Sachverhalt: Anlagen: - 1 Übersichtslageplan
„Gesamtkonzept Hochwasserschutz am Aubach“ (Anlage1) -
1 Lageplan Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting (Anlage 2) 1. Beschlusslage Mit Beschluss des Ausschusses für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen v. 19.06.01 wurde das
Hochwasserrückhaltebecken in Höfling aufgrund der massiven
naturschutzfachlichen Einwendungen aufgegeben und die Verwaltung beauftragt,
die Planungen mit den Hochwasserrückhaltebecken in Burgweinting und
Leoprechting weiterzuführen. Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen v. 06.12.05 wurde die Verwaltung beauftragt
, für die optimierte Lösung des Hochwasserrückhaltebeckens in Burgweinting
(ohne Ringdeich und mit Hochwassereinleitung in den Kanal) und für das
Hochwasserrückhaltebecken Leoprechting unter Beachtung der Ergebnisse der
Bürgerinformation vom 08.02.06 die erforderlichen wasserrechtlichen
Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten und die Unterlagen anschließend dem
Ausschuss wieder vorzulegen. Die Ergebnisse der Planungen für die
beiden Hochwasserrückhaltebecken wurden im Mai 2007 mit den Fachstellen,
insbesondere mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg, abgestimmt. Aufgrund
wasserrechtlicher Bedenken wurde die Kanaleinleitung verworfen und der Drosselabfluss
aus dem Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting musste auf 9,2 m³/s erhöht
werden. Nach Fertigstellung der
Genehmigungsunterlagen wurde die Verwaltung vom Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 13.02.2008 mit der Beantragung der
wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserrückhaltebecken
Burgweinting und Leoprechting beauftragt (Einleitungsbeschluss). Im Rahmen einer
Informationsveranstaltung am 08.04.2008 wurden die Bürger der betroffenen Stadtteile
Burgweinting und Leoprechting über die geplanten Hochwasserrückhaltebecken
informiert. Nachdem seitens der Bürgerschaft
keine Anregungen und Änderungen zu den vorgestellten Planungen vorgetragen
wurden, beantragte das Tiefbauamt im Juni 2008 die Durchführung der
erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die beiden
Hochwasserrückhaltebecken bei der Unteren Wasserrechtsbehörde. Für das Hochwasserrückhaltebecken
Leoprechting erging der Planfeststellungsbeschluss am 10.03.2009. In der
Sitzung am 14.05.2009 beschloss der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen die Umsetzung des Gesamtkonzeptes „Hochwasserschutz
am Aubach“ und die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Leoprechting
(Maßnahmenbeschluss). Mit Beschluss vom 15.05.2009 wurde
das Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting durch die Untere Wasserrechtsbehörde
planfestgestellt. 2. Beschreibung
der Maßnahme Zusammen mit dem geplanten HRB
Leoprechting bewirkt das HRB Burgweinting eine Drosselung des hundertjährlichen
Aubachhochwasserabflusses HQ100 von 14,7 m³/s auf 9,2 m³/s. In
Verbindung mit dem geplanten Gewässerausbau in Altburgweinting kann der
hundertjährliche Hochwasserabfluss dann schadlos für die bebauten Siedlungsgebiete
abgeführt werden. Das Becken wird an der Ostseite
begrenzt durch ein Absperrbauwerk mit Betriebsauslass. Das Absperrbauwerk ist
ein Hochwasserschutzdamm mit einer Dammkronenhöhe von 340,60 m ü. NN, einer
Fußbreite von ca. 23 m und einer Länge von ca. 110 m. Der Betriebsauslass ist
als Ortbetonbauwerk mit 3 Kammern für die Drosseleinrichtungen und die
Notabläufe geplant. Als Drosseleinrichtung sind 3 wartungsarme, wasserstandsunabhängige
Drosseln ohne Fremdenergie vorgesehen. Im Bereich des nördlichen Ufers schließt
der Hochwasserdamm an das mit Höhe von 340,30 m ü. NN geplante Gelände an.
Durch diese Höhe stellt das nördliche Ufer ein Hochufer dar und es müssen keine
weiteren baulichen Maßnahmen durchgeführt werden. Am Ostufer befinden sich die
bereits bebauten Grundstücke des Wohnen I. Im Ingeborg-Bachmann-Weg, der
Käthe-Kollwitz-Straße und im Droste-Hülshoff-Weg liegen dabei einige
Ufergrundstücke unterhalb der erforderlichen Höhe von 340,30 m ü. NN. Diese
Grundstücksflächen müssen im Rahmen der Baumaßnahme freigemacht, aufgefüllt und
wiederhergestellt werden. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadt Regensburg.
Vereinbarungen zwischen der Stadt Regensburg und den betroffenen
Grundstückseigentümern über die erforderlichen Maßnahmen und die anschließende
dingliche Sicherung der Auffüllung wurden bereits getroffen. Im
hundertjährlichen Hochwasserfall wird der HQ 100-Zufluss zum Becken
von 14,7 m³/s durch die Drosseleinrichtungen um 5,5 m³/s auf 9,2 m³/s
reduziert. Über 9,2 m³/s hinausgehende Hochwasserzuflüsse werden im Becken
zwischengespeichert und nach Rückgang des Zuflusses wieder selbsttätig
abgegeben. Das planmäßige Stauziel liegt bei 339,55 m ü.NN. und ergibt ein
Speichervolumen von ca. 97.000 m³. Bei einem Drosselabfluss von 9,2 m³/s reicht
das Beckenvolumen für ein 100-jährliches Bemessungsereignis aus. Darüber
hinausgehende Hochwasserereignisse werden über die im Absperrdamm integrierte
Dammscharte (Hochwasserentlastungsanlage) nach unten abgeleitet, so dass keine
Gefährdung des Absperrdamms sowie der am Becken anliegenden Grundstücke erfolgen
kann. Der Beginn der Bauarbeiten ist im
Herbst 2009 geplant. Die Fertigstellung des Hochwasserrückhaltebeckens
einschließlich der landschaftspflegerischen Arbeiten ist im Sommer 2010
vorgesehen. . 3. Kosten
und Haushaltsmittel Nach dem derzeitigen Planungsstand
betragen die Gesamtkosten für das Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting
einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen und der Baunebenkosten
ca. 2.150.000,-- €. Haushaltsmittel stehen in den
Haushaltsjahren 2009 und 2010 auf der Haushaltsstelle 1.6157.9589 in
ausreichender Höhe zur Verfügung. Eine Förderung der Baumaßnahme durch
den Freistaat Bayern (nichtstaatlicher Wasserbau/RZWas) sowie die Zustimmung
zum vorzeitigen Baubeginn werden beantragt. Der
Ausschuss empfiehlt: Auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes „Hochwasserschutz am
Aubach“ wird vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn und im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel das Hochwasserrückhaltebecken
Burgweinting errichtet.
Anlagen:
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