtung Hochbehälter unterhalb der Winzerer Höhen ein Tor mit der Aufschrift „Privatweg – Durchfahrt verboten“ angebracht? Sei der Weg gänzlich geschlossen oder gebe es Bemühungen den Weg zu erhalten? Es gebe in diesem Bereich Anlieger, die darauf angewiesen seien, mit ihrem Auto den Weg zu befahren.

 

Stellungnahme:

 

Zu 1.)

Das Grundstück Fl.-Nr. 891, Gemarkung Winzer, befindet sich im Eigentum der Stadt Regensburg und wird als Verbindungsweg zwischen der Alten Nürnberger Straße und dem Pfaffensteiner Hang genutzt. Es handelt sich hierbei nicht um eine gewidmete Fläche; die Nutzung als Fußweg wird derzeit nur geduldet. Im Gegensatz zu einer gewidmeten Fläche wird der Weg nicht unterhalten. Es wurden Schilder aufgestellt, die das Grundstück als Privatweg ausweisen.

Eine Verbesserung der bestehenden Schotterdecke ist nicht vorgesehen, da die oben dargestellte Nutzung aufgrund der geringen Erschließungswirkung möglich ist.

 

Zu2.)

Der vermutlich vom Antragsteller benannte Weg an der westlichen Seite der „Seidenplantage“ ist derzeit Bestandteil einer einheitlichen Flurnummer, zu der die Gebäude Auf der Winzerer Höhe 15 und 15 a gehören. Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz, es gibt dafür keine Rechte bei der Stadt Regensburg. Auf Grund der vorliegenden Informationen ist es äußerst schwierig, die Frage Gewohnheitsrecht zu beantworten. Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob auf Grund der in der Vergangenheit zurückliegenden tatsächlichen Übung bei der Nutzung des Weges Gewohnheitsrecht zwischen den Beteiligten anzunehmen ist. Über eine Nutzungsmöglichkeit des Weges ist zwischen den Anliegern und dem Grundstückseigentümer unmittelbar zu sprechen.

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen

 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.